Veranstaltung: | BUFAK WiWi Bayreuth |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.03.2025, 11:39 |
A4: Einheitliche Bearbeitungszeit pro ECTS-Leistungspunkt für Abschlussarbeiten
Antragstext
Die Vergleichbarkeit von Leistungen im Bildungssystem ist zentral, um einen
gerechten und für alle Beteiligten verständlichen Rahmen zu gewährleisten.
Insbesondere im Hinblick auf Abschlussarbeiten sind sowohl inhaltliche Faktoren
als auch äußere Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung. Um eine bessere
Vergleichbarkeit zu schaffen, setzt sich die BuFaK WiWi für eine
Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen ein.
Aktuell gibt es keine bundesweit einheitliche Handhabung, welche das Verhältnis
zwischen Bearbeitungszeit und ECTS-Leistungspunkten von Abschlussarbeiten
regelt. Die BuFaK WiWi fordert aufgrund dieser Umstände eine einheitliche
bundesweite Handhabung, welche die Bearbeitungsdauer von Abschlussarbeiten an
das Verhältnis der zu vergebenden ECTS-Leistungspunkte bindet.
Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ist ein
standardisiertes System zur Erfassung und Anerkennung der Studienleistungen von
Studierenden in Europa. Die Leistungspunkte, welche für Kurse, Prüfungen und
Abschlussarbeiten vergeben werden, sollen eine internationale Vergleichbarkeit
der erbrachten Leistungen ermöglichen. Die Anzahl der ECTS-Leistungspunkte hängt
von der Summe der Stunden ab, welche sich aus den definierten Lernzielen und dem
damit verbundenen Arbeitspensum ergeben.[1]
Die Anzahl der Stunden und ECTS-Leistungspunkte, die für eine Abschlussarbeit
aufgewendet und vergeben werden, variieren aktuell je nach Hochschule und
Bundesland. Innerhalb von Universitäten gibt es sogar von Studiengang zu
Studiengang in derselben Fakultät unterschiedliche Regelungen.[2] Für eine
Bachelorarbeit können grundsätzlich zwischen 6 und 12 ECTS-Leistungspunkte
vergeben werden [3]. Masterarbeiten können zwischen 15 und 30 ECTS-
Leistungspunkte ergeben. Für eine mit 12 ECTS-Leistungspunkten vergütete
Bachelorarbeit variiert die Bearbeitungszeit dabei allerdings zwischen 2 Monaten
(Universität Hohenheim) [4] und 13 Wochen (Technische Universität Darmstadt)
[5].
Die Bearbeitungszeit für eine Abschlussarbeit mit identischer ECTS-Vergütung
variiert somit um mehrere Wochen. Eine einheitliche Berechnungslogik für das
Verhältnis zwischen Bearbeitungszeit und den vergebenen Leistungspunkten wird
dabei nicht konsistent angewendet. Eine einheitliche Regelung würde die
Vergleichbarkeit über verschiedene Fachbereiche, Hochschulen und Bundesländer
hinweg verbessern und für eine faire Handhabung der Abschlussarbeiten führen.
Absolvierende können ihre Qualifikationen und Kompetenzen leichter nachweisen
und Arbeitgebende die Absolvierenden besser einschätzen. Sowohl Studierende als
auch Lehrende würden Klarheit darüber erhalten, was von ihnen erwartet wird.
Aus Sicht der BuFaK WiWi sollte für die Berechnung der Bearbeitungszeit für
Abschlussarbeiten pro ECTS-Leistungspunkt folgende Grundannahmen am Beispiel
einer Bachelorarbeit gelten:
Ein Semester beinhaltet in der Regel 30 ECTS-Leistungspunkte. Somit können
Studierende sich nicht Vollzeit auf eine Bachelorarbeit konzentrieren, sondern
haben weitere Module mit entsprechendem Umfang. Der Workload eines Semesters im
Vollzeitstudium sollte aus Sicht der BuFaK WiWi in 40 Wochenstunden abgeleistet
werden, um die Vergleichbarkeit mit berufstätigen Personen zu gewährleisten.
Dadurch ergeben sich pro ECTS-Leistungspunkt 1,33 Wochenstunden (40
Wochenstunden / 30 ECTS). Geht man davon aus, dass eine Hochschule 30h Workload
pro Leistungspunkt ansetzt, ergeben sich für eine Bachelorarbeit mit 6-12 ECTS-
Leistungspunkten 8-16 Wochenstunden für die Bearbeitung. Teilt man die
Gesamtzahl für die Bachelorarbeit zu leistenden Stunden (hier: 180 bzw. 360)
durch die Wochenstunden pro Credit, ergeben sich 22,5 Wochen Bearbeitungszeit
für eine Bachelorarbeit.
Die Berechnungslogik ist dementsprechend auch für Masterarbeiten anzuwenden.
Aus Sicht der BuFaK WiWi muss die Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten
standardisiert werden und einer einheitlichen Logik folgen, um für mehr
Vergleichbarkeit, Transparenz, Gerechtigkeit zu sorgen.
Quellen:
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung.
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