| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Bremen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.1. Bestehende Positionspapiere |
| Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
| Status: | Angenommen |
| Antragshistorie: | Version 5 |
A1: Reformierung des Kooperationsverbotes
Antragstext
Die BuFaK WiWi begrüßt im Zuge der Grundgesetzänderung (Art. 104c GG) die
Lockerung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich,
fordert aber weitreichendere Lockerungen.
Das Kooperationsverbot bezieht sich auf die Einschränkungen, die den Bund in
Deutschland daran hindern, direkt in den unterschiedlichen Bundesländern in
Bildungsfragen einzugreifen. Diese Einschränkungen wurden durch die Änderung von
Artikel 104c des Grundgesetzes gelockert. Die vorgenommene Lockerung erachten
wir als nicht weitreichend genug und fordern deshalb eine weitere Reformierung
des Kooperationsverbotes. Die BuFaK WiWi sieht das Kooperationsverbot mit als
Ursache für eine ungleiche Verteilung von Finanzierungsmitteln für Hochschulen.
Somit ist die erwünschte Chancengleichheit nicht mehr umsetzbar, worunter (Lehr-
)Personal, Schüler und Studierende leiden. Das grundsätzliche Verbot der
Finanzierung der Hochschulen in nicht maßnahmenbezogenen Belangen, stellt
besonders finanzschwächere Bundesländer und somit auch deren Hochschulen vor
Probleme.
Hierbei lehnen wir das Kooperationsverbot im Bewusstsein seines historischen
Ursprungs nicht grundsätzlich ab. Stattdessen fordern wir eine
indikatorgestützte, nicht zweckgebundene Grundfinanzierungvon Hochschulen,
welche nicht die Inhalte von Forschung und Lehre beeinflussen darf. Es wird eine
Gleichstellung der Förderungen und Möglichkeiten gefordert, ohne eine
Zentralisierung der Bildungspolitik zu verursachen.
Investitionen in Fort- und Weiterbildung des Personals sowie in Inventar und
Zukunftstechnologien, insbesondere im Bereich des digitalen Lernens, müssen über
die reine Instandhaltung der Immobilien hinaus ermöglicht werden. Gleichzeitig
ist die BuFaK WiWi der Meinung, dass eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern
dabei nicht nur auf die Investition des Bundes in die Sanierung von maroden
Gebäuden und Infrastruktur beschränkt sein sollte. Vielmehr muss es zur
dauerhaften Aufgabe der Bundesregierung werden, nationale Bildungsstandards zu
schaffen und die Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem zu garantieren.
Dafür ist aus Sicht der BuFaK WiWi eine nationale Strategie zur Verbesserung der
Bildung in Deutschland (von der frühkindlichen Förderung bis hin zur
nebenberuflichen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens) notwendig, an
deren Umsetzung Bund und Länder gemeinsam arbeiten, ohne dabei in die
Bildungsinhalte einzugreifen.
Die BuFaK WiWi spricht sich entschieden für eine unabhängige Grundfinanzierung
der Hochschulen durch den Bund ausum eine langfristige Chancengleichheit zu
garantieren.
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung
Änderungsanträge
- Ä3 (Nora (zu Köln), Zurückgezogen)
- Ä4 (Nora (zu Köln), Zurückgezogen)
- Ä5 (Nora (zu Köln), Zurückgezogen)
- Ä7 (Stella ((Uni Hohenheim)), Zurückgezogen)
- Ä8 (Stella (Uni Hohenheim), Zurückgezogen)
- Ä9 (Stella (Uni Hohenheim), Zurückgezogen)
- Ä10 (Simon (Uni Hohenheim), Zurückgezogen)
- Ä11 (Stella (Uni Hohenheim), Zurückgezogen)
- Ä12 (Stella (Uni Hohenheim), Zurückgezogen)

Kommentare
Patrick Koller: