Änderungen von NF7 zu NF7
Ursprüngliche Version: | NF7 (Version 3) |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11.05.2025, 07:46 |
Neue Version: | NF7 (Version 4) |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11.05.2025, 07:51 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 29 bis 33:
Festschreibung aller Landesvertretungen in die Landeshochschulgesetze:
Einbeziehungspflichten der Landesvertretungen in verschiedene Prozesse sollen hier ebenfalls verankert werden
Gesetzliche Verankerung einer bundesweiten Studierendenvertretung:
Nach dem Vorbild Österreichs, wo die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft im Bundesrecht verankert sind.
Gesetzliche Verankerung einer bundesweiten Studierendenvertretung:
Bei der Konzeption der Bundesstudierendenvertretung sind die Landesvertretungen, sowie der fzs zu beteiligen. Eine Orientierung an der Bundesschülerkonferenz wäre denkbar, d.h. ein vertretendens Bundessekretariat, ein Plenum, sowie Fachausschüsse. Das Plenum sollte dann aus Deligierten der Landesvertretungen bestehen.