| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.2. Neufassungen |
| Antragsteller*in: | Louisa Schreiber (Uni Hohenheim) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 12.05.2026, 14:06 |
NF1: Ablehnung einer allgemeinen Anwesenheitspflicht
Antragstext
Eine allgemeine Anwesenheitspflicht behindert das individuelle und
selbstbestimmte Studium und schränkt die Flexibilität der Studierenden im Alltag
stark ein. Besonders Studierende, die von finanziellen oder sozialen
Belastungenbetroffen sind, werden dadurch benachteiligt. Die BuFaK WiWi fordert
daher die Hochschulleitungen auf, allgemeine Anwesenheitspflichten abzulehnen
und ein selbstbestimmtes Studium zu ermöglichen.
Aktuelle Situation
Insbesondere betroffen sind zum einen Studierende, welche aufgrund ihrer
finanziellen Situation gezwungenermaßen auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein müssen,
um das Studium bewältigen zu können. Zum anderen sind Studierende betroffen,
welche engagiert in der Hochschulpolitik oder in sozialen Bereichen sind. Ebenso
führen familiäre Gründe, wie eine Elternschaft oder ein Pflegefall in der
Familie, durch eine allgemeine Anwesenheitspflicht zu einer Benachteiligung und
erschweren ein erfolgreiches und chancengerechtes Studium.
Die zunehmende Digitalisierung von Hochschullehre sowie die Erfahrungen mit
hybriden und digitalen Lehrformaten haben gezeigt, dass Lernerfolg nicht
zwangsläufig an physische Anwesenheit gebunden ist. Durch digitale
Lehrmaterialien, Vorlesungsaufzeichnungen und hybride Veranstaltungsformate kann
Wissen orts- und zeitunabhängig vermittelt werden, ohne die Qualität der Lehre
grundsätzlich zu beeinträchtigen.
Studierende sollten Veranstaltungen nicht aufgrund eines allgemeinen Zwangs
besuchen, sondern durch eigenes Interesse und durch die didaktischen Qualitäten
und Inhalte einer Veranstaltung zur Teilnahme angeregt werden.
Gleichwohl ist die BuFaK WiWi überzeugt, dass die Anwesenheit in Einzelfällen
sinnvoll und angebracht ist. Solche Einzelfälle können Veranstaltungen mit einem
didaktischen Konzept, welches auf Anwesenheit ausgelegt ist, wie z.B.
Gruppenarbeiten sein. Die BuFaK WiWi vertritt die Meinung, dass
Anwesenheitspflicht in Vorlesungen generell abzulehnen ist, da der Lernerfolg
einer Vorlesung nicht auf der Anwesenheit beruht und genug Materialien zur
Verfügung gestellt werden sollten, sodass die Inhalte auch ortsunabhängig
gelernt werden können. Anwesenheitspflicht sollte nicht dazu genutzt werden,
Teilnehmendenzahlen künstlich zu erhöhen.
Hauptforderungen der BuFaK WiWi
Die BuFaK WiWi fordert die Hochschulen dazu auf, die Selbstbestimmung und
Flexibilität der Studierenden zu stärken und Anwesenheitspflichten
ausschließlich in didaktisch begründeten Ausnahmefällen anzuwenden.
• Anwesenheitspflichten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen eingeführt
werden, wenn das didaktische Konzept einer Veranstaltung zwingend auf physische
Anwesenheit angewiesen ist, beispielsweise bei Exkursionen oder interaktiven
Gruppenarbeiten.
• Für Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht muss eine transparente und
nachvollziehbare didaktische Begründung vorliegen, die den Studierenden
offengelegt wird.
• Anwesenheitspflichten in Vorlesungen sind grundsätzlich abzulehnen, da der
Lernerfolg einer Vorlesung nicht zwingend von physischer Anwesenheit abhängt und
geeignete Lehrmaterialien zur orts- und zeitunabhängigen Wissensvermittlung
bereitgestellt werden sollten.
• Hochschulen sollen digitale oder hybride Alternativen sowie ergänzende
Lehrmaterialien bereitstellen, um Studierenden eine flexible Teilnahme und
Nachbereitung von Lehrveranstaltungen zu ermöglichen.
• Bewertungsformen, die faktisch eine indirekte Anwesenheitspflicht erzeugen,
sind abzulehnen.
• Studentische Vertreter:innen sind in Entscheidungsprozesse über die Einführung
von Anwesenheitspflichten angemessen einzubinden.
Begründung
Neufassung zu A5. Anpassung an die neue einheitliche Struktur. Sprachliche und inhaltliche Präzisierung der bisherigen Forderungen. Zudem wurden Wiederholungen reduziert und die Argumentation klarer strukturiert.

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