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            <title>BuFaK WiWi Magdeburg: Anträge</title>
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                <title>BuFaK WiWi Magdeburg: Anträge</title>
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                        <title>A9: Strukturelle Reformen an Hochschulen: Maßnahmen gegen Machtmissbrauch und für mehr Transparenz</title>
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                        <author>BuFaK Rat</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts der aktuellen Hochschulstrukturen und der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Machtverhältnisse fordert die BuFaK WiWi eine neue transparentere Gesetzgebung sowie die Überprüfung der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die flächendeckende Einführung von Anlaufstellen und effektiven internen Verfahren an den Hochschulen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Strukturen des jetzigen Hochschulsystems gewähren insbesondere verbeamteten Professor:innen umfangreiche Rechte und Machtmittel, stellen jedoch keine Kontrolle über deren angemessenen Einsatz sicher. Dadurch entsteht die Möglichkeit, diese Macht in persönlichem Interesse oder nach Willkür gegen Studierende und Mitarbeiter:innen zu missbrauchen. An nahezu allen Hochschulen sind entsprechende Probleme innerhalb der Studierendenschaft bekannt. Auch Professor:innen sprechen sich öffentlich gegen die aktuellen Regelungen und Strukturen an den Hochschulen aus. Wir begrüßen die Initiative von Prof. Martina Winkler (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), der sich mehr als 150 andere Professor:innen angeschlossen haben. An vielen Hochschulen herrscht eine Kultur des Wegschauen, meist aus Sorge um Reputationsschaden für die Hochschule oder aus Scheu vor Konflikten mit Mitgliedern der Professor:innenschaft. Wir sehen einen seit langem drängendem Handlungsbedarf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Strukturelle Reformen:</strong> Diese gesetzlichen Reformen sollten sicherstellen, dass die Verhältnisse zwischen Professor:innen, Studierenden und anderen Gruppen an den Hochschulen fair und transparent gestaltet werden. Insbesondere die Rechte von Professor:innen gegenüber ihren Studierende und Mitarbeitende müssen überprüft und ggf. eingeschränkt oder unter effektivere Kontrolle gestellt werden. Gleichzeitig setzen wir uns für die Überprüfung und Anpassung der Gremienstrukturen an den Hochschulen ein, um eine ausgewogene und demokratische Mitbestimmung zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Überprüfung bestehender Anlaufstellen und Verfahren:</strong> Die Wirksamkeit bestehender Anlaufstellen und Verfahren zur Meldung von Machtmissbrauch muss kritisch überprüft werden. Die Prüfergebnisse sowie ggf. eingeleitete Verbesserungen sind zumindest hochschulöffentlich bekannt zu machen. Es ist entscheidend, sicherzustellen, dass die Verfahren für Betroffene leicht zugänglich und effektiv sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einführung klarer Instanzenwege:</strong> Wir setzen uns für die Einrichtung klarer Wege durch zuständige Instanzen ein, um Betroffenen von Machtmissbrauch eine klare Anlaufstelle zu bieten. Gleichzeitig müssen die Pflichten von Vorgesetzten in solchen Situationen deutlich gemacht werden. Bei Versagen der zuständigen Instanzen müssen Konsequenzen gezogen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Effektive Sanktionen:</strong> Bestehende Sanktionsmöglichkeiten gegen Machtmissbrauch sollten konsequent genutzt werden. Es darf keine Kultur des Wegschauens geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Förderung von Präventionsmaßnahmen und Unterstützung:</strong> Es ist wichtig, dass Studierende, die von Machtmissbrauch betroffen sind, Unterstützung und Beratung erhalten. Angebote zur Selbsthilfe in Konfliktsituationen reichen nicht aus.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 21:10:28 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A10: Novellierung des BAföGs zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Ausbildungsförderung </title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a8-novellierung-des-bafogs-zur-gewahrleistung-einer-bedarfsgerechten-28918&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a8-novellierung-des-bafogs-zur-gewahrleistung-einer-bedarfsgerechten-28918&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit das Studium für alle Studierenden finanzierbar ist und Chancengleichheit gewährleistet werden kann, sprechen wir uns für eine grundlegende und strukturelle Reform des BAföG aus. Das langfristige Ziel der Ausbildungsförderung muss aus Sicht der BuFaK WiWi sein, alle Studierenden aus Haushalten mit weniger Einkommen als der Median der Haushalte zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzlich fordern wir die Struktur des BAföGs in Zukunft folgendermaßen zu gestalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kopplung der Förderhöhe des BAföGs an das durch das Bürgergeld definierte Existenzminimum</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Anpassung des Wohngeldanteils im BAföG zu einer bedarfsgerechten Förderung wie sie bereits im Wohngeld anwendung findet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein elternunabhängiger Sockelbeitrag, welcher für die mediane Dauer des jeweiligen Studiengangs gezahlt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein bedarfsorientierter Voll-Zuschuss, welcher durch höhere Einkommensgrenzen, höhere Freibeträge auf Zuverdienste und Vermögen und die Exklusion von bestimmten Investmentklassen (z.B. Altersvorsorge) bei der Vermögensbewertung mehr Elternunabhängigkeit zulässt. Die Höhe des Zuschusses ist nach der Höhe des Haushaltseinkommens gestaffelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein zinsfreies Darlehen, mit dem das BAföG bis zum Höchstsatz aufgestockt werden kann, welches auch für nicht-zuschussberechtigte Studierende verfügbar ist. Durch diese Maßnahmen wird das BAföG mehr Studierenden zugänglich, wird elternunabhängiger und kann bei Bedarf oder Wunsch aufgestockt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Folgenden werden unsere Forderung gesondert erläutert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhe und Ausrichtung/Kopplung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sowohl das Bürgergeld, das laut Definition „[…] eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums“[1] darstellt, als auch das BAföG, nehmen in Deutschland eine bedeutende Rolle als Sozialleistungen ein und sie verfolgen das gemeinsame Ziel, das Existenzminimum für verschiedene Teile der Bevölkerung zu sichern. Das Bürgergeld, das das bisherige Hartz-IV- System ersetzt, markiert eine bedeutsame Entwicklung im deutschen Sozialsystem.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine interessante Parallele bietet sich, wenn man das Bürgergeld für die breite Bevölkerung mit dem BAföG für Studierende vergleicht, da beide Programme das gemeinsame Ziel der Förderung von Chancengleichheit und sozialer Sicherheit verfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grafik hier</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ORIGINAL: <a href="https://docs.google.com/presentation/d/1JonTyZGP3wyzhdf8vSbSZzR4nbmmbT2J/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true">https://docs.google.com/presentation/d/1JonTyZGP3wyzhdf8vSbSZzR4nbmmbT2J/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2, 3, 4]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ZUR AKTUALISIERUNG:<a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1WTDo5wjyVUYoM1L6jKQ1tWMlFLGCIwvo/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true">https://docs.google.com/spreadsheets/d/1WTDo5wjyVUYoM1L6jKQ1tWMlFLGCIwvo/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true</a><br>
Neue Grafik im Link</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2, 3, 4]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während das Ziel beider Sozialleistungen darin besteht, das Existenzminimum zu gewährleisten, wird über die Jahre hinweg eine offenkundige Doppelmoral in der Bewertung deutlich. Die Differenz zwischen der finanziellen Unterstützung, die das BAföG bietet, und dem durch das Bürgergeld definierten Existenzminimum hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Zudem sind die Intervalle für die Anpassung der Fördersummen auffallend unregelmäßig und tragen nicht zur Schaffung einer einheitlichen Behandlung bei. Die BuFaK WiWi erachtet daher eine dynamische Kopplung der BAföG-Fördermittel mit dem Bürgergeld als dringend erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wohnkosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Höhe der Wohnkostenpauschale ist bisher unabhängig vom Studienort. Mietpreise sind jedoch stark ortsabhängig und unterscheiden sich in den verschiedenen Städten. Studierende sollten ihren Studienort nicht aufgrund geringerer Mietpreise auswählen müssen. Hierfür existiert bereits eine bedarfsgerechte Förderung wie im Wohngeld. Die Höhe des Wohngeldes wird dabei anhand der jeweiligen Postleitzahl und somit unter Berücksichtigung der örtlichen Mietpreise festgesetzt. Dies gewährleistet, dass das Wohngeld den individuellen Bedürfnissen und Wohnkosten der Studierenden angepasst ist. Wir fordern daher die Streichung der festgesetzten Wohnkostenpauschale und die Einbindung einer bedarfsgerechten Förderung in das BAföG. [5]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Elternunabhängigkeit/Geschwisterunabhängigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sprechen uns für ein elternunabhängigeres BAföG durch eine deutliche Erhöhung der Freibeträge aus, sodass das BAföG einer deutlich höheren Anzahl von Studierenden zugänglich wird. Vollständige Elternunabhängigkeit ohne Bedarfsprüfung lehnen wir ab. Einerseits halten wir die Finanzierbarkeit solcher Maßnahmen für nicht realistisch. Andererseits stehen wir zum Grundsatz der Bedürftigkeitsprüfung von Sozialleistungen. Außerdem fordern wir eine grundsätzliche Geschwisterunabhängigkeit bei der Berechnung der Höhe der Förderung. Geschwister tragen einander gegenüber keine erzieherische oder juristische Verantwortung. Auch haben sie nie finanzielle Förderung vom Staat für das Vorhandensein von Geschwistern erhalten, anders als die Eltern. Es ist nicht verständlich, weshalb sie für die gegenseitige Ausbildung aufkommen oder deren Einkommen bei der Berechnung der Förderung eine Rolle spielen sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Digitalisierung/Antragsprozess</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Antragsprozess zum BAföG wurde in den letzten Jahren schrittweise verbessert und teilweise digitalisiert. Allerdings gibt es nach wie vor keinen vollständig digitalen Antragsprozess. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die vollständige digitale Antragstellung und eine Überarbeitung der Antragsstellung zur einfacheren Handhabung für Studierende. Hierbei ist insbesondere das Schriftstückerfordernis abzuschaffen.<br><br><strong>Übergangsdarlehen</strong><br><br>
Wir fordern die bundesweite Einführung eines staatlich abgesicherten, zinsfreien Übergangsdarlehens für alle BAföG-berechtigten Studierenden, um finanzielle Lücken bei verzögerten Bewilligungen oder Auszahlungen zuverlässig zu schließen. Immer wieder geraten Studierende in existenzielle Notlagen, weil Zahlungen verspätet eintreffen und der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Ein unbürokratisches, schnell auszuzahlendes Übergangsdarlehen schafft hier dringend benötigte Planungssicherheit und schützt vor Studienabbrüchen. Die Maßnahme stärkt Chancengleichheit, entlastet Studierende aus einkommensschwachen Haushalten und reduziert durch klare, bundeseinheitliche Vorgaben den Verwaltungsaufwand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Vermögen und Freibeträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen des BAföG wird von Studierenden gefordert ihr eigenes Vermögen über bestimmten definierten Grenzen aufzubrauchen, bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Im Jahr 2024 konnten Studierende solch ein Vermögen von 15.000€ erhalten, während jeder weitere Euro Vermögen negativ auf den BAföG Höchstsatz angewendet wird. [6] Vor dem Hintergrund, dass Studierende z.B. Fahrzeuge benötigen, um von ihrem Heimatort zur Arbeitsstelle bzw. zur Hochschule kommen und es durchaus sinnvoll ist, auch schon während des Studiums für das Alter vorzusorgen, sind diese Vermögensgrenzen zu gering. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung der Vermögenswerte sowie die explizite Exklusion von z.B. privaten Rentenversicherungen oder anderen Vorsorgeprodukten. Zusätzlich zu den Grenzen im eigenen Vermögen werden nur Studierende gefördert, deren Eltern nicht über ein Haushaltsnettoeinkommen von 2540€ netto verfügen (verheiratete Eltern). [7] Diese Grenze entspricht aus Sicht der BuFaK WiWi nicht der Realität der gesellschaftlichen Mitte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Familien mit mehreren Kindern auch mit höherem Haushaltseinkommen nicht mehr finanziellen Spielraum haben. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung der Freibeträge auf das Median Haushaltseinkommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Förderhöchstdauer</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Förderungshöchstdauer entspricht der sogenannten Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit stimmt oft nicht mit der Realität überein. An den meisten Hochschulen wird eine Studiendauer im Bachelor von 6 oder 7 Semestern vorgeschrieben, obwohl die tatsächliche durchschnittliche Studiendauer oft länger ist. Das setzt die Studierenden unter Druck, ihren Abschluss möglichst schnell zu erreichen, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Viele Studierende sind gezwungen neben dem Studium zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, da die BAföG-Förderung oft nicht ausreicht. Diese zusätzliche Arbeitsbelastung kann nicht nur die Studiendauer verlängern, sondern auch die Qualität ihrer akademischen Leistungen beeinträchtigen. Deshalb setzt sich die BuFaK WiWi dafür ein, die Förderdauer des BAföG an die durchschnittliche Studiendauer in den jeweiligen Studiengängen an den Hochschulen zu koppeln. [8]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Leistungsnachweis abschaffen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Abschaffung des Leistungsnachweises nach dem 4. Semester und begrüßt somit die Positionierung des Deutschen Studierendenwerks zu dieser Thematik. Die Verpflichtung zum Nachweis der erbrachten Leistungen kommt aus Zeiten vor der Einführung der akademischen Titel Bachelor und Master, welche im Rahmen der Bologna-Reform eingeführt wurden und ist somit nicht mehr zeitgemäß. Eine ersatzlose Streichung ist eine naheliegende Form des Bürokratieabbaus, da diese aufgrund der Pandemie sowieso bereits ausgesetzt worden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Übergang Ausbildung/Studium</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bildungswege der Menschen werden immer diverser. So ist es nicht unüblich, dass sich Studienanfänger im Vorfeld ihres Studiums für eine berufliche Ausbildung entschieden haben. Das bedeutet, dass Eltern ein Studium finanzieren müssen, obwohl Sie ihre Kinder bereits in der ersten Ausbildung unterstützt haben. Für den Erhalt von elternunabhängigem BAföG sind derzeit 6 Jahre im Berufsleben erforderlich. Die BuFaK WiWi sieht keinerlei Notwendigkeit mehrerer Jahre Erwerbstätigkeit, die zwischen dem Abschluss der Ausbildung und dem Beginn des Studiums liegen, vorauszusetzen, um Zugang zu elternunabhängigem BAföG nach Abschluss einer Lehre zu erhalten. Wir fordern daher, dass das BAföG für alle Studienanfänger mit beruflicher Ausbildung elternunabhängig geöffnet werden muss. §7 III 4. Berufsausbildungsförderungsgesetz muss insoweit geändert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Krankenversicherungsbeitrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der jetzigen Reform ist weiterhin die Krankenversicherungsbeitragsbemessung an das BAföG gekoppelt. Mit steigendem BAföG bedeutet dies eine Erhöhung der Zahlung an die Krankenkassen. Hier werden insbesondere die Studierenden benachteiligt, die kein BAföG erhalten, da diese nach dem 25. Lebensjahr auch diesen Beitrag zahlen müssen, ohne unterstützt zu werden. Dies bedeutet aus Sicht der BuFaK WiWi eine klare Benachteiligung der Studierenden, die sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Daher fordern wir eine Entkopplung der Krankenversicherungsbeiträge vom BAföG.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Startgeld</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einführung der Studienstarthilfe befürworten wir. Der Beginn eines Studiums ist vor allem bei einem Wohnortwechsel, bzw. Auszug aus dem Elternhaus, mit signifikanten Ausgaben für Möbel, Einrichtung, Kaution der Wohnung, etc. verbunden. Eine solche Förderung kann Studierenden aus weniger wohlhabenden Familien helfen diese, Hürden zu meistern.<br><br>
Die BuFaK WiWi fordert eine Änderung der aktuellen Voraussetzungen zur Berechtigung zur Studienstarthilfe des Bundes. Die von uns geforderten Kriterien für BaföG sind auf das Startgeld zu übertragen. Somit wird vorausschauend einer Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse von Studierenden mit geringeren finanziellen Mitteln vorgebeugt. Im Zusammenhang mit den oft zu spät eintreffenden BaföG Zahlungen kann Existenzängsten, die mit der Aufnahme eines Studiums eintreten, ebenfalls vorgebeugt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Auslands-BAföG</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Studium im Ausland ist eine lehrreiche Erfahrung für alle Studierenden und leistet auch dem kulturellen Austausch einen großen Dienst. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass viele Studierende die finanziellen Möglichkeiten haben, einen Abschnitt ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Allerdings sind diese Aufenthalte mit hohen Kosten verbunden, die die Eltern der bisher Nicht- BAföG-Berechtigten Studierenden nicht stemmen können oder wollen. Um auch dieser Gruppe der Studierenden einen Studienauslandsaufenthalt zu ermöglichen, fordern wir die Leistungen des Auslands-BAföG elternunabhängig zu gewähren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neue Quellen:<br><br>
[1] <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774">https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774</a><br><br>
[2] <a href="https://www.wiwo.de/politik/deutschland/buergergeld-so-hat-sich-der-regelsatz-beim-alg-ii-entwickelt/27822122.html">https://www.wiwo.de/politik/deutschland/buergergeld-so-hat-sich-der-regelsatz-beim-alg-ii-entwickelt/27822122.html</a><br><br>
[3] <a href="https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/geschichte-und-statistik">https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/geschichte-und-statistik</a><br><br>
[4] <a href="https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/BAfoeG_Bedarfssaetze.pdf">https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/BAfoeG_Bedarfssaetze.pdf</a><br><br>
[5] <a href="https://mlp-se.de/redaktion/mlp-se-de/studentenwohnreport-microsite/2025/report/mlp-studentenwohnreport-2025.pdf">https://mlp-se.de/redaktion/mlp-se-de/studentenwohnreport-microsite/2025/report/mlp-studentenwohnreport-2025.pdf</a><br><br>
[6] <a href="https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/wird-vermoegen-angerechnet/wird-vermoegen-angerechnet.html">https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/wird-vermoegen-angerechnet/wird-vermoegen-angerechnet.html</a><br><br>
[7] <a href="https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/welche-freibetraege-werden-gewaehrt/welche-freibetraege-werden-gewaehrt.html">https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/welche-freibetraege-werden-gewaehrt/welche-freibetraege-werden-gewaehrt.html</a><br><br>
