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            <title>BuFaK WiWi Mönchengladbach: Alles</title>
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                <title>BuFaK WiWi Mönchengladbach: Alles</title>
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                        <title>A4: Studentische Mobilität effektiv fördern</title>
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                        <author>BuFaK Rat (BuFaK Rat)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi setzt sich für die aktive und effektive Förderung der Mobilität aller Studierenden ein. Dies schließt an die Forderung nach einem Deutschlandsemesterticket an. Der Begriff Mobilität bezieht sich in diesem Positionspapier auf Fortbewegungsarten am Hochschulstandort, insbesondere Nahverkehr- und Fahrradinfrastruktur. Mobilität ist ein notwendiger Bestandteil im Prozess des Lernens und Erlebens des Studiums als Lebensabschnitt und sollte allen Studierenden in der Mobilität ihrer Wahl ermöglicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Je früher die Gesellschaft beginnt, mit der Bahn zu reisen, desto wahrscheinlicher ist ein lebenslanger Nutzen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass der langfristige Effekt für Umwelt und Gesellschaft immens sein kann, wenn die Bundesstraßen hierdurch langfristig entlastet werden. Die Einsparungen und der volkswirtschaftliche Gewinn können so direkt der Unterstützung und dem Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur zugutekommen und sinnvoll investiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher fordert die BuFaK WiWi den Ausbau des ÖPNVs, beispielsweise durch:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Erhöhte Taktungen vorhandener Linien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Die Einführung weiterer Haltestellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Die Schaffung neuer Linien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich zur Unterstützung der Mobilität im ÖPNV sollte auch im Bereich der Fahrradinfrastruktur mehr für den Ausbau und die Unterstützung dieser getan werden. Unter fahrradfreundlicher Infrastruktur verstehen wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Die Bereitstellung von ausreichend überdachten und gesicherten Fahrradabstellplätzen in direkter Nähe zu den universitären Einrichtungen. Beispielsweise könnten Teile vorhandener Tiefgaragen zu Fahrradparkplätzen umfunktioniert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Die Zurverfügungstellung von Duschmöglichkeiten und Spinden, um das Fahrrad auch für längere Pendelwege attraktiv zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Die Zurverfügungstellung oder Subventionierung von Campus- oder Stadträdern bzw. ähnlicher flexibler Fahrradleihsysteme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Die Bereitstellung von Fahrrad-Self-Service-Stationen und Schlauchautomaten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Der Einsatz der Universitäten für die Ausweitung eines gesicherten (gut ausgeleuchtet, im Winter geräumt und gestreut, vom motorisierten Verkehr baulich getrennt, optimierte Ampelschaltung etc.) Radwegenetzwerks – insbesondere in direkter Nähe zur Universität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben der Unterstützung der Fahrradinfrastruktur fordern wir ebenfalls eine Unterstützung elektrifizierter Kleingefährte wie E-Scooter und E-Bikes. Diese ermöglichen es, den Radius des individualisierten, klimafreundlichen Verkehrs substanziell zu erweitern und damit die Zufriedenheit von Pendlern zu erhöhen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Detail fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Eine Kooperation mit Sharing-Diensten, um Studierenden vergünstigte Tarife und Abo-Modelle anbieten zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Die Einrichtung von gesicherten Ladestationen und Parkmöglichkeiten in Uninähe für private Fahrzeuge. Die alleinige Nutzung des ÖPNVs und der Fahrradinfrastruktur ist wünschenswert, aber an vielen Standorten noch realitätsfern. Daher fordern wir auch die Unterstützung von E-Autos im Rahmen von Ladestationen in Uninähe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] <a href="https://doi.org/10.1016/j.rser.2019.109544">https://doi.org/10.1016/j.rser.2019.109544</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 11:21:10 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A11: Pseudonymisierung bei Klausuren</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Pseudonymisierung-bei-Klausuren-34812&amp;consultationPath=BuFaKMG26</link>
                        <author>BuFaK Rat (BuFaK Rat)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Pseudonymisierung-bei-Klausuren-34812&amp;consultationPath=BuFaKMG26</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuell findet an deutschen Universitäten und Hochschulen kaum eine Pseudonymisierung von Klausuren statt. Wir halten eine generelle Pseudonymisierung (Zur Legaldefinition siehe: § 3 Absatz 6a BSDG a.F.[1]; Art. 4 Nr. 5 DSGVO[2]) für notwendig und realisierbar. Eine vollständige Anonymisierung ist aus unserer Sicht nicht notwendig aber auch nicht möglich oder legal.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für eine Pseudonymisierung sprechen aus unserer Sicht daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Schutz der persönlichen Daten der zu prüfenden Studierenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Universität Bayreuth beispielsweise ist ein kleiner, familiärer Campus und Studierende und Lehrende sowie Mitarbeitende im Lehrstuhl stehen innerhalb der Fakultät in einem regen persönlichen Austausch. In vielen weiteren kleinen Universitäten in Deutschland ist es ähnlich. Insbesondere in kleineren Studiengängen kann es häufig der Fall sein, dass Studierende und Korrigierendesich persönlich mit Namen kennen und außerhalb der Universtät gemeinsame Erlebnisse teilen. Auch in großen Studiengängen ist dies nicht ausgeschlossen, beispielsweise wenn Angehörige des Mittelbaus und Studierende in höheren Semestern sich privat (oder durch Arbeit als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl) kennen. Wir wissen, die Kommiliton:innen von heute sind die Korrektor:innen von morgen. Für die Studierenden kann dies eine Drucksituation darstellen. Zum Beispiel, wenn die Prüfungsleistung von einer bekannten Person mit einer möglichen hohen (oder auch geringen) Erwartungshaltung korrigiert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Schutz vor bewusster und unbewusster Diskriminierung oder Bevorzugung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Letztlich bringt eine Pseudonymisierung sowohl für Studierende als auch für Lehrende Vorteile. Lehrstühle wären so nicht dem Vorwurf der individuellen Diskriminierung oder Bevorzugung ausgesetzt und Studierende könnten sich sicher sein, dass ihre Bewertung unabhängig von gesellschaftlichen und persönlichen Vorurteilen geschieht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Vermeidung von prüfungsrechtlichen Auseinandersetzungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorwurf der Befangenheit bei Prüfungsanfechtungen kann durch Pseudonymisierung i.d.R. ausgeschlossen werden. Damit sind auch Lehrstühle und Korrektor:innen vor einer behaupteten Bevorzugung oder Benachteiligung von Studierenden geschützt, da die Identität der zu prüfenden Person unbekannt ist. Beispielsweise bei den Aufsichtsarbeiten der ersten juristischen Prüfung ist es nicht nur Standard, dass eine Pseudonymisierung erfolgt, viel mehr gilt hier eine Prüfung als nicht bestanden, wenn die zu prüfende Person Anmerkungen vornimmt, die Rückschlüsse auf seine Person zulassen (Anlage 1 Nr. 3 Erste Juristische Staatsprüfung - Hinweise für den Ablauf der Prüfung). </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus der Sicht der BuFaK WiWi ist es ausreichend, wenn Studierende bei Klausuren ausschließlich ihre Matrikelnummer und den Studiengang angeben müssen. Soweit man Systemfehler in Einzelfällen (Zahlendrehern etc. pp.) vermeiden möchte, kann eine Kombination von Matrikelnummer und Sitzplatznummer diese absichern. Beispiele belegen, dass die Pseudonymisierung ohne großen Ressourcenaufwand eingeführt werden kann und bereits gängige Praxis ist (bspw. Passau, Bonn, Göttingen).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschwere.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] „Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[3] Towfig, Emanuel V. / Traxler, Christian / Glöckner, Andreas, Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristischer Staatsprüfungen, ZDRW 2018, 115 ff.; Towfig, Emanuel V. / Traxler, Christian / Glöckner, Andreas, Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen, ZDRW 2014, 8 ff.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 11:18:28 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A10: Für eine transparente und gerechte Vergabe und Zuteilung von Modulplätzen</title>
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                        <author>BuFaK Rat (BuFaK Rat)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Fur-eine-transparente-und-gerechte-Vergabe-und-Zuteilung-von-Modulplat-15865&amp;consultationPath=BuFaKMG26</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Modulvergabe an Hochschulen ist ein zentraler Aspekt der Studienorganisation, der die akademische und berufliche Perspektive maßgeblich beeinflusst. Intransparente oder benachteiligende Verfahren sind dabei große Hürden. Daher fordert die BuFaK WiWi faire, nachvollziehbare Vergabesysteme, die auf die Bedürfnisse der Studierenden ausgerichtet sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuell erfolgt die Modulplatzvergabe auf unterschiedliche Weise, die teils wenig Wahlmöglichkeiten bietet und oft auf hochschulinterne Verfahren gestützt ist. Prinzipien wie “First Come, First Serve” bringen diverse Herausforderungen mit sich. Insbesondere für Masterstudiengänge sind ECTS in spezifischen Fachbereichen erforderlich, die durch eingeschränkte Wahlmöglichkeiten während des Bachelorstudiums möglicherweise nicht erreicht werden. Dies kann zu Einschränkungen beim Übergang in fachverwandte Masterprogramme führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Besonders für Bewerber:innen erscheint das Vergabeverfahren oftmals intransparent und schwer nachvollziehbar, sodass bei der Einschreibung fälschlicherweise von einer freien Modulwahl ausgegangen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vergabesysteme müssen daher absolut transparent und nachvollziehbar sein – und zwar bereits für potenzielle Bewerber:innen. Das Ziel der Hochschulen sollte darin bestehen, den Studierenden eine ausreichende Anzahl an Teilnehmerplätzen in den Lehrveranstaltungen zur Verfügung zu stellen und den Anmeldeprozess so weit wie möglich zu vereinfachen. Dazu kann es erforderlich sein, personelle Kapazitäten zu erhöhen und Prüfungsformen anzupassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Pflichtmodule sind unter keinen Umständen kapazitiv zu begrenzen. Wahlpflichtmodule, die für den Abschluss einer Vertiefungsrichtung bzw. Schwerpunkt notwendig sind, müssen ebenfalls frei verfügbar sein. Kapazitätsbeschränkungen für Wahlmodule sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden; andernfalls ist ein transparenter und fairer Vergabeprozess erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Vergabeprozess sollte die Anzahl der bereits gesammelten ECTS des Studierenden,die Anzahl der bisherigen Versuche, sich für ein bestimmtes Modul anzumelden, sowie curriculumsspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Diese Vergabekriterien sollen damit sicherstellen, dass Studierende grundsätzlich die Möglichkeit haben, im Rahmen ihres Studiums das gewünschte Modul belegen zu können. Dies stellt sicher, dass Studierende, die weiter in ihrem Studium fortgeschritten sind oder kurz vor dem Abschluss stehen, priorisiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es soll ausdrücklich ausgeschlossen werden, dass Kriterien wie die Anzahl der Fachsemester oder der Notenschnitt als Grundlage für die Vergabe von Modulplätzen herangezogen werden. Dies fördert Chancengleichheit, indem individuelle Lernwege und persönliche Umstände der Studierenden berücksichtigt werden, ohne Diskriminierung oder übermäßigen Leistungsdruck.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die bessere Nutzung der Kapazitäten sollte auch das Abmelde und Nachrückverfahren solcher Kurse optimiert werden. Hier könnte eine Vereinfachung zu erheblichen Verbesserungen des Status quos führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert, zukunftsweisende Module in angemessener Kapazität bereitzustellen oder gleichwertige Alternativen anzubieten. Weder Pflicht- noch Schwerpunktwahlmodule sollten kapazitiv begrenzt werden, und die Platzvergabe bei Wahlmodulen ist nur nach den genannten Kriterien als letzter Ausweg zulässig.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 11:13:05 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9: Forderung von flexiblen Prüfungsan- und abmeldungen</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Forderung-von-flexiblen-Prufungsan-und-abmeldungen-60923&amp;consultationPath=BuFaKMG26</link>
                        <author>BuFaK Rat (BuFaK Rat)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Forderung-von-flexiblen-Prufungsan-und-abmeldungen-60923&amp;consultationPath=BuFaKMG26</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert flexible und studierendenfreundliche Regelungen für Prüfungsan- und Abmeldungen. Aktuell bestehen große Unterschiede zwischen Hochschulen, die häufig unnötige Einschränkungen und organisatorische Hürden verursachen. Positive Beispiele zeigen, dass flexible Systeme möglich sind. Dieses Papier formuliert Forderungen, um die Studierbarkeit zu verbessern und Studierenden mehr Planbarkeit und Freiräume zu bieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anmeldeverfahren werden von Hochschulen individuell durchgeführt und sind lediglich der Logistik dienlich. Die Handhabung unterscheidet sich häufig sogar innerhalb einer Hochschule, sodass verschiedene Fakultäten unterschiedliche An- bzw. Abmeldemodalitäten anwenden. Diese Fristen stehen im Widerspruch zur Flexibilität und der Studierbarkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An der Universität Jena ist beispielsweise eine Prüfungsanmeldung nur in den ersten zehn Wochen des Semesters möglich, eine Abmeldung von Klausuren ist nur bis 4 Wochen vor Beginn des dreiwöchigen Prüfungszeitraums möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Anmeldung von Prüfungen an der Goethe-Universität Frankfurt ist nur bis fünf Wochen vor der Prüfungsphase möglich, das Abmelden nur bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Ein Rücktritt von der Prüfung ist im Regelfall ausgeschlossen. [1]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes sind alle Studierenden immer und ohne Ausnahme automatisch für ihre Prüfungen angemeldet. In den ersten beiden Semestern ist eine Abmeldung generell nicht vorgesehen. Zu Prüfungen des dritten und solchen höheren Semesters können sich Studierende ohne Angabe von Gründen durch Anzeige beim Prüfungsamt oder im Online Studierenden-Service abmelden. Das Abmelden führt automatisch zu