Veranstaltung: | BUFAK WiWi Bayreuth |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.03.2025, 12:02 |
A8: Kriterien für hochwertige Systemakkreditierung
Antragstext
Die Systemakkreditierung ist die Akkreditierung des hochschuleigenen
Qualitätssicherungssystems. Dieses muss bei vorliegender Systemakkreditierung in
der Lage sein, hochschulinterne Verfahren entsprechend der
Programmakkreditierung durchzuführen. Aufgrund von Interessenkonflikten
inhaltlicher oder finanzieller Natur bedarf die Durchführung besonderer
Aufmerksamkeit. Die Bundesfachschaftenkonferenz WiWi (BuFaK WiWi) fordert
deswegen die Hochschulen, Aufsichtsbehörden und Akkreditierungsagenturen auf,
auf folgende Punkte besonders zu achten:
Transparenz:
Die Gutachten der systemakkreditierenden Agenturen müssen durch die Hochschule
veröffentlicht werden. Dies ermöglicht der Selbstverwaltung, die Verwirklichung
der Auflagen proaktiv zu begleiten.
Die im Rahmen der hochschulinternen Qualitätssicherung erstellten Gutachten
müssen durch die Hochschulen veröffentlicht werden. Dies ermöglicht den Gremien
der akademischen Selbstverwaltung, die Qualitätssicherung proaktiv zu verfolgen.
Weiterhin sind die endgültigen Akkreditierungsentscheidungen von der Hochschule
zu veröffentlichen.
Verwirklichung einer Änderungsverfolgung an den Hochschulen:
Es muss ersichtlich sein, wer oder welches Gremium welche Empfehlungen oder
Auflagen im Nachgang der BvO verändert oder gestrichen hat und welche
endgültigen Entscheidungen daraus resultieren. Das ermöglicht es den Gremien der
akademischen Selbstverwaltung, die Qualitätssicherung proaktiv zu begleiten.
Beteiligung von Studierenden:
Die Beteiligung qualifizierter Studierender an internen Verfahren ist
sicherzustellen. Hierbei sollten Mindestanforderungen an die Qualifikation der
Studierenden definiert werden, um sicherzustellen, dass eine qualifizierte
Vertretung gewährleistet ist. Zum Beispiel könnte der verpflichtende Besuch
eines Schulungsseminars des studentischen Akkreditierungspools als
Mindestqualifikation definiert werden.
Die Beteiligung von unabhängigen Studierenden in internen Verfahren ist
sicherzustellen. Die studentischen Gutachter:innen müssen für die Verfahren von
unabhängigen Stellen ausgewählt werden. Insbesondere ist dabei auf die
Unbefangenheit dieser Wert zulegen und diese nach gängigen Kriterien
durchzusetzen. Dies gewährleistet eine unabhängige Vertretung der Studierenden
auch in internen Verfahren.
Die studentischen Gutachter:innen müssen ihre Meinung im gesamten Verfahren
gleichberechtigt gegenüber anderen Gutachter:innen einbringen können. Die
studentische Sichtweise muss, insb. bei Unstimmigkeiten mit anderen
Gutachter:innen gleichberechtigt im Akkreditierungsverfahren und dem
abschließenden Gutachten berücksichtigt werden. Ebenso dürfen die studentischen
Gutachter:innen im Rahmen des Verfahrens nicht strukturell benachteiligt werden
(z.B. bei der Besetzung von eventuellen internen Akkreditierungskommissionen).
Hierbei sollten die Leitlinien zu der Benennung von Gutachter:innen der HRK
angewandt werden.[1] Bei Clusterakkreditierungen muss geprüft werden, ob mehrere
Studierende zu beteiligen sind.
Die studentischen Gutachter:innen sind durch die Hochschule für ihren
Arbeitsaufwand zu entschädigen. Die Entschädigung darf dabei nicht die Finanzen
der studentischen Selbstverwaltung belasten.
Sicherung der Maßnahmen:
Ein unabhängiges Beschwerdeverfahren bei mutmaßlicher Verletzung der European
Standards & Guidelines und der jeweils geltenden
Studienakkreditierungsverordnung ist sicherzustellen. Daher sollten zentrale und
unabhängige Beschwerdestellen an den Hochschulen eingerichtet werden. Das
Beschwerdeverfahren soll die Umsetzung der bestehenden Regelungen sicherstellen
und könnte durch den Akkreditierungsrat beaufsichtigt werden.
Die BuFaK WiWi fordert weiterhin die Hochschulen dazu auf, sicherzustellen, dass
alle Mitglieder der Gutachtergruppe angemessen qualifiziert sind. Dies betrifft
sowohl die fachliche Qualifikation als auch eine angemessene Vorbereitung auf
das Akkreditierungsverfahren selbst. Unter anderem sollen den Gutachter:innen
die Verfahrensgrundsätze und -abläufe bekannt sein, um die Gutachtergruppe zu
entlasten und die Qualität des Verfahrens zu gewährleisten.
Clusterakkreditierung
Die BuFaK WiWi hat festgestellt, dass bei Clusterakkreditierungen die übliche
Zusammensetzung der Gutachtergruppe (mindestens zwei Professor:innen, ein:e
Berufspraktiker:in und ein:e Studierende:r) nicht immer gewahrt wird. Angesichts
der Bandbreite und der hohen Anzahl an Studiengängen sollten mehrere
studentische Gutachter:innen mit unterschiedlichen fachlichen Ausrichtungen
hinzugezogen werden, um eine angemessene fachspezifische Bewertung zu
gewährleisten. Eine systematische Benachteiligung von studentischen
Gutachter:innen, wie sie derzeit teilweise festzustellen ist, beeinträchtigt die
Qualität des Akkreditierungsverfahrens.
Um die Qualität der Akkreditierung zu gewährleisten, ist es wichtig, bei der
Zusammenstellung der Cluster auf eine möglichst große inhaltliche und
strukturelle Überschneidung der Studiengänge zu achten und darauf zu achten,
dass die einzelnen Studiengänge sich nicht zu stark unterscheiden. Die BuFaK
WiWi fordert, dass die Studierenden auch bei Clusterakkreditierungen wie bei
einzelnen Akkreditierungsverfahren explizit beteiligt werden. Darüber hinaus
sollten Cluster mit mehr als 4 Studiengängen nicht in gängigen 2-tägigen
Verfahren mit einer Besetzung von 2-3 Professor:innen, 1 Berufspraktiker:in und
1 Studierenden durchgeführt werden, da dies zu einem unzureichenden
Bewertungsumfang führen kann.
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung.
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