Veranstaltung: | BUFAK WiWi Bayreuth |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.03.2025, 12:02 |
A7: Forderung von ausreichend ausgestatteten Arbeitsräumen für Studierendenvertretungen
Antragstext
An einigen Hochschulen ist der Zustand von Arbeitsräumen studentischer
Vertretungen, wie beispielsweise Fachschaften, desolat. In nur wenigen
Hochschulgesetzen ist verankert, Studierendenvertretungen kostenlose
Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zudem sind die zur Verfügung gestellten
Räumlichkeiten häufig aus der Perspektive des gesetzlich vorgesehenen
Arbeitsschutzes inakzeptabel.
Die ehrenamtlich in Fachschaften engagierten Studierenden übernehmen die den
Studierendenschaften in den Hochschulgesetzen zugewiesenen Aufgaben. So
übernehmen häufig die Fachschaften die Einführung der Erstsemester an den
Hochschulen. Um diese Aufgaben adäquat ausführen zu können, fordert die BuFaK
WiWi die Einrichtung von ausreichend ausgestatteten, (mietfreien) Arbeitsräumen
mit uneingeschränktem und barrierefreiem Zugang für studentische Vertretungen.
Darüber hinaus fordert die BuFaK WiWi die Länder dazu auf, die Hochschulgesetze
dahingehend anzupassen, dass den studentischen Vertretungen ausreichend
ausgestattete Arbeitsräume kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen.
Beispielhaft hierfür steht das Hochschulgesetz NRW §53 (7).
Die Mindestanforderungen sollten gemäß den technischen Regeln für Arbeitsstätten
(ASR) erfüllt werden. Die erforderliche Grundfläche für Arbeitsräume ergeben
sich ausfolgenden Flächen (ASR A1.2, 5 (1)):
“Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz Flächen für Verkehrswege
einschließlich der Fluchtwege und Gänge zu den Arbeitsplätzen und zu
gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen Stellflächen für Arbeitsmittel,
Einbauten und Einrichtungen Funktionsflächen für alle Betriebs-bzw.
Benutzungszustände von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen Flächen für
Sicherheitsabstände, soweit sie nicht bereits in den Stell- oder
Funktionsflächen berücksichtigt sind.” Außerdem soll den studentischen
Vertretungen genügend Stauraum für die Lagerung von wichtigen Akten und
ähnlichem zur Verfügung gestellt werden. Dieser muss verschließbar, und somit
den DSGVO-Bestimmungen gerecht sein. Unausweichlich benötigen die Fachschaften
dementsprechend Schlüssel des Raumes, um Utensilien verschließen zu können,
welche wertig sind, jedoch nicht der DSGVO unterliegen (z.B. Werbebanner). Zudem
sind die Arbeitsplätze mit einer ausreichenden technischen Infrastruktur, wie
Stromanschlüsse, Internet-und Telefonanschlüsse sowie Computer für eine
gewissenhafte Vertretung der Studierenden von großer Bedeutung.
Begründung
turnusmäßige Bestätigung
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