| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.2. Neufassungen |
| Antragsteller*in: | Ben (Uni Hohenheim) |
| Status: | Angenommen |
| Antragshistorie: | Version 3 |
NF5: Qualitätssicherung in Akkreditierungsverfahren
Antragstext
Akkreditierungsverfahren sind derzeit einem Trend zur Effizienzsteigerung durch
rein schriftliche oder digitale Formate ausgesetzt, was jedoch die
Prüfungsqualität gefährdet. Akkreditierungsverfahren leben von der intensiven
Diskussion der Begutachtenden mit verschiedenen Statusgruppen der zu
akkreditierenden Hochschulen und Studiengänge. Nur durch den persönlichen
Kontakt mit Hochschulangehörigen und den Rahmenbedingungen vor Ort können die
Kriterien des Akkreditierungsrates adäquat überprüft werden.
Aktuelle Situation
Die Qualitätssicherung in der Akkreditierung steht derzeit an einem Wendepunkt,
da die während der vergangenen Jahre forcierten Digitalisierungsschübe zunehmend
als dauerhaftes Mittel zur Effizienzsteigerung instrumentalisiert werden. Obwohl
der Akkreditierungsrat eine Begehung grundsätzlich als physischen Vor-Ort-Besuch
definiert [1], beobachten wir eine Tendenz bei Hochschulen und Agenturen,
Verfahren aus Kostengründen vermehrt rein schriftlich oder digital
durchzuführen.
Dieser Trend stellt ein erhebliches Risiko für die Prüfungsqualität dar: Reine
Online-Verfahren erlauben eine deutlich weniger genaue Überprüfung der
tatsächlichen Rahmenbedingungen und der Studierbarkeit. Ein fundiertes Urteil
über die Qualität eines Studiengangs erfordert zwingend den direkten,
persönlichen Austausch mit den Studierenden sowie die physische Einsicht in
Prüfungsunterlagen und Lehrmaterialien. Darüber hinaus lässt sich die
Angemessenheit der baulichen und technischen Infrastruktur digital nicht
realistisch abbilden.
Eine proaktive Qualitätssicherungsstrategie muss den qualitativen Mehrwert der
physischen Präsenz gegenüber rein administrativen Effizienzgewinnen
priorisieren. Zukunftsfähige hybride Verfahren sollten dabei die
Ressourcenschonung fördern, ohne die notwendige Prüftiefe zu gefährden. Um die
Standards der akademischen Ausbildung langfristig zu sichern, ist es zudem
essenziell, die Vor-Ort-Kontrollen um zeitgemäße Kriterien, wie die Qualität der
digitalen Lerninfrastruktur zu ergänzen.
Hauptforderungen der BuFaK WiWi
- Rein schriftliche Verfahren werden abgelehnt
- Vorrang physischer Präsenz: Grundsätzliches Beharren auf physischen
Begehungen zur Überprüfung der Rahmenbedingungen vor Ort und dem
Ermöglichen von direktem Austausch.
- Gezielte Hybrid-Verfahren: Akzeptanz von gezielt eingesetzten Online-
Verfahren, um Ressourcen zu schonen, ohne die Qualität der Akkreditierung
zu beeinträchtigen. Zu einer qualitativ hochwertigen Online-Begehung
gehören aus Sicht der BuFaK WiWi:
- Einstimmige Zustimmung aller Gutachtenden
- Ein technisches Tool, auf das jeder Zugriff hat
- Ausreichend Zeit für den Austausch mit allen relevanten Statusgruppen,
insbesondere den Studierenden
- Raum für Vorabbesprechungen und Zwischenbesprechungen der Gruppe der
Gutachtenden
- Frühzeitige Einbeziehung der Gruppe der Gutachtenden in die Gestaltung des
Zeitplans
- Aktuelle Kriterien: Integration spezifischer Kriterien zur Prüfung von
stets aktuell relevanten Bereichen der hochschulischen Bildung.
Quellen:
[1] Akkreditierungsrat (2023): Möglichkeiten und Grenzen von Online-Begehungen.
Beschluss des Akkreditierungsrates vom 30.03.2023, Drs. AR 025/2023. Verfügbar
unter:
https://www.akkreditierungsrat.de/sites/default/files/downloads/2023/AR_Beschlus-
--s_Begehung_2023_03_30_Drs.%20AR%20025-2023.pdf (Zugriff: 13.05.2026)
Begründung
NF zu A8
Anpassung an die neue PosiPa Struktur
Änderungsanträge
- Ä2 (Fabian Althoff (WInfo TUM), Zurückgezogen)

Kommentare
Patrick Koller: