Veranstaltung: | BUFAK WiWi Bayreuth |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 4.1. Neufassungen |
Antragsteller*in: | Alexey (Alumni) |
Status: | Angenommen |
Antragshistorie: | Version 5 |
NF7: Forderung nach gesetzlich verankerter Studierendenvertretung auf Bundes- und Landesebene
Antragstext
Studierende haben derzeit auf Bundesebene keine gesetzlich verankerte und
legitimierte Vertretung. Dies sehen wir als Hauptgrund dafür an, dass den
Belangen von Studierenden in der Politik zu wenig Gehör geschenkt wird. Daher
fordert die BuFaK WiWi die Einrichtung einer solchen Institution, wie es
beispielsweise in Österreich schon lange der Fall ist.
Hintergrund
Die Hochschulen in Deutschland sind nicht nur Motoren von Innovation und Bildung
von Grundlagenwissen, sondern tragen zudem bedeutend zur Aus- und Weiterbildung
von Fach- und Führungskräften für Wissenschaft und Wirtschaft bei. Die rund drei
Millionen Studierenden in Deutschland werden fächerspezifisch durch die
Fachschaften sowie fächerübergreifend zumeist durch verfasste
Studierendenschaften in Form von Allgemeinen Studierendenausschüssen (ASten),
Fachschaften (FS), Studierendenräten (StuRäten) etc., vertreten.
Auf Ebene der Bundesländer erfolgt die Vertretung durch die
Landesstudierendenvertretungen, die sich je nach Bundesland durch Wahlen oder
durch Landeshochschulgesetze demokratisch legitimieren. Auf Bundesebene fehlt
jedoch eine gesetzlich verankerte Vertretung. Stattdessen vertreten derzeit der
freie zusammenschluss von student:innenschaften (fzs) und die
Bundesfachschaftentagungen (BuFaTa) der Fachbereiche die Interessen der
Studierenden. Diese Vertretungen sind jedoch weder gesetzlich verankert noch
flächendeckend legitimiert.
Eine Lehre aus der Pandemie ist die mangelhafte Berücksichtigung der Interessen,
Ängste und Nöte der Studierenden. Studierende wurden in einigen Corona-
Landesverordnungen kaum berücksichtigt, und die politischen Diskussionen
konzentrierten sich auf Schulen, während Hochschulen und Studierende oft
übersehen wurden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer bundesweiten,
legitimierten Studierendenvertretung, die als Ansprechpartnerin für Politik,
Wirtschaft und Gesellschaft dient.
Hauptforderungen der BuFaK WiWi
Festschreibung aller Landesvertretungen in die Landeshochschulgesetze:
Einbeziehungspflichten der Landesvertretungen in verschiedene Prozesse
sollen hier ebenfalls verankert werden
Gesetzliche Verankerung einer bundesweiten Studierendenvertretung:
Bei der Konzeption der Bundesstudierendenvertretung sind die
Landesvertretungen, sowie der fzs zu beteiligen. Eine Orientierung
an der Bundesschülerkonferenz wäre denkbar, d.h. ein vertretendens
Bundessekretariat, ein Plenum, sowie Fachausschüsse. Das Plenum
sollte dann aus Deligierten der Landesvertretungen bestehen.
Direkte Wahl durch alle Studierenden:
Alle Studierenden sollen ein direktes Wahlrecht für die Vertretung
erhalten, ohne finanzielle oder organisatorische Hürden.
Finanzierung durch Bund und Länder:
Die Bundes- bzw. Landesstudierendenvertretung soll durch Mittel von
Bund und Ländern, beispielsweise im Rahmen einer Stiftung,
finanziert werden. Beiträge in einem Rahmen von 0,50 € bis 1 € pro
Studierendem und Semester sind als ausreichend anzusehen.
Einbindung in Gesetzgebungsprozesse:
Die Bundes- bzw. Landesstudierendenvertretung soll in
Gesetzesentwürfe eingebunden und als Expert:in konsultiert werden,
um sicherzustellen, dass studentische Interessen berücksichtigt
werden.
Begründung
Anpassung PosiPa auf neue Struktur
Kommentare