[8] <a href="https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt.html">https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt.html</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 21:05:39 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Für mehr Diversität bei den Mitgliedern von Hochschulgremien</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a7-fur-mehr-diversitat-bei-den-mitgliedern-von-hochschulgremien-60923&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a7-fur-mehr-diversitat-bei-den-mitgliedern-von-hochschulgremien-60923&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zusammensetzung der Hochschulgremien in Deutschland spiegelt derzeit nicht die Vielfalt der Gesellschaft wider. Dies führt dazu, dass Entscheidungen häufig von einer homogenen Gruppe getroffen werden, wodurch wichtige Perspektiven fehlen und unterrepräsentierte Gruppierungen zusätzlich belastet werden. Die BuFaK WiWi fordert daher, dass besonders unterrepräsentierten Gruppierungen der Zugang zum Engagement in Hochschulgremien erleichtert wird. Adressiert sind alle deutschen Hochschulen, die Hochschulgremien, die Hochschulrektorenkonferenz sowie politische Entscheidungsträger im Bildungsbereich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aktuelle Situation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die gegenwärtige Zusammensetzung der Hochschulgremien in Deutschland spiegelt nicht die Vielfalt der Gesellschaft wider. Dies führt dazu, dass Entscheidungen in diesen Gremien häufig von einer homogenen Gruppe getroffen werden, was zu einem Mangel an vielfältigen Perspektiven und Erfahrungen führt. Dieser Mangel beeinträchtigt die Qualität der Entscheidungsprozesse und führt zu einer unzureichenden Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen aller Studierenden und Mitarbeitenden an den Hochschulen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die bloße Implementierung einer simplen Paritätsregelung, ähnlich der in Nordrhein-Westfalen, ohne weitere Maßnahmen zu treffen, könnte zur Überbelastung von unterrepräsentierten Vertretungen führen. Die fehlende Attraktivität der Beteiligung in Hochschulgremien sorgt bereits heute für eine überproportionale Belastung von Engagierten, die unterrepräsentierte Gruppierungen vertreten, da beispielsweise für Gutachten oder Lehrevaluationen ebenfalls diverse Gremien gefordert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Hauptforderungen der BuFaK WiWi</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi bewertet die aktuelle Situation der mangelnden Diversität in Hochschulgremien als eine ernsthafte Herausforderung. Die bestehenden Strukturen behindern die Möglichkeit einer ausgewogenen Vertretung der Interessen aller Betroffenen und wirken sich negativ auf die Qualität der akademischen Entscheidungsfindung aus. Gleichzeitig führt die geringe Attraktivität der Gremienarbeit dazu, dass insbesondere Engagierte aus unterrepräsentierten Gruppierungen übermäßig belastet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, fordert die BuFaK WiWi folgende Maßnahmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Sensibilisierung und Schulung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entscheidungsträger:innen in Hochschulgremien sollten für die Bedeutung von Diversität sensibilisiert und entsprechend geschult werden. Die Integration von Diversitäts-Aspekten in die Aus- und Weiterbildung von Entscheidungsträger:innen kann dazu beitragen, ein breiteres Verständnis von Diversität zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Transparenz im Berufungsprozess</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen sollten sicherstellen, dass der Berufungsprozess transparent ist und dass Kandidat:innen aus unterrepräsentierten Gruppen angemessen berücksichtigt werden. Feedback-Mechanismen sollten eingeführt werden, um faire Chancen für potenzielle Kandidat:innen sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Offenheit gegenüber Kandidat:innen aus unterrepräsentierten Gruppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen und Studierendenvertretungen sollten bewusst offen sein gegenüber Kandidat:innen, die unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen einbringen können. Dies sollte durch Networking-Veranstaltungen, direkte Ansprache von Studierenden und Mitarbeitenden sowie die Einrichtung von Mentoring- oder Trainingsprogrammen unterstützt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Diversität bereits im Einstellungsprozess beachten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schon beim Einstellungsprozess von Mitarbeitenden sollte verstärkt auf<br>
Diversität geachtet werden. Werden Mitglieder unterrepräsentierter Gruppen durch Stellenausschreibungen explizit zur Bewerbung ermutigt, entsteht langfristig eine größere Gruppe an Mitarbeitenden, die unterrepräsentierte Gruppierungen vertreten können. Dadurch verteilt sich die durch Gremienarbeit entstehende Mehrarbeit besser und die Hürde, sich in Hochschulgremien zu engagieren, sinkt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beratende Gleichstellungsbeauftragte in Gremien</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die Interessen und Perspektiven von Personen aus unterrepräsentierten Gruppen besser zu berücksichtigen, sollten Gleichstellungsbeauftragte verstärkt in Gremien eingesetzt werden. So können die Interessen von unterrepräsentierten Gruppen vertreten werden, die nicht unter den Gremienmitgliedern repräsentiert sind. Bei der Vielzahl an Minderheiten in Deutschland ist es unwahrscheinlich, dass Gremienmitglieder über die Herausforderungen einer signifikanten Anzahl von Minderheiten informiert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mithilfe der genannten Maßnahmen hoffen wir auf eine höhere Diversität bei den Mitgliedern von Hochschulgremien und eine langfristige Stärkung vielfältiger Perspektiven in akademischen Entscheidungsprozessen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1]. Deutscher Hochschulverband. (2021). Diversität in Hochschulgremien: Eine<br>
Analyse der aktuellen Situation <a href="https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/79603/ssoar-2022-lother-Datenreport_Geschlechtergleichstellung_in_Entscheidungsgremien_von.pdf?sequence=1&amp;isAllowed=y">https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/79603/ssoar-2022-lother-Datenreport_Geschlechtergleichstellung_in_Entscheidungsgremien_von.pdf?sequence=1&amp;isAllowed=y</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 20:55:43 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Förderung von Wissenschaftlichkeit im Studium</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a6-forderung-von-wissenschaftlichkeit-im-studium-37662&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a6-forderung-von-wissenschaftlichkeit-im-studium-37662&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Gegensatz zu einem starken Praxisbezug steht die Wissenschaftlichkeit in einem Studium bislang häufig nicht im Vordergrund der öffentlichen Diskussion und wenn doch, dann mit Bezug auf das „wissenschaftlichere“ Studium im Master.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen und Lehrende passen sich der Herausforderung an, dass die Erfahrungen, Vorkenntnisse und Herangehensweisen von Studienanfänger:innen sich unterscheiden und somit auch das Vorwissen. Hochschulen und insbesondere Lehrende thematisieren die Wissenschaftlichkeit vorallem in der Studienanfangsphase und den Übergang ins Studium um das Niveau der Studierenden sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert Lehrpersonal, Studiengangverantwortliche und Gestalter:innen dazu auf, wirtschafts- und wirtschaftssozialwissenschaftliche Studiengänge sowohl auf Bachelor als auch auf Master-Ebene insbesondere mit Blick auf Wissenschaftlichkeit zu gestalten und auszufüllen, ohne bestehende Praxisanteile in den Hintergrund zu rücken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aktuelle Situation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuell gibt es an vielen Hochschulen eine zu geringe Gewichtung der Wissenschaftlichkeit im Studium. Die Wissenschaftlichkeit wird häufig nur in Masterstudiengängen thematisiert, ist jedoch in den meisten Fällen kein Bestandteil des gesamten Bachelorstudiums. Des Weiteren fokussiert sich die die öffentliche Diskussion oft auf den Praxisbezug und die Anwendungsorientierung, die wissenschaftlichen Kompetenzen werden jedoch weniger angebracht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem bringen Studienanfänger:innen ein heterogenes Vorwissen durch soziale, kulturelle und berufliche begründete Hintergründe mit. Hochschulen setzten deswegen bereits Maßnahmen, zur Einführung der Wissenschaftlichkeit, in der Studieneingangsphase und in der Übergangsphase vom Studium ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jedoch ist ein roter Faden der Wissenschaftlichkeit im gesamten Studienverlauf nicht gegeben, da wissenschaftliches Arbeiten, wissenschaftstheoretische Grundlagen und Methodenkompetenzen oft fragmentiert oder stark auf bestimmte Studienabschnitte wie Vorkurse oder Master beschränkt sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Hauptforderungen der BuFaK WiWi</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert wirtschafts- und wirtschaftssozialwissenschaftliche Studiengänge auf Bachelor- und Master-Ebene wissenschaftlich auszurichten, ohne dabei bestehende Praxisanteile in den Hintergrund zu rücken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Lehrende und Studiengangsverantwortliche sollen Curricula so gestalten, dass wissenschaftliche Elemente wie Literaturrecherche, Zitieren, wissenschaftliches Arbeiten, methodische Grundlagen sowie kritische Reflexion regelmäßig anhand praxisrelevanter Themen geprüft und angewendet werden. Die Curricula und Studienordnung soll dahingehend angepasst werden, dass Module mit wissenschaftlichen Anspruch verpflichtend sind. Eine Evaluation und Qualitätskontrolle dieser Maßnahmen ist wichtig. Dadurch soll die Methodenkompetenz gestärkt werden: Studierende sollen befähigt werden, wissenschaftliche Methoden auszuwählen und anzuwenden, Forschungsergebnisse kritisch zu interpretieren und neue Fragestellungen zu bearbeiten. Dabei sollen analytisches Denken, Abstraktionsvermögen sowie die Integration von vorhandenem und neuem Wissen unter Unsicherheit gestärkt werden. Lehrende sollen nicht bloß Wissen vermitteln, sondern Studierende in ihrer wissenschaftlichen Entwicklung begleiten, Feedback geben und evaluieren. Wissenschaftstheoretische Reflexion und methodische Lehrinhalte sollen Bestandteil ihrer Lehre sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies soll insbesondere auch allen Studienanfänger:innen angeboten werden, um gleichwertige Ausgangsbedingungen für alle Studierenden zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Weitere Informationen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einige Hochschulen haben bereits Module oder Projekte implementiert, die zeigen, wie Wissenschaftlichkeit im Studium gefördert werden kann. Kurz genannt: TU Dresden mit „Wissenschaftlich Praktisches Arbeiten“, Universität Paderborn mit Forschungsmethoden-Modulen, Projekt „Humboldt Reloaded“ an der Universität Hohenheim, FoLL an der Universität Göttingen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 20:53:29 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Forderung nach mehr Internationalisierung im Studium</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a5-forderung-nach-mehr-internationalisierung-im-studium-61837&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a5-forderung-nach-mehr-internationalisierung-im-studium-61837&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Studium mangelt es derzeit an ausreichend international ausgerichteten Lehrangeboten und unterstützenden Strukturen für Auslandsaufenthalte, was Studierende in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit einschränkt. Die BuFaK WiWi begrüßt grundsätzlich die Anstrengungen der Hochschulen zur Internationalisierung und fordert daher von Hochschulen, dauerhaft mehr englischsprachige Module, eine bessere Unterstützung von Auslandsaufenthalten sowie transparente und faire Anerkennungsverfahren für internationale Studienleistungen zu etablieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aktuelle Situation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Internationalisierung der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge an deutschen Hochschulen ist trotz bestehender Anstrengungen weiterhin unzureichend ausgeprägt. Insbesondere ist das Angebot an englischsprachigen Modulen im Bachelorstudium bisher zu gering, sodass Studierende oft nur eingeschränkt auf die Anforderungen einer zunehmend globalisierten Wirtschaft vorbereitet werden. Die Qualität der Lehre hängt häufig von den Sprachkompetenzen der Lehrenden ab, weshalb hier Bedarf an qualifiziertem Personal besteht. Darüber hinaus werden Auslandsaufenthalte Studierender durch vielfältige organisatorische, sprachliche und finanzielle Hürden erschwert. Das Fehlen flexibler Mobilitätsfenster im Studium sowie die uneinheitliche und teilweise diskriminierende Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wirken sich negativ auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Studierenden aus. Zwar bieten die Bologna-Reform und internationale Abkommen wie die Lissabon-Konvention rechtliche Rahmenbedingungen für die Anerkennung, doch diese werden in der Praxis oft nicht ausreichend umgesetzt. Internationale Studierende sind zudem mit unzureichenden Unterstützungssystemen hinsichtlich ihrer Integration konfrontiert, da ihre Betreuung häufig externen Initiativen überlassen bleibt und nicht ausreichend durch studentische Gremien gefördert wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Hauptforderungen der BuFaK WiWi</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi erkennt die bisherigen Anstrengungen der Hochschulen zur Internationalisierung an, bewertet den aktuellen Stand aber als nicht ausreichend, um die Wettbewerbsfähigkeit und Chancengleichheit der Studierenden zu gewährleisten. Deshalb fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Sprachkompetenzen im Studium</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die dauerhafte Einführung und Ausweitung von englischsprachigen Wahlmodulen bereits im Bachelorstudium, um eine bessere sprachliche Vorbereitung auf den globalen Arbeitsmarkt sicherzustellen. Die Lehrenden dieser Module müssen dabei nachgewiesene Sprachkenntnisse auf <strong>akademischem Niveau (mindestens C1/C2 GER) </strong>aufweisen. Hochschulen sind aufgefordert, entsprechende Weiterbildungen obligatorisch anzubieten, um sicherzustellen, dass die englischsprachige Lehre nicht nur eine Übersetzung, sondern eine qualitativ gleichwertige akademische Ausbildung darstellt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Falls Studierende im Rahmen einer Anstellung an der Universität ebenfalls Sprachkenntnisse vorweisen müssen, sollten für sie daraus möglicherweise entstehende Kosten von den Hochschulen getragen werden. Zusätzlich sollte den Studierenden kostenfrei die Möglichkeit Wirtschaftssprachkurse im Rahmen des Studiums zu belegen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ausländische Studierende, die ihren Abschluss in Deutschland anstreben, sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Deutschkenntnisse im Rahmen des Studiums zu verbessern. Die deutsche Sprache ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration und den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Diese Sprachkurse sollen von der Universität organisiert und kostenlos angeboten werden. Die entsprechenden Sprachkurse müssen in gleicher Art, wie andere zu erwerbende Sprachkurse anrechenbar sein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Auslandsstudium</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bei verbindlichen Auslandsaufenthalten muss gewährleistet sein, dass den Studierenden die notwendige Anzahl an Studien- und Praktikumsplätzen zur Verfügung gestellt wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die aktive Förderung und finanzielle Unterstützung von Auslandsaufenthalten sowie die Schaffung verbindlicher und flexibler Mobilitätsfenster im Studium, um Auslandsaufenthalte organisatorisch zu erleichtern und für möglichst viele Studierende zugänglich zu machen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Außerdem muss die entsprechende Prüfungs- und Studienordnung eine Härtefallregelung vorsehen, welche die Verpflichtung zum Auslandsaufenthalt außer Kraft setzen kann, wenn es den Studierenden unzumutbar ist den Studienort zu verlassen. Zusätzlich sollte hierbei keine Ungleichbehandlung aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln erfolgen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Gemäß der Bologna-Reform muss es einheitliche Anrechnungsstandards geben, die sich an der Lissabon-Konvention orientieren. Demzufolge sollte es keine Umrechnungsdiskriminierung im Anrechnungsverfahren geben, im Sinne dass Prüfungsleistungen, welche im Ausland erworben werden, ohne triftigen Grund heruntergestuft werden. Umrechnungsdiskriminierung durch pauschale, lineare Formeln (z.B. modifizierte bayerische Formel) lehnen wir ab. Stattdessen fordern wir die flächendeckende Implementierung von <strong>ECTS Grading Tables</strong> (Notenverteilungstabellen) gemäß dem ECTS Users’ Guide der Europäischen Kommission. Die Umrechnung muss auf dem Vergleich der relativen Verteilung der Noten basieren (z.B. &#039;die besten 10% in Frankreich entsprechen den besten 10% in Deutschland&#039;), um die tatsächliche Leistung vergleichbar zu machen. Wo dies nicht möglich ist, gilt die Beweislastumkehr der Lissabon-Konvention: Die Hochschule muss nachweisen, dass <em>keine</em> Gleichwertigkeit vorliegt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Integration internationaler Studierenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die verbesserte Integration internationaler Studierender sollte durch die legitimierten studentischen Vertretungen erfolgen und nicht ausschließlich an Initiativen ausgelagert werden, die fern der gewählten studentischen Interessenvertretung liegen. Ausländische Studierende sind vollwertige Mitglieder der Studierendenschaft und sind deswegen durch die legitimierten Gremien zu vertreten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Hochschule muss sicherstellen, dass ausländische Studierende durch die studentischen Vertreter:innen erreicht werden können, bspw. durch ein Opt-In Verfahren bei der Immatrikulation. Wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen gegeben sind, soll die zuständige Vertretung diese Studierenden aktiv in ihrer Integration unterstützen.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 20:50:09 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Forderung nach angemessenen und effektiven Evaluationen an Hochschulen</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a3-forderung-nach-angemessenem-qualitatsmanagement-und-effektiven-le-26107&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a3-forderung-nach-angemessenem-qualitatsmanagement-und-effektiven-le-26107&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Evaluationen stellen ein zentrales Instrument zur Sicherung und Weiterentwicklung der Lehrqualität an Hochschulen dar. Sie dienen nicht nur der Rückmeldung über Kursgestaltung oder Verständlichkeit, sondern schaffen auch Transparenz darüber, wie Studierende ihre Lernbedingungen wahrnehmen. Damit Evaluationen ihren Zweck erfüllen können, müssen sie sinnvoll gestaltet, regelmäßig durchgeführt und verantwortungsvoll ausgewertet werden. Dabei ist für uns von zentraler Bedeutung, dass Qualitätsmanagementziele von allen Gruppen der Hochschule bzw. des Fachbereichs/ der Fakultät gemeinsam erarbeitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aktuelle Situation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Praxis werden Evaluationen häufig nur formell durchgeführt, ohne dass ihre Ergebnisse sinnvoll ausgewertet oder in konkrete Verbesserungsmaßnahmen überführt werden. Zudem unterscheiden sich Strukturen, Umfang und Verbindlichkeit von Evaluationen zwischen Hochschulen und Studiengängen stark, was deren Aussagekraft und Wirkung erheblich einschränkt. Die fehlende Einheitlichkeit sowie die teilweise geringe Wirksamkeit bestehender Evaluationsverfahren erschweren eine valide Rückmeldung zur Lehrqualität und reduzieren die Möglichkeit, Lehr- und Lernprozesse gezielt zu verbessern. Evaluationsergebnisse werden zudem nicht transparent kommuniziert oder ziehen keine sichtbaren Veränderungen nach sich. Dadurch entsteht der Eindruck, dass Evaluationen ihren Zweck nicht erfüllen und Potenziale zur Qualitätssteigerung ungenutzt bleiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Hauptforderungen der BuFaKWiWi</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaKWiWi fordert daher Lehrevaluationen, die ihren tatsächlichen Mehrwert voll entfalten. Sie sollen praxisnah gestaltet sein, klare und aussagekräftige Rückmeldungen ermöglichen und gezielt zu Verbesserungen der Lehrqualität beitragen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einer modernen und studierendenorientierten Hochschulentwicklung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Evaluationen, insbesondere Lehrevaluationen, müssen nach Meinung der BuFaKWiWi folgende Mindestkriterien erfüllen:<br><br>
● Lehrevaluationen müssen anonym sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>● - Bei der Vor- und Nachbereitung von Evaluationen sind Studierende angemessen zu beteiligen.<br><br>
Es werden sowohl positive als auch negative Evaluationsergebnisse hochschulöffentlich den Studierenden zugänglich gemacht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>● Die Evaluation wird von einer unabhängigen Stelle und nicht von den Lehrenden<br>
selbst durchgeführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>● Hochschulen evaluieren fortlaufend (semesterweise). Die Ergebnisse der<br>
Evaluation fließen in die zukünftige Gestaltung der evaluierten Prozesse ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>● Lehrevaluationen werden umfassend, d.h. in allen Lehrveranstaltungen,<br>
durchgeführt.<br><br>
● Lehrevaluationen sollten mehrere und differenzierte Fragen enthalten, sodass eine echte Verbesserung des Moduls möglich ist.<br><br>
● Lehrevaluationen werden in einem zeitlichen Rahmen von mindestens einer Woche<br>
durchgeführt.<br><br><strong>● Es sollte eine Möglichkeit geben, die Lehre nach der Prüfung zu bewerten, um nachvollziehen zu können, ob sie ausreichend auf die Prüfung vorbereitet hat. Diese Bewertung kann unabhängig von der regulären Veranstaltungsevaluation erfolgen.<br><br>
● Aus Evaluation abgeleitete Maßnahmen müssen den Studierenden transparent kommuniziert werden.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert weiterhin eine direkte Verknüpfung der Ergebnisse der<br>
Lehrevaluation mit sinnvollen Anreizen für die Lehrenden. Das Ziel der<br>
Veranstaltungsevaluation sollte darin bestehen, so viele Studierende wie möglich<br>
in den Evaluationsprozess einzubeziehen. Aus diesem Grund fordert die BuFaK<br>
WiWi, dass in den Lehrveranstaltungen ein zeitlicher Rahmen geschaffen wird, der<br>
den Studierenden die Möglichkeit gibt, die Veranstaltung sofort zu bewerten.<br>
Darüber hinaus sollte den Studierenden, insbesondere in Veranstaltungen ohne<br>
Präsenzpflicht und hybriden Veranstaltungen, die Möglichkeit gegeben werden,<br>
diese online zu evaluieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 20:47:50 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Forderung nach besserer Vereinbarkeit von Studium und Care-Verantwortung</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a4-forderung-nach-besserer-vereinbarkeit-von-familie-und-studium-46138&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a4-forderung-nach-besserer-vereinbarkeit-von-familie-und-studium-46138&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studierende mit Care-Verantwortung – insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, ob als Zuständige:r für z.B. Pflegedienst oder durch eigene Tätigkeit – sind im Hochschulsystem strukturellen Herausforderungen ausgesetzt. Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote sind ungleich verteilt und oft unzureichend. Die BuFaK WiWi fordert unter anderem die Ausweitung familien- und pflegegerechter Angebote durch Hochschulen und Studierendenwerke, flexible Studienorganisation, sowie eine bessere Kinderbetreuung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1 Aktuelle Situation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Care-Verantwortung geht häufig mit festen Terminbindungen, regelmäßigen Verpflichtungen sowie organisatorischem Aufwand einher, der sich nur begrenzt an vorgegebenen Lehr- und Prüfungszeiten ausrichten lässt und somit die Vereinbarkeit mit dem Studienbetrieb schwer umsetzbar macht. Erschwerend kommt hinzu, dass Care-Tätigkeiten häufig von einer hohen zeitlichen Unvorhersehbarkeit geprägt sind. Akute Situationen, kurzfristige Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder spontane Notwendigkeiten der Unterstützung können jederzeit auftreten und erfordern flexible Reaktionen im Studienalltag. Sollten betroffene Studierende sich diesbezüglich Hilfe suchen wollen, finden sie an vielen Hochschulen weder spezialisierte Beratungsstrukturen noch klar benannte Anlaufstellen, die auf die Bedürfnisse Studierender mit Care-Verantwortung ausgerichtet sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies trifft insbesondere auf die aktuell ca. 232.000 Studierende mit mindestens einem Kind zu. Dem gegenüberstehend gibt es nur ca. 9100 Betreuungsplätze von den Studierendenwerken. Aktuell bieten 50 der 57 Studierendenwerke spezielle Beratungsangebote für Studierende mit Kind an. [1]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2 Forderungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2.1 Allgemeine Forderungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beratungsangebote</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Studierendenwerke auf, mehr und spezifische Beratungsangebote für Studierende mit Care-Verantwortung zu entwickeln. Diese sollte ihnen niederschwellig zugänglich gemacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Studienkoordination</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studierende mit Care-Verantwortung müssen sich im Studium ihren spezifischen Aufgaben stellen können, welches eine hohe Flexibilität verlangt. Daher fordert die BuFaK WiWi die Hochschulen dazu auf ein ganzheitliches Konzept zur Unterstützung dieser Studierenden auszuarbeiten und umzusetzen. Dieses Konzept sollte folgende Bereiche berücksichtigen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Flexible Selbsteinteilung des Studiums: Die Studierenden müssen die Möglichkeit haben, ihr Studium an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Hierunter fällt insbesondere, die Möglichkeit des Wechsels vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium auch innerhalb eines Semesters sowie die unkomplizierte Beantragung und Genehmigung von Urlaubssemestern. Abwesenheiten, die aufgrund von Care-Verantwortung auftreten, müssen bei Veranstaltungen mit Präsenzpflicht gesondert berücksichtigt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Prüfungskoordination: Die Studierenden sollen die Möglichkeit haben, im Rahmen der individuellen Anforderungen einen Nachteilsausgleich zu erhalten. Hierzu zählt insbesondere die Verlängerung von Abgabefristen bei Haus- und Abschlussarbeiten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Veranstaltungszeiten: Da starre Zeitfenster individuellen Betreuungssituationen im Wege stehen können (z.B. Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen erst ab 08:00 Uhr), müssen asynchrone Alternativangebote wie Aufzeichnungen oder Alternativtermine zur Verfügung gestellt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2.2 Schwerpunkt Kinderbetreuung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert, dass dem Ungleichgewicht zwischen Kindern von Studierenden und der Anzahl an Betreuungsplätzen durch den Ausbau an Betreuungsplätzen in Kindergärten und -tagesstätten entgegengewirkt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausstattung der Hochschulen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weiter fordert die BuFaK WiWi, dass Hochschulen familiengerecht ausgestattet sind. Hierzu zählt vor allem die Verfügbarkeit von Wickel- und, geschützten Still- und Rückzugsräumen in universitären Einrichtungen sowie - insbesondere in Mensen - die Zurverfügungstellung von Kinderstühlen. In dem Kontext unterstützt die BuFaK WiWi das Label “Familiengerechte Hochschule” [2], sowie familienfreundliche Hochschulen, wünscht sich des Weiteren die Erweiterung der Kriterien auf die Bedürfnisse der Studierenden. Die Hochschulen sind dazu aufgefordert, die dort genannten Kriterien umzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Semesterticket</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Beförderungsrichtlinien des ÖPNV ist die Mitnahme von Kindern eindeutig geregelt. Meist darf ein (Klein-)Kind bis zu einem gewissen Alter kostenlos mitgenommen werden. Hat das Kind diese Altersgrenze erreicht, ist ein Aufschlag auf das Ticket der sorgeberechtigten Person zu zahlen oder es ist ein ermäßigtes Kinderticket zu erwerben. Sofern solche Vergünstigungen, in den vor Ort geltenden Beförderungsrichtlinien, nicht vorhanden sind oder trotz Ermäßigung eine zu hohe Belastung vorliegt, sollen die für die Verhandlung Verantwortlichen in den Dialog mit den betroffenen Verkehrsgesellschaften treten, um eine Sonderregelung für Studierende mit Kind auszuhandeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] <a href="https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-familie/zahlen-fakten-und-akteure/zahlen-und-fakten">https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-familie/zahlen-fakten-und-akteure/zahlen-und-fakten</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] <a href="https://www.berufundfamilie.de/auditierung-unternehmen-institutionen-hochschule/audit-fgh">https://www.berufundfamilie.de/auditierung-unternehmen-institutionen-hochschule/audit-fgh</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 20:39:21 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Abschaffung kostenpflichtiger Tests als Voraussetzung zur Aufnahme zu Studiengängen</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=abschaffung-kostenpflichtiger-tests-als-voraussetzung-zur-aufnahme-zu-365&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=abschaffung-kostenpflichtiger-tests-als-voraussetzung-zur-aufnahme-zu-365&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aktuelle Situation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Hochschullandschaft werden teilweise kostenpflichtige Tests und Bewerbungsprüfverfahren als notwendige Voraussetzung für die Zulassung zu Studiengängen herangezogen. Diese Praxis führt dazu, dass der Zugang zu Bildungswegen faktisch von den finanziellen Möglichkeiten der Bewerbenden abhängig gemacht wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine solche finanzielle Hürde steht im Widerspruch zur notwendigen Chancengleichheit im Bildungssektor. Es besteht die Gefahr, dass Bewerbende aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation benachteiligt werden, während andere durch zahlungspflichtige Verfahren priorisiert werden könnten. Gleichzeitig erkennen wir an, dass differenzierte Testverfahren grundsätzlich geeignet sind, um fachliche Eignung und außerkurrikulare Qualifikationen unabhängig von bisherigen Noten zu ermitteln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Hauptforderungen der BuFak WiWi</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Entkopplung von Zulassungsentscheidungen und finanziellen Ressourcen der Bewerbenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Abschaffung finanzieller Barrieren</strong>: Kostenpflichtige Tests, die als notwendige Voraussetzung dienen oder zu einer Priorisierung im Verfahren führen, sind abzulehnen. Zur Herstellung finanzieller Chancengleichheit muss kurzfristig eine bundesweite Förderung und mittelfristig die Einführung kostenfreier Tests realisiert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Standardisierung und Anerkennung</strong>: Es wird eine Kooperation<br>
unterschiedlicher Institutionen zur Erstellung gemeinsamer<br>
standardisierter Testverfahren empfohlen. Testergebnisse müssen von allen<br>
Institutionen gleichermaßen anerkannt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Inhaltliche Ausrichtung der Tests</strong>: Der Einsatz von Testverfahren im Zulassungsverfahren sollte nur dann erfolgen, wenn dies bspw. aufgrund der Anzahl an Bewerber:innen notwendig ist. Zur Gewährleistung der Standartisierung sollte ein Skillset abgefragt werden, welches für den gesamten Studienbereich relevant ist. Ziel muss es sein, die Qualität der Bewerbenden unabhängig von früheren Leistungen oder der besuchten Institution vergleichbar zu machen.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 20:36:52 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Abschaffen von Hürden und Wahrung der Privatsphäre beim Nachweis von Prüfungsunfähigkeit</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=abschaffung-der-erweiterten-attestpflicht-bei-prufungsunfahigkeit-32956&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=abschaffung-der-erweiterten-attestpflicht-bei-prufungsunfahigkeit-32956&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studierende sehen sich bei krankheitsbedingten Prüfungsrücktritten immer wieder mit Forderungen nach sensiblen medizinischen Angaben konfrontiert. Diese Praxis stellt einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden dar und ignoriert zudem die individuelle Wirkung von Krankheitssymptomen auf die Prüfungsfähigkeit. Die BuFaK WiWi fordert daher Hochschulen und Landeshochschulgesetzgeber dazu auf, die erweiterte Attestpflicht abzuschaffen und stattdessen Atteste zu akzeptieren, welche die Prüfungsunfähigkeit dokumentieren. Studierende sollen nicht mit zusätzlichen Aufwänden, Amtsarztpflichten oder Kosten belastet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Aktuelle Situation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An vielen Hochschulen müssen Studierende bei Prüfungsunfähigkeit weiterhin medizinische Angaben wie Diagnosen, Befunde und Symptome offenlegen. Häufig werden bestimmte Krankheitsbilder oder einzelne Symptome pauschal als „nicht hinreichend“ klassifiziert. Diese Praxis missachtet, dass die Auswirkungen eines Symptoms individuell stark variieren und von medizinisch nicht bewanderten Prüfungsausschüssen nicht angemessen beurteilt werden können. So bleibt die akute Leistungsminderung, die aus einer Erkrankung resultiert, dabei oftmals unberücksichtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das grundsätzliche Ziel der Prüfungsausschüsse, die Vermeidung von Missbrauch, ist legitim. Dennoch wird dabei angenommen, dass Studierende krankheitsbedingte Rücktritte unrechtmäßig nutzen. Diese Haltung steht im Widerspruch zur Unschuldsvermutung und verkennt die Motivation der Studierenden ihr Studium erfolgreich abzuschließen. In einigen Fällen wird zusätzlich die Hinzuziehung eine:r Amtsärzt:in verlangt.[1] Nicht nur führt dies zu organisatorischen Hürden, zusätzlichen Wegen, Kosten und zeitlichem Aufwand, der insbesondere finanziell schwächer gestellte Studierende benachteiligt, sondern stellt auch die Kompetenz des Gesundheitswesens unnötig in Frage.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Besonders gravierend ist der Eingriff in die Privatsphäre. Die Offenlegung sensibler In formationen kann intime gesundheitsbezogene Bereiche betreffen, darunter psychische Erkrankungen, Autoimmunerkrankungen, sexuell übertragbare Infektionen oder Schwanger schaften. Gerade Krankheitsbilder, die gesellschaftlich stigmatisiert sind, können durch die Nennung einzelner Symptome erschlossen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem greift die erweiterte Attestpflicht unverhältnismäßig in Grundrechte ein. Die BuFaK WiWi sieht hier insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK betroffen. Durch den faktischen Zwang, Gesundheitsdaten preiszugeben, werden Studierende in eine Zwangslage gebracht, da die Verweigerung der Offenlegung zur Nicht-Anerkennung des Attests führen kann. Nach der Rechtsprechung des EGMR (Z. v. Finnland, 1997) ist die Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten ein vitales Prinzip zum Schutz der Privatsphäre und zur Erhaltung des Vertrauens in das Gesundheitssystem. Das Bundesverfassungsgericht betont zudem, dass das Vertrauen zwischen Patient und Arzt zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Wirkens zählt. Zusätzlich schützen § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und §§ 630f, 630g BGB (Einsichtnahme in die Patientenakte) die Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten strafrechtlich und zivilrechtlich. Aufgrund dieser Hürden riskieren Studierende, trotz Krankheit an Prüfungen teilzunehmen, um den Aufwand oder die Offenlegung ihrer Daten zu vermeiden. Das führt zu gesund heitlichen Belastungen und schlechteren Prüfungsleistungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Hauptforderungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Abschaffung der erweiterten Attestpflicht einschließlich der Offenlegung sensibler Gesundheitsdaten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studierende sollen weder Diagnosen, Symptome noch Befunde offenlegen müssen. Ärztliche Atteste sollen sich ausschließlich auf die Prüfungsunfähigkeit beschränken. Die Beurteilung dessen liegt vollständig in der fachlichen Kompetenz der behan delnden Ärzt:innen. Atteste, welche die Prüfungsunfähigkeit quittieren, müssen als hinreichender Nachweis akzeptiert werden. Pauschale Ablehnungen auf Grund lage symptom- oder diagnosebezogener Zurückweisung einer Krankmeldung sind unzulässig und berücksichtigen nicht die individuelle Schwere einer Erkrankung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Keine verpflichtende Hinzuziehung von Amtsärzt:innen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Amtsärztliche Untersuchungen dürfen nicht Voraussetzung für einen anerkannten Rücktritt sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Gesundheitlicher Schutz und Abbau von Hürden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen sollen sicherstellen, dass Studierende nicht aufgrund bürokratischer Barrieren oder Angst vor Datenpreisgabe gezwungen sind, trotz Erkrankung an Prüfungen teilzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] <a href="https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/sites/zpa/pdf/Bachelor/Fachwissenschaftlich/WiWi/Krankmeldung-FB07-Bachelor.pdf">https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/sites/zpa/pdf/Bachelor/Fachwissenschaftlich/WiWi/Krankmeldung-FB07-Bachelor.pdf</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Nov 2025 20:28:42 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A12: Digitale Lehre als fester Bestandteil des Hochschulbetriebs</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=digitale-lehre-als-fester-bestandteil-des-hochschulbetriebs-41745&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>Lucas Hammerl (BuFaK-Rat)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=digitale-lehre-als-fester-bestandteil-des-hochschulbetriebs-41745&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften (BuFaK WiWi) sind wir überzeugt: Digitale Lehre ist ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Hochschulbildung. Sie ergänzt die Präsenzlehre, schafft Flexibilität und erhöhte Barrierefreiheit. Um diese Chancen langfristig zu nutzen, fordern wir eine zukunftsfähige, chancengerechte und nachhaltige digitale Lehre.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einführung und Stärkung von hybriden Lehrformaten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitale Lehre muss strukturell und didaktisch in den Hochschulalltag integriert werden. Wir, die BuFaK WiWi, fordern daher die Einführung hybrider Lehrformate, die synchrone und asynchrone Elemente intelligent kombinieren. Solche Formate ermöglichen unter anderem flexible Lernzeiten für berufstätige Studierende. Entscheidend ist dabei, dass Interaktionsmöglichkeiten erhalten bleiben: Virtuelle Breakout-Rooms, kollaborative Whiteboards und KI-gestützte Tutorensysteme sollten fester Bestandteil der Lehre sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ausbau technischer Infrastruktur:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die technische Infrastruktur bildet das Rückgrat digitaler Lehre. Wir fordern den schnellen Ausbau leistungsstarker Netzwerke, Cloud-basierter Speicherlösungen und stabilen Lernplattformen. Barrierefreiheit darf kein optionales Add-On sein: Alle Materialien – inklusive E-Books, Netzlaufwerke und Vorlesungsaufzeichnungen – müssen von zuhause aus und über das gesamte Semester hinweg ohne zeitliche Begrenzung verfügbar sein. Zudem müssen sie gemäß der EU-Richtlinie EN 301 549 untertitelt, screenreader-tauglich und adaptiv gestaltet werden. [1] Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Kamerasicht der Dozierenden, insbesondere bei aufgezeichneten Folien-Kommentaren. Visuelle Präsenz fördert die Verbindung zwischen Lehrenden und Studierenden und erhöht die didaktische Qualität asynchroner Formate.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Inklusivität der digitalen Lehre:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen müssen nachhaltige Leihgeräte-Pools bereitstellen – etwa refurbished Laptops oder Tablets. Zudem sollten Open-Source-Programme gezielt gefördert werden, da sie eine essenzielle Grundlage für Studierende darstellen, um Flexibilität zu gewinnen und sich aktiv an der Entwicklung innovativer Lösungen zu beteiligen - unabhängig von individuellen finanziellen Vorraussetzungen. Nur so wird digitale Lehre inklusiv und chancengerecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Erhöhung der Kompetenz der Lehrenden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Qualität digitaler Lehre steht und fällt mit der Kompetenz der Lehrenden. Deshalb fordern wir verpflichtende Weiterbildungen zu digitalen Methoden, Datenschutz (DSGVO) und rechtlichen Rahmenbedingungen wie dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG). Hochschulen müssen sicherstellen, dass Dozierende nicht nur technisches Know-how, sondern auch didaktische Fähigkeiten erwerben – etwa durch den Einsatz interaktiver Umfragetools oder KI-gestützter Feedback-Systeme. Transparenz ist hierbei unverzichtbar: Zu Semesterbeginn müssen Lernziele, Prüfungsformate und der erwartete Workload klar kommuniziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Reform des UrhWissG:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rechtliche und ethische Leitplanken sind zentral für die Akzeptanz digitaler Lehre. Wir fordern eine Reform des UrhWissG, um Open Educational Resources (OER) und Creative-Commons-Lizenzen stärker zu verankern. Lernplattformen müssen datensparsam gestaltet sein, und der Einsatz von Lernanalytik darf nur mit klarer Transparenz und begrenztem Umfang erfolgen. Zudem braucht es Prüfungsformate, die akademische Integrität sichern: Mündliche Reflexionen, projektbasierte Arbeiten und Open-Book-Klausuren sollen verstärkt zum Einsatz kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nachhaltigkeit in der Digitalisierung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung dürfen nicht ignoriert werden. Digitale Lehre muss ökologisch verträglich gestaltet werden: Energieeffiziente Server, Recyclingstrategien für Hardware und die Priorisierung langlebiger Geräte sind hierfür essenziell.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:<br>
