Änderungen von A5 zu A5
Ursprüngliche Version: | A5 (Version 1) |
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Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 22.09.2024, 09:39 |
Neue Version: | A5 (Version 2) |
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Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 17.11.2024, 12:30 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 23 bis 37 löschen:
Des Weiteren fordert die BuFaK WiWi wiederkehrende Einmalzahlungen des Bundes oder der Länder, um den angesammelten Sanierungsstau der vergangenen Jahrzehnte im Wohnbereich zu beseitigen. Die Sanierungskosten dürfen weder durch eine Erhöhung des Studierendenschaftsbeitrag auf alle Studierenden noch durch eine Mietsteigerung auf die Bewohner:innen der Wohnheime umgelegt werden. Durch wiederkehrende Einmalzahlungen können strukturelle Verluste in den Studierenden- und Studentenwerken verhindern werden.
2019 kamen auf insgesamt 2.897.300 Studierende nur 195.308 Wohnheimplätze, was einer Wohnheimquote von 6,7% entspricht.[5] Diese Wohnheimquote ist im Vergleich zum Jahr 2016 sogar von 7,7% auf 6,7% in 2019 gesunken. Daher fordert die BuFaK WiWi sowohl die Unterstützung des Baus von neuem Wohnraum in Höhe von 50.000€ pro Wohnplatz vom Bund oder den Ländern, wie bereits in Bayern in Höhe von 40.000€ etabliert [6] und finanzierbaren, günstigen Wohnraum für Studierende ein, sowie eine Begrenzung der monatlichen Mieten in den Studierendenwohnheimen, wie bereits in Bayern üblich.
Von Zeile 45 bis 46 löschen:
[5] Vgl. Deutsches Studentenwerk (2017), S. 47 f.
[6] https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/024320213283