Änderungen von A5 zu A5
Ursprüngliche Version: | A5 (Version 2) |
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Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 17.11.2024, 12:30 |
Neue Version: | A5 (Version 3) |
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Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 17.11.2024, 12:32 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 4 bis 12:
Seit 1992 sind die Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb der Studierenden- und Studentenwerke in Deutschland stetig gesunken (siehe Abbildung 1). Im Jahr 20192021 Betrug der Anteil der Landeszuschüsse mit einem Gesamtvolumen von ca. 159,7175,3 Millionen Euro im Durchschnitt nur noch 8,7%11% am Gesamtumsatz der Studierenden- und Studentenwerke.[1] Dem gegenüber steht der Finanzierungsanteil aus den Beiträgen der Studierendenschaft, der im Wintersemester 2019/202020/21 durchschnittlich19,2%23,4% betrug, was einem Beitrag von 74,50€77,99€ pro Studierender:m entspricht.[2][1] Dieser gemittelte Studierendenschaftsbeitrag ist im Wintersemester 2018/192020/21 im Vergleich zum Vorjahr um 2,3% (+1,73€)4,68% (+3,49€) gestiegen.[3][1]
Von Zeile 26 bis 28:
[1] Vgl. Studenten- und Studierendenwerke
im Zahlenspiegel Deutsches Studentenwerk (2017), S. 2(2022),
[2] Vgl. Ebd., S. 2
[3] Vgl. Ebd.