einer Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin. [2]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In unseren Augen gibt es keinen Grund, warum Studierende zum Teil mehrere Monate vor Prüfungstermin von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten müssen. Dies sind eklatante Einschränkungen der Flexibilität der Studierenden im Vergleich zu anderen Hochschulen und erschweren das Studium unnötig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Da diese Fristen oftmals mit Raumplanung und organisatorischen Problemen begründet werden, möchten wir positive Beispiele an Hochschulen nennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter anderem an dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) als auch an der Technischen Universität Dortmund ist die Anmeldung zu schriftlichen Prüfungsleistungen in der Regel bis zu zwei Wochen vor den jeweiligen Prüfungen möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Dortmund bis zum Vortag der Prüfung um 23:59 Uhr ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung findet online statt. [3]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist ein ausdrücklicher unbegründeter Rücktritt von einer schriftlichen Prüfung sogar bis unmittelbar vor der Ausgabe der Prüfungsaufgaben durch Unterschrift im Hörsaal möglich. [4]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin ist die Abmeldung noch fortschrittlicher. Ein Nichterscheinen zur Prüfung zieht an dieser Hochschule keinen Fehlversuch nach sich und gilt als automatische Abmeldung von der Prüfung. [5]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Universität Bielefeld sehen keine verbindlichen Anmeldeverfahren zu Prüfungen vor. Organisatorische Aspekte können Berücksichtigung finden, dann wird eine unverbindliche Alternative verwendet. In diesem Fall liegt die Frist in der Regel bei einer Woche. Bei Nichterscheinen zur Prüfung wird kein Fehlversuch verbucht. [6]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit Studierende inhaltliche und zeitliche Aspekte eines Moduls zu Beginn des Semesters vollständig erfassen können, fordern wir: Das Ende des Anmeldezeitraums für Prüfungen sollte frühestens nach 80% der Zeit von Semesterbeginn bis Prüfungsphasebeginn liegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern auch, dass eine Prüfungsanmeldung auch kurzfristig vor einer schriftlichen Prüfung ohne negative Konsequenzen für Studierende revidierbar sein muss. Eine Prüfungsanmeldung etliche Wochen vor einer Prüfung birgt viele, teilweise bagatellisierte Risiken, wie beispielsweise Planbarkeit, Stresslevel und (mentale) Gesundheit. Aus verschiedenen Gründen kann die Vorbereitung auf eine Prüfung gestört werden. In diesem Fall ist eine nicht mehr realisierbare Abmeldung von der Prüfungsleistung fatal für den Studienverlauf der Studierenden – gerade bei limitierten Prüfungsversuchen. Ebenso können durch diese Systematik Zwangsanmeldungen ohne Möglichkeit eines Rücktritts zum nächstmöglichen Prüfungszeitraum zu einem Problem für die Studierenden führen, und deswegen lehnen wir diese ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nur ein flexibles Anmeldesystem kann dem Selbstverständnis einer fortschrittlichen Hochschule gerecht werden. Deshalb sieht die BuFaK WiWi es als notwendig an, solch flexible Anmeldesysteme an allen Hochschulen einzuführen und die Möglichkeit eines kurzfristigen Prüfungsrücktritts zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Bsp.: <a href="https://qis.server.uni">https://qis.server.uni</a><a href="frankfurt.de/qisserver/rds?state=verpublish&amp;status=init&amp;vmfile=no&amp;publishid=3406">frankfurt.de/qisserver/rds?state=verpublish&amp;status=init&amp;vmfile=no&amp;publishid=3406</a> 82&amp;moduleCall=webInfo&amp;publishConfFile=webInfo&amp;publishSubDir=veranstaltung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] UniReport Satzungen und Ordnungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[3] <a href="https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/im-studium/gesetze-und-studentische">https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/im-studium/gesetze-und-studentische</a> ordnungen/copy_of_AllgemeineStudienundPrfungsordnungASPO.pdf</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[4] <a href="https://wiwi.tu-dortmund.de/storages/wiwi/r/studiengaenge/wiwi-bachelor/wiwi-bachelor">https://wiwi.tu-dortmund.de/storages/wiwi/r/studiengaenge/wiwi-bachelor/wiwi-bachelor</a> 2019/ba-wiwi-2019-po-aenderung-3.pdf</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[5] www.wiwi.kit.edu/lehrePruefungen.php#Abmeldung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[6] <a href="https://www.htw-berlin.de/studium/studienorganisation/pruefungen">https://www.htw-berlin.de/studium/studienorganisation/pruefungen</a> praktikum/pruefungsverhinderung/</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 11:10:00 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Forderung nach einer Reform des Rundfunkbeitrags zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Forderung-nach-einer-Reform-des-Rundfunkbeitrags-zur-Finanzierung-des-43607&amp;consultationPath=BuFaKMG26</link>
                        <author>BuFaK Rat (BuFaK Rat)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Forderung-nach-einer-Reform-des-Rundfunkbeitrags-zur-Finanzierung-des-43607&amp;consultationPath=BuFaKMG26</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Rundfunkbeitrag in der Ausgestaltung von 2013 soll die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender garantieren. Mehr als 9,02 Milliarden Euro (2023) werden dabei unabhängig vom Nutzungsverhalten aller Bürger:innen eingezogen, die in einer eigenen Wohnung leben [1]. Zusätzlich tragen Betriebe abhängig von ihrer Größe zum Gesamtbeitragsaufkommen bei. Dieses Recht auf angemessene Finanzierung ist spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 verfassungsrechtlich eindeutig geklärt [2]. Die Kritik am Umfang der durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verwendeten Mittel und deren Umlage auf alle Bürger:innen bleibt jedoch erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus Sicht der BuFaK WiWi ist ein unabhängiger und kritischer Journalismus unabdingbar für eine gesunde Demokratie. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann hierbei insb. die unabhängige politische Meinungsbildung und den Diskurs zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen fördern. Die primären Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen aus Sicht der BuFaK WiWi deshalb in den Bereichen allgemeinen Nachrichten, politische Bildung, Kultur sowie der Berichterstattung über regionale Themen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi lehnt einen einheitlichen Beitrag für alle Bürger:innen ab. Insbesondere für Studierende stellt die aktuelle Praxis eine hohe monatliche Belastung dar, die dem Angebot, insb. für junge Menschen, nicht angemessen ist. Daher fordert die BuFaK WiWi den grundsätzlichen Erlass des Beitrages für alle eingeschriebenen Studierenden. Diese Praxis deckt sich mit der Beitragsfreiheit für andere finanziell schwache Gruppen wie z.B. BAföG- oder Bürgergeld-Beziehende. Die Befreiung aller Studierenden würde die finanzielle Grundbelastung dieser wichtigen gesellschaftlichen Gruppe reduzieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] <a href="https://www.rnd.de/medien/rundfunkbeitrag-einnahmen-steigen-auf-mehr-als-neun-milliarden">https://www.rnd.de/medien/rundfunkbeitrag-einnahmen-steigen-auf-mehr-als-neun-milliarden</a> euro AKV4KACVTRP77JUDJBQGU4VUXE.html#:~:text=Die%20Einnahmen%20aus%20dem%20Rundfun kbeitrag,es%208%2C57%20Milliarden%20gewesen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 11:03:29 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Bedeutung der Qualitätsberichte von systemakkreditierten Hochschulen</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Bedeutung-der-Qualitatsberichte-von-systemakkreditierten-Hochschulen-63309&amp;consultationPath=BuFaKMG26</link>
