| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.2. Neufassungen |
| Antragsteller*in: | Louisa Schreiber (Uni Hohenheim) |
| Status: | Angenommen |
| Antragshistorie: | Version 5 |
NF1: Ablehnung einer allgemeinen Anwesenheitspflicht
Antragstext
Eine allgemeine Anwesenheitspflicht behindert das individuelle und
selbstbestimmte Studium und schränkt die Flexibilität der Studierenden im Alltag
stark ein. Besonders Studierende, die von finanziellen oder sozialen
Belastungenbetroffen sind, werden dadurch benachteiligt. Die BuFaK WiWi fordert
daher die Hochschulleitungen auf, allgemeine Anwesenheitspflichten abzulehnen
und ein selbstbestimmtes Studium zu ermöglichen.
Aktuelle Situation
Insbesondere betroffen sind zum einen Studierende, welche aufgrund ihrer
finanziellen Situation gezwungenermaßen auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein müssen,
um das Studium bewältigen zu können. Zum anderen werden dadurch ehrenamtlich
engagierte Studierende benachteiligt, wodurch allgemein die ehrenamtliche Kultur
in Deutschland leidet. Ebenso führen familiäre Gründe, wie eine Elternschaft
oder ein Pflegefall in der Familie, durch eine allgemeine Anwesenheitspflicht zu
einer Benachteiligung und erschweren ein erfolgreiches und chancengerechtes
Studium.
Die zunehmende Digitalisierung von Hochschullehre sowie die Erfahrungen mit
hybriden und digitalen Lehrformaten haben gezeigt, dass Lernerfolg nicht
zwangsläufig an physische Anwesenheit gebunden ist. Durch digitale
Lehrmaterialien, Vorlesungsaufzeichnungen und hybride Veranstaltungsformate kann
Wissen orts- und zeitunabhängig vermittelt werden, ohne die Qualität der Lehre
grundsätzlich zu beeinträchtigen.
Studierende sollten Veranstaltungen nicht aufgrund eines allgemeinen Zwangs
besuchen, sondern durch eigenes Interesse und durch die didaktischen Qualitäten
und Inhalte einer Veranstaltung zur Teilnahme angeregt werden.
Gleichwohl ist die BuFaK WiWi überzeugt, dass die Anwesenheit in Einzelfällen
sinnvoll und angebracht ist. Solche Einzelfälle können Veranstaltungen mit einem
didaktischen Konzept, welches auf Anwesenheit ausgelegt ist, wie z.B.
Gruppenarbeiten sein. Anwesenheitspflicht sollte nicht dazu genutzt werden,
Teilnehmendenzahlen künstlich zu erhöhen.
Hauptforderungen der BuFaK WiWi:
- Anwesenheitspflichten in Vorlesungen sind grundsätzlich abzulehnen, da der
Lernerfolg einer Vorlesung nicht zwingend von physischer Anwesenheit
abhängt und geeignete Lehrmaterialien zur orts- und zeitunabhängigen
Wissensvermittlung bereitgestellt werden sollten.
- Hochschulen sollen digitale oder hybride Alternativen sowie ergänzende
Lehrmaterialien bereitstellen, um Studierenden eine flexible Teilnahme und
Nachbereitung von Lehrveranstaltungen zu ermöglichen.
- Anwesenheitspflichten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen eingeführt
werden, wenn das didaktische Konzept einer Veranstaltung zwingend auf
physische Anwesenheit angewiesen ist, beispielsweise bei Exkursionen oder
interaktiven Gruppenarbeiten.
- Für Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht muss eine transparente und
nachvollziehbare didaktische Begründung vorliegen, die den Studierenden
offengelegt wird.
- Bewertungsformen, die eine indirkete Anwesenheitspflicht erzeugen, sind
abzulehnen.
•
- Studentische Vertreter:innen sind in Entscheidungsprozesse über die
Einführung von Anwesenheitspflichten angemessen einzubinden.
Begründung
Neufassung zu A5. Anpassung an die neue einheitliche Struktur. Sprachliche und inhaltliche Präzisierung der bisherigen Forderungen. Zudem wurden Wiederholungen reduziert und die Argumentation klarer strukturiert.

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