Veranstaltung: | BUFAK WiWi Bayreuth |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 4.1. Neufassungen |
Antragsteller*in: | Salam Rouabhia (BuFaK Rat) |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 6 |
NF3: Digitale Lehre als fester Bestandteil des Hochschulbetriebs
Antragstext
Als Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften (BuFaK WiWi) sind
wir überzeugt: Digitale Lehre ist ein unverzichtbarer Bestandteil moderner
Hochschulbildung. Sie ergänzt die Präsenzlehre, schafft Flexibilität und erhöhte
Barrierefreiheit. Um diese Chancen langfristig zu nutzen, fordern wir eine
zukunftsfähige, chancengerechte und nachhaltige digitale Lehre.
Einführung und Stärkung von hybriden Lehrformaten:
Digitale Lehre muss strukturell und didaktisch in den Hochschulalltag integriert
werden. Wir, die BuFaK WiWi, fordern daher die Einführung hybrider Lehrformate,
die synchrone und asynchrone Elemente intelligent kombinieren. Solche Formate
ermöglichen unter anderem flexible Lernzeiten für berufstätige Studierende.
Entscheidend ist dabei, dass Interaktionsmöglichkeiten erhalten bleiben:
Virtuelle Breakout-Rooms, kollaborative Whiteboards und KI-gestützte
Tutorensysteme sollten fester Bestandteil der Lehre sein.
Ausbau technischer Infrastruktur:
Die technische Infrastruktur bildet das Rückgrat digitaler Lehre. Wir fordern
den schnellen Ausbau leistungsstarker Netzwerke, Cloud-basierter
Speicherlösungen und stabilen Lernplattformen. Barrierefreiheit darf kein
optionales Add-On sein: Alle Materialien – inklusive E-Books, Netzlaufwerke und
Vorlesungsaufzeichnungen – müssen von zuhause aus und über das gesamte Semester
hinweg ohne zeitliche Begrenzung verfügbar sein. Zudem müssen sie gemäß der EU-
Richtlinie EN 301 549 untertitelt, screenreader-tauglich und adaptiv gestaltet
werden. [1] Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Kamerasicht der Dozierenden,
insbesondere bei aufgezeichneten Folien-Kommentaren. Visuelle Präsenz fördert
die Verbindung zwischen Lehrenden und Studierenden und erhöht die didaktische
Qualität asynchroner Formate.
Inklusivität der digitalen Lehre:
Hochschulen müssen zudem nachhaltige Leihgeräte-Pools bereitstellen – etwa
refurbished Laptops oder Tablets – und Open-Source-Software fördern, um
finanzielle Hürden abzubauen. Nur so wird digitale Lehre inklusiv und
chancengerecht.
Erhöhung der Kompetenz der Lehrenden:
Die Qualität digitaler Lehre steht und fällt mit der Kompetenz der Lehrenden.
Deshalb fordern wir verpflichtende Weiterbildungen zu digitalen Methoden,
Datenschutz (DSGVO) und rechtlichen Rahmenbedingungen wie dem Urheberrechts-
Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG). Hochschulen müssen sicherstellen, dass
Dozierende nicht nur technisches Know-how, sondern auch didaktische Fähigkeiten
erwerben – etwa durch den Einsatz interaktiver Umfragetools oder KI-gestützter
Feedback-Systeme. Transparenz ist hierbei unverzichtbar: Zu Semesterbeginn
müssen Lernziele, Prüfungsformate und der erwartete Workload klar kommuniziert
werden.
Reform des UrhWissG:
Rechtliche und ethische Leitplanken sind zentral für die Akzeptanz digitaler
Lehre. Wir fordern eine Reform des UrhWissG, um Open Educational Resources (OER)
und Creative-Commons-Lizenzen stärker zu verankern. Lernplattformen müssen
datensparsam gestaltet sein, und der Einsatz von Lernanalytik darf nur mit
klarer Transparenz und begrenztem Umfang erfolgen. Zudem braucht es
Prüfungsformate, die akademische Integrität sichern: Mündliche Reflexionen,
projektbasierte Arbeiten und Open-Book-Klausuren sollen verstärkt zum Einsatz
kommen.
Nachhaltigkeit in der Digitalisierung:
Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung dürfen nicht ignoriert
werden. Digitale Lehre muss ökologisch verträglich gestaltet werden:
Energieeffiziente Server, Recyclingstrategien für Hardware und die Priorisierung
langlebiger Geräte sind hierfür essenziell.
Kommentare