Änderungen von NF1 zu NF1
| Ursprüngliche Version: | NF1 (Version 3) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 15.05.2026, 14:58 |
| Neue Version: | NF1 (Version 4) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 15.05.2026, 15:12 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 30 bis 51:
Hauptforderungen der BuFaK WiWi:
Die BuFaK WiWi fordert die Hochschulen dazu auf, die Selbstbestimmung und Flexibilität der Studierenden zu stärken und Anwesenheitspflichten ausschließlich in didaktisch begründeten Ausnahmefällen anzuwenden.
• Anwesenheitspflichten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen eingeführt werden, wenn das didaktische Konzept einer Veranstaltung zwingend auf physische Anwesenheit angewiesen ist, beispielsweise bei Exkursionen oder interaktiven Gruppenarbeiten.
• Für Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht muss eine transparente und nachvollziehbare didaktische Begründung vorliegen, die den Studierenden offengelegt wird.
• Anwesenheitspflichten in Vorlesungen sind grundsätzlich abzulehnen, da der Lernerfolg einer Vorlesung nicht zwingend von physischer Anwesenheit abhängt und geeignete Lehrmaterialien zur orts- und zeitunabhängigen Wissensvermittlung bereitgestellt werden sollten.
• Hochschulen sollen digitale oder hybride Alternativen sowie ergänzende Lehrmaterialien bereitstellen, um Studierenden eine flexible Teilnahme und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen zu ermöglichen.
- Anwesenheitspflichten in Vorlesungen sind grundsätzlich abzulehnen, da der Lernerfolg einer Vorlesung nicht zwingend von physischer Anwesenheit abhängt und geeignete Lehrmaterialien zur orts- und zeitunabhängigen Wissensvermittlung bereitgestellt werden sollten.
- Hochschulen sollen digitale oder hybride Alternativen sowie ergänzende Lehrmaterialien bereitstellen, um Studierenden eine flexible Teilnahme und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen zu ermöglichen.
- Anwesenheitspflichten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen eingeführt werden, wenn das didaktische Konzept einer Veranstaltung zwingend auf physische Anwesenheit angewiesen ist, beispielsweise bei Exkursionen oder interaktiven Gruppenarbeiten.
- Für Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht muss eine transparente und nachvollziehbare didaktische Begründung vorliegen, die den Studierenden offengelegt wird.
- Bewertungsformen, die faktisch eine indirkete Anwesenheitspflicht erzeugen, sind abzulehnen.
• Bewertungsformen, die faktisch eine indirekte Anwesenheitspflicht erzeugen, sind abzulehnen.
• Studentische Vertreter:innen sind in Entscheidungsprozesse über die Einführung von Anwesenheitspflichten angemessen einzubinden.
- Studentische Vertreter:innen sind in Entscheidungsprozesse über die Einführung von Anwesenheitspflichten angemessen einzubinden.
