| Veranstaltung: | BuFaK WiWi Wuppertal |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
| Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
| Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
| Antragshistorie: | Version 2 |
A10: Forderung nach einer Reform des Rundfunkbeitrags zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Antragstext
Der Rundfunkbeitrag in der Ausgestaltung von 2013 soll die Finanzierung der
öffentlich-rechtlichen Rundfunksender garantieren. Mehr als 8,4 Milliarden Euro
(2021) werden dabei unabhängig vom Nutzungsverhalten aller Bürger:innen
eingezogen, die in einer eigenen Wohnung leben [1]. Zusätzlich tragen Betriebe
abhängig von ihrer Größe zum Gesamtbeitragsaufkommen bei. Dieses Recht auf
angemessene Finanzierung ist spätestens seit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 2021 verfassungsrechtlich eindeutig geklärt [2].
Die Kritik am Umfang der durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verwendeten
Mittel und deren Umlage auf alle Bürger:innen bleibt jedoch erhalten.
Aus Sicht der BuFaK WiWi ist ein unabhängiger und kritischer Journalismus
unabdingbar für eine gesunde Demokratie. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann
hierbei insb. die unabhängige politische Meinungsbildung und den Diskurs zu
aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen fördern. Die primären
Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen aus Sicht der BuFaK WiWi
deshalb in den Bereichen allgemeinen Nachrichten, politische Bildung, Kultur
sowie der Berichterstattung über regionale Themen.
Die BuFaK WiWi lehnt einen einheitlichen Beitrag für alle Bürger:innen ab.
Insbesondere für Studierende stellt die aktuelle Praxis eine hohe monatliche
Belastung dar, die dem Angebot, insb. für junge Menschen, nicht angemessen ist.
Daher fordert die BuFaK WiWi den grundsätzlichen Erlass des Beitrages für alle
eingeschriebenen Studierenden. Diese Praxis deckt sich mit der Beitragsfreiheit
für andere finanziell schwache Gruppen wie z.B. BAföG- oder Bürgergeld-
Beziehende. Die Befreiung aller Studierenden würde die finanzielle
Grundbelastung dieser wichtigen gesellschaftlichen Gruppe reduzieren. Zudem
würde dies die bestehenden Ungerechtigkeiten wie bspw. die Befreiung von
Wohngemeinschaften, in der mindestens eine Person mit Anspruch auf BAföG
Leistungen lebt, beheben.
Quellen:
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung
Änderungsanträge
- Ä2 (Jan Schmalkuche (Alumnus Uni Bielefeld), Angenommen)

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