[1] <a href="https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/en301549/en301549-node.html#:~:text=Die%20EN%20301%20549%20mit,und%20gilt%20als%20verbindlicher%20-Standard">https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/en301549/en301549-node.html#:~:text=Die%20EN%20301%20549%20mit,und%20gilt%20als%20verbindlicher%20-Standard.</a></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 15:17:41 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>NF5: Abschaffung kostenpflichtiger Tests als Voraussetzung zur Aufnahme zu Studiengängen</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=abschaffung-kostenpflichtiger-tests-als-voraussetzung-zur-aufnahme-zu-19235&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>Salam (Rat)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=abschaffung-kostenpflichtiger-tests-als-voraussetzung-zur-aufnahme-zu-19235&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aktuelle Situation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Hochschullandschaft werden teilweise kostenpflichtige Tests und Bewerbungsprüfverfahren als notwendige Voraussetzung für die Zulassung zu Studiengängen herangezogen. Diese Praxis führt dazu, dass der Zugang zu Bildungswegen faktisch von den finanziellen Möglichkeiten der Bewerbenden abhängig gemacht wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine solche finanzielle Hürde steht im Widerspruch zur notwendigen Chancengleichheit im Bildungssektor. Es besteht die Gefahr, dass Bewerbende aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation benachteiligt werden, während andere durch zahlungspflichtige Verfahren priorisiert werden könnten. Gleichzeitig erkennen wir an, dass differenzierte Testverfahren grundsätzlich geeignet sind, um fachliche Eignung und außerkurrikulare Qualifikationen unabhängig von bisherigen Noten zu ermitteln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Hauptforderungen der BuFak WiWi</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Entkopplung von Zulassungsentscheidungen und finanziellen Ressourcen der Bewerbenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Abschaffung finanzieller Barrieren</strong>: Kostenpflichtige Tests, die als notwendige Voraussetzung dienen oder zu einer Priorisierung im Verfahren führen, sind abzulehnen. Zur Herstellung finanzieller Chancengleichheit muss kurzfristig eine bundesweite Förderung und mittelfristig die Einführung kostenfreier Tests realisiert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Standardisierung und Anerkennung</strong>: Es wird eine Kooperation</p><p>unterschiedlicher Institutionen zur Erstellung gemeinsamer</p><p>standardisierter Testverfahren empfohlen. Testergebnisse müssen von allen</p><p>Institutionen gleichermaßen anerkannt werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Inhaltliche Ausrichtung der Tests</strong>: Der Einsatz von Testverfahren im Zulassungsverfahren sollte nur dann erfolgen, wenn dies bspw. aufgrund der Anzahl an Bewerber:innen notwendig ist. Zur Gewährleistung der Standartisierung sollte ein Skillset abgefragt werden, welches für den gesamten Studienbereich relevant ist. Ziel muss es sein, die Qualität der Bewerbenden unabhängig von früheren Leistungen oder der besuchten Institution vergleichbar zu machen.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Posipa in die neue Struktur umgeschrieben.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 15:02:19 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>NF5: Abschaffung kostenpflichtiger Tests als Voraussetzung zur Aufnahme zu Studiengängen</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=420&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>Salam (Rat)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=420&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Aktuelle Situation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Hochschullandschaft werden teilweise kostenpflichtige Tests und Bewerbungsprüfverfahren als notwendige Voraussetzung für die Zulassung zu Studiengängen herangezogen. Diese Praxis führt dazu, dass der Zugang zu Bildungswegen faktisch von den finanziellen Möglichkeiten der Bewerbenden abhängig gemacht wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine solche finanzielle Hürde steht im Widerspruch zur notwendigen Chancengleichheit im Bildungssektor. Es besteht die Gefahr, dass Bewerbende aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation benachteiligt werden, während andere durch zahlungspflichtige Verfahren priorisiert werden könnten. Gleichzeitig erkennen wir an, dass differenzierte Testverfahren grundsätzlich geeignet sind, um fachliche Eignung und außerkurrikulare Qualifikationen unabhängig von bisherigen Noten zu ermitteln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Hauptforderungen der BuFak WiWi</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Entkopplung von Zulassungsentscheidungen und finanziellen Ressourcen der Bewerbenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Abschaffung finanzieller Barrieren</strong>: Kostenpflichtige Tests, die als notwendige Voraussetzung dienen oder zu einer Priorisierung im Verfahren führen, sind abzulehnen. Zur Herstellung finanzieller Chancengleichheit muss kurzfristig eine bundesweite Förderung und mittelfristig die Einführung kostenfreier Tests realisiert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Standardisierung und Anerkennung</strong>: Es wird eine Kooperation</p><p>unterschiedlicher Institutionen zur Erstellung gemeinsamer</p><p>standardisierter Testverfahren empfohlen. Testergebnisse müssen von allen</p><p>Institutionen gleichermaßen anerkannt werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Inhaltliche Ausrichtung der Tests</strong>: Der Einsatz differenzierter Testverfahren zur Ermittlung der fachlichen Qualifikation wird weiterhin empfohlen. Zur Gewährleistung der Standartisierung sollte ein Skillset abgefragt werden, welches für den gesamten Studienbereich relevant ist. Ziel muss es sein, die Qualität der Bewerbenden unabhängig von früheren Leistungen oder der besuchten Institution vergleichbar zu machen.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Posipa in die neue Struktur umgeschrieben.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 14:52:09 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A11: Sicherstellung und Förderung studentischer Partizipation in der Hochschulpolitik </title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=sicherstellung-und-forderung-studentischer-partizipation-in-der-hochsc-60095&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>Ferdinand Kirchfeld (Rat)</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=sicherstellung-und-forderung-studentischer-partizipation-in-der-hochsc-60095&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die studentische Vertretung innerhalb der Hochschule ist nicht nur wünschenswert, sie ist und muss weiterhin gesetzlich im Hochschulrecht verankert sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist festzustellen, dass oft über Studierende statt mit Studierenden geredet wird und die notwendige studentische Partizipation vielerorts stagniert. Das folgende Papier richtet sich an alle hochschulpolitischen Akteur:innen und zeigt notwendige Schritte auf, diese Ziele zu erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studentische Beteiligung im Hochschulalltag ist unabdingbar. Anders als bei weiteren Statusgruppen an Hochschulen basiert die Mitarbeit der Studierenden auf ehrenamtlicher Partizipation. Ehrenamtliches Engagement ist somit ein Grundpfeiler einer funktionierenden hochschulpolitischen Zusammenarbeit und ist von der Hochschulleitung in jeder Hinsicht sicherzustellen und zu fördern. Die akademische Selbstverwaltung orientiert sich an den Arbeitszeiten des akademischen Mittelbaus. Laut dem Allgemeinen Grundsatz des Hochschulrahmengesetzes dürfen Hochschulmitglieder wegen ihrer Tätigkeit in der Selbstverwaltung nicht benachteiligt werden. Eine entsprechende Freistellung bei Lehrveranstaltungen ist für die studentischen Mitglieder demnach unabdingbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Studierenden muss für die Mitarbeit eine ausreichende Schulung angeboten werden. Diese Schulungen umfassen die Grundlagen der akademischen und studentischen Selbstverwaltung, die Rechtsgrundlagen der verschiedenen Gebietskörperschaften sowie eine zentrale Vermittlung der notwendigen Kompetenzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die so erlernten Kompetenzen müssen den Studierenden in Form eines Moduls anrechenbar gemacht werden. Dabei kann es sich sowohl um formal, non-formal als auch informell erworbene Kompetenzen handeln[1]. Eine ECTS-äquivalente Anrechnung des Erlernten sollte im Rahmen von Professionalisierungs-, Kompetenz- und/oder Wahlbereichen möglich gemacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben der Modulanrechnung ist insbesondere eine durch die Hochschulleitung erstellte Bescheinigung über die vollbrachten Tätigkeiten unabdingbar. Da es sich bei der studentischen, hochschulpolitischen Partizipation im Gegensatz zu den weiteren Statusgruppen um ehrenamtliches Engagement handelt, ist diese Bescheinigung nicht nur wertschätzend, sondern auch zwingend erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Erfüllung der Aufgaben muss den Studierenden ausreichend ausgestatteter Arbeitsraum zur Verfügung gestellt werden[2]. Um die ehrenamtliche Arbeit und Partizipation der Studierenden zu ermöglichen, müssen zudem Reisekosten für beispielsweise Weiterbildungen, Kongresse und Vernetzungstreffen übernommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Es werden Module geschaffen, die Grundlagen der studentischen Partizipation vermitteln. Studierende können die erworbenen Kompetenzen als Credits anrechnen lassen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Hochschule schafft Zeit und Raum für hochschulinterne und hochschulpolitische Gremien.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Für hochschulisches ehrenamtliches Engagement werden aussagekräftige und dem Tätigkeitsbereich umfassende Bescheinigungen ausgestellt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Hochschule unterstützt studentisches Engagement durch die Übernahme von Reisekosten.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Formal und non-formal werden Kompetenzen In der Regel im Rahmen einer Bildungsstätte, wie z.B. einer Kammer oder einer Weiterbildungseinrichtung, erworben und sind zertifiziert. Zu den informell angeeigneten Kompetenzen zählen hingegen solche, die durch selbstgesteuertes Lernen implizit erworben werden und nicht zertifiziert oder dokumentiert sind (Maschke, Stecher 2018).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] Siehe Forderungen im Positionspapier „Forderung von ausreichenden ausgestatteten Arbeitsräumen für Studierendenvertretungen“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ÄA kommt</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 14:28:37 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Sensibler Umgang an Hochschulen mit psychisch belasteten Studierenden</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a8-sensibler-umgang-an-hochschulen-mit-psychisch-belasteten-studieren-1728&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=a8-sensibler-umgang-an-hochschulen-mit-psychisch-belasteten-studieren-1728&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert von den Hochschulen einen sensiblen Umgang mit Studierenden, die unter psychischen Erkrankungen oder Problemen leiden. Ein sensibler Umgang mit Studierenden und Hochschulangehörigen kann sich vor allem in Form eines Ausbaus der psychosozialen und psychotherapeutischen Beratung an Hochschulen ausdrücken. Zur Vorbeugung psychischer Erkrankungen und Probleme ist es notwendig, dass die Hochschule nachhaltige Präventionsmaßnahmen langfristig verfolgt und den Studierenden entsprechende Angebote macht. In gegebenen Fällen sollte ein Nachteilsausgleich in Prüfungsleistungen gewährt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausgangslage</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Sommersemester 2021 haben laut der Studierendenbefragungdes deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) rund 16% der Studierenden mindestens eine gesundheitliche Beeinträchtigung, welche sich erschwerend auf das Studium auswirkt.Dies entspricht rund jedem sechsten Studierenden Deutschlands. Verglichen mit der vorangegangenen Erhebung von 2016 entspricht dies außerdem einer Erhöhung um ca.45%. 65% der gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden gaben psychische Erkrankungen als einzige oder stärkste Beeinträchtigung für ihr Studium an.[1]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Verbesserung des Nachteilsausgleichs</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere in den Prüfungsphasen stehen vor allem Studierende mit psychischen Erkrankungen und Problemen unter starkem Druck. Als zusätzlicher Katalysator kommt für viele der Studierenden ebenfalls Prüfungsangst hinzu. Die BuFaK WiWi fordert Hochschulen zur Handlung auf. Um dieser Beeinträchtigung in Prüfungssituationen entgegenzuwirken, sollte Studierenden mit psychischen Erkrankungen ein Nachteilsausgleich zugestanden werden. Die Art des Nachteilsausgleichs sollte in Absprache mit den betroffenen Studierenden individuell festgelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Anspruch auf Nachteilsausgleich begründet sich laut dem Deutschem Studentenwerk gesetzlich über den Begriff „Behinderung“. Dieser definiert sich im Sozialgesetzbuch als „körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die [...] an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (SGB IX § 2 Abs. 1, gültige Fassung seit 01.01.2018).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entsprechend der UN-BRK (Art. 1 und Präambel) müssen in diesem Fall die „Barrieren“ abgebaut werden, die eine volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einigen Prüfungsordnungen ist bereits festgelegt, dass bei „Glaubhaftmachung“ einer solchen Beeinträchtigung ein Nachteilsausgleich gewährt werden soll. Allerdings ist der Prüfungsausschuss in der Regel mehrheitlich oder vollständig mit Personen besetzt, die nicht über ausreichende psychologische bzw. psychotherapeutische Kompetenzen verfügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich ist das grundlegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet (vgl. GG Art. 2 Abs. 1, Europäische Menschenrechtskonvention Art 8 Abs. 1), da höchstpersönliche und sensible Gesundheitsdaten weitergegeben werden müssen. Die BuFaK WiWi fordert daher, dass Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse Gutachten von den jeweiligen Fachärzt:innen bedingungslos anerkennen müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausbau des Beratungsangebotes</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der 22. Sozialerhebung, die einen enormen Bedarf an psychosozialer Beratung unter den Studierenden aufzeigen, ist es zwingend erforderlich, das Beratungsangebot an Hochschulen zu verbessern. 67,8 % der Studierenden gaben an, einen Bedarf für psychosoziale Beratung zu haben, jedoch konnten nur 26,4 % das bestehende Beratungsangebot für sich nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beispielsweise weist die Psychosoziale Beratungsstelle (PSB) des Studierendenwerks Göttingen im Herbst 2023 darauf hin, dass aufgrund von Überlastung der Kapazitäten zurzeit keine Terminanfragen per E-Mail oder Telefon vereinbart werden können.[2]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben den akademischen Herausforderungen sehen sich Studierende heute mit einer Vielzahl von weiteren Anforderungen konfrontiert. Der Übergang vom Elternhaus in die Eigenständigkeit stellt eine bedeutende Hürde dar. Es erfordert nicht nur das Bewältigen akademischer Anforderungen, sondern auch das Erlernen der Selbstständigkeit ohne elterliche Unterstützung. Der Aufbau eines neuen sozialen Netzwerks, die finanzielle Absicherung des Lebensunterhalts und die Anpassung an die sich verändernden Regeln und Anforderungen an den Hochschulen tragen weiterhin zu erheblichen Belastungen bei. Für viele Studierende führt diese Situation zu Überforderung und vielfältigen psychischen Sorgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um dieser Problematik effektiv zu begegnen, fordern wir die Hochschulen auf, dringend ihre Beratungsstellen und -angebote zu erweitern, um dem steigenden Bedarf an psychosozialer Unterstützung gerecht zu werden. Außerdem fordern wir eine Ausweitung der Kontaktmöglichkeiten, um an geschultes Personal heranzutreten- zum Beispiel neben der Bereitstellung einer Webseite zusätzlich auch Chats, Hotlines, etc.