NF1: Ablehnung einer allgemeinen Anwesenheitspflicht
| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.2. Neufassungen |
| Antragsteller*in: | Louisa Schreiber (Uni Hohenheim) |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(12.05.2026) |
| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.2. Neufassungen |
| Antragsteller*in: | Louisa Schreiber (Uni Hohenheim) |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(12.05.2026) Version 4 |
Eine allgemeine Anwesenheitspflicht behindert das individuelle und
selbstbestimmte Studium und schränkt die Flexibilität der Studierenden im Alltag
stark ein. Besonders Studierende, die von finanziellen oder sozialen
Belastungenbetroffen sind, werden dadurch benachteiligt. Die BuFaK WiWi fordert
daher die Hochschulleitungen auf, allgemeine Anwesenheitspflichten abzulehnen
und ein selbstbestimmtes Studium zu ermöglichen.
Aktuelle Situation
Insbesondere betroffen sind zum einen Studierende, welche aufgrund ihrer
finanziellen Situation gezwungenermaßen auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein müssen,
um das Studium bewältigen zu können. Zum anderen werden dadurch ehrenamtlich
engagierte Studierende benachteiligt, wodurch allgemein die ehrenamtliche Kultur
in Deutschland leidet. Ebenso führen familiäre Gründe, wie eine Elternschaft
oder ein Pflegefall in der Familie, durch eine allgemeine Anwesenheitspflicht zu
einer Benachteiligung und erschweren ein erfolgreiches und chancengerechtes
Studium.
Die zunehmende Digitalisierung von Hochschullehre sowie die Erfahrungen mit
hybriden und digitalen Lehrformaten haben gezeigt, dass Lernerfolg nicht
zwangsläufig an physische Anwesenheit gebunden ist. Durch digitale
Lehrmaterialien, Vorlesungsaufzeichnungen und hybride Veranstaltungsformate kann
Wissen orts- und zeitunabhängig vermittelt werden, ohne die Qualität der Lehre
grundsätzlich zu beeinträchtigen.
Studierende sollten Veranstaltungen nicht aufgrund eines allgemeinen Zwangs
besuchen, sondern durch eigenes Interesse und durch die didaktischen Qualitäten
und Inhalte einer Veranstaltung zur Teilnahme angeregt werden.
Gleichwohl ist die BuFaK WiWi überzeugt, dass die Anwesenheit in Einzelfällen
sinnvoll und angebracht ist. Solche Einzelfälle können Veranstaltungen mit einem
didaktischen Konzept, welches auf Anwesenheit ausgelegt ist, wie z.B.
Gruppenarbeiten sein. Anwesenheitspflicht sollte nicht dazu genutzt werden,
Teilnehmendenzahlen künstlich zu erhöhen.
Hauptforderungen der BuFaK WiWi:
•
Neufassung zu A5. Anpassung an die neue einheitliche Struktur. Sprachliche und inhaltliche Präzisierung der bisherigen Forderungen. Zudem wurden Wiederholungen reduziert und die Argumentation klarer strukturiert.
Kommentare
Lilli zu Köln:
und 47 den Stichpunkt bitte entfernen