A4: Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien
| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Bestehende Positionspapiere |
| Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(28.03.2026) |
| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Bestehende Positionspapiere |
| Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(28.03.2026) Version 4 |
Die BuFaK WiWi fordert eine angemessene Finanzierung von studentischen
Initiativen und Gremien. Eine überregionale Vernetzung sowie Weiterbildungen und
der Zugang zu anderen hochschulbezogenen Veranstaltungen sollten allen
Interessierten möglich sein und nicht von der finanziellen Stärke einer
Studierendenvertretung abhängen. Deshalb fordert die BuFaK WiWi das BMFTR auf,
seine Vergabepraxis zur „Studentische Verbändeförderung“ grundlegend zu
überdenken und zu verbessern.
Die Höchstfördergrenze ist in Bezug auf die maximal geförderte Teilnehmendenzahl
von 200 Studierenden nicht zeitgemäß. Viele bundesweite Konferenzen, Tagungen
und Fortbildungsseminare erreichen weit höhere Teilnehmendenzahlen. Immer öfter
haben studentische Konferenzen und Tagungen über 300 Interessenten. So zählte
die BuFaK WiWi in den vergangenen Semestern weit über 200 Teilnehmende aus rund
80 der insgesamt etwa 210 WiWi-Fachschaften in Deutschland. Aufgrund der
fehlenden Förderung für Teilnehmendenzahlen von mehr als 200 Personen mussten in
den vergangenen Jahren wiederholt Interessierte abgelehnt werden, da eine
Durchführung der Konferenz mit mehr Teilnehmenden unter den aktuellen
finanziellen Mitteln nicht möglich ist. So konnten beispielsweise in Leipzig
2023 und Dortmund 2024 jeweils rund 30 % der Anmeldungen nicht berücksichtigt
werden. Eine Abschaffung der maximal geförderten Teilnehmendenzahl ist daher
dringend erforderlich. Mindestens jedoch sollte die Zahl der geförderten
Teilnehmenden auf 300 erhöht werden.
Die im Dezember 2023 vollzogene Anpassung [1] von 40 € auf 45 € ist im Hinblick
fortwährende Inflation nicht ausreichend. Betrachtet man 2018 als Basisjahr
beträgt der summierte Anstieg des Verbraucherpreisindex in dieser Zeit 24,0%,
während der Beitrag nur um 12,5% erhöht wurde. Daher fordert die BuFaK WiWi die
Fördersumme auf 50 € zu erhöhen, um diesen Rückgang auszugleichen. Damit die
Durchführung bundesweiter studentischer Initiativen auch in der Zukunft
gesichert bleibt, sollte der Förderungsbetrag alle zwei Jahre mit Hinblick auf
die Inflation überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Die im Dezember 2023 vollzogene Anpassung [1] von 40 € auf 45 € ist im Hinblick fortwährende Inflation nicht ausreichend. Betrachtet man 2018 als Basisjahr beträgt der summierte Anstieg des Verbraucherpreisindex in dieser Zeit 24,0%, während der Beitrag nur um 12,5% erhöht wurde. Daher fordert die BuFaK WiWi die Fördersumme auf 5055 € zu erhöhen, um diesen Rückgang auszugleichen und auch in Zukunft ausreichende Förderung zu gewährleisten. Damit die Durchführung bundesweiter studentischer Initiativen auch in der Zukunft gesichert bleibt, sollte der Förderungsbetrag alle zwei Jahre mit Hinblick auf die Inflation überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Der Stichtag für die Antragseinreichung Ende März für einen Förderzeitraum im
darauffolgenden Jahr sehen wir für studentische Initiativen und Gremien als
schwer realisierbar. Der frühestmögliche Förderbeginn nach Antragsfrist liegt
sechs Monate in der Zukunft, der spätestmögliche Förderbeginn 18 Monate. Eine so
frühe Antragstellung ist je nach Veranstaltungstyp nicht realistisch und
erschwert die Planung erheblich. Eine zeitlich flexiblere Einreichung der
Anträge sollte möglich sein, um mehr Veranstaltungen fördern zu können, die zum
Zeitpunkt des bisherigen Stichtags gegebenenfalls noch nicht in Planung sind.
Wir erachten ein Modell mit zwei Stichtagen pro Jahr, die je zum Ende eines
Semesters liegen, als sinnvoll. Der Förderzeitraum könnte sich somit auf das
entsprechend übernächste Semester belaufen.
Die Forderung der BuFaK WiWi ist zusammengefasst:
● Erhöhung der förderfähigen Teilnehmendenzahl um 100 Personen von 200 auf 300.
● Erhöhung der Höchstfördersumme um 5 € je teilnehmende Person auf 50 €.
● Erhöhung der Höchstfördersumme um 510 € je teilnehmende Person auf 5055 €.
● Zwei Stichtage pro Jahr für die Antragsfrist - im Idealfall am Ende eines
jeden Semesters für eine Förderung von Veranstaltungen im übernächsten Semester
Quellen:
[1] Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (2024):
Bekanntmachung über die Förderung studentischer Verbände. Verfügbar unter:
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/01/2024-01-15-
Bekanntmachung-Verb%c3%a4nde.html (Zugriff: 13.05.2026)
[1] Statistisches Bundesamt: https://www-
genesis.destatis.de/datenbank/online/table/61111-0001/(Zugriff: 13.05.2026)
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