A3: Forderung von flexiblen Prüfungsan- und abmeldungen
Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Antragshistorie: | Version 1(22.09.2024) |
Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Antragshistorie: | Version 1(22.09.2024) Version 8 |
Die BuFaK WiWi fordert eine flexible Handhabung von Prüfungsan- bzw.
abmeldungen.
Anmeldeverfahren werden von Hochschulen individuell durchgeführt und sind
lediglich der Logistik dienlich. Die Handhabung unterscheidet sich häufig sogar
innerhalb einer Hochschule, sodass verschiedene Fakultäten unterschiedliche An-
bzw. Abmeldemodalitäten anwenden. Diese Fristen stehen im Widerspruch zur
Flexibilität und der Studierbarkeit.
An der Universität Jena ist beispielsweise eine Prüfungsanmeldung nur in den
ersten zehn Wochen des Semesters möglich, eine Abmeldung von Klausuren ist nur
bis 4 Wochen vor Beginn des dreiwöchigen Prüfungszeitraums möglich.
Die Anmeldung von Prüfungen an der Goethe-Universität Frankfurt ist nur bis fünf
Wochen vor der Prüfungsphase möglich, das Abmelden nur bis sieben Tage vor dem
Prüfungstermin möglich. Ein Rücktritt von der Prüfung ist im Regelfall
ausgeschlossen.[1]
An der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes sind alle
Studierenden immer und ohne Ausnahme automatisch für ihre Prüfungen angemeldet.
In den ersten beiden Semestern ist eine Abmeldung generell nicht vorgesehen. Zu
Prüfungen des dritten und solchen höheren Semesters können sich Studierende ohne
Angabe von Gründen durch Anzeige beim Prüfungsamt oder im Online Studierenden-
Service abmelden. Das Abmelden führt automatisch zu einer Anmeldung zum
nächstmöglichen Prüfungstermin.[2]
In unseren Augen gibt es keinen Grund, warum Studierende zum Teil mehrere Monate
vor Prüfungstermin von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten müssen. Dies sind
eklatante Einschränkungen der Flexibilität der Studierenden im Vergleich zu
anderen Hochschulen und erschweren das Studium unnötig.
Da diese Fristen oftmals mit Raumplanung und organisatorischen Problemen
begründet werden, möchten wir positive Beispiele an Hochschulen nennen.
Unter anderem an dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) als auch an der
Technischen Universität Dortmund ist die Anmeldung zu schriftlichen
Prüfungsleistungen in der Regel bis zu zwei Wochen vor den jeweiligen Prüfungen
möglich.
Die Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist an der Fakultät
Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Dortmund bis zum Vortag
der Prüfung um 23:59 Uhr ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung findet
online statt.[3}
Am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist ein ausdrücklicher
unbegründeter Rücktritt von einer schriftlichen Prüfung sogar bis unmittelbar
vor der Ausgabe der Prüfungsaufgaben durch Unterschrift im Hörsaal möglich.[4]
An der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin ist die Abmeldung noch
fortschrittlicher. Ein Nichterscheinen zur Prüfung zieht an dieser Hochschule
keinen Fehlversuch nach sich und gilt als automatische Abmeldung von der
Prüfung.[5]
Damit Studierende inhaltliche und zeitliche Aspekte eines Moduls zu Beginn des
Semesters vollständig erfassen können, fordern wir: Das Ende des
Anmeldezeitraums für Prüfungen sollte frühestens nach 80% der Zeit von
Semesterbeginn bis Prüfungsphasebeginn liegen.
Wir fordern auch, dass eine Prüfungsanmeldung auch kurzfristig vor einer
schriftlichen Prüfung ohne negative Konsequenzen für Studierende revidierbar
sein muss. Eine Prüfungsanmeldung etliche Wochen vor einer Prüfung birgt viele,
teilweise bagatellisierte Risiken, wie beispielsweise Planbarkeit, Stresslevel
und (mentale) Gesundheit. Aus verschiedenen Gründen kann die Vorbereitung auf
eine Prüfung gestört werden. In diesem Fall ist eine nicht mehr realisierbare
Abmeldung von der Prüfungsleistung fatal für den Studienverlauf der Studierenden
– gerade bei limitierten Prüfungsversuchen. Ebenso können durch diese Systematik
Zwangsanmeldungen zum nächstmöglichen Prüfungszeitraum zu einem Problem für die
Studierenden führen.
Wir fordern auch, dass eine Prüfungsanmeldung auch kurzfristig vor einer schriftlichen Prüfung ohne negative Konsequenzen für Studierende revidierbar sein muss. Eine Prüfungsanmeldung etliche Wochen vor einer Prüfung birgt viele, teilweise bagatellisierte Risiken, wie beispielsweise Planbarkeit, Stresslevel und (mentale) Gesundheit. Aus verschiedenen Gründen kann die Vorbereitung auf eine Prüfung gestört werden. In diesem Fall ist eine nicht mehr realisierbare Abmeldung von der Prüfungsleistung fatal für den Studienverlauf der Studierenden – gerade bei limitierten Prüfungsversuchen. Ebenso können durch diese Systematik Zwangsanmeldungen ohne Möglichkeit eines Rücktritts zum nächstmöglichen Prüfungszeitraum zu einem Problem für die Studierenden führen, und deswegen lehnen wir diese ab.
Nur ein flexibles Anmeldesystem kann dem Selbstverständnis einer
fortschrittlichen Hochschule gerecht werden. Deshalb sieht die BuFaK WiWi es als
notwendig an, solch flexible Anmeldesysteme an allen Hochschulen einzuführen und
die Möglichkeit eines kurzfristigen Prüfungsrücktritts zu ermöglichen.
Insbesondere Zwangsanmeldungen ohne die Möglichkeit des Rücktritts sind
grundsätzlich abzulehnen.
[2] https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/im-studium/gesetze-und-
studentische-ordnungen/copy_of_AllgemeineStudienundPrfungsordnungASPO.pdf
[4] www.wiwi.kit.edu/lehrePruefungen.php#Abmeldung
[5] https://www.htw-berlin.de/studium/studienorganisation/pruefungen-
praktikum/pruefungsverhinderung/
Turnusmäßige Bestätigung
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