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            <title>BuFaK WiWi Bremen: Anträge</title>
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                <title>BuFaK WiWi Bremen: Anträge</title>
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                        <title>NF1: Ablehnung einer allgemeinen Anwesenheitspflicht</title>
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                        <author>Louisa Schreiber (Uni Hohenheim)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine allgemeine Anwesenheitspflicht behindert das individuelle und selbstbestimmte Studium und schränkt die Flexibilität der Studierenden im Alltag stark ein. Besonders Studierende, die von finanziellen oder sozialen Belastungenbetroffen sind, werden dadurch benachteiligt. Die BuFaK WiWi fordert daher die Hochschulleitungen auf, allgemeine Anwesenheitspflichten abzulehnen und ein selbstbestimmtes Studium zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuelle Situation</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere betroffen sind zum einen Studierende, welche aufgrund ihrer finanziellen Situation gezwungenermaßen auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein müssen, um das Studium bewältigen zu können. Zum anderen sind Studierende betroffen, welche engagiert in der Hochschulpolitik oder in sozialen Bereichen sind. Ebenso führen familiäre Gründe, wie eine Elternschaft oder ein Pflegefall in der Familie, durch eine allgemeine Anwesenheitspflicht zu einer Benachteiligung und erschweren ein erfolgreiches und chancengerechtes Studium.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die zunehmende Digitalisierung von Hochschullehre sowie die Erfahrungen mit hybriden und digitalen Lehrformaten haben gezeigt, dass Lernerfolg nicht zwangsläufig an physische Anwesenheit gebunden ist. Durch digitale Lehrmaterialien, Vorlesungsaufzeichnungen und hybride Veranstaltungsformate kann Wissen orts- und zeitunabhängig vermittelt werden, ohne die Qualität der Lehre grundsätzlich zu beeinträchtigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studierende sollten Veranstaltungen nicht aufgrund eines allgemeinen Zwangs besuchen, sondern durch eigenes Interesse und durch die didaktischen Qualitäten und Inhalte einer Veranstaltung zur Teilnahme angeregt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichwohl ist die BuFaK WiWi überzeugt, dass die Anwesenheit in Einzelfällen sinnvoll und angebracht ist. Solche Einzelfälle können Veranstaltungen mit einem didaktischen Konzept, welches auf Anwesenheit ausgelegt ist, wie z.B. Gruppenarbeiten sein. Die BuFaK WiWi vertritt die Meinung, dass Anwesenheitspflicht in Vorlesungen generell abzulehnen ist, da der Lernerfolg einer Vorlesung nicht auf der Anwesenheit beruht und genug Materialien zur Verfügung gestellt werden sollten, sodass die Inhalte auch ortsunabhängig gelernt werden können. Anwesenheitspflicht sollte nicht dazu genutzt werden, Teilnehmendenzahlen künstlich zu erhöhen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hauptforderungen der BuFaK WiWi</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Hochschulen dazu auf, die Selbstbestimmung und Flexibilität der Studierenden zu stärken und Anwesenheitspflichten ausschließlich in didaktisch begründeten Ausnahmefällen anzuwenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Anwesenheitspflichten dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen eingeführt werden, wenn das didaktische Konzept einer Veranstaltung zwingend auf physische Anwesenheit angewiesen ist, beispielsweise bei Exkursionen oder interaktiven Gruppenarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Für Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht muss eine transparente und nachvollziehbare didaktische Begründung vorliegen, die den Studierenden offengelegt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Anwesenheitspflichten in Vorlesungen sind grundsätzlich abzulehnen, da der Lernerfolg einer Vorlesung nicht zwingend von physischer Anwesenheit abhängt und geeignete Lehrmaterialien zur orts- und zeitunabhängigen Wissensvermittlung bereitgestellt werden sollten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Hochschulen sollen digitale oder hybride Alternativen sowie ergänzende Lehrmaterialien bereitstellen, um Studierenden eine flexible Teilnahme und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Bewertungsformen, die faktisch eine indirekte Anwesenheitspflicht erzeugen, sind abzulehnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Studentische Vertreter:innen sind in Entscheidungsprozesse über die Einführung von Anwesenheitspflichten angemessen einzubinden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neufassung zu A5. Anpassung an die neue einheitliche Struktur. Sprachliche und inhaltliche Präzisierung der bisherigen Forderungen. Zudem wurden Wiederholungen reduziert und die Argumentation klarer strukturiert.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:05:29 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A11: Befürwortung des Deutschlandsemestertickets</title>
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                        <author>Henrik Sykora (Alumnus, Uni Oldenburg)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Befurwortung-des-Deutschlandsemestertickets-14027&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi befürwortet die Einführung des Deutschlandtickets und des Deutschlandsemestertickets und unterstützt die damit verbundenen Entlastungen von großen Teilen der Studierendenschaft. Wir fordern, dass die notwendigen Schritte unternommen werden, damit dieses auch in Zukunft im Rahmen des Solidarmodells für alle Studierenden bezahlbar angeboten wird. Hochschulstandorte sind häufig Großstädte [1], wodurch viele Studierende auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind. Weiterhin setzt ein Semesterticket den Anreiz, auch bei z. B. Heimfahrten vom Auto- und Flugzeugverkehr auf den Bahnverkehr umzusteigen. Dies kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern schafft auch eine bessere Auslastung und ermöglicht dadurch eine engere Netzdichte. Darüber hinaus sinkt die Hemmschwelle, sich bei der Wahl des Studienortes ganz auf die angebotenen Fächer zu konzentrieren und die Kosten der Heimreise zu vernachlässigen. Je früher die Gesellschaft beginnt, mit der Bahn zu reisen, desto wahrscheinlicher ist eine lebenslanger Nutzung. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass der langfristige Effekt für Umwelt und Gesellschaft erheblich ist, wenn die Bundesstraßen dadurch langfristig entlastet werden. Die Einsparungen und der volkswirtschaftliche Gewinn können so direkt der Unterstützung und Subventionierung des Tickets zugutekommen und sinnvoll investiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dennoch sind Studierende, gerade an ländlichen Hochschulstandorten, darauf angewiesen, den ÖPNV in Kombination mit dem Fahrrad zu nutzen. Die Fahrradmitnahme im Stadtverkehr, wie sie bereits in vielen Semestertickets im Raum NRW (VRR, VRS, AVV und WestfalenTarif) üblich war, stellt eine gute Lösung dar, die durch die Einführung des Deutschlandsemestertickets jedoch abgeschafft wurde. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass das Deutschlandsemesterticket eine kostenlose Fahrradmitnahme im Landkreis-Verkehr ermöglicht.[2]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Deutschlandsemesterticket wurde zum Sommersemester 2024 eingeführt. Es gilt für alle Studierenden teilnehmender Hochschulen nach dem Solidarmodell. Der Preis ist an das Deutschlandticket (60 %) gekoppelt. Dementsprechend führt eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets im gleichen Maße zu einer Preiserhöhung des Deutschlandsemestertickets.[3] Bei den ersten Versuchen, ein solches Ticket als Ersatz für ein landesweites Semesterticket einzuführen, gab es vermehrt Vorbehalte (z. B. an einigen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen), dass ein Deutschlandsemesterticket über ein Solidarmodell nicht zu rechtfertigen sei, wenn es den Preis eines landesweiten Tickets überschreite. In diesem Fall werden Kosten solidarisch verteilt, die für den Großteil der Studierendenschaft nicht notwendig sind. Durch den reduzierten Preis von 60% war dies jedoch möglich. Aus diesen Punkten resultiert die Frage, ob das Deutschlandsemesterticket auch zukünftig günstiger als die entsprechenden landesweiten Tickets bleibt. Insbesondere da die Finanzierung des Deutschlandtickets ab 2026 voraussichtlich nicht mehr durch den Bund gesichert ist und somit der Preis nicht mehr durch die Regierung vorgegeben wird.[4] Die BuFaK WiWi fordert, dass der Preis des Deutschlandsemestertickets auch weiterhin unter dem Preis landesweiter Nahverkehrstickets bleibt. Dies kann durch eine Begrenzung der Preissteigerung des Deutschlandtickets erfolgen. Alternativ sollte der Preis des Deutschlandsemestertickets vom Deutschlandticket entkoppelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] <a href="https://www.studis-online.de/hochschulen/hochschulstaedte/studentenstatistik.php">https://www.studis-online.de/hochschulen/hochschulstaedte/studentenstatistik.php</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] <a href="http://www.studenten-nrw-ticket.de/faq.html">http://www.studenten-nrw-ticket.de/faq.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[3] <a href="https://www.dein-semesterticket.de/">https://www.dein-semesterticket.de/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[4] <a href="https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/deutschlandticket-kostet-kuenftig-neuneuro-mehr-102.html">https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/deutschlandticket-kostet-kuenftig-neuneuro-mehr-102.html</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eingereicht, um Änderungsanträge zu stellen</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 06 May 2026 20:05:29 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A10: Konsequente Nachhaltigkeit an deutschen Hochschulen</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Konsequente-Nachhaltigkeit-an-deutschen-Hochschulen-34617&amp;consultationPath=bufak-bremen</link>
