A4: Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien
| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Bestehende Positionspapiere |
| Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(28.03.2026) |
| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Bestehende Positionspapiere |
| Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(28.03.2026) Version 6 |
Die BuFaK WiWi fordert eine angemessene Finanzierung von studentischen
Initiativen und Gremien. Eine überregionale Vernetzung sowie Weiterbildungen und
der Zugang zu anderen hochschulbezogenen Veranstaltungen sollten allen
Interessierten möglich sein und nicht von der finanziellen Stärke einer
Studierendenvertretung abhängen. Deshalb fordert die BuFaK WiWi das BMFTR auf,
seine Vergabepraxis zur „Studentische Verbändeförderung“ grundlegend zu
überdenken und zu verbessern.
Die Höchstfördergrenze ist in Bezug auf die maximal geförderte Teilnehmendenzahl
von 200 Studierenden nicht zeitgemäß. Viele bundesweite Konferenzen, Tagungen
und Fortbildungsseminare erreichen weit höhere Teilnehmendenzahlen. Immer öfter
haben studentische Konferenzen und Tagungen über 300 Interessenten. So zählte
die BuFaK WiWi in den vergangenen Semestern weit über 200 Teilnehmende aus rund
80 der insgesamt etwa 210 WiWi-Fachschaften in Deutschland. Aufgrund der
fehlenden Förderung für Teilnehmendenzahlen von mehr als 200 Personen mussten in
den vergangenen Jahren wiederholt Interessierte abgelehnt werden, da eine
Durchführung der Konferenz mit mehr Teilnehmenden unter den aktuellen
finanziellen Mitteln nicht möglich ist. So konnten beispielsweise in Leipzig
2023 und Dortmund 2024 jeweils rund 30 % der Anmeldungen nicht berücksichtigt
werden. Eine Abschaffung der maximal geförderten Teilnehmendenzahl ist daher
dringend erforderlich. Mindestens jedoch sollte die Zahl der geförderten
Teilnehmenden auf 300 erhöht werden.
Die im Dezember 2023 vollzogene Anpassung [1] von 40 € auf 45 € ist im Hinblick
fortwährende Inflation nicht ausreichend. Betrachtet man 2018 als Basisjahr
beträgt der summierte Anstieg des Verbraucherpreisindex in dieser Zeit 24,0%,
während der Beitrag nur um 12,5% erhöht wurde. Daher fordert die BuFaK WiWi die
Fördersumme auf 55 € zu erhöhen, um diesen Rückgang auszugleichen und auch in
Zukunft ausreichende Förderung zu gewährleisten. Damit die Durchführung
bundesweiter studentischer Initiativen auch in der Zukunft gesichert bleibt,
sollte der Förderungsbetrag alle zwei Jahre mit Hinblick auf die Inflation
überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Den Stichtag für die Antragseinreichung Ende März für einen Förderzeitraum vom
1. Oktober desselben Jahres bis zum 30. September des Folgejahres halten wir für
studentische Initiativen und Gremien für schwer realisierbar. Der
frühestmögliche Förderbeginn nach Antragsfrist liegt sechs Monate in der
Zukunft, der spätestmögliche Förderbeginn 18 Monate. Eine so frühe
Antragstellung ist je nach Veranstaltungstyp nicht realistisch und erschwert die
Planung erheblich. Eine zeitlich flexiblere Einreichung der Anträge sollte
möglich sein, um mehr Veranstaltungen fördern zu können, die zum Zeitpunkt des
bisherigen Stichtags gegebenenfalls noch nicht in Planung sind. Wir erachten ein
Modell mit zwei Stichtagen pro Jahr, die je zum Ende eines Semesters liegen, als
sinnvoll. Der Förderzeitraum könnte sich somit auf das entsprechend übernächste
Semester belaufen.
Den Stichtag für die Antragseinreichung Ende März für einen Förderzeitraum vom 1. Oktober desselben Jahres bis zum 30. September des Folgejahres halten wir für studentische Initiativen und Gremien für schwer realisierbar. Der frühestmögliche Förderbeginn nach Antragsfrist liegt sechs Monate in der Zukunft, der spätestmögliche Förderbeginn 18 Monate. Eine so frühe Antragstellung ist je nach Veranstaltungstyp nicht realistisch und erschwert die Planung erheblich. Eine zeitlich flexiblere Einreichung der Anträge sollte möglich sein, um mehr Veranstaltungen fördern zu können, die zum Zeitpunkt des bisherigen Stichtags gegebenenfalls noch nicht in Planung sind. Wir erachten ein Modell mit zwei Stichtagen pro Jahr, die je zum Ende eines Semesters liegen, als sinnvoll. Der Förderzeitraum könnte sich somit auf das entsprechend übernächste Semester belaufen.Wir fordern ein Modell mit zwei Stichtagen pro Jahr. Die Antragseinreichung sollte jeweils zum 31. März für Veranstaltungen im Zeitraum Oktober bis März sowie zum 30. September für Veranstaltungen im Zeitraum April bis September möglich sein.
Die Forderung der BuFaK WiWi ist zusammengefasst:
● Erhöhung der förderfähigen Teilnehmendenzahl um 100 Personen von 200 auf 300.
● Erhöhung der Höchstfördersumme um 10 € je teilnehmende Person auf 55 €.
● Zwei Stichtage pro Jahr für die Antragsfrist - im Idealfall am Ende eines
jeden Semesters für eine Förderung von Veranstaltungen im übernächsten Semester
● Zwei Stichtage pro Jahr für die Antragsfrist - im Idealfall am Ende eines jeden Semesters für eine Förderung von Veranstaltungen im übernächsten Semester
● Zwei Stichtage pro Jahr für die Antragsfrist, den 31. März und den 30. September.
Quellen:
[1] Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (2024):
Bekanntmachung über die Förderung studentischer Verbände. Verfügbar unter:
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/01/2024-01-15-
Bekanntmachung-Verb%c3%a4nde.html (Zugriff: 13.05.2026)
[1] Statistisches Bundesamt: https://www-
genesis.destatis.de/datenbank/online/table/61111-0001/(Zugriff: 13.05.2026)
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