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Informationsveranstaltungen zum Beratungsangebot, diese können dazu beitragen, das Bewusstsein für die verfügbaren Ressourcen zu schärfen und die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten zu verringern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Präventive Maßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In vielen Fällen verursachen unentdeckte psychische Probleme langfristig schwere psychische Störungen und erfordern daher zwangsweise Präventive Maßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Hochschulen und Studentenwerke deshalb auf, durch mehr präventive Maßnahmen psychischen Störungen vorzubeugen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen sollen eine Übersicht von Hilfsangeboten, Präventionsmaßnahmen und den Rechten von Studierenden besonders im Prüfungsfall leicht zugänglich zur Verfügung stellen, z.B. auf Social Media Kanälen, als Webseite oder im Rahmen von Vorträgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen sollen die und Prüfungsausschüsse für die Lage und die Rechte von Studierenden mit psychischer Störung sensibilisieren, z.B. durch Rundschreiben und Schulungen und diese Bereiche ggf. durch Personen mit psychologischen bzw. psychotherapeutischen Kompetenzen personell und fachlich punktuell zu verstärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Präventive Maßnahmen sollten außerdem darauf abzielen, Studierende im Umgang mit belastenden Studienanforderungen zu stärken. Dazu gehört auch die Schaffung individueller Arbeits-und Bewältigungsstile bei den Studierenden, z.B. Lernen lernen, Vortragstraining, Grundlagen des Zeitmanagements.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Prophylaktische Angebote sollten geschaffen werden, z.B. Selbstmanagement, Burnout und Burnout Prophylaxe, Umgang mit persönlichen oder beruflichen Problemen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich sollen aktuell vorhandene Barrieren endgültig abgebaut werden. Dazu stellt die BuFaK WiWi folgende Forderungen an die Hochschulen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Prüfungsämter/Prüfungsausschüsse sollen Atteste von ausgewiesenen Expert:innen (Fachärzt:innen für Psychiatrie/Neurologie, ärztliche und psychologische Psychotherapeut:innen, Amtsärzt:innen, Hausärzt:innen psychotherapeutischer/psychiatrischer Zusatzqualifikation) anerkennen mit einschließlich eventuell vermerkter Empfehlungen für die Durchführung eines Nachteilsausgleichsunabhängig von einer eventuellen Behandlung ohne, dass auf dem Attest eine Diagnose oder die Symptomatik vermerkt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ablehnung eines Attests soll vom Prüfungsausschuss gegenüber einer noch einzurichtenden, unabhängigen Clearingstelle begründet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschlusszeugnisse und Notenübersichten dürfen keinen Hinweis auf gewährte Nachteilsausgleiche enthalten, um einer weiteren Stigmatisierung vorzubeugen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schließlich fordert die BuFaK WiWi, die Entscheidung über die Form des Nachteilsausgleichs nur vom zuständigen Prüfungsamt/Prüfungsausschuss treffen zu lassen, wenn dieses/dieser mit ausreichender psychologischer Kompetenz ausgestattet ist. Ansonsten sollte die Entscheidung an eine entsprechende (Clearing-)stelle mit psychologischen Kompetenzen ausgelagert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Steinkühler, J., Beuße, M., Kroher, M., Gerdes, F., Schwabe, U., Koopmann, J., Becker, K., Völk, D., Schommer, T., Ehrhardt, M.-C., Isleib, S., &amp; Buchholz, S. (2023). <em>Die Studierendenbefragung in Deutschland: best3. Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung</em>. Hannover: DZHW.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] Studierendenwerk Göttingen. (o. D.). <em>Psychosoziale Beratung (PSB)</em>. Abgerufen am 19. November 2025 von <a href="https://www.studierendenwerk-goettingen.de/beratung-soziales/psb">https://www.studierendenwerk-goettingen.de/beratung-soziales/psb</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 13:52:02 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Sensibler Umgang an Hochschulen mit psychisch belasteten Studierenden</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=417&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=417&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert von den Hochschulen einen sensiblen Umgang mit Studierenden, die unter psychischen Erkrankungen oder Problemen leiden. Ein sensibler Umgang mit Studierenden und Hochschulangehörigen kann sich vor allem in Form eines Ausbaus der psychosozialen und psychotherapeutischen Beratung an Hochschulen ausdrücken. Zur Vorbeugung psychischer Erkrankungen und Probleme ist es notwendig, den Studierenden einen einfachen Zugang zu entsprechenden Präventionskursen zu ermöglichen. In gegebenen Fällen sollte ein Nachteilsausgleich in Prüfungsleistungen gewährt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausgangslage</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Sommersemester 2021 haben laut der Studierendenbefragungdes deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) rund 16% der Studierenden mindestens eine gesundheitliche Beeinträchtigung, welche sich erschwerend auf das Studium auswirkt.Dies entspricht rund jedem sechsten Studierenden Deutschlands. Verglichen mit der vorangegangenen Erhebung von 2016 entspricht dies außerdem einer Erhöhung um ca.45%. 65% der gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden gaben psychische Erkrankungen als einzige oder stärkste Beeinträchtigung für ihr Studium an.[1]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Verbesserung des Nachteilsausgleichs</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere in den Prüfungsphasen stehen vor allem Studierende mit psychischen Erkrankungen und Problemen unter starkem Druck. Als zusätzlicher Katalysator kommt für viele der Studierenden ebenfalls Prüfungsangst hinzu. Die BuFaK WiWi fordert Hochschulen zur Handlung auf. Um dieser Beeinträchtigung in Prüfungssituationen entgegenzuwirken, sollte Studierenden mit psychischen Erkrankungen ein Nachteilsausgleich zugestanden werden. Die Art des Nachteilsausgleichs sollte in Absprache mit den betroffenen Studierenden individuell festgelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Anspruch auf Nachteilsausgleich begründet sich laut dem Deutschem Studentenwerk gesetzlich über den Begriff „Behinderung“. Dieser definiert sich im Sozialgesetzbuch als „körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die [...] an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (SGB IX § 2 Abs. 1, gültige Fassung seit 01.01.2018).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entsprechend der UN-BRK (Art. 1 und Präambel) müssen in diesem Fall die „Barrieren“ abgebaut werden, die eine volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einigen Prüfungsordnungen ist bereits festgelegt, dass bei „Glaubhaftmachung“ einer solchen Beeinträchtigung ein Nachteilsausgleich gewährt werden soll. Allerdings ist der Prüfungsausschuss in der Regel mehrheitlich oder vollständig mit Personen besetzt, die nicht über ausreichende psychologische bzw. psychotherapeutische Kompetenzen verfügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich ist das grundlegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet (vgl. GG Art. 2 Abs. 1, Europäische Menschenrechtskonvention Art 8 Abs. 1), da höchstpersönliche und sensible Gesundheitsdaten weitergegeben werden müssen. Die BuFaK WiWi fordert daher, dass Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse Gutachten von den jeweiligen Fachärzt:innen bedingungslos anerkennen müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausbau des Beratungsangebotes</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der 22. Sozialerhebung, die einen enormen Bedarf an psychosozialer Beratung unter den Studierenden aufzeigen, ist es zwingend erforderlich, das Beratungsangebot an Hochschulen zu verbessern. 67,8 % der Studierenden gaben an, einen Bedarf für psychosoziale Beratung zu haben, jedoch konnten nur 26,4 % das bestehende Beratungsangebot für sich nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beispielsweise weist die Psychosoziale Beratungsstelle (PSB) des Studierendenwerks Göttingen im Herbst 2023 darauf hin, dass aufgrund von Überlastung der Kapazitäten zurzeit keine Terminanfragen per E-Mail oder Telefon vereinbart werden können.[2]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben den akademischen Herausforderungen sehen sich Studierende heute mit einer Vielzahl von weiteren Anforderungen konfrontiert. Der Übergang vom Elternhaus in die Eigenständigkeit stellt eine bedeutende Hürde dar. Es erfordert nicht nur das Bewältigen akademischer Anforderungen, sondern auch das Erlernen der Selbstständigkeit ohne elterliche Unterstützung. Der Aufbau eines neuen sozialen Netzwerks, die finanzielle Absicherung des Lebensunterhalts und die Anpassung an die sich verändernden Regeln und Anforderungen an den Hochschulen tragen weiterhin zu erheblichen Belastungen bei. Für viele Studierende führt diese Situation zu Überforderung und vielfältigen psychischen Sorgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um dieser Problematik effektiv zu begegnen, fordern wir die Hochschulen auf, dringend ihre Beratungsstellen und -angebote zu erweitern, um dem steigenden Bedarf an psychosozialer Unterstützung gerecht zu werden. Außerdem fordern wir eine Ausweitung der Kontaktmöglichkeiten, um an geschultes Personal heranzutreten- zum Beispiel neben der Bereitstellung einer Webseite zusätzlich auch Chats, Hotlines, etc.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Informationsveranstaltungen zum Beratungsangebot, diese können dazu beitragen, das Bewusstsein für die verfügbaren Ressourcen zu schärfen und die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten zu verringern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Präventive Maßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In vielen Fällen verursachen unentdeckte psychische Probleme langfristig schwere psychische Störungen und erfordern daher zwangsweise Präventive Maßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Hochschulen und Studentenwerke deshalb auf, durch mehr präventive Maßnahmen psychischen Störungen vorzubeugen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen sollen eine Übersicht von Hilfsangeboten, Präventionsmaßnahmen und den Rechten von Studierenden besonders im Prüfungsfall leicht zugänglich zur Verfügung stellen, z.B. auf Social Media Kanälen, als Webseite oder im Rahmen von Vorträgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen sollen die und Prüfungsausschüsse für die Lage und die Rechte von Studierenden mit psychischer Störung sensibilisieren, z.B. durch Rundschreiben und Schulungen und diese Bereiche ggf. durch Personen mit psychologischen bzw. psychotherapeutischen Kompetenzen personell und fachlich punktuell zu verstärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Präventive Maßnahmen sollten außerdem darauf abzielen, Studierende im Umgang mit belastenden Studienanforderungen zu stärken. Dazu gehört auch die Schaffung individueller Arbeits-und Bewältigungsstile bei den Studierenden, z.B. Lernen lernen, Vortragstraining, Grundlagen des Zeitmanagements.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Prophylaktische Angebote sollten geschaffen werden, z.B. Selbstmanagement, Burnout und Burnout Prophylaxe, Umgang mit persönlichen oder beruflichen Problemen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich sollen aktuell vorhandene Barrieren endgültig abgebaut werden. Dazu stellt die BuFaK WiWi folgende Forderungen an die Hochschulen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Prüfungsämter/Prüfungsausschüsse sollen Atteste von ausgewiesenen Expert:innen (Fachärzt:innen für Psychiatrie/Neurologie, ärztliche und psychologische Psychotherapeut:innen, Amtsärzt:innen, Hausärzt:innen psychotherapeutischer/psychiatrischer Zusatzqualifikation) anerkennen mit einschließlich eventuell vermerkter Empfehlungen für die Durchführung eines Nachteilsausgleichsunabhängig von einer eventuellen Behandlung ohne, dass auf dem Attest eine Diagnose oder die Symptomatik vermerkt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ablehnung eines Attests soll vom Prüfungsausschuss gegenüber einer noch einzurichtenden, unabhängigen Clearingstelle begründet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschlusszeugnisse und Notenübersichten dürfen keinen Hinweis auf gewährte Nachteilsausgleiche enthalten, um einer weiteren Stigmatisierung vorzubeugen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schließlich fordert die BuFaK WiWi, die Entscheidung über die Form des Nachteilsausgleichs nur vom zuständigen Prüfungsamt/Prüfungsausschuss treffen zu lassen, wenn dieses/dieser mit ausreichender psychologischer Kompetenz ausgestattet ist. Ansonsten sollte die Entscheidung an eine entsprechende (Clearing-)stelle mit psychologischen Kompetenzen ausgelagert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Steinkühler, J., Beuße, M., Kroher, M., Gerdes, F., Schwabe, U., Koopmann, J., Becker, K., Völk, D., Schommer, T., Ehrhardt, M.-C., Isleib, S., &amp; Buchholz, S. (2023). <em>Die Studierendenbefragung in Deutschland: best3. Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung</em>. Hannover: DZHW.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] Studierendenwerk Göttingen. (o. D.). <em>Psychosoziale Beratung (PSB)</em>. Abgerufen am 19. November 2025 von <a href="https://www.studierendenwerk-goettingen.de/beratung-soziales/psb">https://www.studierendenwerk-goettingen.de/beratung-soziales/psb</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 13:47:56 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Sensibler Umgang an Hochschulen mit psychisch belasteten Studierenden</title>
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                        <author>BuFaK Rat</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert von den Hochschulen einen sensiblen Umgang mit Studierenden, die unter psychischen Erkrankungen oder Problemen leiden. Ein sensibler Umgang mit Studierenden und Hochschulangehörigen kann sich vor allem in Form eines Ausbaus der psychosozialen und psychotherapeutischen Beratung an Hochschulen ausdrücken. Zur Vorbeugung psychischer Erkrankungen und Probleme ist es notwendig, den Studierenden einen einfachen Zugang zu entsprechenden Präventionskursen zu ermöglichen. In gegebenen Fällen sollte ein Nachteilsausgleich in Prüfungsleistungen gewährt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausgangslage</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Sommersemester 2021 haben laut der Studierendenbefragungdes deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) rund 16% der Studierenden mindestens eine gesundheitliche Beeinträchtigung, welche sich erschwerend auf das Studium auswirkt.Dies entspricht rund jedem sechsten Studierenden Deutschlands. Verglichen mit der vorangegangenen Erhebung von 2016 entspricht dies außerdem einer Erhöhung um ca.45%. 65% der gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden gaben psychische Erkrankungen als einzige oder stärkste Beeinträchtigung für ihr Studium an.[1]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Verbesserung des Nachteilsausgleichs</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere in den Prüfungsphasen stehen vor allem Studierende mit psychischen Erkrankungen und Problemen unter starkem Druck. Als zusätzlicher Katalysator kommt für viele der Studierenden ebenfalls Prüfungsangst hinzu. Die BuFaK WiWi fordert Hochschulen zur Handlung auf. Um dieser Beeinträchtigung in Prüfungssituationen entgegenzuwirken, sollte Studierenden mit psychischen Erkrankungen ein Nachteilsausgleich zugestanden werden. Die Art des Nachteilsausgleichs sollte in Absprache mit den betroffenen Studierenden individuell festgelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Anspruch auf Nachteilsausgleich begründet sich laut dem Deutschem Studentenwerk gesetzlich über den Begriff „Behinderung“. Dieser definiert sich im Sozialgesetzbuch als „körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die [...] an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (SGB IX § 2 Abs. 1, gültige Fassung seit 01.01.2018).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entsprechend der UN-BRK (Art. 1 und Präambel) müssen in diesem Fall die „Barrieren“ abgebaut werden, die eine volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einigen Prüfungsordnungen ist bereits festgelegt, dass bei „Glaubhaftmachung“ einer solchen Beeinträchtigung ein Nachteilsausgleich gewährt werden soll. Allerdings ist der Prüfungsausschuss in der Regel mehrheitlich oder vollständig mit Personen besetzt, die nicht über ausreichende psychologische bzw. psychotherapeutische Kompetenzen verfügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich ist das grundlegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet (vgl. GG Art. 2 Abs. 1, Europäische Menschenrechtskonvention Art 8 Abs. 1), da höchstpersönliche und sensible Gesundheitsdaten weitergegeben werden müssen. Die BuFaK WiWi fordert daher, dass Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse Gutachten von den jeweiligen Fachärzt:innen bedingungslos anerkennen müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausbau des Beratungsangebotes</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der 22. Sozialerhebung, die einen enormen Bedarf an psychosozialer Beratung unter den Studierenden aufzeigen, ist es zwingend erforderlich, das Beratungsangebot an Hochschulen zu verbessern. 67,8 % der Studierenden gaben an, einen Bedarf für psychosoziale Beratung zu haben, jedoch konnten nur 26,4 % das bestehende Beratungsangebot für sich nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beispielsweise weist die Psychosoziale Beratungsstelle (PSB) des Studierendenwerks Göttingen im Herbst 2023 darauf hin, dass aufgrund von Überlastung der Kapazitäten zurzeit keine Terminanfragen per E-Mail oder Telefon vereinbart werden können.[2]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben den akademischen Herausforderungen sehen sich Studierende heute mit einer Vielzahl von weiteren Anforderungen konfrontiert. Der Übergang vom Elternhaus in die Eigenständigkeit stellt eine bedeutende Hürde dar. Es erfordert nicht nur das Bewältigen akademischer Anforderungen, sondern auch das Erlernen der Selbstständigkeit ohne elterliche Unterstützung. Der Aufbau eines neuen sozialen Netzwerks, die finanzielle Absicherung des Lebensunterhalts und die Anpassung an die sich verändernden Regeln und Anforderungen an den Hochschulen tragen weiterhin zu erheblichen Belastungen bei. Für viele Studierende führt diese Situation zu Überforderung und vielfältigen psychischen Sorgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um dieser Problematik effektiv zu begegnen, fordern wir die Hochschulen auf, dringend ihre Beratungsstellen und -angebote zu erweitern, um dem steigenden Bedarf an psychosozialer Unterstützung gerecht zu werden. Außerdem fordern wir eine Ausweitung der Kontaktmöglichkeiten, um an geschultes Personal heranzutreten- zum Beispiel neben der Bereitstellung einer Webseite zusätzlich auch Chats, Hotlines, etc.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Informationsveranstaltungen zum Beratungsangebot, diese können dazu beitragen, das Bewusstsein für die verfügbaren Ressourcen zu schärfen und die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten zu verringern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Präventive Maßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In vielen Fällen verursachen unentdeckte psychische Probleme langfristig schwere psychische Störungen und erfordern daher zwangsweise Präventive Maßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Hochschulen und Studentenwerke deshalb auf, durch mehr präventive Maßnahmen psychischen Störungen vorzubeugen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen sollen eine Übersicht von Hilfsangeboten, Präventionsmaßnahmen und den Rechten von Studierenden besonders im Prüfungsfall leicht zugänglich zur Verfügung stellen, z.B. auf Social Media Kanälen, als Webseite oder im Rahmen von Vorträgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen sollen die und Prüfungsausschüsse für die Lage und die Rechte von Studierenden mit psychischer Störung sensibilisieren, z.B. durch Rundschreiben und Schulungen und diese Bereiche ggf. durch Personen mit psychologischen bzw. psychotherapeutischen Kompetenzen personell und fachlich punktuell zu verstärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schaffung individueller Arbeits-und Bewältigungsstile bei den Studierenden, z.B. Lernen lernen, Vortragstraining, Grundlagen des Zeitmanagements.