Veranstaltung: | BUFAK WiWi Bayreuth |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.03.2025, 11:50 |
A5: Forderung nach einer legitimierten Bundesstudierendenvertretung
Antragstext
Studierende haben derzeit auf Bundesebene keine gesetzlich verankerte und
legitimierte Vertretung. Dies sehen wir als Hauptgrund dafür an, dass Belangen
von Studierenden in der Politik zu wenig Gehör geschenkt wird. Daher fordert die
BuFaK WiWi die Einrichtung einer solchen Institution, wie es beispielsweise in
Österreich schon lange der Fall ist.
Die Hochschulen in Deutschland sind nicht nur Motor von Innovation und Bildung
von Grundlagenwissen, sondern tragen zudem bedeutend zur Aus- und Weiterbildung
von Fach- und Führungskräften für Wissenschaft und Wirtschaft bei. Diese ca. 3
Millionen an deutschen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden werden
fächerspezifisch durch die Fachschaften, sowie Fächer unspezifisch durch die
verfassten Studierendenschaften in Form von ASten, StuRäten, etc., vertreten.
Auf Ebene der Bundesländer erfolgt die Vertretung durch die
Landesstudierendenvertretungen, die sich bundeslandspezifisch durch Wahlen, bzw.
durch die Landeshochschulgesetze, demokratisch legitimieren. Für die Vertretung
der Interessen der Studierenden auf Bundesebene gibt es jedoch keine gesetzlich
verankerte Vertretung. So vertreten zurzeit die Bundesfachschaftentagungen bzw.
-konferenzen die in ihrem Fachbereich eingeschriebenen Studierenden und der fzs
(freier Zusammenschluss von Student:innenschaft) die Studierenden seiner
Mitgliedshochschulen.
Notwendigkeit einer Bundesstudierendenvertretung
Eine Lehre aus der Pandemie ist die Nichtberücksichtigung der Interessen, Ängste
und Nöte der Studierenden. Beispiel ist hierfür die Nichterwähnung in einigen
Corona Landesverordnungen oder die Konzentration der Diskussionen über die
Situation an Schulen bei gleichzeitiger Nichtberücksichtigung der Hochschulen.
Um diese Situation zu verbessern, ist eine gemeinsame, bundesweit legitimierte
Studierendenvertretung unabdingbar. Diese Studierendenvertretung ist dann in
Gesetzesentwürfen einzubinden, als Expert:innen zu Rate zu ziehen sowie eine
Kontrollinstanz für die Bedürfnisse der Studierenden zu sehen.
Konzeption der Bundesstudierendenvertretung
Die BuFaK WiWi fordert die gesetzliche Verankerung einer bundesweiten
Studierendenvertretung, beispielsweise nach österreichischem Vorbild. Dort sind
die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Organisation der bundesweiten
Studierendenvertretung, der österreichischen Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft, im Bundesrecht verankert.[1] Die gesetzliche Verankerung ist
nötig, um eine langfristige Interessenvertretung im institutionellen Format zu
ermöglichen und einen verlässlichen Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft zu schaffen. Weiterhin sollen alle Studierenden, aller Hochschulen,
ein direktes Wahlrecht für die Vertretung haben. Das Mitspracherecht für die
gewählte Studierendenvertretung sollte dabei ohne zusätzliche finanzielle oder
organisatorische Hürden erfolgen.
Die Bundesstudierendenvertretung soll durch Mittel von Bund und Ländern, z.B. im
Rahmen einer Stiftung finanziert werden. Dieses Modell hat sich z.B. bei den
Landesrektorenkonferenzen bzw. der Hochschulrektorenkonferenz bewährt. Beiträge
im Bereich von 0,50€ - 1 € pro Studierenden und Semester wären ausreichend.
Quellen:
Begründung
turnusmäßige Bestätigung
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