Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.09.2024, 09:35 |
A4: Für eine transparente und gerechte Vergabe und Zuteilung von Modulplätzen
Antragstext
Vergabe / Zuteilung von Modulplätzen
Es gibt vielfältige Vergabesysteme für Module an den Hochschulen. Dabei ist es
möglich, dass Studierende nicht wirklich eine Wahl haben, sondern Module
basierend auf einer, von der Hochschule gewählten, Methode, zugeteilt werden.
Oder das Motto: “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” gilt. Das kann vielfältige
Probleme aufwerfen. Es ist üblich, dass für Masterstudiengänge CP in einem
gewissen Fachbereich vorausgesetzt werden. Wenn Module zugeteilt und nicht
gewählt werden, ist es somit möglich, dass diese CP im Bachelor nicht gesammelt
werden können.
Demzufolge ist es in einigen Fällen so, dass Studierende, die erfolgreich ein
Bachelorstudium abgeschlossen haben, nicht einen fachähnlichen Masterstudiengang
an der eigenen Hochschule antreten können. Außerdem widerspricht eine Zuteilung
dem Grundsatz der Berufsfreiheit, da eine solche Zuteilung ein Hindernis für
eine spätere Master- bzw. Berufswahl sein kann. Gerade für Bewerber:innen ist
das Vergabeverfahren nicht nachvollziehbar, sodass bei der Einschreibung davon
ausgegangen wird, eine freie Wahl zwischen den Modulen zu haben.
Vergabesysteme müssen absolut transparent und nachvollziehbar sein, auch schon
für Bewerber:innen. Ziel der Hochschulen muss es sein, der Wahl der Studierenden
angemessene, ausreichende Platzkapazitäten in den Lehrveranstaltungen zur
Verfügung zu stellen und den Anmeldeprozess so weit wie möglich zu vereinfachen.
Dafür müssen eventuell personelle Kapazitäten aufgestockt werden und
Prüfungsformen angepasst werden. Insbesondere wenn eine Klausur als Prüfungsform
gewählt wurde, ist eine Kapazitätsgrenze häufig nicht nachvollziehbar.
Wenn Profile, Vertiefungen oder Module in einem Studiengang angeboten werden, so
sollten diese auch für jeden Studierenden grundsätzlich wahrnehmbar sein.
Vergabesysteme, die Studierende außerhalb der Regelstudienzeit diskriminieren,
sollten nicht zulässig sein. Studierende sollten die Freiheit haben, das zu
lernen, für das Sie sich entscheiden, und nicht was Ihnen ein Algorithmus
zuteilt.
Es sollte außerdem nicht zulässig sein, dass Wahlpflichtmodule aufgrund zu
geringer Nachfrage nicht angeboten werden und den Studierenden, die sich für
diese Module interessieren, somit der Zugang dazu verwehrt bleibt.
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung
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