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Prophylaktische Angebote sollten geschaffen werden, z.B. Selbstmanagement, Burnout und Burnout Prophylaxe, Umgang mit persönlichen oder beruflichen Problemen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich sollen aktuell vorhandene Barrieren endgültig abgebaut werden. Dazu stellt die BuFaK WiWi folgende Forderungen an die Hochschulen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Prüfungsämter/Prüfungsausschüsse sollen Atteste von ausgewiesenen Expert:innen (Fachärzt:innen für Psychiatrie/Neurologie, ärztliche und psychologische Psychotherapeut:innen, Amtsärzt:innen, Hausärzt:innen psychotherapeutischer/psychiatrischer Zusatzqualifikation) anerkennen mit einschließlich eventuell vermerkter Empfehlungen für die Durchführung eines Nachteilsausgleichsunabhängig von einer eventuellen Behandlung ohne, dass auf dem Attest eine Diagnose oder die Symptomatik vermerkt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ablehnung eines Attests soll vom Prüfungsausschuss gegenüber einer noch einzurichtenden, unabhängigen Clearingstelle begründet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschlusszeugnisse und Notenübersichten dürfen keinen Hinweis auf gewährte Nachteilsausgleiche enthalten, um einer weiteren Stigmatisierung vorzubeugen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schließlich fordert die BuFaK WiWi, die Entscheidung über die Form des Nachteilsausgleichs nur vom zuständigen Prüfungsamt/Prüfungsausschuss treffen zu lassen, wenn dieses/dieser mit ausreichender psychologischer Kompetenz ausgestattet ist. Ansonsten sollte die Entscheidung an eine entsprechende (Clearing-)stelle mit psychologischen Kompetenzen ausgelagert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Steinkühler, J., Beuße, M., Kroher, M., Gerdes, F., Schwabe, U., Koopmann, J., Becker, K., Völk, D., Schommer, T., Ehrhardt, M.-C., Isleib, S., &amp; Buchholz, S. (2023). <em>Die Studierendenbefragung in Deutschland: best3. Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung</em>. Hannover: DZHW.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] Studierendenwerk Göttingen. (o. D.). <em>Psychosoziale Beratung (PSB)</em>. Abgerufen am 19. November 2025 von <a href="https://www.studierendenwerk-goettingen.de/beratung-soziales/psb">https://www.studierendenwerk-goettingen.de/beratung-soziales/psb</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 13:43:03 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Sensibler Umgang an Hochschulen mit psychisch belasteten Studierenden</title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=415&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=415&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert von den Hochschulen einen sensiblen Umgang mit Studierenden, die unter psychischen Erkrankungen oder Problemen leiden. Ein sensibler Umgang mit Studierenden und Hochschulangehörigen kann sich vor allem in Form eines Ausbaus der psychosozialen und psychotherapeutischen Beratung an Hochschulen ausdrücken. Zur Vorbeugung psychischer Erkrankungen und Probleme ist es notwendig, den Studierenden einen einfachen Zugang zu entsprechenden Präventionskursen zu ermöglichen. In gegebenen Fällen sollte ein Nachteilsausgleich in Prüfungsleistungen gewährt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausgangslage</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Sommersemester 2021 haben laut der Studierendenbefragungdes deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) rund 16% der Studierenden mindestens eine gesundheitliche Beeinträchtigung, welche sich erschwerend auf das Studium auswirkt.Dies entspricht rund jedem sechsten Studierenden Deutschlands. Verglichen mit der vorangegangenen Erhebung von 2016 entspricht dies außerdem einer Erhöhung um ca.45%. 65% der gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden gaben psychische Erkrankungen als einzige oder stärkste Beeinträchtigung für ihr Studium an.[1]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Verbesserung des Nachteilsausgleichs</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere in den Prüfungsphasen stehen vor allem Studierende mit psychischen Erkrankungen und Problemen unter starkem Druck. Als zusätzlicher Katalysator kommt für viele der Studierenden ebenfalls Prüfungsangst hinzu. Die BuFaK WiWi fordert Hochschulen zur Handlung auf. Um dieser Beeinträchtigung in Prüfungssituationen entgegenzuwirken, sollte Studierenden mit psychischen Erkrankungen ein Nachteilsausgleich zugestanden werden. Die Art des Nachteilsausgleichs sollte in Absprache mit den betroffenen Studierenden individuell festgelegt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Anspruch auf Nachteilsausgleich begründet sich laut dem Deutschem Studentenwerk gesetzlich über den Begriff „Behinderung“. Dieser definiert sich im Sozialgesetzbuch als „körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die [...] an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (SGB IX § 2 Abs. 1, gültige Fassung seit 01.01.2018).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Entsprechend der UN-BRK (Art. 1 und Präambel) müssen in diesem Fall die „Barrieren“ abgebaut werden, die eine volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einigen Prüfungsordnungen ist bereits festgelegt, dass bei „Glaubhaftmachung“ einer solchen Beeinträchtigung ein Nachteilsausgleich gewährt werden soll. Allerdings ist der Prüfungsausschuss in der Regel mehrheitlich oder vollständig mit Personen besetzt, die nicht über ausreichende psychologische bzw. psychotherapeutische Kompetenzen verfügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich ist das grundlegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet (vgl. GG Art. 2 Abs. 1, Europäische Menschenrechtskonvention Art 8 Abs. 1), da höchstpersönliche und sensible Gesundheitsdaten weitergegeben werden müssen. Die BuFaK WiWi fordert daher, dass Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse Gutachten von den jeweiligen Fachärzt:innen bedingungslos anerkennen müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausbau des Beratungsangebotes</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der 22. Sozialerhebung, die einen enormen Bedarf an psychosozialer Beratung unter den Studierenden aufzeigen, ist es zwingend erforderlich, das Beratungsangebot an Hochschulen zu verbessern. 67,8 % der Studierenden gaben an, einen Bedarf für psychosoziale Beratung zu haben, jedoch konnten nur 26,4 % das bestehende Beratungsangebot für sich nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beispielsweise weist die Psychosoziale Beratungsstelle (PSB) des Studierendenwerks Göttingen im Herbst 2023 darauf hin, dass aufgrund von Überlastung der Kapazitäten zurzeit keine Terminanfragen per E-Mail oder Telefon vereinbart werden können.[2]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben den akademischen Herausforderungen sehen sich Studierende heute mit einer Vielzahl von weiteren Anforderungen konfrontiert. Der Übergang vom Elternhaus in die Eigenständigkeit stellt eine bedeutende Hürde dar. Es erfordert nicht nur das Bewältigen akademischer Anforderungen, sondern auch das Erlernen der Selbstständigkeit ohne elterliche Unterstützung. Der Aufbau eines neuen sozialen Netzwerks, die finanzielle Absicherung des Lebensunterhalts und die Anpassung an die sich verändernden Regeln und Anforderungen an den Hochschulen tragen weiterhin zu erheblichen Belastungen bei. Für viele Studierende führt diese Situation zu Überforderung und vielfältigen psychischen Sorgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um dieser Problematik effektiv zu begegnen, fordern wir: die Hochschulen auf, dringend ihre Beratungsstellen und -angebote zu erweitern, um dem steigenden Bedarf an psychosozialer Unterstützung gerecht zu werden. eine Ausweitung der Kontaktmöglichkeiten, um an das entsprechend geschulte Personal heranzutreten. Zum Beispiel neben der Bereitstellung einer Webseite zusätzlich auch Chats, Hotlines, etc.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Informationsveranstaltungen zum Beratungsangebot, diese können dazu beitragen, das Bewusstsein für die verfügbaren Ressourcen zu schärfen und die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten zu verringern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Präventive Maßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In vielen Fällen verursachen unentdeckte psychische Probleme langfristig schwere psychische Störungen und erfordern daher zwangsweise Präventive Maßnahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Hochschulen und Studentenwerke deshalb auf, durch mehr präventive Maßnahmen psychischen Störungen vorzubeugen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen sollen eine Übersicht von Hilfsangeboten, Präventionsmaßnahmen und den Rechten von Studierenden besonders im Prüfungsfall leicht zugänglich zur Verfügung stellen, z.B. auf Social Media Kanälen, als Webseite oder im Rahmen von Vorträgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hochschulen sollen die und Prüfungsausschüsse für die Lage und die Rechte von Studierenden mit psychischer Störung sensibilisieren, z.B. durch Rundschreiben und Schulungen und diese Bereiche ggf. durch Personen mit psychologischen bzw. psychotherapeutischen Kompetenzen personell und fachlich punktuell zu verstärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schaffung individueller Arbeits-und Bewältigungsstile bei den Studierenden, z.B. Lernen lernen, Vortragstraining, Grundlagen des Zeitmanagements.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Prophylaktische Angebote sollten geschaffen werden, z.B. Selbstmanagement, Burnout und Burnout Prophylaxe, Umgang mit persönlichen oder beruflichen Problemen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich sollen aktuell vorhandene Barrieren endgültig abgebaut werden. Dazu stellt die BuFaK WiWi folgende Forderungen an die Hochschulen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Prüfungsämter/Prüfungsausschüsse sollen Atteste von ausgewiesenen Expert:innen (Fachärzt:innen für Psychiatrie/Neurologie, ärztliche und psychologische Psychotherapeut:innen, Amtsärzt:innen, Hausärzt:innen psychotherapeutischer/psychiatrischer Zusatzqualifikation) anerkennen mit einschließlich eventuell vermerkter Empfehlungen für die Durchführung eines Nachteilsausgleichsunabhängig von einer eventuellen Behandlung ohne, dass auf dem Attest eine Diagnose oder die Symptomatik vermerkt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ablehnung eines Attests soll vom Prüfungsausschuss gegenüber einer noch einzurichtenden, unabhängigen Clearingstelle begründet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abschlusszeugnisse und Notenübersichten dürfen keinen Hinweis auf gewährte Nachteilsausgleiche enthalten, um einer weiteren Stigmatisierung vorzubeugen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schließlich fordert die BuFaK WiWi, die Entscheidung über die Form des Nachteilsausgleichs nur vom zuständigen Prüfungsamt/Prüfungsausschuss treffen zu lassen, wenn dieses/dieser mit ausreichender psychologischer Kompetenz ausgestattet ist. Ansonsten sollte die Entscheidung an eine entsprechende (Clearing-)stelle mit psychologischen Kompetenzen ausgelagert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[1] Steinkühler, J., Beuße, M., Kroher, M., Gerdes, F., Schwabe, U., Koopmann, J., Becker, K., Völk, D., Schommer, T., Ehrhardt, M.-C., Isleib, S., &amp; Buchholz, S. (2023). <em>Die Studierendenbefragung in Deutschland: best3. Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung</em>. Hannover: DZHW.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[2] Studierendenwerk Göttingen. (o. D.). <em>Psychosoziale Beratung (PSB)</em>. Abgerufen am 19. November 2025 von <a href="https://www.studierendenwerk-goettingen.de/beratung-soziales/psb">https://www.studierendenwerk-goettingen.de/beratung-soziales/psb</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 13:39:38 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A10: Novellierung des BAföGs zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Ausbildungsförderung </title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=414&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=414&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit das Studium für alle Studierenden finanzierbar ist und Chancengleichheit gewährleistet werden kann, sprechen wir uns für eine grundlegende und strukturelle Reform des BAföG aus. Das langfristige Ziel der Ausbildungsförderung muss aus Sicht der BuFaK WiWi sein, alle Studierenden aus Haushalten mit weniger Einkommen als der Median der Haushalte zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzlich fordern wir die Struktur des BAföGs in Zukunft folgendermaßen zu gestalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kopplung der Förderhöhe des BAföGs an das durch das Bürgergeld definierte Existenzminimum</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Anpassung des Wohngeldanteils im BAföG zu einer bedarfsgerechten Förderung wie sie bereits im Wohngeld anwendung findet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein elternunabhängiger Sockelbeitrag, welcher für die mediane Dauer des jeweiligen Studiengangs gezahlt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein bedarfsorientierter Voll-Zuschuss, welcher durch höhere Einkommensgrenzen, höhere Freibeträge auf Zuverdienste und Vermögen und die Exklusion von bestimmten Investmentklassen (z.B. Altersvorsorge) bei der Vermögensbewertung mehr Elternunabhängigkeit zulässt. Die Höhe des Zuschusses ist nach der Höhe des Haushaltseinkommens gestaffelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein zinsfreies Darlehen, mit dem das BAföG bis zum Höchstsatz aufgestockt werden kann, welches auch für nicht-zuschussberechtigte Studierende verfügbar ist. Durch diese Maßnahmen wird das BAföG mehr Studierenden zugänglich, wird elternunabhängiger und kann bei Bedarf oder Wunsch aufgestockt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Folgenden werden unsere Forderung gesondert erläutert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhe und Ausrichtung/Kopplung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sowohl das Bürgergeld, das laut Definition „[…] eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums“(1) darstellt, als auch das BAföG, nehmen in Deutschland eine bedeutende Rolle als Sozialleistungen ein und sie verfolgen das gemeinsame Ziel, das Existenzminimum für verschiedene Teile der Bevölkerung zu sichern. Das Bürgergeld, das das bisherige Hartz-IV- System ersetzt, markiert eine bedeutsame Entwicklung im deutschen Sozialsystem.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine interessante Parallele bietet sich, wenn man das Bürgergeld für die breite Bevölkerung mit dem BAföG für Studierende vergleicht, da beide Programme das gemeinsame Ziel der Förderung von Chancengleichheit und sozialer Sicherheit verfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grafik hier</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ORIGINAL: <a href="https://docs.google.com/presentation/d/1JonTyZGP3wyzhdf8vSbSZzR4nbmmbT2J/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true">https://docs.google.com/presentation/d/1JonTyZGP3wyzhdf8vSbSZzR4nbmmbT2J/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2, 3, 4)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ZUR AKTUALISIERUNG:<a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1WTDo5wjyVUYoM1L6jKQ1tWMlFLGCIwvo/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true">https://docs.google.com/spreadsheets/d/1WTDo5wjyVUYoM1L6jKQ1tWMlFLGCIwvo/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true</a><br>
Neue Grafik im Link</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2, 3, 4)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während das Ziel beider Sozialleistungen darin besteht, das Existenzminimum zu gewährleisten, wird über die Jahre hinweg eine offenkundige Doppelmoral in der Bewertung deutlich. Die Differenz zwischen der finanziellen Unterstützung, die das BAföG bietet, und dem durch das Bürgergeld definierten Existenzminimum hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Zudem sind die Intervalle für die Anpassung der Fördersummen auffallend unregelmäßig und tragen nicht zur Schaffung einer einheitlichen Behandlung bei. Die BuFaK WiWi erachtet daher eine dynamische Kopplung der BAföG-Fördermittel mit dem Bürgergeld als dringend erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wohnkosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Höhe der Wohnkostenpauschale ist bisher unabhängig vom Studienort. Mietpreise sind jedoch stark ortsabhängig und unterscheiden sich in den verschiedenen Städten. Studierende sollten ihren Studienort nicht aufgrund geringerer Mietpreise auswählen müssen. Hierfür existiert bereits eine bedarfsgerechte Förderung wie im Wohngeld. Die Höhe des Wohngeldes wird dabei anhand der jeweiligen Postleitzahl und somit unter Berücksichtigung der örtlichen Mietpreise festgesetzt. Dies gewährleistet, dass das Wohngeld den individuellen Bedürfnissen und Wohnkosten der Studierenden angepasst ist. Wir fordern daher die Streichung der festgesetzten Wohnkostenpauschale und die Einbindung einer bedarfsgerechten Förderung in das BAföG. (5)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Elternunabhängigkeit/Geschwisterunabhängigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sprechen uns für ein elternunabhängigeres BAföG durch eine deutliche Erhöhung der Freibeträge aus, sodass das BAföG einer deutlich höheren Anzahl von Studierenden zugänglich wird. Vollständige Elternunabhängigkeit ohne Bedarfsprüfung lehnen wir ab. Einerseits halten wir die Finanzierbarkeit solcher Maßnahmen für nicht realistisch. Andererseits stehen wir zum Grundsatz der Bedürftigkeitsprüfung von Sozialleistungen. Außerdem fordern wir eine grundsätzliche Geschwisterunabhängigkeit bei der Berechnung der Höhe der Förderung. Geschwister tragen einander gegenüber keine erzieherische oder juristische Verantwortung. Auch haben sie nie finanzielle Förderung vom Staat für das Vorhandensein von Geschwistern erhalten, anders als die Eltern. Es ist nicht verständlich, weshalb sie für die gegenseitige Ausbildung aufkommen oder deren Einkommen bei der Berechnung der Förderung eine Rolle spielen sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Digitalisierung/Antragsprozess</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Antragsprozess zum BAföG wurde in den letzten Jahren schrittweise verbessert und teilweise digitalisiert. Allerdings gibt es nach wie vor keinen vollständig digitalen Antragsprozess. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die vollständige digitale Antragstellung und eine Überarbeitung der Antragsstellung zur einfacheren Handhabung für Studierende. Hierbei ist insbesondere das Schriftstückerfordernis abzuschaffen.<br><br><strong>Übergangsdarlehen</strong><br><br>