                        <author>Henrik Sykora (Alumnus, Uni Oldenburg)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Konsequente-Nachhaltigkeit-an-deutschen-Hochschulen-34617&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Globale Herausforderungen wie Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Ressourcenknappheit erfordern dringendes Handeln. Die Bundesfachschaftenkonferenz Wirtschaftswissenschaften (BuFaK WiWi) fordert eine umfassende und konsequente Implementierung von Nachhaltigkeit an deutschen Hochschulen. Unter dem Begriff der Nachhaltigkeit ist dabei eine “[…] Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können”, zu verstehen.[6] Außerdem macht Nachhaltigkeit das gleichberechtigte Zusammenspiel der folgenden drei Facetten aus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Ökologische Nachhaltigkeit: Schutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen und Ökosysteme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Ökonomische Nachhaltigkeit: Langfristige wirtschaftliche Stabilität und Effizienz ohne Ausbeutung von Mensch und Natur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Soziale Nachhaltigkeit: Förderung von sozialer Gerechtigkeit, Bildung und Teilhabe für alle Gesellschaftsschichten. [7]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, insbesondere aus dem Bericht &quot;The 2024 State of the Climate Report: Perilous Times on Planet Earth&quot; von Ripple und Kollegen (2024) sowie dem Sechsten Sachstandsbericht des IPCC (2021), die Dringlichkeit sofortigen Handelns verdeutlichen. Rechtliche Grundlagen wie Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichten uns zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDGs) betonen die Notwendigkeit von hochwertiger Bildung und Klimaschutzmaßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nachhaltige Hochschulstrategie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern, dass Nachhaltigkeit fest in die Hochschulstrategie integriert wird. Hochschulen spielen als Bildungseinrichtungen eine entscheidende Rolle, indem sie bei aktuellen und zukünftigen Entscheidungstragenden ein Bewusstsein für nachhaltiges Handeln schaffen. Zudem wirken Hochschulangehörige oft in beratenden Funktionen in Gremien mit, wodurch Hochschulen direkt politischen Einfluss nehmen können. Um schnellstmöglich Klimaneutralität zu erreichen sehen wir es als notwendig an, dass Nachhaltigkeit institutionell verankert wird, indem Nachhaltigkeitsabteilungen oder -beauftragte in der Hochschulleitung etabliert und Nachhaltigkeit in Leitbildern sowie Entwicklungsplänen priorisiert werden. Zudem sollen Maßnahmenpläne entwickelt werden, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Energieeffizienz gemäß wissenschaftlichen Empfehlungen zu steigern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nachhaltiger Hochschulbetrieb</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien und die Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden und Infrastruktur können Hochschulen ihren Energieverbrauch reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Wir fordern die Förderung emissionsarmer Verkehrsmittel sowie den Ausbau der Infrastruktur und Anreize für nachhaltige Mobilität. Beispielsweise dient die Förderung des Deutschlandsemstertickets zur Reduzierung von Emissionen. Bei der Beschaffung sollten umweltfreundliche und fair gehandelte Produkte bevorzugt werden, um ökologische und soziale Standards zu unterstützen. Die Einführung ökologisch nachhaltiger Speiseangebote in Mensen und Cafeterien mit Fokus auf pflanzlichen, regionalen und saisonalen Produkten reduziert den ökologischen Fußabdruck, fördert die Biodiversität und verringert den Wasserverbrauch. Schließlich ist die regelmäßige Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten nach anerkannten Standards essenziell, um Fortschritte sichtbar zu machen und Verantwortlichkeit zu gewährleisten. Ressourcenschonung wird durch konsequente Abfallvermeidung und effektives Recycling erreicht. Zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung sollen innovative Konzepte wie Foodsaving umgesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Integration von Nachhaltigkeit in Lehre und Forschung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Lehre ist der Bereich, in dem alle drei Facetten der Nachhaltigkeit - ökologische, ökonomische und soziale - unmittelbar angewendet werden können. Durch Forschung und Lehre wird es möglich, diese Aspekte gleichermaßen zu adressieren und künftige Generationen für nachhaltiges Handeln zu sensibilisieren. Daher fordern wir eine kritische Hinterfragung in allen Modulen, ob Themenbereiche auch einen direkten oder indirekten Bezug auf Nachhaltigkeit aufweisen. Diese Bezüge sollen aktiv aufgegriffen und diskutiert werden. Außerdem fordern wir die Förderung inter- und transdisziplinärer Lehrangebote, welche Kompetenzen in Nachhaltigkeit vermitteln. Veranstaltungen, Workshops und Kampagnen zu nachhaltigen Themen ergänzen dieses Angebot und tragen zur Sensibilisierung bei. Auch in der Forschung fordern wir die konsequente Verfolgung von Nachhaltigkeit. Nachhaltige Projekte, insbesondere solche, die Lösung für den Klimawandel, den Verlust der Biodiversität sowie soziale Gerechtigkeit unterstützen sollen gezielt unterstützt werden. Zudem wird die Zusammenarbeit mit Akteuren aus Wirtschaft, Politik und der Zivilgesellschaft forciert, um nachhaltige Innovation voranzutreiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nachhaltigkeit in der Politik</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Rahmenbedingungen schaffen: Anpassung der Hochschulgesetze zur verbindlichen Verankerung von Nachhaltigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Finanzielle Unterstützung: Bereitstellung von Fördermitteln für Nachhaltigkeitsinitiativen und energieeffiziente Infrastruktur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Transparenz und Berichterstattung: Regelmäßige Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten nach anerkannten Standards.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Ripple, W. J., et al. (2024).The 2024 State of the Climate Report: Perilous Times on Planet Earth. BioScience. <a href="https://doi.org/10.1093/biosci/biae087">https://doi.org/10.1093/biosci/biae087</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) (2021).Sechster Sachstandsbericht (AR6) – Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger.<a href="https://www.ipcc.ch/assessmentreport/ar6/">https://www.ipcc.ch/assessmentreport/ar6/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[3] Artikel 20a <a href="">Grundgesetz:https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[4] Vereinte Nationen (2023).Ziele für nachhaltige Entwicklung (UN SDGs).<a href="https://www.un.org/sustainabledevelopment/development-agenda/">https://www.un.org/sustainabledevelopment/development-agenda/</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[5] Our World in Data (2023).Einfluss der Ernährungsgewohnheiten auf den Klimawandel.<a href="https://ourworldindata.org/food-choice-vs-eating-local">https://ourworldindata.org/food-choice-vs-eating-local</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[6] Iglesias, E. u.a. 1987: Our Common Future, Report of the World Commission on Environment and Development, S.4</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[7] Was ist soziale Nachhaltigkeit (2024).Fernhochschule The Mobile University. <a href="https://www.mobile-university.de/blog/was-ist-sozialenachhaltigkeit/#:~:text=Soziale%20Nachhaltigkeit%20einfach%20erkl%C3%A4rt,-">https://www.mobile-university.de/blog/was-ist-sozialenachhaltigkeit/#:~:text=Soziale%20Nachhaltigkeit%20einfach%20erkl%C3%A4rt,-</a> Geschlecht%2C%20Herkunft%20oder%20sozialem%20Status.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[8] <a href="https://mcc-berlin-ariadne.shinyapps.io/dticket-tracker/">https://mcc-berlin-ariadne.shinyapps.io/dticket-tracker/</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eingereicht, um Änderungsanträge zu stellen</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 06 May 2026 19:58:55 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9: Forderung nach einer pluralisierten ökonomischen Bildung</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Forderung-nach-einer-pluralisierten-okonomischen-Bildung-16954&amp;consultationPath=bufak-bremen</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Forderung-nach-einer-pluralisierten-okonomischen-Bildung-16954&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesfachschaftenkonferenz WiWi fordert eine pluralistische Ausrichtung der ökonomischen Lehre. Sie fördert den regelmäßigen Austausch mit anderen Institutionen, die sich mit dem Thema „Theorien- und Methodenvielfalt in der Ökonomie“ auseinandersetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi appelliert an Entscheidungsträger:innen an den wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten und Instituten bei der Neuausrichtung von Professuren und Reformen von Lehrplänen auf eine verstärkte Ausrichtung auf qualitative und vielfältige Methoden und Theorieschulen zu achten. Lehrende, die sich in ihren Veranstaltungen auf einzelne Denkschulen der Ökonomie beschränken, werden aufgefordert, ihre Zuhörer:innen darauf hinzuweisen. Die BuFaK WiWi erkennt die Bestrebungen von studentischen Initiativen und Lehrkräften an, die bspw. durch Lesekreise, Workshops und Konferenzen das Thema an ihren Einrichtungen auf die Tagesordnung bringen, und bietet ein Forum zur überregionalen Vernetzung und Informationsweitergabe. Den Studierenden muss im Laufe ihres Studiums die Möglichkeit gegeben werden, verschiedene Perspektiven einzunehmen, um einerseits einen differenzierten Blick auf die Welt zu gewinnen und andererseits kritische Debatten über einen Pluralismus der Theorien und Methoden anzuregen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus erhoffen wir uns, dass durch eine breite angelegte Lehre eine reflektierte Entscheidungsgrundlage für den beruflichen Alltag erlangt werden kann. Gerade für Studierende der Ökonomik wäre es wichtig, sich mit unterschiedlichen Perspektiven und Ideen auseinanderzusetzen. Um aussagekräftige Prognosen erstellen zu können, bedarf es eines Wissens über verschiedene theoretische und methodische Ansätze und eines interdisziplinären „Blicks über den Tellerrand“. Reflexion oder kritisches Hinterfragen der erlernten Konzepte finden im bisherigen Curriculum der unterschiedlichen Hochschulen selten oder gar nicht statt. Die meisten Studierenden der VWL verlassen die Universität, ohne jemals von anderen als den neoklassischen Erklärungsansätzen gehört; geschweige denn diese erlernt zu haben. Es muss jedoch das Ziel sein, bereits im Grundstudium ein reflektiertes Denken über Theorien und Methoden zu fördern und dies auch durch eine interdisziplinäre Ausrichtung der Lehrpläne und –veranstaltungen zu verstärken. Damit interessierte und engagierte WiWi-Studierende diese Missstände in der Bildung erkennen und zur Behebung beitragen können, dient die BuFaK WiWi weiterhin als ein niederschwelliges Forum zur Vernetzung und zum Austausch in Form von Workshops und Barcamps.