Veranstaltung: | BUFAK WiWi Bayreuth |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.03.2025, 11:38 |
A3: Anrechnung und Anerkennung
Antragstext
Anerkennung und Anrechnung sind für die konsequente Umsetzung der Bologna-Reform
essenziell:
Der Zugang zur Hochschulbildung soll sozial geöffnet und die Mobilität der
Studierenden gefördert werden. Die Zielerreichung setzt funktionierende
Verfahren zur Anrechnung und Anerkennung von Kompetenzen, die außerhalb der
immatrikulierenden Hochschule erworben wurden, sowie das Vertrauen gegenüber
Studierenden und anderen Bildungseinrichtungen voraus. Dabei haben alle
Hochschulen eine gesellschaftliche Verantwortung, individuelle
Bildungsbiografien und diverse Lebenswege im Sinne der sozialen Mobilität und
des lebenslangen Lernens zu ermöglichen sowie zu unterstützen.
Individuelle Bildungsbiografien und selbstbestimmtes Lernen setzen
Durchlässigkeit des Bildungssystems und Freiräume im Studium voraus. Ein
Hochschulstudium kann dies durch angemessene Anerkennungs- und
Anrechnungspraktiken erhöhen und mit einem flexiblen Curriculum unterstützen.
Beispiele hierfür sind offene Wahlbereiche, Mobilitätsfenster oder Studium
Generale. Allerdings sind unter Mobilität nicht nur formalisierte
Austauschprogramme zu verstehen, sondern sind auch die individuellen Fokusse der
Lernende zu berücksichtigen. Im gesamten Prozess - von der Planung über die
Umsetzung bis hin zur Evaluation - müssen alle Stakeholder:innen – wie
Studierende, Lehrenden und Verwaltung angemessen beteiligt werden. Allem voran
müssen transparente Verfahren implementiert und laufend überprüft werden.
Kompetenzorientierung als Grundsatz und Voraussetzung von Anrechnung und
Anerkennung
Durch eine konsequente Kompetenzorientierung können auf Studiengangs- und
Modulebene Fähigkeiten und Fertigkeiten, die außerhalb des Curriculums der
immatrikulierten Hochschule erreicht wurden, im Kontext der Lernziele bewertet
werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Beschreibung dieser in
Modulhandbüchern und Modulbeschreibungen zu beachten, die als Grundlage für
Anrechnung und Anerkennung dienen. Zur Formulierung und Bewertung von
Kompetenzen müssen die entsprechenden Qualifikationsrahmen zwingend als
Grundlage flächendeckend genutzt werden, um über Hochschulen hinweg Transparenz
und Vergleichbarkeit herzustellen. Dies trifft insbesondere auf
Anerkennungsprozesse zu, in denen die Überprüfung der außerhochschulisch
erreichten Kompetenzen trotz nicht zwangsläufig vorliegenden Modul- oder
Kursbeschreibungen durchgeführt werden muss.
Schaffung klarer Verantwortlichkeiten im Prozess der Anrechnung und Anerkennung
Durch die im dezentralen deutschen Hochschulsystem verankerte Freiheit der
Hochschulen, eigene Prozesse, Verantwortlichkeiten und Informationskanäle zu
gestalten, ergeben sich in der Praxis große Unterschiede in Anrechnungs- und
Anerkennungsverfahren. Diese Unterschiede und ggf. zusätzliche Nebenbestimmungen
der Hochschule können erhebliche Mobilitätshürden darstellen. Aus diesen Gründen
ist es nötig, Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren in den Hochschulen mit
Hilfe einheitlicher Grundsätze transparent und konsistent durchzuführen. Die
Beteiligten müssen für ein konsistentes Verständnis zielgruppenorientiert und
einheitlich in den Bereichen Kompetenzorientierung, Qualifikationsziele sowie
den rechtlichen Grundlagen von Anrechnung und Anerkennung informiert werden. Das
ist notwendig, um unverhältnismäßigen - und damit meistens zum Nachteil der
Studierenden getroffenen - Entscheidungen vorzubeugen, die durch fehlendes
Wissen oder restriktive Auslegung aus Vorsicht vor negativen Konsequenzen für
die Entscheidungstragenden getroffen werden. Für Beschwerden über die Prozesse
oder Entscheidungen im Zuge eines Anrechnungs- oder Anerkennungsverfahrens
müssen Hochschulen geeignete Stellen, z.B. in Form einer Ombuds- oder
Clearingstelle schaffen, die mit dem Qualitätsmanagement der Hochschule verzahnt
sind.
Grundsätzlich ist im Zweifel - im Sinne der Empfehlung des HRK NEXUS Projekts -
für die Studierenden zu entscheiden. Bei erfüllter Dokumentationspflicht der
Kompetenzen auf Seiten der Antragstellenden muss die Beweislast bei der
Hochschule liegen.