                        <author>BuFaK Rat (BuFaK Rat)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Bedeutung-der-Qualitatsberichte-von-systemakkreditierten-Hochschulen-63309&amp;consultationPath=BuFaKMG26</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Hintergrund</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Veröffentlichung von Akkreditierungsberichten und -entscheidungen ist sowohl in den Europäischen Standards und Leitlinien (ESG) als auch in der Musterrechtsverordnung (MRVO) festgeschrieben. Dies betrifft gleichermaßen die internen Verfahren systemakkreditierter Hochschulen, um sicherzustellen, dass sie in Sachen Transparenz nicht hinter den Vorgaben der Programmakkreditierung zurückbleiben. Der Beschluss des Akkreditierungsrats vom 17.09.2019 konkretisiert die Anforderungen an die Veröffentlichung sogenannter Qualitätsberichte und stellt klar, dass Studiengänge spätestens seit dem 30.09.2020 nur in Verbindung mit einem solchen Bericht in die Akkreditierungsdatenbank eingetragen werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi unterstützt diese Regelung ausdrücklich und fordert eine konsequente Umsetzung durch systemakkreditierte Hochschulen. Angesichts der Bestrebungen einzelner Hochschulen, die Anforderungen an Qualitätsberichte zu ändern oder deren inhaltlichen Mehrwert in Frage zu stellen, repräsentiert dieses Positionspapier die studentische Perspektive. Es betont die Bedeutung von Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung durch öffentlich zugängliche und aussagekräftige Qualitätsberichte. Außerdem fordert die BuFaK WiWi von systemakkreditierten Hochschulen den studentischen Mitgliedern in Akkreditierungsverfahren umfassenden Zugang zu den Berichten vergangener Akkreditierungen ermöglichen, um den Wissenstransfer zwischen wechselnden studentischen Vertretern zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mehrwert von Qualitätsberichten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist eine fundamentale Frage der Transparenz sowie Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Hochschulen, dass auch systemakkreditierte Hochschulen ihre Akkreditierungsberichte und Entscheidungen in nachvollziehbarer, umfassender und zugänglicher Form veröffentlichen. Die aktuelle Situation, dass einzelne systemakkreditierte Hochschulen ihre Akkreditierungsberichte der Öffentlichkeit vollständig vorenthalten, ist intransparent und inakzeptabel. Aktuell werden Akkreditierungsberichte von programmakkreditierten Studiengängen öffentlich zugänglich gemacht; hierin wird transparent mit Mängeln, Verbesserungspotenzialen und Maßnahmen umgegangen. Einzelne systemakkreditierte Hochschulen haben dadurch einen vermeintlichen Vorteil, weil sie eigene Verbesserungspotentiale von Studiengängen nicht veröffentlichen. Studieninteressierte, Studierende, Arbeitgeber:innen aber auch die Öffentlichkeit haben aus unserer Sicht jedoch ein Anrecht darauf, dass auch systemakkreditierte Hochschulen ihrer Veröffentlichungspflicht nachkommen. Dabei sind Mindestkriterien für Qualitätsberichte entscheidend, damit diese eine vergleichbare Aussagekraft haben und es damit Vergleichbarkeit zwischen den intern akkreditierten und programmakkreditierten Studiengängen geben kann. Dazu gehört unseres Erachtens auch, dass Gutachter:innen im Qualitätsbericht benannt werden, das abschließende Akkreditierungsergebnis einsehbar ist und etwaige Sondervoten ausgewiesen werden. Dies widerspricht nicht der Heterogenität unserer Hochschullandschaft, führt aber zu klaren, fairen und gleichen Regeln für alle Hochschulen. Freiheitsgrade innerhalb der Qualitätsberichte können als Chance genutzt werden, um die eigenen Maßnahmen und Follow-Ups des Studiengangs darzustellen und somit die eigene Qualitätsentwicklung in ihrer Wichtigkeit zu unterstreichen. Qualitätsberichte können so als Instrument der Sichtbarmachung eigener Bemühungen um Qualitätsverbesserungen dienen und Studieninteressierten aufzeigen, dass es neben Werbematerialien auf Hochglanzpapier auch einen Prozess der stetigen Weiterentwicklung des Studiengangs gibt und zeigt Möglichkeiten auf, sich selbst zu beteiligen. Insbesondere Studierende, die bereits Studienerfahrung gesammelt haben, beispielsweise indem sie bereits einen Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule erworben haben, suchen gezielt nach diesen Informationen. Die Qualitätsberichte lassen sich als Basis für verschiedene Zwecke und diverse Adressaten verwenden. Sie möchten selbst nachlesen können, wie bspw. Die Studierbarkeit, Studienorganisation oder Vereinbarkeit mit Familienaufgaben in einem Studiengang von unabhängigen Expert:innen geprüft und bewertet wurde. Zudem können die Qualitätsberichte einen Überblick über gute Praktiken innerhalb der verschiedenen systemakkreditierten Hochschulen und der Vielfalt der Qualitätssicherungssysteme geben und können als Grundlage für eine systematische Analyse der Entwicklungen der internen Verfahren dienen (vgl. (ESG 3.4 Thematic analysis Standard: Agencies should regularly publish reports that describe and analyse the general findings of their external quality assurance activities)). Vor diesem Hintergrund erwarten wir von systemakkreditierten Hochschulen mehr Selbstvertrauen in die eigenen Prozesse und einem transparenten Umgang mit eigenen Verbesserungspotentialen und entsprechenden Maßnahmen. Es ist aus unserer Sicht eine Chance auf eine positive Außendarstellung, wenn systemakkreditierte Hochschulen entsprechende Qualitätsberichte veröffentlichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert außerdem, dass systemakkreditierte Hochschulen den studentischen Mitgliedern in Akkreditierungsverfahren umfassenden Zugang zu den Berichten vergangener Akkreditierungen ermöglichen. Dies ist notwendig, um den Wissenstransfer zwischen wechselnden studentischen Vertreter zu gewährleisten und die kontinuierliche Entwicklung der Studiengänge nachhaltig zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studentische Mitglieder in Akkreditierungsprozessen bringen eine wichtige Perspektive ein, welche die Studierbarkeit, Organisation und andere für Studierende relevante Aspekte kritisch beleuchtet. Da diese Vertreter jedoch häufig wechseln, besteht die Gefahr, dass Erfahrungen und Erkenntnisse aus vergangenen Verfahren verloren gehen. Der Zugang zu den Berichten vergangener Akkreditierungen kann diesem Problem entgegenwirken, indem er den studentischen Mitgliedern die Möglichkeit gibt, auf vorhandenes Wissen zurückzugreifen und auf bereits identifizierte Verbesserungspotenziale einzugehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Transparenz und Offenheit fördert nicht nur die Qualität der Akkreditierungsprozesse, sondern stärkt auch die aktive Beteiligung der Studierenden an der Weiterentwicklung ihrer Studiengänge. Dadurch wird eine fundierte Mitwirkung ermöglicht, die eine langfristige Qualitätsverbesserung unterstützt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Fazit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Akkreditierungsentscheidungen müssen innerhalb aller Systeme bereits jetzt aussagekräftig dokumentiertwerden. Die Dokumentation trägt zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und Weiterentwicklung bei. Die Berichte sind gemäß dem Beschluss des Akkreditierungsrats vom 17.09.2019, für alle Stakeholder:innen zugänglich, zu veröffentlichen. Am 10.06.2022 hat der Akkreditierungsrat einen weiteren Beschluss veröffentlicht, in dem unsere Position bestärkt sowie die Anforderungen an die Veröffentlichungspraxis an systemakkreditierten Hochschulen expliziter dargestellt wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusammenfassend ist die Veröffentlichungspflicht von Qualitätsberichten und die konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Mindestkriterien unumgänglich, da Qualitätsberichte ein unverzichtbarer Teil der Legitimation der Akkreditierungsentscheidung sind, Transparenz die Basis eines jeden guten und funktionierenden QM-Systems ist, sie Vergleichbarkeit zwischen Hochschulen, Studiengängen und QM-Systemen ermöglicht, bereits jetzt eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Dokumentation besteht“.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 11:01:46 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Ausweitung der studentischen Partizipation in Gremien im Hochschulgesetz</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Ausweitung-der-studentischen-Partizipation-in-Gremien-im-Hochschulgese-51117&amp;consultationPath=BuFaKMG26</link>
