Veranstaltung: | BUFAK WiWi Bayreuth |
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Tagesordnungspunkt: | 4.1. Neufassungen |
Antragsteller*in: | Alexey (Alumni) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.05.2025, 15:59 |
Antragshistorie: |
NF10: EINHEITLICHE BEARBEITUNGSZEIT PRO ECTS-LEISTUNGSPUNKT FÜR ABSCHLUSSARBEITEN
Antragstext
Die Vergleichbarkeit von Leistungen im Bildungssystem ist zentral, um einen
gerechten und verständlichen Rahmen zu gewährleisten. Besonders bei
Abschlussarbeiten sind klare und einheitliche Rahmenbedingungen entscheidend.
Die BuFaK WiWi fordert daher eine bundesweit einheitliche Regelung für die
Rahmenbedingungen von Abschlussarbeiten.
Hintergrund
Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) soll eine
internationale Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen ermöglichen [1]. Eine
uneinheitliche Handhabung bei der Vergabe der Leistungspunkte und der
Bearbeitungszeit beeinträchtigt jedoch diese Vergleichbarkeit erheblich. Aktuell
gibt es keine bundesweit einheitliche Handhabung, die das Verhältnis zwischen
Bearbeitungszeit und ECTS-Leistungspunkten von Abschlussarbeiten regelt. Die
Anzahl der Stunden und ECTS-Leistungspunkte, die für eine Abschlussarbeit
aufgewendet und vergeben werden, variieren je nach Hochschule und Bundesland.
Innerhalb von Universitäten gibt es sogar von Studiengang zu Studiengang
unterschiedliche Regelungen.
Für eine Bachelorarbeit können zwischen 6 und 12 ECTS-Leistungspunkte vergeben
werden [3]. Masterarbeiten können zwischen 15 und 30 ECTS-Leistungspunkte
umfassen. Die Bearbeitungszeit für eine Bachelorarbeit mit 12 ECTS variiert z.
B. zwischen 2 Monaten an der Universität Hohenheim [4] und 13 Wochen an der
Technischen Universität Darmstadt [5].
Hauptforderungen der BuFaK WiWi
Bundesweit einheitliche Regelung für Abschlussarbeiten: Das Verhältnis
zwischen Bearbeitungszeit und ECTS-Leistungspunkten muss einheitlich
festgelegt werden.
Transparente und gerechte ECTS-Vergabe: Die Anzahl der ECTS-Punkte muss
der tatsächlichen Arbeitsbelastung entsprechen und durch klare Richtlinien
geregelt werden.
Standardisierung der Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit muss sich
proportional zur Anzahl der ECTS-Leistungspunkte gestalten.
Verbindliche Orientierung am ECTS-Standard: Hochschulen müssen sich
verpflichten, die ECTS-Vorgaben einheitlich umzusetzen.
Quellen
Begründung
Anpassung an die neue Struktur laut PosiPa-Leitfaden.
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