Verantwortung des Topmanagements der Hochschulen
Im Sinne der sozialen Verantwortung für ein durchlässiges Bildungssystem und
einem inklusionsorientierten Bildungszugang ist es fundamental, dass
Hochschulleitungen Anerkennung und Anrechnung als strategisches Ziel in ihrer
Planung berücksichtigen und deren Umsetzung proaktiv unterstützen sowie proaktiv
vorantreiben. Es ist die Aufgabe des Hochschulmanagements, hier beispielhaft
voranzugehen und den Themenkomplex der Anrechnung und Anerkennung in den
Mittelpunkt von Diskussionen mit allen Stakeholder:innen bringen. Mit einer
Priorisierung der Thematik auf strategischer Ebene kann sowohl ein Bewusstsein
für die Chancen von Anrechnung und Anerkennung geschaffen als auch die
Mentalität von Studierenden, Hochschullehrenden und nicht-wissenschaftlichen
Personal - im Sinne eines Kulturwandels - geändert werden. Nicht nur muss das
Hochschulmanagement Anrechnung und Anerkennung als Schlüssel im Sinne von
‘Bildung für alle’ sehen, sondern auch die nötigen personellen und finanziellen
Ressourcen für ein möglichst effizientes, transparentes, nachhaltiges und leicht
zugängliches System bereitstellen.
Offener Dialog: Studierende in die Planung, Umsetzung und Evaluierung
Einbeziehen
Es müssen unnötige formelle Hürden abgebaut werden, um den Prozess flexibler und
ansprechender zu gestalten. Dabei ist die Zusammenarbeit der verschiedenen
Stakeholder:innen notwendig, inklusive Studierendenschaften, der Rechtsabteilung
und Prüfungsämtern. Gemeinsam müssen Leitlinien definiert und regelmäßig auf
ihre Wirksamkeit hin überprüft werden, die einen schnellen und optimierten
Prozess für alle Beteiligten erlauben.
Da die Anrechnungs- und Anerkennungspraktiken in erster Linie Studierende und
ihren Fortschritt in ihrer Bildungsbiografie betreffen, müssen sie
konsequenterweise in die Planungs-, Umsetzungs- und Evaluierungsprozesse von
Anfang an eingebunden werden.
Auch auf der Policy-Ebene muss die studentische Meinung durch
Studierendenvertretungen (beispielsweise in Debatten) Gehör finden und
Studierende an Projekten im Bereich Anrechnung und Anerkennung beteiligt werden.
Denn genau diese sind es, die als Fachschaften (o.Ä.) häufig eine erste
Anlaufstelle für um Rat suchende Studierende sind und aufgrund dessen am ehesten
um die Probleme und Ängste in den Antragsprozessen wissen.
Eine proaktive und flächendeckende Beratung für Studierende durch geschultes
Personal ist im Anerkennungs- und Anrechnungsprozess unabdingbar. Ziel der
Beratung sollte es sein, einen adressatengerechten und transparenten Prozess zu
formen. Dabei ist der einfache Zugang für alle Interessierten zu verlässlichen
und aussagekräftigen Informationsmaterialien, Leitfäden und damit verbunden eine
allgemeine Verständlichkeit des Prozesses notwendig.
Informationsmaterialien müssen (potenzielle) Antragstellende über die
Möglichkeiten der Anrechnung und Anerkennung informieren und durch
Positivbeispiel und zusätzliche Datenbanken vergangener
Anerkennungsentscheidungen ein proaktives Vorgehen der Antragsstellenden
fördern.
Leitfäden sollten zusätzlich Verfahrensschritte, allgemeine Rechte und Pflichten
der Antragstellenden und standardisierte Formulare erläutern.
Dabei ist es unerlässlich, die Lehrenden und die Verwaltung auch in diesem
Bereich zu schulen und die Landeshochschulgesetze als Pflichtlektüre zu
verankern. Teil der Schulung muss hierbei auch die konsequente Umsetzung der
Prozesse und der Transparenz sein. Grundsätzlich ist die Position der
Studierenden zu stärken und eine Beweislastumkehr in der Prüfung von
wesentlichen Unterschieden umzusetzen.
Sinnvoller Einsatz von Digitalisierung
Im Kontext von Anerkennung und Anrechnung werden hohe Hoffnungen in die
Möglichkeiten gesetzt, die vermeintlich durch Digitalisierung bestehen oder noch
zu schaffen sind. Was hierbei jedoch nicht aus den Augen verloren werden darf,
ist, dass Digitalisierung in der Anerkennung und Anrechnung lediglich eine
unterstützende, zu den bestehenden Prozessen komplementäre, Funktion übernehmen
kann. Unbedingt zu nutzen sind die durch Digitalisierung gegebenen Möglichkeiten
um technische und organisatorische Hürden abzubauen. Konkret bedeutet dies, dass
Studierenden barrierefrei der Zugang zu Anrechnungs- und Anerkennungsprozessen,
den entsprechenden Richtlinien und Regulationen, Formularen zur Antragstellung
sowie zu den Datenbanken vergangener Entscheidungen zu gewähren ist.
Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren dürfen nicht durch fehlgeleitete
Automatisierung und Technisierung dominiert werden. Im Zentrum der Anerkennung
und Anrechnung muss eine transparente, faire, und studierendenorientierte
Entscheidung stehen, die sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und nicht
den ggf. starren technischen Umsetzungsmöglichkeiten eines EDV-Systems richtet.
Den Status quo überprüfen - Evaluationen und Qualitätssicherung
Um Hürden in der Mobilität identifizieren und adressieren zu können, muss eine
Qualitätssicherung der entsprechenden Anrechnungs- und Anerkennungsprozesse auf
strategischer Ebene und in den rechtlichen Grundlagen verankert werden. Hier
sind vorhandene interne und externe Qualitätssicherungsmechanismen zu nutzen, um
die Wirksamkeit, Transparenz und das Vertrauen aller Stakeholder:innen zu
erhöhen und evidenz-basierte Maßnahmen abgeleitet werden können. Anrechnungs-
und Anerkennungsprozesse existieren auch jenseits von formalisierten
Mobilitätsfenstern und Austauschprogrammen. Besonders sind auch diejenigen von
Hürden betroffen, die im Prozess eines Hochschulwechsels oder Quereinstiegs in
die Hochschule sind. Daher ist es unabdingbar, dass eine Evaluation, als
zentrales Instrument der Qualitätssicherung, der Anerkennung und Anrechnung
nicht nur hochschulintern, sondern auch hochschulübergreifend erfolgt, um den
sogenannten Survivorship Bias zu vermeiden. Dies beschreibt eine statistische
Verzerrung, die zustande käme, wenn Evaluationen nur bei Studierenden erfolgen,
die erfolgreich Anerkennungs- und Anrechnungsprozesse durchlaufen haben. Durch
die fehlenden Daten ist die Durchlässigkeit des Hochschulbildungssystems und die
Mobilität andernfalls nicht abschließend bewertbar. Um dem entgegenzuwirken muss
zusätzlich zu einer sinnvollen Evaluation auch eine Dokumentation und Erhebung
ggf. anonymisierter Entscheidungen inklusive Begründungen gehören.
Forderungen:
● Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren müssen transparent, fair,
studierendenorientert und nachvollziehbar sein. Es ist notwendig, diese
Verfahren in den Hochschulen einheitlich und konsistent zu gestalten.
● Grundsätzlich ist im Zweifel - im Sinne der Empfehlung des HRK NEXUS Projekts
– für die Studierenden zu entscheiden. Bei erfüllter Dokumentationspflicht der
Kompetenzen auf Seiten der Antragstellenden muss die Beweislast bei der
Hochschule liegen.
● Eine proaktive und flächendeckende Beratung für Studierende durch geschultes
Personal ist im Anerkennungs- und Anrechnungsprozess unabdingbar.
● Studierenden muss barrierefrei der Zugang zu Anrechnungs- und
Anerkennungsprozessen, den entsprechenden Richtlinien und Regulationen,
Formularen zur Antragstellung sowie zu den Datenbanken vergangener Anerkennungs-
und Anrechnungsentscheidungen gewährt werden.
● Studiengänge müssen mobilitätsfördernd gestaltet sein. Insbesondere müssen
Studiengangs- und Modulbeschreibungen konsequent kompetenzorientiert formuliert
werden um als Basis für Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren zu dienen.
● In Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen die Leistungen
kompetenzorientiert anhand von den passenden Qualifikationsrahmen überprüft
werden.
● Das Topmanagement von Hochschulen muss die Durchlässigkeit durch Anrechnung
und Anerkennung in die Strategieplanung integrieren und proaktiv vorantreiben.
● Dabei müssen alle Stakeholder:innen im Prozess der Planung, Umsetzung genauso
wie in der Evaluation angemessen beteiligt werden.
● Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren müssen angemessen qualitätsgesichert
werden. Interne und externe Qualitätssicherungssysteme müssen für die
Überprüfung von Verfahren und deren evidenz-basierter und stetiger
Weiterentwicklung genutzt werden.
● Digitalisierung muss bedarfsgerecht und unterstützend erfolgen. Anrechnungs-
und Anerkennungsverfahren dürfen nicht durch fehlgeleitete Automatisierung und
Technisierung dominiert werden.
Begründung
turnusmäßige Bestätigung
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