                        <author>BuFaK Rat (BuFaK Rat)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Ausweitung-der-studentischen-Partizipation-in-Gremien-im-Hochschulgese-51117&amp;consultationPath=BuFaKMG26</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der demokratische Grundgedanke sollte sich auch in den Hochschulgremien wiederfinden und gelebt werden. Aktuell werden Studierende bei der Mitbestimmung in Hochschulen stark benachteiligt oder teilweise nicht einbezogen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Einbezug von Studierenden in allen lehrbezogenen Hochschulgremien</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Einbezug von Studierenden ist essentiell für die erfolgreiche Umsetzung von studienrelevanten Entscheidungen. Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, argumentativ und konstruktiv darüber zu diskutieren, was richtig und sinnvoll ist. Aus diesem Grund fordern wir eine studentische Beteiligung bei allen lehrbezogenen Hochschulgremien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Eine stärkere Gewichtung studentischer Mitbestimmung in Gremien</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch das verfassungsgerichtliche Urteil aus dem Jahr 1973 (BVerfGE 35, 79) wurde die Statusgruppe der Studierenden in Ihrer Mitbestimmung stark geschwächt. Inhalt des Urteils ist die partielle Beteiligung der akademischen Mitbestimmung durch die Statusgruppe der Hochschullehrer:innen. Demnach müssen Hochschullehrer:innen bei lehrbezogenen Entscheidungen die Hälfte der Stimmen innehaben und bei Entscheidungen, die unmittelbar die Fragen der Forschung betreffen, sogar über die Hälfte. Dieses Urteil ist bisweilen maßgeblich für die studentische Mitbestimmung in Deutschland und erschwert diese. Hochschulen können eine Mehrgewichtung des studentischen Stimmrechts nur schwer vornehmen, da sie eine Gegenklage auf Grundlage des Urteils aus dem Jahr 1973 fürchten müssen. Einige Bundesländer haben die Viertelparität bereits in ihrem Hochschulgesetz für viele Gremien verankert, jedoch gibt es häufig für ausgewählte Gremien noch Ausnahmeregelungen und vor allem keine einheitliche Regelung auf Bundesebene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studierende sollten in Gremien, in denen sie durch deren Entscheidungen direkt betroffen sind, nicht von Professoren überstimmt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir als BuFaK WiWi sind der Meinung, dass die Viertelparität die Statusgruppe der Studierenden angemessen repräsentiert. Es wäre wünschenswert, wenn der Statusgruppe der Studierenden bei studienrelevanten Entscheidungen eine Stimmenmehrheit zugesprochen wird. Die Viertelparität sorgt dafür, dass Statusgruppen bei lehrbezogenen Entscheidungen mitbestimmen, die sie nicht direkt betreffen. Hierdurch kommt es erneut zu einer Schwächung der studentischen Mitbestimmung. Weiterhin ist es wichtig, dass die reale Stimmenverteilung der Studierenden bestehen bleibt, falls sich die Gewichtung des Stimmrechtes auf die einzelnen Statusgruppen ändert. Das Ziel sollte sein, Entscheidungen im allgemeinen Konsens zu treffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] <a href="https://unimut.stura.uni-heidelberg.de/unimut/dokumente/1973-bverfg">https://unimut.stura.uni-heidelberg.de/unimut/dokumente/1973-bverfg</a> mitbestimmung.html</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] <a href="https://furios-campus.de/2020/07/15/eine-kleine-geschichte-der-viertelparitaet/?story">https://furios-campus.de/2020/07/15/eine-kleine-geschichte-der-viertelparitaet/?story</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 10:58:19 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Langfristige Finanzierung von Studierenden- und Studentenwerken durch Bund und Länder sicherstellen</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Langfristige-Finanzierung-von-Studierenden-und-Studentenwerken-durch-57879&amp;consultationPath=BuFaKMG26</link>
                        <author>BuFaK Rat (BuFaK Rat)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Langfristige-Finanzierung-von-Studierenden-und-Studentenwerken-durch-57879&amp;consultationPath=BuFaKMG26</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert Bund und Länder auf, sich stärker an der Finanzierung der Studierenden- und Studentenwerke zu beteiligen, um deren Arbeit und Existenz langfristig zu sichern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit 1992 sind die Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb der Studierenden- und Studentenwerke in Deutschland stetig gesunken (siehe Abbildung 1). Im Jahr 2021 Betrug der Anteil der Landeszuschüsse mit einem Gesamtvolumen von ca. 175,3 Millionen Euro im Durchschnitt 11% am Gesamtumsatz der Studierenden- und Studentenwerke.[1] Dem gegenüber steht der Finanzierungsanteil aus den Beiträgen der Studierendenschaft, der im Wintersemester 2020/21 durchschnittlich 23,4% betrug, was einem Beitrag von 77,99€ pro Studierender:m entspricht.[1]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser gemittelte Studierendenschaftsbeitrag ist im Wintersemester 2020/21 im Vergleich zum Vorjahr um 4,68% (+3,49€) gestiegen.[1] Die BuFaK WiWi sieht diese Entwicklungen äußerst kritisch: Einerseits führt die absolute Höhe sowie die relative Steigerung des Studierendenschaftsbeitrags zu einer immer größer werdenden finanziellen Belastung für die Studierenden und andererseits gewinnt der Beitrag als Finanzierungsquelle der Studierenden- und Studentenwerke zusätzlich an Bedeutung, da die öffentlichen Zuwendungen zunehmend gekürzt oder nicht an Preissteigerungen angepasst werden.