Wir fordern die bundesweite Einführung eines staatlich abgesicherten, zinsfreien Übergangsdarlehens für alle BAföG-berechtigten Studierenden, um finanzielle Lücken bei verzögerten Bewilligungen oder Auszahlungen zuverlässig zu schließen. Immer wieder geraten Studierende in existenzielle Notlagen, weil Zahlungen verspätet eintreffen und der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Ein unbürokratisches, schnell auszuzahlendes Übergangsdarlehen schafft hier dringend benötigte Planungssicherheit und schützt vor Studienabbrüchen. Die Maßnahme stärkt Chancengleichheit, entlastet Studierende aus einkommensschwachen Haushalten und reduziert durch klare, bundeseinheitliche Vorgaben den Verwaltungsaufwand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Vermögen und Freibeträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen des BAföG wird von Studierenden gefordert ihr eigenes Vermögen über bestimmten definierten Grenzen aufzubrauchen, bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Im Jahr 2024 konnten Studierende solch ein Vermögen von 15.000€ erhalten, während jeder weitere Euro Vermögen negativ auf den BAföG Höchstsatz angewendet wird. (6) Vor dem Hintergrund, dass Studierende z.B. Fahrzeuge benötigen, um von ihrem Heimatort zur Arbeitsstelle bzw. zur Hochschule kommen und es durchaus sinnvoll ist, auch schon während des Studiums für das Alter vorzusorgen, sind diese Vermögensgrenzen zu gering. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung der Vermögenswerte sowie die explizite Exklusion von z.B. privaten Rentenversicherungen oder anderen Vorsorgeprodukten. Zusätzlich zu den Grenzen im eigenen Vermögen werden nur Studierende gefördert, deren Eltern nicht über ein Haushaltsnettoeinkommen von 2540€ netto verfügen (verheiratete Eltern). (7) Diese Grenze entspricht aus Sicht der BuFaK WiWi nicht der Realität der gesellschaftlichen Mitte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Familien mit mehreren Kindern auch mit höherem Haushaltseinkommen nicht mehr finanziellen Spielraum haben. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung der Freibeträge auf das Median Haushaltseinkommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Förderhöchstdauer</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Förderungshöchstdauer entspricht der sogenannten Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit stimmt oft nicht mit der Realität überein. An den meisten Hochschulen wird eine Studiendauer im Bachelor von 6 oder 7 Semestern vorgeschrieben, obwohl die tatsächliche durchschnittliche Studiendauer oft länger ist. Das setzt die Studierenden unter Druck, ihren Abschluss möglichst schnell zu erreichen, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Viele Studierende sind gezwungen neben dem Studium zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, da die BAföG-Förderung oft nicht ausreicht. Diese zusätzliche Arbeitsbelastung kann nicht nur die Studiendauer verlängern, sondern auch die Qualität ihrer akademischen Leistungen beeinträchtigen. Deshalb setzt sich die BuFaK WiWi dafür ein, die Förderdauer des BAföG an die durchschnittliche Studiendauer in den jeweiligen Studiengängen an den Hochschulen zu koppeln. (8)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Leistungsnachweis abschaffen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Abschaffung des Leistungsnachweises nach dem 4. Semester und begrüßt somit die Positionierung des Deutschen Studentenwerks zu dieser Thematik. Die Verpflichtung zum Nachweis der erbrachten Leistungen kommt aus Zeiten vor der Einführung der akademischen Titel Bachelor und Master, welche im Rahmen der Bologna-Reform eingeführt wurden und ist somit nicht mehr zeitgemäß. Eine ersatzlose Streichung ist eine naheliegende Form des Bürokratieabbaus, da diese aufgrund der Pandemie sowieso bereits ausgesetzt worden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Übergang Ausbildung/Studium</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bildungswege der Menschen werden immer diverser. So ist es nicht unüblich, dass sich Studienanfänger im Vorfeld ihres Studiums für eine berufliche Ausbildung entschieden haben. Das bedeutet, dass Eltern ein Studium finanzieren müssen, obwohl Sie ihre Kinder bereits in der ersten Ausbildung unterstützt haben. Für den Erhalt von elternunabhängigem BAföG sind derzeit 6 Jahre im Berufsleben erforderlich. Die BuFaK WiWi sieht keinerlei Notwendigkeit mehrerer Jahre Erwerbstätigkeit, die zwischen dem Abschluss der Ausbildung und dem Beginn des Studiums liegen, vorauszusetzen, um Zugang zu elternunabhängigem BAföG nach Abschluss einer Lehre zu erhalten. Wir fordern daher, dass das BAföG für alle Studienanfänger mit beruflicher Ausbildung elternunabhängig geöffnet werden muss. §7 III 4. Berufsausbildungsförderungsgesetz muss insoweit geändert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Krankenversicherungsbeitrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der jetzigen Reform ist weiterhin die Krankenversicherungsbeitragsbemessung an das BAföG gekoppelt. Mit steigendem BAföG bedeutet dies eine Erhöhung der Zahlung an die Krankenkassen. Hier werden insbesondere die Studierenden benachteiligt, die kein BAföG erhalten, da diese nach dem 25. Lebensjahr auch diesen Beitrag zahlen müssen, ohne unterstützt zu werden. Dies bedeutet aus Sicht der BuFaK WiWi eine klare Benachteiligung der Studierenden, die sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Daher fordern wir eine Entkopplung der Krankenversicherungsbeiträge vom BAföG.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Startgeld</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einführung der Studienstarthilfe befürworten wir. Der Beginn eines Studiums ist vor allem bei einem Wohnortwechsel, bzw. Auszug aus dem Elternhaus, mit signifikanten Ausgaben für Möbel, Einrichtung, Kaution der Wohnung, etc. verbunden. Eine solche Förderung kann Studierenden aus weniger wohlhabenden Familien helfen diese, Hürden zu meistern.<br><br>
Die BuFaK WiWi fordert eine Änderung der aktuellen Voraussetzungen zur Berechtigung zur Studienstarthilfe des Bundes. Die von uns geforderten Kriterien für BaföG sind auf das Startgeld zu übertragen. Somit wird vorausschauend einer Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse von Studierenden mit geringeren finanziellen Mitteln vorgebeugt. Im Zusammenhang mit den oft zu spät eintreffenden BaföG Zahlungen kann Existenzängsten, die mit der Aufnahme eines Studiums eintreten, ebenfalls vorgebeugt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Auslands-BAföG</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Studium im Ausland ist eine lehrreiche Erfahrung für alle Studierenden und leistet auch dem kulturellen Austausch einen großen Dienst. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass viele Studierende die finanziellen Möglichkeiten haben, einen Abschnitt ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Allerdings sind diese Aufenthalte mit hohen Kosten verbunden, die die Eltern der bisher Nicht- BAföG-Berechtigten Studierenden nicht stemmen können oder wollen. Um auch dieser Gruppe der Studierenden einen Studienauslandsaufenthalt zu ermöglichen, fordern wir die Leistungen des Auslands-BAföG elternunabhängig zu gewähren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neue Quellen:<br><br>
(1)<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774">https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774</a><br><br>
(2)<a href="https://www.wiwo.de/politik/deutschland/buergergeld-so-hat-sich-der-regelsatz-beim-alg-ii-entwickelt/27822122.html">https://www.wiwo.de/politik/deutschland/buergergeld-so-hat-sich-der-regelsatz-beim-alg-ii-entwickelt/27822122.html</a><br><br>
(3)<a href="https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/geschichte-und-statistik">https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/geschichte-und-statistik</a><br><br>
(4)<a href="https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/BAfoeG_Bedarfssaetze.pdf">https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/BAfoeG_Bedarfssaetze.pdf</a><br><br>
(5)<a href="https://mlp-se.de/redaktion/mlp-se-de/studentenwohnreport-microsite/2025/report/mlp-studentenwohnreport-2025.pdf">https://mlp-se.de/redaktion/mlp-se-de/studentenwohnreport-microsite/2025/report/mlp-studentenwohnreport-2025.pdf</a><br><br>
(6)<a href="https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/wird-vermoegen-angerechnet/wird-vermoegen-angerechnet.html">https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/wird-vermoegen-angerechnet/wird-vermoegen-angerechnet.html</a><br><br>
(7)<a href="https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/welche-freibetraege-werden-gewaehrt/welche-freibetraege-werden-gewaehrt.html">https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/welche-freibetraege-werden-gewaehrt/welche-freibetraege-werden-gewaehrt.html</a><br><br>
(8)<a href="https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt.html">https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt.html</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 13:21:12 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A10: Novellierung des BAföGs zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Ausbildungsförderung </title>
                        <link>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=413&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</link>
                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=413&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit das Studium für alle Studierenden finanzierbar ist und Chancengleichheit gewährleistet werden kann, sprechen wir uns für eine grundlegende und strukturelle Reform des BAföG aus. Das langfristige Ziel der Ausbildungsförderung muss aus Sicht der BuFaK WiWi sein, alle Studierenden aus Haushalten mit weniger Einkommen als der Median der Haushalte zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzlich fordern wir die Struktur des BAföGs in Zukunft folgendermaßen zu gestalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kopplung der Förderhöhe des BAföGs an das durch das Bürgergeld definierte Existenzminimum</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Anpassung des Wohngeldanteils im BAföG zu einer bedarfsgerechten Förderung wie sie bereits im Wohngeld anwendung findet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein elternunabhängiger Sockelbeitrag, welcher für die mediane Dauer des jeweiligen Studiengangs gezahlt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein bedarfsorientierter Voll-Zuschuss, welcher durch höhere Einkommensgrenzen, höhere Freibeträge auf Zuverdienste und Vermögen und die Exklusion von bestimmten Investmentklassen (z.B. Altersvorsorge) bei der Vermögensbewertung mehr Elternunabhängigkeit zulässt. Die Höhe des Zuschusses ist nach der Höhe des Haushaltseinkommens gestaffelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein zinsfreies Darlehen, mit dem das BAföG bis zum Höchstsatz aufgestockt werden kann, welches auch für nicht-zuschussberechtigte Studierende verfügbar ist. Durch diese Maßnahmen wird das BAföG mehr Studierenden zugänglich, wird elternunabhängiger und kann bei Bedarf oder Wunsch aufgestockt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Folgenden werden unsere Forderung gesondert erläutert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhe und Ausrichtung/Kopplung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sowohl das Bürgergeld, das laut Definition „[…] eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums“(1) darstellt, als auch das BAföG, nehmen in Deutschland eine bedeutende Rolle als Sozialleistungen ein und sie verfolgen das gemeinsame Ziel, das Existenzminimum für verschiedene Teile der Bevölkerung zu sichern. Das Bürgergeld, das das bisherige Hartz-IV- System ersetzt, markiert eine bedeutsame Entwicklung im deutschen Sozialsystem.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine interessante Parallele bietet sich, wenn man das Bürgergeld für die breite Bevölkerung mit dem BAföG für Studierende vergleicht, da beide Programme das gemeinsame Ziel der Förderung von Chancengleichheit und sozialer Sicherheit verfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grafik hier</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ORIGINAL: <a href="https://docs.google.com/presentation/d/1JonTyZGP3wyzhdf8vSbSZzR4nbmmbT2J/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true">https://docs.google.com/presentation/d/1JonTyZGP3wyzhdf8vSbSZzR4nbmmbT2J/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2, 3, 4)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ZUR AKTUALISIERUNG:<a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1WTDo5wjyVUYoM1L6jKQ1tWMlFLGCIwvo/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true">https://docs.google.com/spreadsheets/d/1WTDo5wjyVUYoM1L6jKQ1tWMlFLGCIwvo/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true</a><br>
Neue Grafik im Link</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2, 3, 4)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während das Ziel beider Sozialleistungen darin besteht, das Existenzminimum zu gewährleisten, wird über die Jahre hinweg eine offenkundige Doppelmoral in der Bewertung deutlich. Die Differenz zwischen der finanziellen Unterstützung, die das BAföG bietet, und dem durch das Bürgergeld definierten Existenzminimum hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Zudem sind die Intervalle für die Anpassung der Fördersummen auffallend unregelmäßig und tragen nicht zur Schaffung einer einheitlichen Behandlung bei. Die BuFaK WiWi erachtet daher eine dynamische Kopplung der BAföG-Fördermittel mit dem Bürgergeld als dringend erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wohnkosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Höhe der Wohnkostenpauschale ist bisher unabhängig vom Studienort. Mietpreise sind jedoch stark ortsabhängig und unterscheiden sich in den verschiedenen Städten. Studierende sollten ihren Studienort nicht aufgrund geringerer Mietpreise auswählen müssen. Hierfür existiert bereits eine bedarfsgerechte Förderung wie im Wohngeld. Die Höhe des Wohngeldes wird dabei anhand der jeweiligen Postleitzahl und somit unter Berücksichtigung der örtlichen Mietpreise festgesetzt. Dies gewährleistet, dass das Wohngeld den individuellen Bedürfnissen und Wohnkosten der Studierenden angepasst ist. Wir fordern daher die Streichung der festgesetzten Wohnkostenpauschale und die Einbindung einer bedarfsgerechten Förderung in das BAföG. (5)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Elternunabhängigkeit/Geschwisterunabhängigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sprechen uns für ein elternunabhängigeres BAföG durch eine deutliche Erhöhung der Freibeträge aus, sodass das BAföG einer deutlich höheren Anzahl von Studierenden zugänglich wird. Vollständige Elternunabhängigkeit ohne Bedarfsprüfung lehnen wir ab. Einerseits halten wir die Finanzierbarkeit solcher Maßnahmen für nicht realistisch. Andererseits stehen wir zum Grundsatz der Bedürftigkeitsprüfung von Sozialleistungen. Außerdem fordern wir eine grundsätzliche Geschwisterunabhängigkeit bei der Berechnung der Höhe der Förderung. Geschwister tragen einander gegenüber keine erzieherische oder juristische Verantwortung. Auch haben sie nie finanzielle Förderung vom Staat für das Vorhandensein von Geschwistern erhalten, anders als die Eltern. Es ist nicht verständlich, weshalb sie für die gegenseitige Ausbildung aufkommen oder deren Einkommen bei der Berechnung der Förderung eine Rolle spielen sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Digitalisierung/Antragsprozess</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Antragsprozess zum BAföG wurde in den letzten Jahren schrittweise verbessert und teilweise digitalisiert. Allerdings gibt es nach wie vor keinen vollständig digitalen Antragsprozess. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die vollständige digitale Antragstellung und eine Überarbeitung der Antragsstellung zur einfacheren Handhabung für Studierende. Hierbei ist insbesondere das Schriftstückerfordernis abzuschaffen.<br><br><strong>Übergangsdarlehen</strong><br><br>
Wir fordern die bundesweite Einführung eines staatlich abgesicherten, zinsfreien Übergangsdarlehens für alle BAföG-berechtigten Studierenden, um finanzielle Lücken bei verzögerten Bewilligungen oder Auszahlungen zuverlässig zu schließen. Immer wieder geraten Studierende in existenzielle Notlagen, weil Zahlungen verspätet eintreffen und der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Ein unbürokratisches, schnell auszuzahlendes Übergangsdarlehen schafft hier dringend benötigte Planungssicherheit und schützt vor Studienabbrüchen. Die Maßnahme stärkt Chancengleichheit, entlastet Studierende aus einkommensschwachen Haushalten und reduziert durch klare, bundeseinheitliche Vorgaben den Verwaltungsaufwand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Vermögen und Freibeträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen des BAföG wird von Studierenden gefordert ihr eigenes Vermögen über bestimmten definierten Grenzen aufzubrauchen, bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Im Jahr 2024 konnten Studierende solch ein Vermögen von 15.000€ erhalten, während jeder weitere Euro Vermögen negativ auf den BAföG Höchstsatz angewendet wird. (6) Vor dem Hintergrund, dass Studierende z.B. Fahrzeuge benötigen, um von ihrem Heimatort zur Arbeitsstelle bzw. zur Hochschule kommen und es durchaus sinnvoll ist, auch schon während des Studiums für das Alter vorzusorgen, sind diese Vermögensgrenzen zu gering. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung der Vermögenswerte sowie die explizite Exklusion von z.B. privaten Rentenversicherungen oder anderen Vorsorgeprodukten. Zusätzlich zu den Grenzen im eigenen Vermögen werden nur Studierende gefördert, deren Eltern nicht über ein Haushaltsnettoeinkommen von 2540€ netto verfügen (verheiratete Eltern). (7) Diese Grenze entspricht aus Sicht der BuFaK WiWi nicht der Realität der gesellschaftlichen Mitte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Familien mit mehreren Kindern auch mit höherem Haushaltseinkommen nicht mehr finanziellen Spielraum haben. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung der Freibeträge auf das Median Haushaltseinkommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Förderhöchstdauer</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Förderungshöchstdauer entspricht der sogenannten Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit stimmt oft nicht mit der Realität überein. An den meisten Hochschulen wird eine Studiendauer im Bachelor von 6 oder 7 Semestern vorgeschrieben, obwohl die tatsächliche durchschnittliche Studiendauer oft länger ist. Das setzt die Studierenden unter Druck, ihren Abschluss möglichst schnell zu erreichen, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Viele Studierende sind gezwungen neben dem Studium zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, da die BAföG-Förderung oft nicht ausreicht. Diese zusätzliche Arbeitsbelastung kann nicht nur die Studiendauer verlängern, sondern auch die Qualität ihrer akademischen Leistungen beeinträchtigen. Deshalb setzt sich die BuFaK WiWi dafür ein, die Förderdauer des BAföG an die durchschnittliche Studiendauer in den jeweiligen Studiengängen an den Hochschulen zu koppeln. (8)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Leistungsnachweis abschaffen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Abschaffung des Leistungsnachweises nach dem 4. Semester und begrüßt somit die Positionierung des Deutschen Studentenwerks zu dieser Thematik. Die Verpflichtung zum Nachweis der erbrachten Leistungen kommt aus Zeiten vor der Einführung der akademischen Titel Bachelor und Master, welche im Rahmen der Bologna-Reform eingeführt wurden und ist somit nicht mehr zeitgemäß. Eine ersatzlose Streichung ist eine naheliegende Form des Bürokratieabbaus, da diese aufgrund der Pandemie sowieso bereits ausgesetzt worden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Übergang Ausbildung/Studium</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bildungswege der Menschen werden immer diverser. So ist es nicht unüblich, dass sich Studienanfänger im Vorfeld ihres Studiums für eine berufliche Ausbildung entschieden haben. Das bedeutet, dass Eltern ein Studium finanzieren müssen, obwohl Sie ihre Kinder bereits in der ersten Ausbildung unterstützt haben. Für den Erhalt von elternunabhängigem BAföG sind derzeit 6 Jahre im Berufsleben erforderlich. Die BuFaK WiWi sieht keinerlei Notwendigkeit mehrerer Jahre Erwerbstätigkeit, die zwischen dem Abschluss der Ausbildung und dem Beginn des Studiums liegen, vorauszusetzen, um Zugang zu elternunabhängigem BAföG nach Abschluss einer Lehre zu erhalten. Wir fordern daher, dass das BAföG für alle Studienanfänger mit beruflicher Ausbildung elternunabhängig geöffnet werden muss. §7 III 4. Berufsausbildungsförderungsgesetz muss insoweit geändert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Krankenversicherungsbeitrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der jetzigen Reform ist weiterhin die Krankenversicherungsbeitragsbemessung an das BAföG gekoppelt. Mit steigendem BAföG bedeutet dies eine Erhöhung der Zahlung an die Krankenkassen. Hier werden insbesondere die Studierenden benachteiligt, die kein BAföG erhalten, da diese nach dem 25. Lebensjahr auch diesen Beitrag zahlen müssen, ohne unterstützt zu werden. Dies bedeutet aus Sicht der BuFaK WiWi eine klare Benachteiligung der Studierenden, die sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Daher fordern wir eine Entkopplung der Krankenversicherungsbeiträge vom BAföG.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Startgeld</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einführung eines Startgelds oder eine ähnliche einmalige, finanzielle Förderung zu Beginn eines Studiums befürworten wir. Der Beginn eines Studiums ist vor allem bei einem Wohnortwechsel, bzw. Auszug aus dem Elternhaus, mit signifikanten Ausgaben für Möbel, Einrichtung, Kaution der Wohnung, etc. verbunden. Eine solche Förderung kann Studierenden aus weniger wohlhabenden Familien helfen diese, Hürden zu meistern.<br><br>
Die BuFaK WiWi fordert eine Änderung der aktuellen Voraussetzungen zur Berechtigung zur Studienstarthilfe des Bundes. Die von uns geforderten Kriterien für BaföG sind auf das Startgeld zu übertragen. Somit wird vorausschauend einer Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse von Studierenden mit geringeren finanziellen Mitteln vorgebeugt. Im Zusammenhang mit den oft zu spät eintreffenden BaföG Zahlungen kann Existenzängsten, die mit der Aufnahme eines Studiums eintreten, ebenfalls vorgebeugt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Auslands-BAföG</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Studium im Ausland ist eine lehrreiche Erfahrung für alle Studierenden und leistet auch dem kulturellen Austausch einen großen Dienst. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass viele Studierende die finanziellen Möglichkeiten haben, einen Abschnitt ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Allerdings sind diese Aufenthalte mit hohen Kosten verbunden, die die Eltern der bisher Nicht- BAföG-Berechtigten Studierenden nicht stemmen können oder wollen. Um auch dieser Gruppe der Studierenden einen Studienauslandsaufenthalt zu ermöglichen, fordern wir die Leistungen des Auslands-BAföG elternunabhängig zu gewähren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neue Quellen:<br><br>
(1)<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774">https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774</a><br><br>
(2)<a href="https://www.wiwo.de/politik/deutschland/buergergeld-so-hat-sich-der-regelsatz-beim-alg-ii-entwickelt/27822122.html">https://www.wiwo.de/politik/deutschland/buergergeld-so-hat-sich-der-regelsatz-beim-alg-ii-entwickelt/27822122.html</a><br><br>
(3)<a href="https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/geschichte-und-statistik">https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/geschichte-und-statistik</a><br><br>
(4)<a href="https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/BAfoeG_Bedarfssaetze.pdf">https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/BAfoeG_Bedarfssaetze.pdf</a><br><br>
(5)<a href="https://mlp-se.de/redaktion/mlp-se-de/studentenwohnreport-microsite/2025/report/mlp-studentenwohnreport-2025.pdf">https://mlp-se.de/redaktion/mlp-se-de/studentenwohnreport-microsite/2025/report/mlp-studentenwohnreport-2025.pdf</a><br><br>
(6)<a href="https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/wird-vermoegen-angerechnet/wird-vermoegen-angerechnet.html">https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/wird-vermoegen-angerechnet/wird-vermoegen-angerechnet.html</a><br><br>
(7)<a href="https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/welche-freibetraege-werden-gewaehrt/welche-freibetraege-werden-gewaehrt.html">https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/welche-freibetraege-werden-gewaehrt/welche-freibetraege-werden-gewaehrt.html</a><br><br>
(8)<a href="https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt.html">https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt.html</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 13:12:39 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A10: Novellierung des BAföGs zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Ausbildungsförderung </title>
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                        <author>BuFaK Rat</author>
                        <guid>https://antragstool.bufak-wiwi.org/index.php?r=motion%2Fview&amp;motionSlug=412&amp;consultationPath=bufak-magdeburg</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit das Studium für alle Studierenden finanzierbar ist und Chancengleichheit gewährleistet werden kann, sprechen wir uns für eine grundlegende und strukturelle Reform des BAföG aus. Das langfristige Ziel der Ausbildungsförderung muss aus Sicht der BuFaK WiWi sein, alle Studierenden aus Haushalten mit weniger Einkommen als der Median der Haushalte zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzlich fordern wir die Struktur des BAföGs in Zukunft folgendermaßen zu gestalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kopplung der Förderhöhe des BAföGs an das durch das Bürgergeld definierte Existenzminimum</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Anpassung des Wohngeldanteils im BAföG zu einer bedarfsgerechten Förderung wie sie bereits im Wohngeld anwendung findet ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein elternunabhängiger Sockelbeitrag, welcher für die mediane Dauer des jeweiligen Studiengangs gezahlt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein bedarfsorientierter Voll-Zuschuss, welcher durch höhere Einkommensgrenzen, höhere Freibeträge auf Zuverdienste und Vermögen und die Exklusion von bestimmten Investmentklassen (z.B. Altersvorsorge) bei der Vermögensbewertung mehr Elternunabhängigkeit zulässt. Die Höhe des Zuschusses ist nach der Höhe des Haushaltseinkommens gestaffelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein zinsfreies Darlehen, mit dem das BAföG bis zum Höchstsatz aufgestockt werden kann, welches auch für nicht-zuschussberechtigte Studierende verfügbar ist. Durch diese Maßnahmen wird das BAföG mehr Studierenden zugänglich, wird elternunabhängiger und kann bei Bedarf oder Wunsch aufgestockt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Folgenden werden unsere Forderung gesondert erläutert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Höhe und Ausrichtung/Kopplung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sowohl das Bürgergeld, das laut Definition „[…] eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums“(1) darstellt, als auch das BAföG, nehmen in Deutschland eine bedeutende Rolle als Sozialleistungen ein und sie verfolgen das gemeinsame Ziel, das Existenzminimum für verschiedene Teile der Bevölkerung zu sichern. Das Bürgergeld, das das bisherige Hartz-IV- System ersetzt, markiert eine bedeutsame Entwicklung im deutschen Sozialsystem.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine interessante Parallele bietet sich, wenn man das Bürgergeld für die breite Bevölkerung mit dem BAföG für Studierende vergleicht, da beide Programme das gemeinsame Ziel der Förderung von Chancengleichheit und sozialer Sicherheit verfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grafik hier</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ORIGINAL: <a href="https://docs.google.com/presentation/d/1JonTyZGP3wyzhdf8vSbSZzR4nbmmbT2J/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true">https://docs.google.com/presentation/d/1JonTyZGP3wyzhdf8vSbSZzR4nbmmbT2J/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2, 3, 4)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ZUR AKTUALISIERUNG:<a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1WTDo5wjyVUYoM1L6jKQ1tWMlFLGCIwvo/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true">https://docs.google.com/spreadsheets/d/1WTDo5wjyVUYoM1L6jKQ1tWMlFLGCIwvo/edit?usp=drive_link&amp;ouid=107915002622567384498&amp;rtpof=true&amp;sd=true</a><br>
Neue Grafik im Link</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2, 3, 4)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während das Ziel beider Sozialleistungen darin besteht, das Existenzminimum zu gewährleisten, wird über die Jahre hinweg eine offenkundige Doppelmoral in der Bewertung deutlich. Die Differenz zwischen der finanziellen Unterstützung, die das BAföG bietet, und dem durch das Bürgergeld definierten Existenzminimum hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Zudem sind die Intervalle für die Anpassung der Fördersummen auffallend unregelmäßig und tragen nicht zur Schaffung einer einheitlichen Behandlung bei. Die BuFaK WiWi erachtet daher eine dynamische Kopplung der BAföG-Fördermittel mit dem Bürgergeld als dringend erforderlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wohnkosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Höhe der Wohnkostenpauschale ist bisher unabhängig vom Studienort. Mietpreise sind jedoch stark ortsabhängig und unterscheiden sich in den verschiedenen Städten. Studierende sollten ihren Studienort nicht aufgrund geringerer Mietpreise auswählen müssen. Hierfür existiert bereits eine bedarfsgerechte Förderung wie im Wohngeld. Die Höhe des Wohngeldes wird dabei anhand der jeweiligen Postleitzahl und somit unter Berücksichtigung der örtlichen Mietpreise festgesetzt. Dies gewährleistet, dass das Wohngeld den individuellen Bedürfnissen und Wohnkosten der Studierenden angepasst ist. Wir fordern daher die Streichung der festgesetzten Wohnkostenpauschale und die Einbindung einer bedarfsgerechten Förderung in das BAföG. (5)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Elternunabhängigkeit/Geschwisterunabhängigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sprechen uns für ein elternunabhängigeres BAföG durch eine deutliche Erhöhung der Freibeträge aus, sodass das BAföG einer deutlich höheren Anzahl von Studierenden zugänglich wird. Vollständige Elternunabhängigkeit ohne Bedarfsprüfung lehnen wir ab. Einerseits halten wir die Finanzierbarkeit solcher Maßnahmen für nicht realistisch. Andererseits stehen wir zum Grundsatz der Bedürftigkeitsprüfung von Sozialleistungen. Außerdem fordern wir eine grundsätzliche Geschwisterunabhängigkeit bei der Berechnung der Höhe der Förderung. Geschwister tragen einander gegenüber keine erzieherische oder juristische Verantwortung. Auch haben sie nie finanzielle Förderung vom Staat für das Vorhandensein von Geschwistern erhalten, anders als die Eltern. Es ist nicht verständlich, weshalb sie für die gegenseitige Ausbildung aufkommen oder deren Einkommen bei der Berechnung der Förderung eine Rolle spielen sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Digitalisierung/Antragsprozess</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Antragsprozess zum BAföG wurde in den letzten Jahren schrittweise verbessert und teilweise digitalisiert. Allerdings gibt es nach wie vor keinen vollständig digitalen Antragsprozess. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die vollständige digitale Antragstellung und eine Überarbeitung der Antragsstellung zur einfacheren Handhabung für Studierende. Hierbei ist insbesondere das Schriftstückerfordernis abzuschaffen.<br><br><strong>Übergangsdarlehen</strong><br><br>
Wir fordern die bundesweite Einführung eines staatlich abgesicherten, zinsfreien Übergangsdarlehens für alle BAföG-berechtigten Studierenden, um finanzielle Lücken bei verzögerten Bewilligungen oder Auszahlungen zuverlässig zu schließen. Immer wieder geraten Studierende in existenzielle Notlagen, weil Zahlungen verspätet eintreffen und der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Ein unbürokratisches, schnell auszuzahlendes Übergangsdarlehen schafft hier dringend benötigte Planungssicherheit und schützt vor Studienabbrüchen. Die Maßnahme stärkt Chancengleichheit, entlastet Studierende aus einkommensschwachen Haushalten und reduziert durch klare, bundeseinheitliche Vorgaben den Verwaltungsaufwand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Vermögen und Freibeträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen des BAföG wird von Studierenden gefordert ihr eigenes Vermögen über bestimmten definierten Grenzen aufzubrauchen, bevor staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Im Jahr 2024 konnten Studierende solch ein Vermögen von 15.000€ erhalten, während jeder weitere Euro Vermögen negativ auf den BAföG Höchstsatz angewendet wird. (6) Vor dem Hintergrund, dass Studierende z.B. Fahrzeuge benötigen, um von ihrem Heimatort zur Arbeitsstelle bzw. zur Hochschule kommen und es durchaus sinnvoll ist, auch schon während des Studiums für das Alter vorzusorgen, sind diese Vermögensgrenzen zu gering. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung der Vermögenswerte sowie die explizite Exklusion von z.B. privaten Rentenversicherungen oder anderen Vorsorgeprodukten. Zusätzlich zu den Grenzen im eigenen Vermögen werden nur Studierende gefördert, deren Eltern nicht über ein Haushaltsnettoeinkommen von 2540€ netto verfügen (verheiratete Eltern). (7) Diese Grenze entspricht aus Sicht der BuFaK WiWi nicht der Realität der gesellschaftlichen Mitte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Familien mit mehreren Kindern auch mit höherem Haushaltseinkommen nicht mehr finanziellen Spielraum haben. Daher fordert die BuFaK WiWi die Erhöhung der Freibeträge auf das Median Haushaltseinkommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Förderhöchstdauer</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Förderungshöchstdauer entspricht der sogenannten Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit stimmt oft nicht mit der Realität überein. An den meisten Hochschulen wird eine Studiendauer im Bachelor von 6 oder 7 Semestern vorgeschrieben, obwohl die tatsächliche durchschnittliche Studiendauer oft länger ist. Das setzt die Studierenden unter Druck, ihren Abschluss möglichst schnell zu erreichen, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Viele Studierende sind gezwungen neben dem Studium zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, da die BAföG-Förderung oft nicht ausreicht. Diese zusätzliche Arbeitsbelastung kann nicht nur die Studiendauer verlängern, sondern auch die Qualität ihrer akademischen Leistungen beeinträchtigen. Deshalb setzt sich die BuFaK WiWi dafür ein, die Förderdauer des BAföG an die durchschnittliche Studiendauer in den jeweiligen Studiengängen an den Hochschulen zu koppeln. (8)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Leistungsnachweis abschaffen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BuFaK WiWi fordert die Abschaffung des Leistungsnachweises nach dem 4. Semester und begrüßt somit die Positionierung des Deutschen Studentenwerks zu dieser Thematik. Die Verpflichtung zum Nachweis der erbrachten Leistungen kommt aus Zeiten vor der Einführung der akademischen Titel Bachelor und Master, welche im Rahmen der Bologna-Reform eingeführt wurden und ist somit nicht mehr zeitgemäß. Eine ersatzlose Streichung ist eine naheliegende Form des Bürokratieabbaus, da diese aufgrund der Pandemie sowieso bereits ausgesetzt worden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Übergang Ausbildung/Studium</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bildungswege der Menschen werden immer diverser. So ist es nicht unüblich, dass sich Studienanfänger im Vorfeld ihres Studiums für eine berufliche Ausbildung entschieden haben. Das bedeutet, dass Eltern ein Studium finanzieren müssen, obwohl Sie ihre Kinder bereits in der ersten Ausbildung unterstützt haben. Für den Erhalt von elternunabhängigem BAföG sind derzeit 6 Jahre im Berufsleben erforderlich. Die BuFaK WiWi sieht keinerlei Notwendigkeit mehrerer Jahre Erwerbstätigkeit, die zwischen dem Abschluss der Ausbildung und dem Beginn des Studiums liegen, vorauszusetzen, um Zugang zu elternunabhängigem BAföG nach Abschluss einer Lehre zu erhalten. Wir fordern daher, dass das BAföG für alle Studienanfänger mit beruflicher Ausbildung elternunabhängig geöffnet werden muss. §7 III 4. Berufsausbildungsförderungsgesetz muss insoweit geändert werden. Um eine finanzielle Überbelastung von Staatsmitteln zu vermeiden, soll diese Änderung keine Auswirkung auf die Förderung von Master-Studierende haben, die lediglich einen Bachelor, aber keine Lehre abgeschlossen haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Krankenversicherungsbeitrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der jetzigen Reform ist weiterhin die Krankenversicherungsbeitragsbemessung an das BAföG gekoppelt. Mit steigendem BAföG bedeutet dies eine Erhöhung der Zahlung an die Krankenkassen. Hier werden insbesondere die Studierenden benachteiligt, die kein BAföG erhalten, da diese nach dem 25. Lebensjahr auch diesen Beitrag zahlen müssen, ohne unterstützt zu werden. Dies bedeutet aus Sicht der BuFaK WiWi eine klare Benachteiligung der Studierenden, die sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Daher fordern wir eine Entkopplung der Krankenversicherungsbeiträge vom BAföG.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Startgeld</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einführung eines Startgelds oder eine ähnliche einmalige, finanzielle Förderung zu Beginn eines Studiums befürworten wir. Der Beginn eines Studiums ist vor allem bei einem Wohnortwechsel, bzw. Auszug aus dem Elternhaus, mit signifikanten Ausgaben für Möbel, Einrichtung, Kaution der Wohnung, etc. verbunden. Eine solche Förderung kann Studierenden aus weniger wohlhabenden Familien helfen diese, Hürden zu meistern.<br><br>
Die BuFaK WiWi fordert eine Änderung der aktuellen Voraussetzungen zur Berechtigung zur Studienstarthilfe des Bundes. Die von uns geforderten Kriterien für BaföG sind auf das Startgeld zu übertragen. Somit wird vorausschauend einer Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse von Studierenden mit geringeren finanziellen Mitteln vorgebeugt. Im Zusammenhang mit den oft zu spät eintreffenden BaföG Zahlungen kann Existenzängsten, die mit der Aufnahme eines Studiums eintreten, ebenfalls vorgebeugt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Auslands-BAföG</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Studium im Ausland ist eine lehrreiche Erfahrung für alle Studierenden und leistet auch dem kulturellen Austausch einen großen Dienst. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass viele Studierende die finanziellen Möglichkeiten haben, einen Abschnitt ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Allerdings sind diese Aufenthalte mit hohen Kosten verbunden, die die Eltern der bisher Nicht- BAföG-Berechtigten Studierenden nicht stemmen können oder wollen. Um auch dieser Gruppe der Studierenden einen Studienauslandsaufenthalt zu ermöglichen, fordern wir die Leistungen des Auslands-BAföG elternunabhängig zu gewähren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neue Quellen:<br><br>
(1)<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774">https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774</a><br><br>
(2)<a href="https://www.wiwo.de/politik/deutschland/buergergeld-so-hat-sich-der-regelsatz-beim-alg-ii-entwickelt/27822122.html">https://www.wiwo.de/politik/deutschland/buergergeld-so-hat-sich-der-regelsatz-beim-alg-ii-entwickelt/27822122.html</a><br><br>
(3)<a href="https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/geschichte-und-statistik">https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/geschichte-und-statistik</a><br><br>
(4)<a href="https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/BAfoeG_Bedarfssaetze.pdf">https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/BAfoeG_Bedarfssaetze.pdf</a><br><br>
(5)<a href="https://mlp-se.de/redaktion/mlp-se-de/studentenwohnreport-microsite/2025/report/mlp-studentenwohnreport-2025.pdf">https://mlp-se.de/redaktion/mlp-se-de/studentenwohnreport-microsite/2025/report/mlp-studentenwohnreport-2025.pdf</a><br><br>
(6)<a href="https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/wird-vermoegen-angerechnet/wird-vermoegen-angerechnet.html">https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/wird-vermoegen-angerechnet/wird-vermoegen-angerechnet.html</a><br><br>
(7)<a href="https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/welche-freibetraege-werden-gewaehrt/welche-freibetraege-werden-gewaehrt.html">https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/welche-freibetraege-werden-gewaehrt/welche-freibetraege-werden-gewaehrt.html</a><br><br>
(8)<a href="https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt.html">https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt/wie-lange-wird-bafoeg-gezahlt.html</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Turnusmäßige Bestätigung</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 13:08:57 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>