NF7: Forderung nach einem nationalen Rahmenmodell für die Masterzulassung
| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.2. Neufassungen |
| Antragsteller*in: | Marc (LMU) + Barcamp People |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(16.05.2026) |
| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.2. Neufassungen |
| Antragsteller*in: | Marc (LMU) + Barcamp People |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(16.05.2026) Version 3 |
Die BuFaK WiWi bemängelt, dass der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium
trotz der Intentionen der Bologna-Reform zu mehr Mobilität zwischen
Studienphasen weiterhin erhebliche strukturelle Hürden aufweist. Die aktuelle
Praxis der Zulassungsverfahren erschwert die Mobilität der Studierenden und
verfehlt das Ziel eines durchlässigen europäischen Hochschulraums. Dieses
Positionspapier formuliert Anforderungen an eine grundlegende Neuordnung der
Zulassungsprozesse, die Wissenschaftlichkeit, Transparenz und individuelle
Kompetenzprofile gleichermaßen berücksichtigt. Die BuFaK WiWi fordert die
Kultusministerkonferenz (KMK), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) auf, die
Zulassungskriterien und -prozesse mittels geeigneten Mittelns anzugleichen und
transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Die BuFaK WiWi bemängelt, dass der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium trotz der Intentionen der Bologna-Reform zu mehr Mobilität zwischen Studienphasen weiterhin erhebliche strukturelle Hürden aufweist. Die aktuelle Praxis der Zulassungsverfahren erschwert die Mobilität der Studierenden und verfehlt das Ziel eines durchlässigen europäischen Hochschulraums. Dieses Positionspapier formuliert Anforderungen an eine grundlegende Neuordnung der Zulassungsprozesse, die Wissenschaftlichkeit, Transparenz und individuelle Kompetenzprofile gleichermaßen berücksichtigt. Die BuFaK WiWi fordert die Kultusministerkonferenz (KMK), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das jeweils zuständige Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)) auf, die Zulassungskriterien und -prozesse mittels geeigneten Mittelns anzugleichen und transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Die derzeitige Zulassungslandschaft in Deutschland ist durch ein hohes Maß an
Heterogenität geprägt, welches aus der verfassungsrechtlich verankerten
Wissenschaftsfreiheit und der Souveränität der Länder resultiert [1]. Jede
Hochschule und Fakultät definiert eigenständig Zulassungskriterien, was zu einer
unübersichtlichen Vielzahl an Anforderungen führt.In der Praxis stützt sich die
Auswahl der Bewerber primär auf Abschlussnoten und einen formalen Abgleich von
Modulbezeichnungen.
Diese Kleinteiligkeit führt zu einer signifikanten Inkonsistenz in der
Anrechnungspraxis und bei den Ansprüchen an Prüfungsleistungen. Die
ausschließliche Verwendung der Durchschnittsnote wird den differenzierten
Qualifikationsprofilen der Studierenden nicht gerecht. Da Modulbezeichnungen und
Curricula zwischen den Standorten stark variieren, führen rein formale
Prüfungsprozesse häufig zu Ablehnungen, da die Äquivalenz der vermittelten
Kompetenzen verkannt wird. Dies erschwert national einen faktenbasierten
Vergleich akademischer Programme und schwächt die internationale
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bildungsstandorts, weil klare Standards zur
Einordnung von Leistungen fehlen. Auswahlprozesse werden teilweise als
willkürlich wahrgenommen, welches die Planungssicherheit der Studierenden massiv
untergräbt.
Die BuFaK WiWi setzt sich für die Etablierung eines deutschlandweit
einheitlichen Frameworks von Kriterien und Anforderungskategorien ein. Dieses
Modell soll als verbindlicher Baukasten dienen, aus dem die Hochschulen ihre
spezifischen Zulassungskriterien und -prozesse begründet ableiten können. Fest
steht, dass Masterstudiengänge unterschiedliche Profile verfolgen und daher
spezifische, unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. An Universitäten
kann beispielsweise die akademisch-methodische Vorbildung eine zentrale Rolle
spielen. Eine Differenzierung zwischen Hochschulformen darf jedoch nicht
pauschal erfolgen, sondern muss sich zwingend aus den spezifischen
Kompetenzanforderungen des Zielstudiengangs ableiten. Die Hochschulen sollen aus
einer Vielzahl von Kompetenzindikatoren und -signalen wählen können. Dazu können
unter anderem fachspezifische Praxiserfahrung, extracurriculares Engagement,
nachgewiesene internationale akademische Erfahrung sowie diskriminierungsfreie
Auswahlgespräche oder Studierfähigkeits- und Sprachniveautests (z.B. GMAT,
TOEFL) zählen. In Bezug auf kostenpflichtige Aufnahmetests wird auf das
Positionspapier „Abschaffung kostenpflichtiger Tests als Voraussetzung zur
Aufnahme zu Studiengängen” [2] verwiesen.
Die BuFaK WiWi setzt sich für die Etablierung eines deutschlandweit einheitlichen Frameworks von Kriterien und Anforderungskategorien ein. Dieses Modell soll als verbindlicher Baukasten dienen, aus dem die Hochschulen ihre spezifischen Zulassungskriterien und -prozesse begründet ableiten können. Fest steht, dass Masterstudiengänge unterschiedliche Profile verfolgen und daher spezifische, unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. An Universitäten kann beispielsweise die akademisch-methodische Vorbildung eine zentrale Rolle spielen. Eine Differenzierung zwischen Hochschulformen darf jedoch nicht pauschal erfolgen, sondern muss sich zwingend aus den spezifischen Kompetenzanforderungen des Zielstudiengangs ableiten. Die Hochschulen sollen aus einer Vielzahl von Kompetenzindikatoren und -signalen wählen können. Dazu können unter anderem fachspezifische Praxiserfahrung, extracurriculares Engagement, nachgewiesene internationale akademische Erfahrung sowie diskriminierungsfreie Auswahlgespräche oder Studierfähigkeits- und Sprachniveautests (z.B. GMAT, TOEFL) zählen. In Bezug auf kostenpflichtige Aufnahmetests wird auf das Positionspapier „Abschaffung kostenpflichtiger Tests als Voraussetzung zur Aufnahme zu Studiengängen” [2] verwiesen.
Alle angewandten Kriterien sollen vorab öffentlich definiert und die
Zulassungsprozesse und -fristen hochschulübergreifend angeglichen werden.
Innerhalb dieses Frameworks soll auf eine ganzheitliche Berücksichtigung
sozialer oder finanzieller Hürden geachtet werden, um die Chancengleichheit beim
Hochschulzugang zu wahren.
Die BuFaK WiWi fordert daher die Kultusministerkonferenz (KMK) auf, ihrer
Verantwortung als Dachorganisation der Bildungspolitik nachzukommen und die
Konzeptionalisierung und Erarbeitung eines möglichen vereinheitlichenden
Frameworks zu koordinieren [3]. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wird in
ihrer Rolle als zentraler Zusammenschluss aller staatlichen und staatlich
anerkannten Hochschulen in Deutschland aufgefordert, Standards für
Kompetenzanrechnungen und Zulassungsprozesse zu entwickeln [4]. Die Hochschulen
bundesweit sollen ihrem Auftrag nachkommen und die Bologna-Reform abschließend
umsetzen. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung der vorgesehenen Mobilität
im Studium.
Hilfsweise soll sich das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) bei weiteren Verantwortungsträgern in den Ländern für eine
Verstetigung der gegenseitigen Koordination einsetzen und Absprachen stärken.
Hilfsweise soll sich das zuständige Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bei weiteren Verantwortungsträgern in den Ländern für eine Verstetigung der gegenseitigen Koordination einsetzen und Absprachen stärken.
Ein einheitliches nationales Framework versöhnt die notwendige Souveränität der
Hochschulen mit dem Anspruch der Studierenden auf ein faires und transparentes
Zulassungsverfahren. Durch den Fokus auf tatsächlich erworbene Kompetenzen statt
auf formale Hürden wird die Passgenauigkeit im Masterbereich nachhaltig erhöht
und die Mobilität innerhalb der Wirtschaftswissenschaften gestärkt.
Quellen:
[1] Kultusministerkonferenz (KMK) (o. J.): Wissenschaftsfreiheit und
Forschungssicherheit. Verfügbar unter:
https://www.kmk.org/wissenschaftsministerkonferenz/wissenschaftsthemen/wissensch-
aftsfreiheit-und-forschungssicherheit.html (Zugriff: 17.05.2026).
[2] Bundesfachschaftenkonferenz Wirtschaftswissenschaften (BuFaK WiWi) (2025):
Abschaffung kostenpflichtiger Tests als Voraussetzung zur Aufnahme zu
Studiengängen. Verfügbar unter: https://bufak-wiwi.org/wp-
content/uploads/2025/12/A2-Abschaffung-konstenpflichtiger-Tests-als-
Vorraussetzung-zur-Aufnahme-zu-Studiengaengen.pdf (Zugriff: 17.05.2026).
[3] Kultusministerkonferenz (KMK) (o. J.): Kultusministerkonferenz. Verfügbar
unter: https://www.kmk.org/kultusministerkonferenz.html (Zugriff: 17.05.2026).
[4] Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (o. J.): Aufgaben und Struktur der HRK.
Verfügbar unter: https://www.hrk.de/hrk/aufgaben-und-struktur/ (Zugriff:
17.05.2026).
Neufassung des A6: "FORDERUNG NACH FLEXIBLEREM ÜBERGANG ZWISCHEN BACHELOR UND MASTERSTUDIENGÄNGEN DURCH KOMPETENZORIENTIERTE ZULASSUNGSKRITERIEN"
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