Veranstaltung: | BUFAK WiWi Bayreuth |
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Tagesordnungspunkt: | 4.1. Neufassungen |
Antragsteller*in: | Moritz (Rat) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.03.2025, 10:36 |
NF1: Kriterien für hochwertige Systemakkreditierung
Antragstext
Kriterien für eine hochwertige Systemakkreditierung
Die Systemakkreditierung dient der Bewertung des hochschuleigenen
Qualitätssicherungssystems und soll sicherstellen, dass interne Verfahren den
Anforderungen der Programmakkreditierung entsprechen. Da hierbei potenzielle
Interessenkonflikte sowohl inhaltlicher als auch finanzieller Natur bestehen
können, ist eine besondere Sorgfalt erforderlich. Die
Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften (BuFaK WiWi) fordert
daher Hochschulen, Aufsichtsbehörden und Akkreditierungsagenturen auf, zentrale
Kriterien für eine hochwertige Systemakkreditierung zu berücksichtigen.
Transparenz
Hochschulen müssen die Gutachten der systemakkreditierenden Agenturen sowie die
im Rahmen der hochschulinternen Qualitätssicherung erstellten Berichte
veröffentlichen. Dies ermöglicht es der akademischen Selbstverwaltung, die
Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen aktiv zu verfolgen. Darüber hinaus
sind auch die finalen Akkreditierungsentscheidungen öffentlich zugänglich zu
machen. Um eine nachvollziehbare Dokumentation des Verfahrens zu gewährleisten,
muss ersichtlich sein, welche Empfehlungen oder Auflagen im Nachgang eines
Begutachtungsverfahrens verändert oder gestrichen wurden und welche endgültigen
Entscheidungen daraus resultierten. Dadurch wird die akademische
Selbstverwaltung in die Lage versetzt, den Akkreditierungsprozess transparent zu
begleiten und zu bewerten.
Beteiligung von Studierenden
Die aktive Beteiligung von qualifizierten Studierenden an internen Verfahren
muss sichergestellt werden. Um dies zu gewährleisten, sollten
Mindestanforderungen an ihre Qualifikation definiert werden, beispielsweise
durch verpflichtende Schulungsseminare des studentischen Akkreditierungspools.
Zudem ist es essenziell, dass unabhängige studentische Gutachter:innen von
neutralen Stellen ausgewählt werden, um Befangenheit zu vermeiden. Ihre
Einschätzungen müssen im gesamten Verfahren gleichwertig berücksichtigt werden,
insbesondere wenn es zu Meinungsverschiedenheiten mit anderen Gutachter:innen
kommt. Darüber hinaus dürfen studentische Vertreter:innen nicht strukturell
benachteiligt werden, etwa bei der Besetzung interner
Akkreditierungskommissionen. Die Hochschulen sollten zudem sicherstellen, dass
studentische Gutachter:innen für ihren Arbeitsaufwand angemessen entschädigt
werden, ohne dass die Finanzierung dieser Entschädigungen zulasten der
studentischen Selbstverwaltung geht.
Sicherung der Maßnahmen
Ein unabhängiges Beschwerdeverfahren ist erforderlich, um mögliche Verstöße
gegen die European Standards & Guidelines sowie die jeweils geltende
Studienakkreditierungsverordnung zu adressieren. Daher sollten zentrale und
unabhängige Beschwerdestellen an den Hochschulen eingerichtet werden. Diese
könnten durch den Akkreditierungsrat beaufsichtigt werden, um eine neutrale und
faire Bearbeitung der Beschwerden sicherzustellen. Darüber hinaus müssen alle
Mitglieder der Gutachtergruppe über die erforderlichen fachlichen
Qualifikationen verfügen und eine angemessene Vorbereitung auf das
Akkreditierungsverfahren erhalten. Dazu gehört insbesondere die Kenntnis der
Verfahrensgrundsätze und Abläufe, um die Qualität des Begutachtungsprozesses zu
gewährleisten.
Clusterakkreditierung
Bei Clusterakkreditierungen, bei denen mehrere Studiengänge in einem Verfahren
zusammengefasst werden, ist eine angemessene Besetzung der Gutachtergruppe
essenziell. Die übliche Zusammensetzung – bestehend aus mindestens zwei
Professor:innen, einem:einer Berufspraktiker:in und einem:einer Studierenden –
wird nicht immer eingehalten. Angesichts der Bandbreite und hohen Anzahl an
Studiengängen sollten mehrere studentische Gutachter:innen mit unterschiedlichen
fachlichen Ausrichtungen beteiligt werden, um eine fundierte und fachspezifische
Bewertung sicherzustellen. Eine systematische Benachteiligung studentischer
Gutachter:innen, wie sie in manchen Fällen beobachtet wurde, beeinträchtigt die
Qualität des Akkreditierungsverfahrens und muss daher vermieden werden. Zudem
sollten Cluster mit mehr als vier Studiengängen nicht in standardisierten
zweitägigen Verfahren mit einer minimalen Gutachterbesetzung durchgeführt
werden, da dies zu einer unzureichenden Bewertung führen kann. Die
Zusammenstellung der Cluster sollte daher auf eine möglichst große inhaltliche
und strukturelle Übereinstimmung der Studiengänge achten, um eine qualitativ
hochwertige Akkreditierung zu gewährleisten.
Diese Kriterien für eine hochwertige Systemakkreditierung wurden von der Sommer-
BuFaK 2021 in Hohenheim sowie der Sommer-BuFaK 2023 in Leipzig bestätigt und
sollen dazu beitragen, eine faire, transparente und qualitativ hochwertige
Akkreditierungspraxis an Hochschulen sicherzustellen.
Begründung
Inhaltlich wurde nichts geändert, aber im alten waren einige Formulierungen unsauber. Daher hier einmal mit neuen Formulierungen.
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