| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Wuppertal |
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| Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
| Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
| Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
A1: Ausweitung der studentischen Partizipation in Gremien im Hochschulgesetz
Antragstext
Der demokratische Grundgedanke sollte sich auch in den Hochschulgremien
wiederfinden und gelebt werden. Aktuell werden Studierende bei der Mitbestimmung
in Hochschulen stark benachteiligt oder teilweise nicht einbezogen.
1. Einbezug von Studierenden in allen lehrbezogenen Hochschulgremien
Der Einbezug von Studierenden ist essentiell für die erfolgreiche Umsetzung von
studienrelevanten Entscheidungen. Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis,
argumentativ und konstruktiv darüber zu diskutieren, was richtig und sinnvoll
ist. Aus diesem Grund fordern wir eine studentische Beteiligung bei allen
lehrbezogenen Hochschulgremien.
2. Eine stärkere Gewichtung studentischer Mitbestimmung in Gremien
Durch das verfassungsgerichtliche Urteil aus dem Jahr 1973 (BVerfGE 35, 79)
wurde die Statusgruppe der Studierenden in Ihrer Mitbestimmung stark geschwächt.
Inhalt des Urteils ist die partielle Beteiligung der akademischen Mitbestimmung
durch die Statusgruppe der Hochschullehrer:innen. Demnach müssen
Hochschullehrer:innen bei lehrbezogenen Entscheidungen die Hälfte der Stimmen
innehaben und bei Entscheidungen, die unmittelbar die Fragen der Forschung
betreffen, sogar über die Hälfte. Dieses Urteil ist bisweilen maßgeblich für die
studentische Mitbestimmung in Deutschland und erschwert diese. Hochschulen
können eine Mehrgewichtung des studentischen Stimmrechts nur schwer vornehmen,
da sie eine Gegenklage auf Grundlage des Urteils aus dem Jahr 1973 fürchten
müssen. Einige Bundesländer haben die Viertelparität bereits in ihrem
Hochschulgesetz für viele Gremien verankert, jedoch gibt es häufig für
ausgewählte Gremien noch Ausnahmeregelungen und vor allem keine einheitliche
Regelung auf Bundesebene.
Studierende sollten in Gremien, in denen sie durch deren Entscheidungen direkt
betroffen sind, nicht von Professoren überstimmt werden können.
Wir als BuFaK WiWi sind der Meinung, dass die Viertelparität die Relevanz
studienbezogener Entscheidungen für Studierende nicht ausreichend widerspiegelt
und fordern, dass die Statusgruppe der Studierenden bei studienrelevanten
Entscheidungen mindestens 50% des Stimmengewichts ausmachen muss. Die
Viertelparität sorgt dafür, dass Statusgruppen bei lehrbezogenen Entscheidungen
mitbestimmen, die sie nicht direkt betreffen. Hierdurch kommt es erneut zu einer
Schwächung der studentischen Mitbestimmung.
Weiterhin ist es wichtig, dass die reale Stimmenverteilung der Studierenden
bestehen bleibt, falls sich die Gewichtung des Stimmrechtes auf die einzelnen
Statusgruppen ändert.
Quellen:
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung
Änderungsanträge
- Ä8 (Charlie Luisa Wiegand (FSR BWL BTU Cottbus Senftenberg), Angenommen)

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