| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Magdeburg |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4.2. Neufassungen |
| Antragsteller*in: | Maren Kimmlinghoff (BuFaK Rat) |
| Status: | Angenommen |
| Antragshistorie: | Version 8 |
NF3: Forderung nach mehr Internationalisierung im Studium
Antragstext
Im deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Studium mangelt es derzeit an
ausreichend international ausgerichteten Lehrangeboten und unterstützenden
Strukturen für Auslandsaufenthalte, was Studierende in ihrer internationalen
Wettbewerbsfähigkeit einschränkt. Die BuFaK WiWi begrüßt grundsätzlich die
Anstrengungen der Hochschulen zur Internationalisierung und fordert daher von
Hochschulen, dauerhaft mehr englischsprachige Module, eine bessere Unterstützung
von Auslandsaufenthalten sowie transparente und faire Anerkennungsverfahren für
internationale Studienleistungen zu etablieren.
Aktuelle Situation
Die Internationalisierung der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge an
deutschen Hochschulen ist trotz bestehender Anstrengungen weiterhin unzureichend
ausgeprägt. Insbesondere ist das Angebot an englischsprachigen Modulen im
Bachelorstudium bisher zu gering, sodass Studierende oft nur eingeschränkt auf
die Anforderungen einer zunehmend globalisierten Wirtschaft vorbereitet werden.
Die Qualität der Lehre hängt häufig von den Sprachkompetenzen der Lehrenden ab,
weshalb hier Bedarf an qualifiziertem Personal besteht. Darüber hinaus werden
Auslandsaufenthalte Studierender durch vielfältige organisatorische, sprachliche
und finanzielle Hürden erschwert. Das Fehlen flexibler Mobilitätsfenster im
Studium sowie die uneinheitliche und teilweise diskriminierende Anerkennung von
im Ausland erbrachten Studienleistungen wirken sich negativ auf die
internationale Wettbewerbsfähigkeit der Studierenden aus. Zwar bieten die
Bologna-Reform und internationale Abkommen wie die Lissabon-Konvention
rechtliche Rahmenbedingungen für die Anerkennung, doch diese werden in der
Praxis oft nicht ausreichend umgesetzt. Internationale Studierende sind zudem
mit unzureichenden Unterstützungssystemen hinsichtlich ihrer Integration
konfrontiert, da ihre Betreuung häufig externen Initiativen überlassen bleibt
und nicht ausreichend durch studentische Gremien gefördert wird.
Hauptforderungen der BuFaK WiWi
Die BuFaK WiWi erkennt die bisherigen Anstrengungen der Hochschulen zur
Internationalisierung an, bewertet den aktuellen Stand aber als nicht
ausreichend, um die Wettbewerbsfähigkeit und Chancengleichheit der Studierenden
zu gewährleisten. Deshalb fordern wir:
Sprachkompetenzen im Studium
- Die dauerhafte Einführung und Ausweitung von englischsprachigen
Wahlmodulen bereits im Bachelorstudium, um eine bessere sprachliche
Vorbereitung auf den globalen Arbeitsmarkt sicherzustellen. Die Lehrenden
dieser Module müssen dabei nachgewiesene Sprachkenntnisse auf akademischem
Niveau (mindestens C1/C2 GER) aufweisen. Hochschulen sind aufgefordert,
entsprechende Weiterbildungen obligatorisch anzubieten, um
sicherzustellen, dass die englischsprachige Lehre nicht nur eine
Übersetzung, sondern eine qualitativ gleichwertige akademische Ausbildung
darstellt.
- Falls Studierende im Rahmen einer Anstellung an der Universität ebenfalls
Sprachkenntnisse vorweisen müssen, sollten für sie daraus möglicherweise
entstehende Kosten von den Hochschulen getragen werden. Zusätzlich sollte
den Studierenden kostenfrei die Möglichkeit Wirtschaftssprachkurse im
Rahmen des Studiums zu belegen.
- Ausländische Studierende, die ihren Abschluss in Deutschland anstreben,
sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Deutschkenntnisse im Rahmen des
Studiums zu verbessern. Die deutsche Sprache ist der Schlüssel für eine
erfolgreiche Integration und den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt.
Diese Sprachkurse sollen von der Universität organisiert und kostenlos
angeboten werden. Die entsprechenden Sprachkurse müssen in gleicher Art,
wie andere zu erwerbende Sprachkurse anrechenbar sein.
Auslandsstudium
- Bei verbindlichen Auslandsaufenthalten muss gewährleistet sein, dass den
Studierenden die notwendige Anzahl an Studien- und Praktikumsplätzen zur
Verfügung gestellt wird.
- Die aktive Förderung und finanzielle Unterstützung von
Auslandsaufenthalten sowie die Schaffung verbindlicher und flexibler
Mobilitätsfenster im Studium, um Auslandsaufenthalte organisatorisch zu
erleichtern und für möglichst viele Studierende zugänglich zu machen.
- Außerdem muss die entsprechende Prüfungs- und Studienordnung eine
Härtefallregelung vorsehen, welche die Verpflichtung zum
Auslandsaufenthalt außer Kraft setzen kann, wenn es den Studierenden
unzumutbar ist den Studienort zu verlassen. Zusätzlich sollte hierbei
keine Ungleichbehandlung aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln
erfolgen.
- Gemäß der Bologna-Reform muss es einheitliche Anrechnungsstandards geben,
die sich an der Lissabon-Konvention orientieren. Demzufolge sollte es
keine Umrechnungsdiskriminierung im Anrechnungsverfahren geben, im Sinne
dass Prüfungsleistungen, welche im Ausland erworben werden, ohne triftigen
Grund heruntergestuft werden. Umrechnungsdiskriminierung durch pauschale,
lineare Formeln (z.B. modifizierte bayerische Formel) lehnen wir ab.
Stattdessen fordern wir die flächendeckende Implementierung von ECTS
Grading Tables (Notenverteilungstabellen) gemäß dem ECTS Users’ Guide der
Europäischen Kommission. Die Umrechnung muss auf dem Vergleich der
relativen Verteilung der Noten basieren (z.B. 'die besten 10% in
Frankreich entsprechen den besten 10% in Deutschland'), um die
tatsächliche Leistung vergleichbar zu machen. Wo dies nicht möglich ist,
gilt die Beweislastumkehr der Lissabon-Konvention: Die Hochschule muss
nachweisen, dass keine Gleichwertigkeit vorliegt.
Integration internationaler Studierenden
- Die verbesserte Integration internationaler Studierender sollte durch die
legitimierten studentischen Vertretungen erfolgen und nicht ausschließlich
an Initiativen ausgelagert werden, die fern der gewählten studentischen
Interessenvertretung liegen. Ausländische Studierende sind vollwertige
Mitglieder der Studierendenschaft und sind deswegen durch die
legitimierten Gremien zu vertreten.
- Die Hochschule muss sicherstellen, dass ausländische Studierende durch die
studentischen Vertreter:innen erreicht werden können, bspw. durch ein Opt-
In Verfahren bei der Immatrikulation. Wenn die entsprechenden
Rahmenbedingungen gegeben sind, soll die zuständige Vertretung diese
Studierenden aktiv in ihrer Integration unterstützen.
Begründung
Dies ist die Neufassung gemäß der neuen Struktur der Positionspapiere von Positionspapier A5 "Forderung nach mehr Internationalisierung im Studium". Die neue Struktur wurden auf der Sommer-BuFaK in Bayreuth verabschiedet.
Inhaltlich ist das Positionspapier gleich geblieben es wurde nur strukturell geändert.

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Patrick Koller: