A1: Reformierung des Kooperationsverbotes
| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Bestehende Positionspapiere |
| Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(28.03.2026) |
| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Bestehende Positionspapiere |
| Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(28.03.2026) Version 4 |
Die BuFaK WiWi begrüßt im Zuge der Grundgesetzänderung (Art. 104c GG) die
Lockerung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich,
fordert aber weitreichendere Lockerungen.
Das Kooperationsverbot bezieht sich auf die Einschränkungen, die den Bund in
Deutschland daran hindern, direkt in Bildungsfragen einzugreifen. Diese
Einschränkungen wurden durch die Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes
gelockert. Die vorgenommene Lockerung erachten wir als nicht weitreichend genug
und fordern deshalb eine weitere Reformierung des Kooperationsverbotes. Die
BuFaK WiWi sieht das Kooperationsverbot mit als Ursache für eine ungleiche
Verteilung von Finanzierungsmitteln für Hochschulen. Das grundsätzliche Verbot
der Finanzierung der Hochschulen in nicht maßnahmenbezogenen Belangen, stellt
besonders finanzschwächere Bundesländer und somit auch deren Hochschulen vor
Probleme.
Das Kooperationsverbot bezieht sich auf die Einschränkungen, die den Bund in Deutschland daran hindern, direkt in den unterschiedlichen Bundesländern in Bildungsfragen einzugreifen. Diese Einschränkungen wurden durch die Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes gelockert. Die vorgenommene Lockerung erachten wir als nicht weitreichend genug und fordern deshalb eine weitere Reformierung des Kooperationsverbotes. Die BuFaK WiWi sieht das Kooperationsverbot mit als Ursache für eine ungleiche Verteilung von Finanzierungsmitteln für Hochschulen. Somit ist die erwünschte Chancengleichheit nicht mehr umsetzbar, worunter (Lehr-)Personal, Schüler und Studierende leiden. Das grundsätzliche Verbot der Finanzierung der Hochschulen in nicht maßnahmenbezogenen Belangen, stellt besonders finanzschwächere Bundesländer und somit auch deren Hochschulen vor Probleme.
Hierbei lehnen wir das Kooperationsverbot im Bewusstsein seines historischen
Ursprungs nicht grundsätzlich ab. Stattdessen fordern wir eine bedingungslose
unabhängige Finanzierung von Hochschulen, welche nicht die Inhalte von Forschung
und Lehre beeinflussen darf.
Hierbei lehnen wir das Kooperationsverbot im Bewusstsein seines historischen Ursprungs nicht grundsätzlich ab. Stattdessen fordern wir eine bedingungslose unabhängige Finanzierung vonindikatorgestützte, nicht zweckgebundene Grundfinanzierungvon Hochschulen, welche nicht die Inhalte von Forschung und Lehre beeinflussen darf. Es wird eine Gleichstellung der Förderungen und Möglichkeiten gefordert, ohne eine Zentralisierung der Bildungspolitik zu verursachen.
Investitionen in Fort- und Weiterbildung des Personals sowie in Inventar und
Zukunftstechnologien, insbesondere im Bereich des digitalen Lernens, müssen über
die reine Instandhaltung der Immobilien hinaus ermöglicht werden. Gleichzeitig
ist die BuFaK WiWi der Meinung, dass eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern
dabei nicht nur auf die Investition des Bundes in die Sanierung von maroden
Gebäuden und Infrastruktur beschränkt sein sollte. Vielmehr muss es zur
dauerhaften Aufgabe der Bundesregierung werden, nationale Bildungsstandards zu
schaffen und die Chancengleichheit im deutschen Hochschulsystem zu garantieren.
Dafür ist aus Sicht der BuFaK WiWi eine nationale Strategie zur Verbesserung der
Bildung in Deutschland (von der frühkindlichen Förderung bis hin zur
nebenberuflichen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens) notwendig, an
deren Umsetzung Bund und Länder gemeinsam arbeiten, ohne dabei in die
Bildungsinhalte einzugreifen.
Investitionen in Fort- und Weiterbildung des Personals sowie in Inventar und Zukunftstechnologien, insbesondere im Bereich des digitalen Lernens, müssen über die reine Instandhaltung der Immobilien hinaus ermöglicht werden. Gleichzeitig ist die BuFaK WiWi der Meinung, dass eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern dabei nicht nur auf die Investition des Bundes in die Sanierung von maroden Gebäuden und Infrastruktur beschränkt sein sollte. Vielmehr muss es zur dauerhaften Aufgabe der Bundesregierung werden, nationale Bildungsstandards zu schaffen und die Chancengleichheit im deutschen HochschulsystemBildungssystem zu garantieren. Dafür ist aus Sicht der BuFaK WiWi eine nationale Strategie zur Verbesserung der Bildung in Deutschland (von der frühkindlichen Förderung bis hin zur nebenberuflichen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens) notwendig, an deren Umsetzung Bund und Länder gemeinsam arbeiten, ohne dabei in die Bildungsinhalte einzugreifen.
Die BuFaK WiWi spricht sich entschieden für eine unabhängige Grundfinanzierung
der Hochschulen durch den Bund aus.
Die BuFaK WiWi spricht sich entschieden für eine unabhängige Grundfinanzierung der Hochschulen durch den Bund ausausum eine langfristige Chancengleichheit zu garantieren.
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