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Mar 2026 15:43:34 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Ablehnung von schriftlichen und Online-Akkreditierungsverfahren</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=ablehnung-von-schriftliche-und-online-akkreditierungsverfahren-60910&amp;consultationPath=bufak-bremen</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=ablehnung-von-schriftliche-und-online-akkreditierungsverfahren-60910&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Akkreditierungsverfahren leben von der intensiven Diskussion der Begutachtenden mit verschiedenen Statusgruppen der zu akkreditierenden Hochschulen. Nur durch den persönlichen Kontakt mit Hochschulangehörigen und den Rahmenbedingungen vor Ort können die Kriterien des Akkreditierungsrates adäquat überprüft werden. In Zeiten der Covid-19 Pandemie wurden Begehungen vor Ort aufgrund von Reise- bzw. Kontaktbeschränkungen größtenteils auf Onlineverfahren umgestellt. Da diese Verfahren weniger Aufwand für Hochschulen und Agenturen bedeuten sowie eine weniger genaue Prüfung zulassen, ist nicht auszuschließen, dass Hochschulen dies auch weiterhin zu Ihrem Vorteil nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele zentrale Punkte von Akkreditierungsverfahren können in einem schriftlichen bzw. Onlineverfahren nicht abgebildet werden. Zentral für die Evaluation von Kriterien wie bspw. der Studierbarkeit ist der direkte Austausch mit Studierenden sowie die Durchsicht von Unterlagen wie Abschluss- oder Seminararbeiten, Klausuren, Skripten oder anderen Lehrmaterialien. Des Weiteren sind die Räumlichkeiten der Hochschulen essenziell für den Studienerfolg. Darunter fallen insbesondere die technische Ausstattung sowie die ausreichende Verfügbarkeit von Literatur in einer Bibliothek. Diese Faktoren sind online nur schlecht und in Schriftverfahren gar nicht realistisch abbildbar. Des Weiteren ist eine erfolgreiche und qualitativ hochwertige Online-Begehung sehr stark von der Ausstattung der Hochschule sowie der (technischen) Ausstattung der Gutachter:innen abhängig. Auch der Akkreditierungsrat stellt fest, dass unter einer Begehung ein Vor-Ort Besuch verstanden wird [1].</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb fordert die BuFaK WiWi, auf schriftliche oder Onlineverfahren zu verzichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] <a href="https://www.akkreditierungsrat.de/sites/default/files/downloads/2023/AR_Beschluss_Begehung_2023_03_30_Drs.%20AR%20025-2023.pdf">https://www.akkreditierungsrat.de/sites/default/files/downloads/2023/AR_Beschlus-s_Begehung_2023_03_30_Drs.%20AR%20025-2023.pdf</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Mar 2026 15:42:09 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Freier Zugang zu Publikationen öffentlicher Hochschulen durch Open-Access-Prinzip</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Freier-Zugang-zu-Publikationen-offentlicher-Hochschulen-durch-Open-Acc-20970&amp;consultationPath=bufak-bremen</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Freier-Zugang-zu-Publikationen-offentlicher-Hochschulen-durch-Open-Acc-20970&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert den Ausbau und die Förderung des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem kulturellen Erbe nach dem Prinzip des Gold Open Access [1]. Dabei unterstützt die BuFaK WiWi ausdrücklich die Berliner Erklärung aus dem Jahr 2003 [2] und fordert alle Hochschulen auf diese zu unterzeichnen sowie ihre Wissenschaftler:innen bei der Open-Access-Publikation zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wissenschaftliche Erkenntnisse sollten insofern einsehbar sein, sodass von Seiten der Studierenden kein unzumutbarer Aufwand von Nöten ist, um Zugriff zu erhalten. Möglich ist dies beispielsweise mithilfe einer Website, auf der Links zu solchen Arbeiten zur Verfügung gestellt werden, die für alle Studierenden zugänglich sind. Eine andere Möglichkeit wäre, wissenschaftliche Arbeiten in die jeweiligen Bibliotheken aufzunehmen [3]. Öffentlich finanzierte Forschung muss der Öffentlichkeit auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die historisch gewachsene Verlagsstruktur, die Publikationen in Form von kostenpflichtigen Print-Publikationen veröffentlichte, ist überholt. Im digitalen Zeitalter müssen die kostengünstigen Möglichkeiten des Internets zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke genutzt werden. Die digitale Publikation bietet neben der kostengünstigen Bereitstellung neue Wege der Auswertung, Recherche, Weiterbearbeitung und Zitation. Dies sind klare Vorteile für Studierende und Forschende, die derzeit über Bibliotheken nur eingeschränkte Zugänge zum aktuellen Stand der Forschung haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als zentrale Aufgabe klassischer Verlage wird neben Druck und Vermarktung auch die Sicherstellung der Qualität der wissenschaftlichen Publikation gesehen. Um diese zu gewährleisten, werden häufig sogenannte Peer Reviews durch unabhängige Gutachter:innen eingesetzt, welche Methode, Validität, Originalität, Signifikanz und Plausibilität überprüfen – d.h. letztlich nicht, dass die überprüfte Arbeit frei von Fehlern ist. In letzter Zeit ist die Zahl der Gutachten massiv gestiegen, die Zahl der Gutachter:innen jedoch nicht. Vor dem Hintergrund, dass Gutachten in der Regel kostenlos erstellt werden, ist dies besonders problematisch. [4] Neuere Qualitätssicherungsmethoden wie Open Peer Reviews oder Post Publication Peer Reviews stecken nach wie vor in den Kinderschuhen, müssen aber stärker und insbesondere finanziell gefördert werden. Dabei muss ebenso die Entwicklung neuer Evaluationsmethoden, die insbesondere für Open-Access-Publikationen geeignet sind, vorangetrieben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einer Welt des Open Access kommt Bibliotheken eine neue Funktion hinzu. Erscheint die eigentliche Aufgabe der Bereitstellung von Wissensressourcen in dieser Welt überflüssig, wird die bereits vorhandene Aufgabe der Qualitätssicherung nun jedoch stärker in den Mittelpunkt gestellt. Durch die kriterienbehaftete Auswahl von bestimmten Büchern und Zeitschriften haben Bibliotheken nichts anderes als nutzerorientierte Qualitätssicherung betrieben. Diese Rolle muss zusätzlich gestärkt und unterstützt werden. Im Weiteren müssen Bibliotheken den Umgang mit kostenpflichtigen elektronischen Verlagsangeboten überdenken, da häufig im Gegensatz zu Printausgaben nur zeitlich begrenzte Nutzungsrechte eingekauft werden, die beim Auslaufen von Verträgen verfallen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sehr zu begrüßen ist, dass aus öffentlichen Drittmitteln finanzierte Forschungsprojekte (bspw. von der Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG) bereits heute unter Open Access veröffentlicht werden sollen. Dies muss durch zusätzliche dauerhafte Finanzierungen für Publikationsgebühren und Verpflichtungen über Zielvereinbarungen zusätzlich vorangetrieben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] open-access.network: Open Access Grün und Gold, (2023), <a href="https://open-access.network/informieren/open-access-grundlagen/open-access-gruen-und-gold">https://open-access.network/informieren/open-access-grundlagen/open-access-gruen-und-gold</a>, Abrufdatum 11.05.24</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[3] Unterzeichner der Berliner Erklärung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[4] Martin Spiewak: Nichts als Gutachten im Kopf in DIE ZEIT, Nr. 32, 28.7.2016</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Mar 2026 15:40:30 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Forderung nach flexiblerem Übergang zwischen Bachelor und Masterstudiengängen durch kompetenzorientierte Zulassungskriterien</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Forderung-nach-flexiblerem-Ubergang-zwischen-Bachelor-und-Masterstudie-43105&amp;consultationPath=bufak-bremen</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Forderung-nach-flexiblerem-Ubergang-zwischen-Bachelor-und-Masterstudie-43105&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi vertritt die Position, dass es trotz der Intentionen der Bologna-Reform weiterhin Hürden beim Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen gibt. Um diese Hürden abzubauen, müssen aus Sicht der BuFaK WiWi folgende Aspekte bei der Formulierung von Zulassungskriterien beachtet werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Transparenz, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit aller verwendeten Kriterien.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Um die Qualität von Studium und Studierenden zu gewährleisten, empfiehlt die BuFaK WiWi, relevante Kompetenzbereiche für die Zulassung im angemessenen ECTS-Umfang zu fordern. Die Anerkennung von Modulen soll auf Basis einer Prüfung der durch das Modul vermittelten Kompetenzen und deren Vergleich mit den notwendigen Kompetenzen des Kompetenzbereiches beruhen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Um finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten, sind bei jeglichen Zulassungs- und Bewerbungsverfahren soziale Härtefälle zu Berücksichtigen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Potenziell subjektive Verfahren wie Motivationsschreiben und Bewerbungsgespräche können für Bewerbungsverfahren genutzt werden. Hierbei ist besonders auf Punkt 1 und 3 zu achten.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Die BuFaK WiWi setzt sich dafür ein, sonstige Kriterien wie fachspezifische Praktika und Werkstudierendenstellen, sowie außerordentliches Engagement im vorherigen Studium positiv in die Zulassung zu Masterstudiengängen einzubeziehen, da die dort erworbenen Kompetenzen positiv zur Erreichung der Qualifikationsziele beitragen. Hierbei ist insb. auf Punkt 1 zu achten.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Die ausschließliche Verwendung der (Durchschnitts-)Note bewertet die BuFaK WiWi als unzureichend.