[2] Daher fordert die BuFaK WiWi eine stärkere finanzielle Beteiligung von Bund oder Ländern an der Finanzierung der Studierenden- und Studentenwerke und spricht sich gleichzeitig dafür aus, dass der Finanzierungsanteil der Studierenden- und Studentenwerke zu maximal 10% aus dem Studierendenschaftsbeitrag besteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Betrieb der Mensen ist eine zentrale Aufgabe der Studierenden- und Studentenwerke und trägt wesentlich zur sozialen Infrastruktur für Studierende bei. Angesichts der starken (über inflationären) Preissteigerungen in den vergangenen Jahren ist jedoch eine deutliche Verschlechterung der Erschwinglichkeit der Mahlzeiten festzustellen. Dies stellt insbesondere für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten eine erhebliche Belastung dar. Die BuFaK WiWi fordert daher eine finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder, analog zum Modell des &quot;Schleswig-Holstein-Tellers&quot; [3], um subventionierte und erschwingliche Mahlzeiten sicherzustellen. Gleichzeitig muss die Qualität der Speisen gewährleistet werden: Diese sollen nicht nur günstig, sondern auch nahrhaft und ausgewogen sein, um den Anforderungen an eine gesunde Ernährung gerecht zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften www.bufak-wiwi.org 1 Die Finanzierung der Verpflegung von Studierenden ist von zentraler Bedeutung, stellt jedoch eine erhebliche finanzielle Herausforderung dar. Daher ist es essenziell, dass Bund und Länder Verantwortung übernehmen und sich aktiv an der Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Unterstützung der Studierendenwerke beteiligen. Die Bezuschussung von Essen sollte nicht zu der Erhöhung der Beiträge der Studierendenschaft führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abbildung 1 (Quelle: Deutsches Studentenwerk (2020): Studentenwerke im Zahlenspiegel 2019/20, Deutsches Studentenwerk, Berlin, S. 27)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] [1] Vgl. Studenten- und Studierendenwerke im Zahlenspiegel Deutsches Studentenwerk (2022)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] [2] Vgl. Ebd., S. 26.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[3] [3] <a href="https://studentenwerk.sh/de/schleswig-holstein-teller">https://studentenwerk.sh/de/schleswig-holstein-teller</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 10:55:08 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Sicherstellung der Meinungsfreiheit in der Wissenschaft</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Sicherstellung-der-Meinungsfreiheit-in-der-Wissenschaft-25595&amp;consultationPath=BuFaKMG26</link>
                        <author>BuFaK Rat (BuFaK Rat)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Sicherstellung-der-Meinungsfreiheit-in-der-Wissenschaft-25595&amp;consultationPath=BuFaKMG26</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi, als Interessenvertretung der wirtschaftswissenschaftlichen Studierenden in Deutschland, sieht die Meinungsfreiheit in der Wissenschaft als essenzielles Grundprinzip für die Weiterentwicklung von Wissen, gesellschaftlichem Fortschritt und die Förderung einer offenen Debattenkultur. In Zeiten globaler Herausforderungen ist es unerlässlich, dass Forscher und Studierende frei von ideologischen und politischen Einschränkungen forschen und diskutieren können. Dieses Positionspapier bezieht Stellung für den Schutz der wissenschaftlichen Meinungsfreiheit und fordert Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung dieser Freiheit an deutschen Hochschulen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bedeutung der Meinungsfreiheit in der Wissenschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wissenschaftliche Meinungsfreiheit ist das Recht, Forschungen und Ergebnisse frei von Repressionen und Zensuren durchzuführen und zu veröffentlichen [1]. Die Freiheit der Forschung und Lehre ist jedoch nicht nur ein Grundrecht, sondern ein Fundament der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung [2]. Sie erlaubt es, bestehende Erkenntnisse kritisch zu hinterfragen und alternative Perspektiven zu eröffnen, die zu neuem Wissen und technischen sowie sozialen Innovationen führen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Herausforderungen und aktuelle Entwicklungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten Jahren sind jedoch zunehmende Herausforderungen für die Meinungsfreiheit in der Wissenschaft zu beobachten. Dazu gehören:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Politische Einflussnahme: Durch politische Vorgabenwird teilweise die thematische Ausrichtung der Forschung beeinflusst. Dies kann zur Einschränkung der freien Themenwahl und der Perspektivenvielfalt führen, staatlich geförderte Forschung darf nicht abhängig von der momentanen Regierungspolitik sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Gesellschaftliche Kontroversen: Forscher, die sich mit kontroversen Themen befassen, sehen sich zunehmend gesellschaftlichem Druck ausgesetzt, der von Studierendengruppen, Aktivist und der allgemeinen Öffentlichkeit ausgeübt wird. Dies führt zur Gefahr der Selbstzensur und der Reduktion auf „Mainstream“-Positionen, die weniger Angriffsfläche bieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Finanzielle Abhängigkeit: Die finanzielle Abhängigkeit von Drittmitteln, insbesondere aus der Privatwirtschaft, kann dazu führen, dass Forschungsergebnisse tendenziell im Interesse der Geldgeber formuliert werden. Dies birgt das Risiko, dass wissenschaftliche Ergebnisse verzerrt oder nur einseitig veröffentlicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Forderungen der BuFaK WiWi</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit: Die BuFaK WiWi fordert eine stärkere institutionelle Unabhängigkeit der Hochschulen, um eine politisch oder wirtschaftlich motivierte Einflussnahme auf die Forschung zu minimieren. Forschungsförderungen sollten transparenter und unabhängiger vergeben werden, um Interessenkonflikte zu verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Förderung einer offenen Debattenkultur: Hochschulen sollen Programme und Maßnahmen fördern, die eine offene Debattenkultur stärken. Dies bedeutet auch, dass Hochschulangehörige sich mit diversen demokratischen Meinungen äußern können, ohne persönliche oder akademische Nachteile zu erfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Schutz vor Repression und Diskriminierung: Die BuFaK WiWi fordert gesetzliche und institutionelle Regelungen, die Forscher vor Diskriminierung, Repression oder Angriffen aufgrund ihrer Forschungsergebnisse schützen. Hierzu gehört auch ein Schutzmechanismus, um die Unabhängigkeit der Ergebnisse zu sichern und Forscher in strittigen Themenfeldern zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Erhöhung der staatlichen Fördermittel: Um die Abhängigkeit von Drittmitteln zu verringern, fordert die BuFaK WiWi eine signifikante Erhöhung der staatlichen Fördermittel für die Wissenschaft unabhängig von der momentanen Regierungspolitik. Nur durch eine verlässliche öffentliche Finanzierung kann die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Forschung aufrechterhalten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Schaffung einer sicheren Arbeitsatmosphäre: Die BuFaK WiWi fordert die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung eines sicheren und unterstützenden Arbeitsumfeldes an Hochschulen. Die Hochschulen sollen klare Richtlinien entwickeln, wie mit Konfliktsituationen umgegangen wird, um allen Beteiligten Handlungssicherheit zu geben. Es muss sichergestellt werden, dass Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewährleistet wird, ohne jedoch Diskriminierung gegen bestimmte Gruppen oder einzelne Personen zuzulassen. Ein sicheres Umfeld ist essenziell um vielfältige Publikationen zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Umgang mit Äußerungen auserhalb der Meinungsfreiheit: Zugleich stellt die BuFaK klar, dass diese Freiheit ihre Grenzen dort findet, wo Äußerungen oder Handlungen zu Gewalt aufrufen oder gegen die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstoßen. Solche Fälle fallen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit und müssen klar sanktioniert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Die BuFaK WiWi fordert, dass Hochschulangehörige die Freiheit haben, ihre wissenschaftlichen Arbeiten in der von ihnen gewählten Schreibweise, einschließlich geschlechtergerechter Sprache, zu verfassen, ohne Repressionen oder akademische Nachteile befürchten zu müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Meinungsfreiheit in der Wissenschaft ist eine unverzichtbare Grundlage für Innovation und Fortschritt. Die BuFaK WiWi ruft die Bundesregierung, die Hochschulleitungen und die Wissenschaftsorganisationen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Meinungsfreiheit in der Wissenschaft zu sichern und weiter zu stärken. Nur in einem Klima der freien Forschung und Lehre können Hochschulen und Wissenschaftler ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 5 Abs. 