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>In Bezug auf kostenpflichtige Aufnahmetests wird auf das Positionspapier „Abschaffung kostenpflichtiger Tests als Voraussetzung zur Aufnahme zu Studiengängen” verwiesen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p>Die BuFaK WiWi bekennt sich zur Gleichwertigkeit von akademischen Abschlüssen nach dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse unabhängig von der Hochschulform und lehnt eine Ungleichbehandlung von Studierenden auf Basis der Hochschulform ab.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li><p>Um den Wechsel zwischen Hochschulen zum Master hinzuermöglichen, muss sichergestellt werden, dass bei Fächern, die mehreren Kompetenzbereichen zugeordnet werden können (z.B. Ökonometrie zu VWL und Statistik), die Einordnung des Moduls der ausstellenden Hochschule auch bei anderen Hochschulen akzeptiert wird, wenn vergleichbare Kompetenzen erworben worden sind. Besonders im Sinne des in Punkt 1 benannten Kriteriums der Vergleichbarkeit, sollen sich noch nicht erbrachte Leistungen im Bachelor nicht negativ auf die Bewertung der Gesamtleistung der Studierenden auswirken.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Mar 2026 15:38:22 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Ablehnung einer allgemeinen Anwesenheitspflicht</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Ablehnung-einer-allgemeinen-Anwesenheitspflicht-28706&amp;consultationPath=bufak-bremen</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Ablehnung-einer-allgemeinen-Anwesenheitspflicht-28706&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi lehnt eine allgemeine Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine allgemeine Anwesenheitspflicht behindert das individuelle und selbstbestimmte Studium und schränkt die Flexibilität der Studierenden im Alltag stark ein. Besonders Studierende, die von finanziellen oder sozialen Härten betroffen sind, leiden unter einer allgemeinen Anwesenheitspflicht. Daher fordert die BuFaK WiWi die Hochschulleitungen auf, allgemeine Anwesenheitspflichten abzulehnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zum einen gibt es Studierende, welche aufgrund ihrer finanziellen Situation gezwungenermaßen auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein müssen, um das Studium bewältigen zu können. Zum anderen sind Studierende betroffen, welche engagiert in der Hochschulpolitik oder in sozialen Bereichen sind. Ebenso führen familiäre Gründe, wie eine Elternschaft oder ein Pflegefall in der Familie, durch eine allgemeine Anwesenheitspflicht, zu einer Benachteiligung und erschweren ein erfolgreiches Studium in Regelstudienzeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studierende sollten Veranstaltungen nicht aufgrund eines allgemeinen Zwangs besuchen, sondern durch eigenes Interesse und durch die didaktischen Qualitäten und Inhalte einer Veranstaltung zur Teilnahme angeregt werden. Die Ablehnung der allgemeinen Anwesenheitspflicht inkludiert daher auch die permanente Benotung von aktiver Mitarbeit während den Sitzungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichwohl ist die BuFaK WiWi überzeugt, dass die Anwesenheit in Einzelfällen sinnvoll und angebracht ist. Solche Einzelfälle können Veranstaltungen mit einem didaktischen Konzept, welches auf Anwesenheit ausgelegt ist, wie z.B. Gruppenarbeiten sein. Die BuFaK WiWi vertritt die Meinung, dass Anwesenheitspflicht in Vorlesungen generell abzulehnen ist, da der Lernerfolg einer Vorlesung nicht auf der Anwesenheit beruht und genug Materialien zur Verfügung gestellt werden sollten, sodass die Inhalte auch zuhause gelernt werden können. Anwesenheitspflicht sollte nicht dazu genutzt werden, Teilnehmendenzahlen künstlich zu erhöhen. Zusätzlich spricht sich die BuFaK WiWi dafür aus, dass studentische Vertreter:innen in den Entscheidungsprozess, ob ein Modul mit Anwesenheitspflicht durchgeführt wird, eingebunden werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher fordert die BuFaK WiWi die Hochschulleitungen auf, allgemeine Anwesenheitspflichten abzulehnen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Mar 2026 15:36:23 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Finanzierung-von-studentischen-Initiativen-und-Gremien-64655&amp;consultationPath=bufak-bremen</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Finanzierung-von-studentischen-Initiativen-und-Gremien-64655&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert eine angemessene Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien. Eine überregionale Vernetzung sowie Weiterbildungen und der Zugang zu anderen hochschulbezogenen Veranstaltungen sollten allen Interessierten möglich sein und nicht von der finanziellen Stärke einer Studierendenvertretung abhängen. Deshalb fordert die BuFaK WiWi das BMBF auf, seine Vergabepraxis zur „Förderung von studentischen Initiativen und Verbänden“ grundlegend zu überdenken und zu verbessern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Höchstfördergrenze ist in Bezug auf die maximal geförderte Teilnehmendenzahl von 200 Studierenden nicht zeitgemäß. Viele bundesweite Konferenzen, Tagungen und Fortbildungsseminare erreichen weit höhere Teilnehmendenzahlen. Immer öfter haben studentische Konferenzen und Tagungen über 300 Interessenten - zum Beispiel hat die BuFaK WiWi, als eine der größeren Konferenzen in den letzten Semestern weit über 200 Teilnehmende, bei ungefähr 80 beteiligten Fachschaften von ca. 210 WiWi Fachschaften in Deutschland. Wegen der fehlenden Förderung von einer Teilnehmendenzahl von über 200 Personen mussten in den letzten Jahren häufiger Teilnehmende (z.B. Leipzig 2023, Dortmund 2024 ca. 30%) abgelehnt werden, da eine Durchführung der Konferenz mit den momentanen Mitteln nicht möglich ist. Eine Anpassung der geförderten Teilnehmendenzahl auf 300 ist daher angebracht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Des Weiteren ist die mit der Bekanntmachung vom 13. Dezember 2023 [1] vollzogene Anpassung von 40 € auf 45 € im Hinblick auf die seit dem Jahr 2021 drastisch angestiegene Inflation nicht ausreichend. Betrachtet man 2018 als Basisjahr, so ist die reelle Fördersumme trotz der letzten Erhöhung auf 37,16 € gesunken. Daher fordert die BuFaK WiWi die Fördersumme auf 50 € zu erhöhen, um diesen Rückgang auszugleichen. Damit die Durchführung bundesweiter studentischer Initiativen auch in der Zukunft gesichert bleibt, sollte der Förderungsbetrag alle zwei Jahre mit Hinblick auf die Inflation überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Stichtag für die Antragseinreichung Ende März für einen Förderzeitraum im darauffolgenden Jahr sehen wir für studentische Initiativen und Gremien als schwer realisierbar. Der frühestmögliche Förderbeginn nach Antragsfrist liegt sechs Monate in der Zukunft, der spätestmögliche Förderbeginn 18 Monate. Eine so frühe Antragstellung ist je nach Veranstaltungstyp nicht realistisch und erschwert die Planung erheblich. Eine zeitlich flexiblere Einreichung der Anträge sollte möglich sein, um mehr Veranstaltungen fördern zu können, die zum Zeitpunkt des bisherigen Stichtags gegebenenfalls noch nicht in Planung sind. Wir erachten ein Modell mit zwei Stichtagen pro Jahr, die je zum Ende eines Semesters liegen, als sinnvoll. Der Förderzeitraum könnte sich somit auf das entsprechend übernächste Semester belaufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Forderung der BuFaK WiWi ist zusammengefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>● Erhöhung der förderfähigen Teilnehmendenzahl um 100 Personen von 200 auf 300.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>● Erhöhung der Höchstfördersumme um 5 € je teilnehmende Person auf 50 €.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>● Zwei Stichtage pro Jahr für die Antragsfrist - im Idealfall am Ende eines jeden Semesters für eine Förderung von Veranstaltungen im übernächsten Semester</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/01/2024-01-15-Bekanntmachung-Verbände.html</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Mar 2026 15:34:49 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Finanzierung und Förderung von Hochschulen in strukturschwachen Regionen</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=finanzierung-und-forderung-von-hochschulen-in-strukturschwachen-hochsc-51312&amp;consultationPath=bufak-bremen</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=finanzierung-und-forderung-von-hochschulen-in-strukturschwachen-hochsc-51312&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert den Bund dazu auf, Hochschulen in strukturschwachen <br>
Regionen [1] speziell zu fördern und strategische, zweckgebundene Mittel <br>
bereitzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Deutschland ist die Verteilung von Studierenden auf verschiedene <br>
Hochschulstandorte ungleichmäßig. Während an einigen Standorten die Nachfrage <br>
nach Studienplätzen das Angebot deutlich überschreitet, sehen sich andere mit <br>
einem Rückgang sowohl bei den Studierendenzahlen als auch bei den Mitarbeitenden konfrontiert. Insbesondere aber nicht exklusiv treten Differenzen zwischen ost- und westdeutschen Hochschulstandorten auf. Diese Diskrepanz lässt sich größtenteils auf die wahrgenommene Attraktivität und Qualität der jeweiligen Standorte zurückführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Infolgedessen bleiben einige Standorte trotz vergleichbarer oder sogar <br>
vorteilhafter Rahmenbedingungen im Schatten ihrer populäreren Pendants. Dies <br>
stellt eine Herausforderung für die betroffenen Hochschulen dar, da sie <br>
Schwierigkeiten haben, ihre Kapazitäten auszulasten oder attraktive Lehr- und <br>
Forschungsangebote aufrechtzuerhalten. Es ist daher erforderlich, gezielte <br>
Maßnahmen zu ergreifen, um die Attraktivität und Wahrnehmung dieser Standorte zu verbessern und eine ausgewogenere Verteilung von Studierenden und Ressourcen in Deutschland zu erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gute Betreuung und Lehre sind in einer Situation mit wenig Personal an <br>
Lehrstühlen leider nicht gegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel ist es, die Qualität der Lehre zu halten und Mitarbeitende an den <br>
Lehrstühlen zu entlasten. Um dies zu gewährleisten, sind eine Erhöhung der <br>
Mitarbeiterstellen an den Lehrstühlen dieser deutschen Hochschulen sowie eine <br>
dadurch gewährleistete angemessene Auslastung des Lehrpersonals notwendig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert, dass eine qualitativ hochwertige Lehre und Forschung <br>
durch angemessene Personalausstattung gewährleistet werden. Um dies zu <br>
erreichen, fordert die BuFaK WiWi eine sinnvolle strategische Erhöhung der <br>
Mitarbeiterstellen für Lehrstühle, um die Arbeitsbelastung der Lehrenden zu <br>
reduzieren und somit den Studien- und Lehrstandort wieder attraktiver zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschung sollte ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Hochschullandschaft sein. Aufgrund von fehlenden Mitteln und damit einhergehender Reduzierung von Forschung ist eine konkrete Förderung an diesem Punkt notwendig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Studierende strukturschwacher Regionen verlassen diese nach Abschluss des  Studiums.[2] Dies schadet den Regionen und den Hochschulstandorten. Daher gilt  es, Alumni-Netzwerke, mit dem Ziel, den Austausch und den Kontakt zwischen  aktuellen und ehemaligen Studierenden zu fördern, zu unterstützen. Damit  Studierende sich besser über Erfahrungen, Ressourcen und Karrieremöglichkeiten  austauschen können, um so eine Möglichkeit nach abgeschlossenem Studium zu  geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Über den Kontakt zu Alumni kann über die Vermittlung von Absolvent:innen an <br>
lokal ansässige Arbeitgeber:innen langfristig die Region gestärkt werden und <br>
sich so die Attraktivität eines Studienstandorts erhöhen. [3] Die BuFaK WiWi <br>
fordert entsprechend, dass Alumni-Netzwerke verstärkt unterstützt und gefördert  werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusammengefasst fordert die Bufak WiWi den Bund dazu auf, die betreffenden <br>
Standorte speziell zu fördern und strategische, zweckgebundene Mittel <br>
bereitzustellen um so Forschung, Lehre sowie die Attraktivität der Region zu <br>
fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] <a href="https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/ccp/unternehmen-region/2019/ap_r1_2019.pdf">https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/ccp/unternehmen-region/2019/ap_r1_2019.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] <a href="https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/campus/studie-uni-absolventen-zieht-es-weg-aus-ostdeutschland-16110787.html">https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/campus/studie-uni-absolventen-zieht-es-weg-aus-ostdeutschland-16110787.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[3] <a href="https://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/14865.pdf">https://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/14865.pdf</a> S.23</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Mar 2026 15:29:26 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Unterstützung von Hochschulrankings: Anforderungen und Verbesserungspotenziale</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Unterstutzung-von-Hochschulrankings-Anforderungen-und-Verbesserungspo-58956&amp;consultationPath=bufak-bremen</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Unterstutzung-von-Hochschulrankings-Anforderungen-und-Verbesserungspo-58956&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi erachtet eine vergleichende Einordnung von Hochschulen in einem bundesweiten und internationalen Kontext als nützlich. Die BuFaK WiWi sieht Hochschulrankings als gute Orientierungshilfe, insbesondere für Schüler:innen bei der Studienwahl oder für Studierende im Übergang zwischen Bachelor und Master. Um die Akzeptanz und Aussagekraft von Hochschulrankings zu gewährleisten, müssen aus Sicht der BuFaK WiWi folgende Punkte beachtet werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Hochschulrankings müssen über transparente und öffentlich einsehbare Kriterien verfügen, um den Nutzenden eine möglichst objektive Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Zudem fordern wir die Offenlegung von demografischen Daten zur befragten Kohorte, um Diskriminierung vorzubeugen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Es muss sichergestellt sein, dass Kriterien im Bereich von Lehrqualität, Studienbedingungen, und Hochschulinfrastruktur mindestens den gleichen Stellenwert wie Forschungsindikatoren (z.B. Drittmitteleinwerbung, Forschungsoutput) erhalten. Weiter soll es eine Übersicht über die Zufriedenheit mit den kulturellen und sozialen Strukturen des studentischen Lebens geben. Darüber hinaus soll dargestellt werden, welche Angebote es abseits der Lehrangebote, wie Hochschulsport, Sprachenzentrum, Weiterbildung additiver Fähigkeiten etc. durch die Hochschule gibt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bei der Konzeption und operativen Umsetzung von Struktur und Fragestellung der Rankings müssen von der ersten Idee bis zur Evaluierung systematisch Studierende eingebunden werden. Dies stellt die Aktualität und Relevanz der einbezogenen Kriterien sicher.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Alle Hochschulrankings müssen sich strikt an modernste wissenschaftliche Standards halten und methodisch korrekt durchgeführt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Um die kontinuierliche Verbesserung der Hochschulprozesse zu unterstützen und es Studierenden zu ermöglichen, zu jeder Zeit aktuelle Rankingergebnisse zu erhalten, sollten Rankings in jährlichem Rhythmus stattfinden. Die teilnehmenden Hochschulen sollten Rankings als zusätzliches externes Feedback in ihr Qualitätsmanagementsystem einbeziehen und daher zur Reflektion über die eigenen Stärken und Schwächen in Lehre und Studium gesehen werden. Deshalb fordern wir die erhobenen Daten mit den jeweiligen Hochschulen datenschutzkonform zu teilen, um diesen weiteren Auswertungen zu ermöglichen.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßig Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Mar 2026 15:02:24 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Reformierung des Kooperationsverbotes</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Reformierung-des-Kooperationsverbotes-39906&amp;consultationPath=bufak-bremen</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Reformierung-des-Kooperationsverbotes-39906&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi begrüßt die Lockerung des Kooperationsverbots, fordert aber weitreichendere Lockerungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Kooperationsverbot bezieht sich auf die Einschränkungen, die den Bund in Deutschland daran hindern, direkt in Bildungsfragen einzugreifen. Diese Einschränkungen wurden durch die Änderung im Grundgesetz in Art. 104c gelockert. Die vorgenommene Lockerung erachten wir als nicht weitreichend genug und fordern deshalb eine weitere Reformierung des Kooperationsverbotes. Die BuFaK WiWi sieht das Kooperationsverbot mit als Ursache für eine ungleiche Verteilung von Finanzierungsmitteln für Hochschulen. Das grundsätzliche Verbot der Finanzierung der Hochschulen in nicht maßnahmenbezogenen Belangen, stellt besonders finanzschwächere Bundesländer und somit auch deren Hochschulen vor Probleme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hierbei lehnen wir das Kooperationsverbot im Bewusstsein seines historischen Ursprungs nicht grundsätzlich ab. Stattdessen erstreben wir eine bedingungslose unabhängige Finanzierung von Hochschulen, welche nicht die Inhalte von Forschung und Lehre beeinflussen darf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Investitionen in die Allgemeinheit des Personals, Fortbildung und Inventar (Zukunftstechnologien/digitales Lernen) über die Instandhaltung der Immobilien hinaus müssen ermöglicht werden. Gleichzeitig ist die BuFaK WiWi der Meinung, dass eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern dabei nicht nur auf die Investition des Bundes in die Sanierung von maroden Gebäuden und Infrastruktur beschränkt sein sollte. Vielmehr muss es zur dauerhaften Aufgabe der Bundesregierung werden, nationale Bildungsstandards zu schaffen und die Chancengleichheit im deutschen Hochschulsystem zu garantieren. Dafür ist aus Sicht der BuFaK WiWi eine nationale Strategie zur Verbesserung der Bildung in Deutschland (von der frühkindlichen Förderung bis hin zur nebenberuflichen Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens) notwendig, an deren Umsetzung Bund und Länder gemeinsam arbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi spricht sich entschieden gegen einen Eingriff des Bundes in die Bildungsinhalte und für eine unabhängige Grundfinanzierung der Hochschulen durch den Bund aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Mar 2026 14:56:59 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>O2: Wahlordnung der BuFaK WiWi</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Wahlordnung-der-BuFaK-WiWi-56918&amp;consultationPath=bufak-bremen</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Wahlordnung-der-BuFaK-WiWi-56918&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§1 Wahlgrundsätze</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Das Plenum der BuFaK WiWi wählt in geheimer Wahl die Mitglieder des <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Portal:Rat">BuFaK-Rates</a>, mit einer absoluten Mehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die zukünftigen ausrichtenden Fachschaften, die Entsendungen in den Akkreditierungspool und die beiden Kassenprüfer:innen werden offen mit einfacher Mehrheit gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Verschiedene Posten im BuFaK-Rat können nicht in Personalunion besetzt werden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§2 Wahlrecht</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Das aktive Wahlrecht kann von jeder Delegation ausgeübt werden. Jede Delegation hat eine Stimme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Als Kassenprüfer:innen und Ratsmitglieder können all jene gewählt werden, die von der BuFaK WiWi vertreten werden, zum Zeitpunkt der Wahl Studierende sind oder deren Exmatrikulation nicht länger als 2 Jahre zurück liegt. Ausnahme sind Mitglieder des <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Wahlausschuss">Wahlausschusses</a> (siehe §4).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Um die <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Portal:BuFaK">Ausrichtung zukünftiger Konferenzen</a> können sich alle delegationsberechtigten Fachschaften bewerben. Für Konferenzen, die bis einschließlich drei Semester in der Zukunft liegen, kann eine ausrichtende Fachschaft gewählt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§3 Wahltermin und -bekanntmachung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Personenwahlen finden im Abschlussplenum statt, es sei denn, mit der Einladung zur BuFaK wird etwas anderes bekannt gegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Wahl der zukünftigen ausrichtenden Fachschaften soll nach Möglichkeit vor dem Abschlussplenum stattfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§4 Wahlausschuss</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Wahlausschuss besteht aus drei bis fünf Personen, die auf einem Plenum vor dem Abschlussplenum per <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Akklamation">Akklamation</a> bestimmt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Aufgabe des Wahlausschusses ist die Entgegennahme und Überprüfung der Wahlvorschläge, die Durchführung der Wahl sowie die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Über die Wahl ist eine Niederschrift anzufertigen, die auf der <a href="https://bufak-wiwi.org/">Homepage</a> und im <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Hauptseite">Wiki der BuFaK WiWi</a> zu veröffentlichen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§5 Wahlvorschläge</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) BuFaK-Rat, Kassenprüfer:innen und Entsendungen der Mitglieder in den <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Akkreditierungspool">Akkreditierungspool</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Kandidierenden müssen ihre Kandidatur persönlich auf einem Plenum – möglichst vor dem Wahlplenum – verkünden. In begründeten Ausnahmefällen kann von der Anwesenheit der Kandidierenden abgesehen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Wahlvorschlag muss enthalten:
<ul><li>Name, Vorname,</li><li>Hochschule,</li><li>Studienfach,</li><li>Angestrebte(r) Posten,</li><li>Motivation.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ausrichter:innen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Kandidaturen um die Ausrichtung zukünftiger Konferenzen müssen von Delegationsmitgliedern der entsprechenden Fachschaft auf einem Plenum – möglichst vor dem Wahlplenum – verkündet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann von der Anwesenheit einer Delegation abgesehen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Der Wahlvorschlag muss enthalten:
<ul><li>Hochschule,</li><li>Unterbringungsmöglichkeiten,</li><li>Verfügbare personelle Ressourcen (v.a. im Hinblick auf das Orga-Team),</li><li>Motivation,</li><li>Angestrebtes Ausrichtungs-Semester/angestrebter Zeitraum.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§6 Wahlverfahren</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Entsendungen von Mitgliedern in den Akkreditierungspool, Kassenprüfer:innen, <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Sprecher:innen&amp;action=edit&amp;redlink=1">Sprecher:innen</a>, <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Administration">Administration</a> und die <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Weitere_Mitglieder">weiteren Ratsmitglieder</a> werden jeweils in separaten Abstimmungen gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Jede Delegation gibt für jede/n Kandidat:in entweder eine Ja-Stimme, eine Nein-Stimme oder eine Enthaltung ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Bei den Wahlen zum/zur Sprecher:inn gibt es je bis zu drei Wahlgänge. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit und die meisten der Ja-Stimmen auf sich vereinigen kann. Im zweiten Wahlgang gewinnt von den Kandidierenden, welche/r die meisten Ja-Stimmen und mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereinigen können, der/diejenige, welche/r die meisten Ja-Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den Bestplatzierten. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei der Wahl der Administration und der weiteren Ratsmitglieder sind diejenigen gewählt, welche mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten und die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigen. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den Bestplatzierten. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Bei der Wahl zu zukünftigen Ausrichter:innen gibt es je bis zu drei Wahlgänge. Für alle zukünftigen Konferenzen wird die Wahl getrennt durchgeführt, beginnend mit der Frühesten. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit und die meisten der Ja-Stimmen auf sich vereinigen kann. Im zweiten Wahlgang gewinnt von den Kandidaturen, welche mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereinigen können, diejenige, welche die meisten Ja-Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den Bestplatzierten. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Wahl zur Entsendung der Mitglieder in den Akkreditierungspool erfolgt als Wahl mit einfacher Mehrheit. Die Wahl kann en bloc erfolgen, sollte es keinen Widerspruch durch das Plenum geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§7 Abwahl und Rücktritt</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Gegen den gesamten BuFaK-Rat kann ein Misstrauensvotum gestellt werden. Gegen einzelne Mitglieder der oben genannten Gremien kann ein konstruktives Misstrauensvotum gestellt werden. Diese bedürfen zur Annahme eine Zweidrittelmehrheit aller Wahlberechtigten. Jedes Mitglied einer Delegation darf ein Misstrauensvotum stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) In Fällen des Misstrauensvotums oder von Rücktritten finden etwaige für Neuwahlen geltende Fristen keine Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Gegen gewählte zukünftige Ausrichter:innen kann von einer Delegation ein Abwahlantrag gestellt werden. Dieser bedarf zur Annahme einer Zweidrittelmehrheit aller Wahlberechtigten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§8 Auszählung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Auszählung erfolgt öffentlich direkt im Anschluss an den Abschluss der Wahlhandlung oder durch eine, von der Sitzungsleitung festgelegte, Software.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Ergebnis ist dem Plenum bekannt zu geben und auf der Homepage der BuFaK WiWi zu veröffentlichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§9 Wahlprüfung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einwände gegen die Ordnungsmäßigkeit der Wahl sind unverzüglich gegenüber dem Wahlausschuss zu erheben. Dieser entscheidet umgehend über den Einspruch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§10 Gültigkeit</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Gültigkeit der Wahlordnung regelt die <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Grundordnung">Grundordnung</a>.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Mar 2026 14:32:03 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>O1: Grundordnung der BuFaK WiWi </title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Grundordnung-der-BuFaK-WiWi-31188&amp;consultationPath=bufak-bremen</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=Grundordnung-der-BuFaK-WiWi-31188&amp;consultationPath=bufak-bremen</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Präambel</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesfachschaftenkonferenz Wirtschaftswissenschaften (BuFaK WiWi oder BuFaK) ist die legitime bundesweite Interessenvertretung aller Studierenden der wirtschaftswissenschaftlichen und wirtschaftssozialwissenschaftlichen Fachbereiche und Fakultäten. Sie besteht aus Vertretenden der Fachschaftsräte und Fachbereichsinitiativen dieser Fachrichtungen. Ihre Aufgaben nimmt sie aktiv gegenüber den entsprechenden bundesweit agierenden Organisationen, zum Beispiel dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), der Hochschulrektorenkonferenz, der Kultusministerkonferenz, dem Akkreditierungsrat und dem wirtschaftswissenschaftlichen Fakultätentag sowie der Presse wahr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§1 Die Konferenz</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die BuFaK WiWi findet einmal im Semester auf gemeinsame Einladung des BuFaK-Rats und der die BuFaK ausrichtenden Fachschaft statt. Diese wird auf einer vorhergehenden Konferenz gewählt. Ist keine ausrichtende Fachschaft für die folgende Konferenz gewählt, bemüht sich der Rat um eine ausrichtende Fachschaft und wählt diesen. In diesem Fall bedarf es keiner Zustimmung des Plenums. Durch Ausfall einer Konferenz im Semester führt der Rat die Geschäfte kommissarisch mit Ablauf des Semesters fort bis zur nächsten Konferenz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Konferenz der BuFaK WiWi dient der Vorbereitung und Qualitätssteigerung der bundesweiten Interessensvertretung durch den BuFaK-Rat sowie der lokalen Arbeit der Fachschaftsräte insbesondere durch den Austausch, der Weiterbildung und Vernetzung von wirtschafts- und wirtschaftssozialwissenschaftlichen Fachschaften und Fachschaftsräten. Die Ziele der Konferenz sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wissenstransfer für die Fachschaftsarbeit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Vernetzung der Fachschaften</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Meinungsaustausch und Positionsbildung zu hochschulpolitischen Themen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die folgenden Strukturelemente der Konferenz dienen der Umsetzung der Ziele nach §1 (2):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ein Begrüßungs-, ein Abschluss- sowie mehrere Zwischenplena,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>mehrere Workshops und Barcamps mit einer Gesamtdauer von mindestens 12 Stunden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ein Rahmenprogramm zur Vernetzung der Teilnehmenden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Dokumentation der Workshops und Plena, welche zeitnah im BuFaK-Wiki veröffentlicht wird,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Workshop- und BuFaK-Evaluation sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ein gepflegter Online-Wissensspeicher in Form des BuFaK-Wiki.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Konferenz soll möglichst von Donnerstag bis Sonntag stattfinden. Abweichungen sind in Absprache mit dem BuFaK-Rat oder auf der BuFaK möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Es wird ein Teilnahmebeitrag in Höhe von bis zu 70 € erhoben. Bei Gästen und ab der vierten Person einer Delegation kann die ausrichtende Fachschaft auch höhere Teilnahmebeiträge verlangen. Allen standortfremden Teilnehmenden ist eine Unterkunft und Verpflegung zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Zusätzlich zum Teilnahmebeitrag aus §1 (5) wird durch die ausrichtende Fachschaft ein Ratsbeitrag in Höhe von 25 € pro teilnehmender Person erhoben. Ein Teil des Ratsbeitrages ist als Rücklage zur Finanzierung der Konferenz vorzusehen, falls eine Förderung durch das zuständige Ministerium abgelehnt wird. Die Höhe der Rücklage legt das Plenum im Haushaltsplan fest. Die Beiträge werden bis spätestens einen Monat nach der Konferenz an die Administration des Rates oder dem vorhandenen Verein für Finanzen überwiesen. In begründeten Fällen ist eine Verlängerung dieser Frist im schriftlichen Einvernehmen mit dem Rat möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Zusätzlich kann ein freiwilliger Solidaritätsbeitrag gezahlt werden. Dieser wird dazu genutzt, Fachschaften, welche Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Teilnahmekosten haben, zu entlasten. Damit sind insbesondere Fachbereichsinitiativen gemeint, welche nicht durch eine verfasste Studierendenschaft unterstützt werden können. Der Nachweis über die Bedürftigkeit soll dem Rat rechtzeitig vorgelegt werden. Die genaue Ausgestaltung der Unterstützung ist von der ausrichtenden Fachschaft der jeweiligen BuFaK in Abstimmung mit dem BuFaK-Rat und in Anbetracht der Bedarfsbreite festzulegen. Werden bei einer BuFaK mehr Solidaritätsbeiträge gezahlt als für die Entlastung benötigt, wird der Überschuss für die nächste BuFaK zu demselben Zweck bereitgestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Alle Workshopleiter:innen sind verpflichtet, der ausrichtenden Fachschaft ausführliche Beschreibungen (Ziele, Inhalte, notwendige Vorkenntnisse) ihrer Workshops zukommen zu lassen. Die ausrichtende Fachschaft stellt diese den Teilnehmenden zur Verfügung, welche unter der Angabe mehrerer Präferenzen ihre Workshops wählen. Die Zuteilung der Workshops liegt in der Hand der ausrichtenden Fachschaft in Absprache mit dem BuFaK-Rat. Die ausrichtende Fachschaft sendet eine tabellarische Übersicht der Workshops aller Delegierten an ihre Fachschaft; komplette Teilnehmerlisten dürfen aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht oder versendet werden. Die Teilnehmenden erhalten ggf. Material zur Vorbereitung von der den Workshop leitenden Person. Alle Teilnehmenden bereiten sich inhaltlich auf ihre Workshops vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Zur Dokumentation werden in allen inhaltlichen Phasen Protokolle geführt. Ein Protokoll enthält wenigstens die anwesenden Fachschaften, die Hauptargumente des Diskussionsverlaufs und Ergebnisse der Debatte; die Dokumentation der Plena regelt §5 dieser Grundordnung. Die ausrichtende Fachschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass in jedem Workshop, Plenum und sonstigen Arbeitsphasen eine protokollierende Person anwesend ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Die ausrichtende Fachschaft erstellt im Vorfeld der Konferenz einen Tagungsreader und stellt diesen allen Teilnehmenden zur Verfügung. Der Tagungsreader enthält mindestens den Ablaufplan, eine Erklärung und Verlinkung der BuFaK-Tools, auslaufende Positionspapiere und einen Arbeitsbericht des BuFaK-Rats.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(11) Im Nachgang der Konferenz werden die in (8) genannten Protokolle, sowie das Plenarprotokoll gem. §5 den Teilnehmenden und der Öffentlichkeit auf geeignetem Wege zur Verfügung gestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§2 Der BuFaK-Rat</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der BuFaK-Rat soll als ständige Vertretung der BuFaK WiWi seine Arbeit zwischen den Konferenzen fortführen. Die Hauptaufgabe des BuFaK Rates ist es, die Interessen der BuFaK nach außen, insbesondere gegenüber Politik und Presse, zu vertreten. Weiterhin soll der Rat Ereignisse von Relevanz für die BuFaK verfolgen, darüber beraten, die Fachschaften informieren, inhaltliche Vorarbeit für die Konferenzen leisten und die Wissensdatenbank (Wiki) pflegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Rat besteht aus: Zwei Sprecher:innen, zwei Administrator:innen sowie bis zu drei weiteren Mitgliedern. Außerdem kann der Rat mit einer mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Ratsmitglieder weitere Mitglieder kooptieren. Kooptierte Mitglieder sind Ratsmitgliedern in allen Belangen gleichgestellt, haben jedoch kein Stimmrecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Mitglieder des BuFaK-Rates werden auf einem Abschlussplenum gemäß §10 dieser Grundordnung gewählt. Die Amtszeit des BuFaK-Rates endet jeweils mit Abschluss der BuFaK im Sommersemester. Wiederwahlen sind möglich. Durch Ausfall einer Konferenz führt der Rat die Geschäfte kommissarisch bis zur nächsten Konferenz fort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Sprecher:innen sind für die aktive Interessenvertretung verantwortlich, nehmen an für die BuFaK WiWi relevanten Konferenzen entsprechend §2 (6) teil und beantworten inhaltliche Anfragen Dritter. Ihre Positionen basieren auf den Beschlüssen der BuFaK WiWi. Sie sind für ihre Arbeit gegenüber dem Plenum und dem Rat der BuFaK rechenschaftspflichtig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ferner kontrollieren die übrigen Mitglieder des Rats die Sprecher:innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Konferenz wählt zwei Administrator:innen. Sie fungieren als Kontaktpersonen der BuFaK und des BuFaK-Rats und sind verantwortlich für die Einberufung und Organisation der Sitzungen des BuFaK-Rates sowie für die organisatorische Unterstützung der ausrichtenden Fachschaften. Alle Aufgaben der Administration können vom Rat auch an seine übrigen Mitglieder übertragen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BuFaK-Rat tagt öffentlich und protokolliert seine Sitzungen in der Wissensdatenbank (Wiki).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Bei groben Verstößen gegen die Interessen der BuFaK kann der BuFaK-Rat die Aufgaben der Sprecher:innen an andere geeignete Ratsmitglieder übertragen. Ein solcher Beschluss erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der übrigen Mitglieder des BuFaK-Rats.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der BuFaK Rat soll die Interessen der BuFaK WiWi insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf den folgenden Konferenzen vertreten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kultusministerkonferenz (KMK)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Hochschulrektorenkonferenz (HRK)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus soll der Rat eine enge Verbindung zu anderen nationalen und internationalen Konferenzen, wie der Meta-Tagung der Fachschaften (MeTaFa), aufrechterhalten. Die Teilnahme an den anderen Konferenzen soll insbesondere für die Verfolgung hochschulpolitischer Ziele erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§3 Code of Conduct / Verhaltenskodex</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Code of Conduct richtet sich an alle Teilnehmer:innen sowie den Rat der BuFaK WiWi. Ziel des Verhaltenskodex ist es, ein respektvolles und inklusives Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen. Dies beginnt beim individuellen Verhalten aller Teilnehmer:innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die BuFak WiWi verpflichtet sich dazu, eine offene und wertschätzende Atmosphäre zu schaffen. Alle Beteiligten sollen sich respektvoll und tolerant gegenüber anderen verhalten. Hierzu gehört:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Respektvoller und rücksichtsvoller Umgang untereinander, welcher die Grenzen der Anderen achtet. Dazu gehören im Besonderen die Abwesenheit jeglicher Form von körperlicher, psychischer, oder sexueller Gewalt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die BuFaK WiWi positioniert sich klar gegen jede Form der Diskriminierung insbesondere aufgrund des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, Rassismus, Sexismus, Ableismus und Queerfeindlichkeit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>⁠Förderung einer Diskussionskultur, in der jede Person inkludiert wird und konstruktiv zusammengearbeitet werden kann.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die BuFaK WiWi spricht sich klar gegen politischen Extremismus aus, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Dazu zählen insbesondere verfassungsfeindliche, menschenverachtende oder antidemokratische Ideologien. Solchen Haltungen wird auf der BuFaK WiWi kein Raum gegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§4 Die ausrichtende Fachschaft</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die ausrichtende Fachschaft stellt ein Organisationsteam, welches für die Organisation und Koordination der BuFaK WiWi zuständig und verantwortlich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Zu den Aufgaben des Organisationsteams gehören die Kontrolle der Finanzen, das Stellen von Anträgen an das zuständige Ministerium, die Anwerbung von Sponsoren, die Koordination der Workshops, die Verfassung und zeitnahe Veröffentlichung von Protokollen bzw. Beauftragung von Protokollant:innen für alle Workshops und Plena.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die ausrichtende Fachschaft bewahrt die gesamten Unterlagen und Belege der Konferenz für mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Konferenz auf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§5 Rechte und Pflichten der Teilnehmenden</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Ziele der BuFaK WiWi können nur durch eine aktive Beteiligung aller Teilnehmenden erreicht werden. Dazu gehören Anwesenheit und Mitwirkung an den Diskussionen in den Plena. Eine Teilnahme in allen Workshops, Barcamps und Plena ist verpflichtend. Die Anwesenheit wird durch die jeweilige protokollierende Person festgehalten und der ausrichtenden Fachschaft übermittelt. Wer nicht an allen Pflichtveranstaltungen teilnimmt, muss eine Strafe zahlen und erhält an Stelle der Teilnahmebestätigung eine Information über Nichtteilnahme. Diese wird auch an die entsendende Fachschaft verschickt. Die Strafe beläuft sich auf 30 € je nicht besuchter Pflichtveranstaltung. Bei Nichtzahlung wird die Fachschaft für 3 Jahre von zukünftigen Konferenzen ausgeschlossen, eine Liste ausgeschlossener Fachschaften wird vom Rat mit Unterstützung der ausrichtenden Fachschaft geführt und an die nächste ausrichtende Fachschaft überstellt. Auf Antrag kann das Plenum einen Ausschluss widerrufen. Befreiungen von der Anwesenheitspflicht können von der ausrichtenden Fachschaft oder dem BuFaK-Rat erteilt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Teilnehmenden der BuFaK sind verpflichtet, die organisatorischen Grundlagen der BuFaK zu lesen und sich mit ihnen auseinander zu setzen. Außerdem sollen sie sich inhaltlich auf ihre Workshops vorbereiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) In den Plena haben alle Teilnehmenden Rede- und Antragsrecht. Jede anwesende Fachschaft bildet eine Delegation und hat Stimmrecht in Form von einer Stimme, welche innerhalb der Delegation grundsätzlich nicht personengebunden ist, im Zweifel aber von der Delegationsleitung - das ist die Person, die mit der höchsten Priorität angemeldet wird - ausgeführt wird. In Vertretung der Fachschaft als Interessengemeinschaft soll die ermächtigte Person im allgemeinen Sinne der Delegation handeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§6 Rechte und Pflichten von Alumni</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alumni im Sinne der BuFaK WiWi sind: Teilnehmende auf mindestens einer BuFaK gewesen und sind entweder kein aktives Fachschaftsmitglied mehr, haben ihr Studium bereits abgeschlossen (oder stehen kurz davor) oder sind keiner WiWi-Fachschaft mehr angehörig (z.B. durch Studiengangswechsel).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Teilnahme der Alumni in den Plena ist verpflichtend und hat zum Ziel, die Teilnehmenden mit Erfahrung und Know-How zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der zu zahlende Beitrag darf die Brutto-Selbstkosten einer teilnehmenden Person (ohne Förderung) nicht überschreiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Teilnahme an Workshops ist für Alumni freiwillig. Bei der Bewerbung muss jede:r Alumni zwei Themenvorschläge für Workshops beim Ausrichter einreichen, bei denen bei Bedarf bei der Gestaltung und/oder Umsetzung mitgewirkt werden soll. Die aktive Beteiligung durch das Leiten von Workshops, Barcamps oder Inputvorträgen ist ausdrücklich gewünscht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Anteil an Alumni sollte 10% der gesamten Teilnehmeranzahl nicht überschreiten. Mögliche Ausnahmen unterliegen der Entscheidung der ausrichtenden Fachschaft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§7 Plena-Ordnung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für den Ablauf der Plena gilt die <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Plena-Ordnung">Plena-Ordnung</a>. Diese kann auf Antrag mit einem zweidrittel Mehrheitsbeschluss geändert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§8 Beschlüsse und Positionspapiere</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die BuFaK kann auf ihren Eröffnungs-, Zwischen- und Abschlussplena Beschlüsse fassen und Positionspapiere verabschieden, welche in geeigneter Weise vom BuFaK-Rat zu veröffentlichen sind. Die BuFaK bemüht sich um Konsens bei der Entscheidungsfindung. Lässt sich kein Konsens herstellen, werden die Beschlüsse auf der BuFaK mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Delegationen getroffen. Die Anzahl der auf der BuFaK anwesenden Delegationen wird von der ausrichtenden Fachschaft anhand der maximal angereisten Delegationen festgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Positionspapiere zu hochschulpolitischen Themen sind für die Vertretung der Meinung der BuFaK WiWi nach außen wichtig und dienen den Sprecher:innen als Arbeitsgrundlage. Sie müssen beantragt und vom Plenum verabschiedet werden. Ein Positionspapier muss spätestens auf der vierten BuFaK nach seiner Verabschiedung bestätigt oder in einer aktualisierten Fassung verabschiedet werden. Wird das Positionspapier nicht wie beschrieben bestätigt, verliert es seine Gültigkeit. Auf auslaufende Positionspapiere müssen die vertretenen Fachschaften rechtzeitig vor der Konferenz hingewiesen werden. Die Verantwortung für die Achtung der Frist trägt der BuFaK-Rat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Positionspapiere der BuFaK WiWi werden unter der CC-BY-Lizenz veröffentlicht. Als Urheber ist die Bundesfachschaftenkonferenz Wirtschaftswissenschaften oder BuFaK WiWi anzugeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Zwischen den Konferenzen kann der BuFaK-Rat organisatorische Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden, in Eilkompetenz treffen. Darüber hat der BuFaK-Rat auf der nächsten Konferenz zu berichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§9 Arbeitsgruppen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Arbeitsgruppen (AGs) übernehmen thematisch begrenzte Aufgaben für die BuFaK WiWi. Jede AG kann eine:n Sprecher:in und ggf. eine Stellvertretung zur Koordination der Arbeit und Vertretung gegenüber dem Plenum und dem Rat ernennen. Die AG-Leitung wird durch den BuFaK-Rat benannt. Die Arbeitsgruppen werden von der Administration oder einem dafür delegierten Ratsmitglied betreut. Arbeitsgruppen können auf Antrag Mittel vom BuFaK-Rat erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die BuFaK kann auf Antrag oder eigene Initiative beschließen, Arbeitsgruppen einzurichten. Diese sind dem Plenum in auf der nächsten Sitzung bekannt zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Mitglied einer Arbeitsgruppe kann jede teilnehmende Person der BuFaK WiWi werden. Die Aufnahme der Mitglieder wird gegenüber dem Rat erklärt. Gleiches gilt für den Austritt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Arbeitsgruppen sind angehalten, sich mindestens einmal je Semester zusammenzufinden. Dies kann auf der BuFaK selbst, an einem gemeinsam koordinierten Termin oder per Telefonkonferenz erfolgen. Die jeweilige Arbeitsgruppe hat die Treffen zu dokumentieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die BuFaK und der BuFaK Rat kann auf Antrag beschließen, Arbeitsgruppen aufzulösen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§10 Finanzen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die BuFaK verfügt über eigene Finanzmittel, die von der Administration oder einem für diese Zwecke eingerichteten Verein verwaltet werden. Die Finanzmittel umfassen die Ratsbeiträge sowie Rücklagen aus Überschüssen vergangener Konferenzen. Zur Kontrolle der Arbeit im Finanzbereich werden von der Konferenz zwei Kassenprüfer:innen gewählt. Diese dürfen nicht Mitglieder des BuFaK-Rates sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzlich ist von Seiten der ausrichtenden Fachschaft ein Antrag auf staatliche Mittel beim zuständigen Ministerium zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der BuFaK-Rat gibt zu jeder BuFaK einen Finanzbericht ab, dieser enthält die beschlossenen Finanzrahmen seit der letzten BuFaK. Eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben seit dem letzten Bericht inkl. Verwendungszweck und -zeitpunkt wird durch den Förderverein „Verein der BuFaK-WiWi e.V.“ bereitgestellt. Zusätzlich berichten die Kassenprüfer:innen über die Ergebnisse ihrer Arbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§11 Die BuFaK WiWi als pooltragende Organisation</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi macht es sich zur Aufgabe, regelmäßig aktive Gutachter:innen in den studentischen Akkreditierungspool zu entsenden. Die Entsendung erfolgt durch den BuFaK-Rat, sobald folgende Bedingungen erfüllt sind:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine Vorstellung und Bestätigung der potentiellen Gutachter:innen im Plenum der BuFaK WiWi und zwischen zwei BuFaKs im BuFaK Rat. Dies ist auch in Abwesenheit möglich, solange ausreichend Informationen als Entscheidungsgrundlage vorliegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Teilnahme der potentiellen Gutachter:innen an einem passenden Schulungsseminar des studentischen Akkreditierungspools.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Verpflichtung der Gutachter:innen, die Positionspapiere der BuFaK WiWi zu kennen und bei ihrer Tätigkeit in (Re-)Akkreditierungsverfahren zu berücksichtigen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Verpflichtung der Gutachter:innen, grundsätzlich auf Anfragen des BuFaK-Rates zu reagieren und sich bei diesem abzumelden, wenn sie keine aktiven Mitglieder des studentischen Akkreditierungspools mehr sind.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Entsendung, bei der nicht alle Bedingungen erfüllt sind, kann der BuFaK-Rat nur in begründeten Ausnahmefällen unter Vorbehalt durchführen und hat darüber auf der nächsten BuFaK die Zustimmung des Plenums einzuholen. Bei einem Zuwiderhandeln gegen die genannten Punkte oder anderen gewichtigen Gründen kann die Entsendung durch den BuFaK-Rat zurückgezogen werden, darüber muss auf der folgenden BuFaK im Plenum berichtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§12 Wahlen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Wahlordnung">Wahlordnung</a> ist Teil der Grundordnung und regelt die Details der Wahlen. Diese kann auf Antrag mit zweidrittel Mehrheitsbeschluss geändert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§13 Inkraftreten und Änderung der Grundordnung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Änderungen dieser Grundordnung sind nicht durch Initiativanträge möglich. Die Änderung der Grundordnung bedarf einer Zweidrittelmehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Alle bis dahin geltenden Beschlüsse werden mit Inkrafttreten dieser Grundordnung außer Kraft gesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Änderung der Grundordnung wurde am 06. November 2015 auf der Winter-BuFaK 2015 in Nürnberg mit der nötigen Zweidrittelmehrheit aktualisiert. Sie wurde auf der Digitalen Konferenz in Jena 2020 geändert. Auf der <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Winter-BuFaK_2021_Hohenheim">Winter-BuFaK 2021 in Hohenheim</a> ist die Grundordnung aktualisiert worden. Mit Beschluss auf der <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Winter-BuFaK_2020_Dresden">Winter-BuFaK 2020 Dresden</a> wurde die BuFaK WiSo in BuFaK WiWi umbenannt. Die Grundordnung wurde nach dem Grundsatzbeschluss auf der <a href="https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php?title=Winter-BuFaK_2021_Hohenheim">Winter-BuFaK 2021 in Hohenheim</a> gendergerecht angepasst. Eine grundlegende Änderung ist auf der Sommer-BuFaK 2024 in Dortmund erfolgt. Auf der Winter-BuFaK 2024 in Wuppertal wurde der Code of Conduct ergänzt. Die Grundordnung wurde auf der Sommer-BuFaK 2025 in Bayreuth geändert. Auf der Winter BuFaK in Magdeburg 2025 wurde das zuständige Ministerium geändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Änderungen veranlasst durch die Umbenennung des Vereins in Verein der BuFaK WiWi e.V.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Mar 2026 14:26:53 +0000</pubDate>
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