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 10:41:09 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Forderung einer nachhaltigen und generationengerechten Rentenreform</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Forderung-einer-nachhaltigen-und-generationengerechten-Rentenreform-1777&amp;consultationPath=BuFaKMG26</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Forderung-einer-nachhaltigen-und-generationengerechten-Rentenreform-1777&amp;consultationPath=BuFaKMG26</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit 27,2% des Bundeshaushalts, entsprechend 132,9 Milliarden Euro, entfallen die höchsten öffentlichen Ausgaben Deutschlands auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter. Ein erheblicher Teil dieser Mittel fließt als direkte Bundeszuschüsse in die allgemeine Rentenversicherung, zusätzlich zu den regulären Beiträgen in Höhe von 289,0 Milliarden Euro. Dies verdeutlicht die strukturelle Unterfinanzierung des Rentensystems.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der demografische Wandel verschärft diese Problematik: Eine stetig schrumpfende Zahl von Erwerbstätigen muss eine wachsende Zahl von Rentenbeziehenden finanzieren. Diese Entwick-lung gefährdet die langfristige Stabilität und Finanzierbarkeit des gegenwärtigen Rentensystems und erfordert dringend umfassende Reformen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bis zum Jahr 2036 werden fast 19,5 Mio. in Rente gehen während nur 12,5 Mio. neue Personen in den Areitsmarkt hinzukommen. [8]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Reformansätze der vergangenen Jahre, darunter das Rentenpaket II, priorisieren oft kurzfris-tige Entlastungen für ältere Generationen, während die jüngere Generation mit langfristig stei-genden Beitrags- und Steuerlasten konfrontiert wird (vgl. Ragnitz, 2024). Sowohl das inflations-bereinigte Einkommen als auch das durchschnittliche Nettovermögen von Rentenbeziehenden steigen seit 2007 kontinuierlich an. Diese intergenerationelle Umverteilung gefährdet die Ge-rechtigkeit zwischen den Generationen und verstärkt die Unsicherheit junger Erwerbstätiger in Bezug auf ihre individuelle Altersvorsorge. Der Vertrauensverlust in die Tragfähigkeit des Sys-tems wird zusätzlich durch die hohe Abgabenlast verstärkt: Deutschland weist laut OECD den zweithöchsten Anteil von Steuer- und Sozialabgaben an den Arbeitskosten der OECD Mitglieds-länder auf. Das ifo-Institut (vgl. Rausch &amp; Börsch-Supan, 2024) merkt an, dass sich “durch die Haltelinie des Rentenpakets II [...] die Beitragslast in etwa verdoppeln [würde]”. Eine solche Belastung stellt nicht nur ein finanzielles Risiko dar, sondern mindert auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts, was potenziell zu einer Abwanderung qualifizierter Fachkräfte und Unter-nehmen führt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund fordert die BuFaK WiWi, die unausweichlichen Belastungen des Ren teneintritts der geburtenstarken Jahrgänge gerecht auf Rentenbeziehende sowie Steuer- und Beitragszahlende zu verteilen. Eine Reform, die einseitig die junge Generation belastet, ver-kennt die Notwendigkeit, die Lasten gleichmäßig zu verteilen und gleichzeitig Anreize für wirt-schaftliche Leistungsfähigkeit und Standortattraktivität zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die demografischen und fiskalischen Herausforderungen des Rentensystems erfordern eine grundlegende Neuausrichtung, die sowohl langfristige finanzielle Stabilität gewährleistet als auch soziale Gerechtigkeit zwischen den Generationen sicherstellt. Die BuFaK WiWi fordert, dass eine nachhaltige Rentenpolitik die bestehenden Strukturen reformieren muss, ohne die ökonomischen Perspektiven und die gesellschaftliche Teilhabe zukünftiger Generationen zu ge-fährden. Dies ist damit nicht nur eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit, sondern auch ein zentraler Beitrag zur Wahrung des sozialen Zusammenhalts und der Innovationskraft Deutsch-lands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Bundeshaushalt. Zugriff am 17. November 2024, <a href="">vonhttps://www.bundeshaushalt.de/DE/Bundeshaushalt-digital/bundeshaushalt-digital.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] Bund-Länder Demografieportal. Zugriff am 17. November von <a href="https://www.demografie">https://www.demografie</a><a href="portal.de/DE/Fakten/einkommen-aeltere-haushalte.html">portal.de/DE/Fakten/einkommen-aeltere-haushalte.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[3] Institut der deutschen Wirtschaft (2024) Zugriff am 17. November 2024, von <a href="https://www.iwd.de/artikel/hoehere-nettovermoegen-in-deutschen-haushalten-618652/">https://www.iwd.de/artikel/hoehere-nettovermoegen-in-deutschen-haushalten-618652/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[4] OECD. (2024). Taxing Wages 2024. Tax and Gender through the Lens of the Second Earner. Zugriff am 17. November 2024, von <a href="https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy">https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy</a> issues/tax-policy/taxing-wages-brochure.pdf</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[5] Ragnitz, J. (2024). Wirkungen des Rentenpakets II: Ältere profitieren, Jüngere verlieren. ifo Dresden berichtet, 31(4), 22-25. [6] Rausch, J., &amp; Börsch-Supan, A. (2024). Mehrausgaben des Rentensystems aufgrund des Rentenpakets II. ifo Schnelldienst, 77(05), 63-72.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[7] Statistisches Bundesamt, Wiesbaden (2007) Zugriff am 17. November 2024, von <a href="https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2007/10/geld">https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2007/10/geld</a> immobilien-rentner-102007.pdf</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[8] <a href="https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/babyboomer-rente-arbeitnehmer-100.html">https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/babyboomer-rente-arbeitnehmer-100.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[9] Statistisches Bundesamt, Wiesbaden (2007) Zugriff am 17. November 2024, von <a href="https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2007/10/geld">https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2007/10/geld</a> immobilien-rentner-102007.pdf</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 10:34:57 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Sicherstellung und Förderung von studentischem Wohnraum</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Sicherstellung-und-Forderung-von-studentischem-Wohnraum-33432&amp;consultationPath=BuFaKMG26</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Sicherstellung-und-Forderung-von-studentischem-Wohnraum-33432&amp;consultationPath=BuFaKMG26</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wohnraumsituation für Studierende in Deutschland ist derzeit äußerst angespannt. Viele Studierende finden keinen bezahlbaren und angemessenen Wohnraum, was zu finanziellen Belastungen und psychischem Stress führt. Angesichts steigender Studierendenzahlen und des Mangels an geeignetem Wohnraum ist es dringend erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Studierende während ihrer gesamten Studienzeit Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Wintersemester 2023/24 waren über 2,8 Millionen Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben [1]. Etwa 1,4 Millionen von ihnen benötigen eine Wohnung oder einen Wohnplatz [2], doch es stehen nur rund 237.215 Wohnplätze in Wohnheimen der Studierendenwerke zur Verfügung [3]. Dieses deutliche Missverhältnis führt zu einem akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in Universitätsstädten. Die hohe Nachfrage bei begrenztem Angebot lässt die Mieten steigen und überfordert viele Studierende finanziell.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir, die BuFaK WiWi, sehen in der aktuellen Wohnraumsituation eine erhebliche Beeinträchtigung des studentischen Lebens. Die mangelnde Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum verursacht finanzielle Engpässe und erhöht den psychischen Druck auf Studierende. Die Unsicherheit hinsichtlich der Wohnsituation beeinträchtigt die Konzentration auf das Studium und gefährdet den Studienerfolg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem entsprechen viele der verfügbaren Wohnräume nicht den aktuellen Standards. Hygienische und bauliche Mängel sind keine Seltenheit. Die maximale Wohnzeit in studentischen Wohnheimen ist oft an die Regelstudienzeit gekoppelt, was Studierende unter zusätzlichen Druck setzt, ihr Studium in dieser Zeit abzuschließen, obwohl die durchschnittliche Studienzeit häufig länger ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Ausbau und Modernisierung von studentischem Wohnraum</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Neubau und Ausbau von Wohnheimen: Wir fordern Bund und Länder auf, den Neubau und Ausbau von bezahlbaren Wohnheimen für Studierende finanziell zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Sanierung bestehender Wohnheime: Bestehende Wohnheime sollen saniert und modernisiert werden, um aktuellen Standards zu entsprechen und bauliche sowie hygienische Mängel zu beseitigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Keine Umlage der Modernisierungskosten auf Studierende: Die Kosten für Modernisierungen dürfen nicht durch Mietsteigerungen oder Erhöhungen des Studierendenwerksbeitrags auf die Studierenden umgelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Angemessene Finanzierung der Studierendenwerke: Eine langfristige und angemessene finanzielle Beteiligung von Bund und Ländern an der Finanzierung der Studierendenwerke ist notwendig. Das Deutsche Studierendenwerk schätzt den Bedarf für Neubau und Sanierung der Wohnheime auf etwa 2,75 Milliarden Euro [4].</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Anpassung der Mietvertragslaufzeiten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Erhöhung der Maximalwohnzeit: Die maximale Wohnzeit in studentischen Wohnheimen sollte der tatsächlichen Studiendauer angepasst werden. Wir schlagen vor, die Maximalwohnzeit um ein Drittel der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs zu erhöhen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Überwachung und Anpassung des Projekts &quot;Junges Wohnen&quot;</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Kontinuierliche Überwachung: Wir begrüßen das Projekt &quot;Junges Wohnen&quot; der Bundesregierung, das 500 Millionen Euro für den Aus-, Neu- oder Umbau von Wohnheimplätzen bereitstellt [5]. Wir fordern eine kontinuierliche Überwachung und gegebenenfalls Nachjustierung des Programms, um sicherzustellen, dass die Mieten für Studierende erschwinglich bleiben und keine zusätzlichen Belastungen entstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mieten studierendengerecht festlegen: Die Mieten in neu gebauten oder sanierten Wohnheimen sollten so festgelegt werden, dass sie für Studierende bezahlbar sind [7].</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. Eindämmung der negativen Auswirkungen der Sharing Economy</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Zweckentfremdungsverbot konsequent umsetzen: Wir fordern die Kommunen auf, Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen (z. B. Airbnb) zu ergreifen, um den Wohnraummangel und Mietpreissteigerungen einzudämmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6. Nachverdichtung im Innenbereich</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Nutzung innerstädtischer Freiflächen: Kommunen sollten innerstädtische Freiflächen identifizieren und für den Bau von bezahlbarem Wohnraum nutzen. Maßnahmen wie das Schließen von Baulücken, Aufstockungen oder Hinterlandbebauungen können zusätzlichen Wohnraum schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Effiziente Nutzung vorhandener Infrastruktur: Durch die Nutzung bestehender Infrastruktur können Kosten gespart und Mieten für Studierende erschwinglich gehalten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>7. Umnutzung bestehender Gebäude</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Kernsanierung statt Abriss: Stillgelegte Gebäude wie Kasernen oder Krankenhäuser sollten durch Kernsanierung in Wohnraum umgewandelt werden, anstatt sie abzureißen. Dies spart Kosten und schafft bezahlbaren Wohnraum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir appellieren an die politischen Verantwortlichen, die Wohnraumsituation für Studierende zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Die Sicherstellung von bezahlbarem und angemessenem Wohnraum ist entscheidend für den Studienerfolg und das Wohlbefinden der Studierenden. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird dazu beitragen, finanzielle und psychische Belastungen zu reduzieren und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Statistisches Bundesamt: <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung">https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung</a> Forschung-Kultur/Hochschulen/Tabellen/studierende-insgesamt-bundeslaender.html</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] 22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW). Link: <a href="https://www.dzhw.eu/pdf/ab_20/Soz22_Hauptbericht.pdf">https://www.dzhw.eu/pdf/ab_20/Soz22_Hauptbericht.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[3] Deutsches Studierendenwerk: Wohnraumstatistik 2023. Link: <a href="https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/231218_DSW_Wohnen23_web.pdf">https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/231218_DSW_Wohnen23_web.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[4] Deutsches Studierendenwerk: Wohnen im Studium. Link: <a href="https://www.studierendenwerke.de/themen/wohnen/wohnen-im-studium">https://www.studierendenwerke.de/themen/wohnen/wohnen-im-studium</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[5] Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Projekt &quot;Junges Wohnen&quot;. Link: <a href="https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2023/04/junges">https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2023/04/junges</a> wohnen.html</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[6] Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Wohnraumförderung. Link: <a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2330_B_13972">https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2330_B_13972</a> 25#BayVV_2330_B_13972-29</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[7] <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1419514/umfrage/studentische-mietpreise-in">https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1419514/umfrage/studentische-mietpreise-in</a> deutschen-staedten/</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 12 Sep 2026 10:27:36 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>