Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.09.2024, 09:39 |
A5: Langfristige Finanzierung von Studierenden- und Studentenwerken durch Bund und Länder sicherstellen
Antragstext
Die BuFaK WiWi fordert Bund und Länder auf, sich stärker an der Finanzierung der
Studierenden- und Studentenwerke zu beteiligen, um deren Arbeit und Existenz
langfristig zu sichern.
Seit 1992 sind die Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb der Studierenden- und
Studentenwerke in Deutschland stetig gesunken (siehe Abbildung 1). Im Jahr 2019
Betrug der Anteil der Landeszuschüsse mit einem Gesamtvolumen von ca. 159,7
Millionen Euro im Durchschnitt nur noch 8,7% am Gesamtumsatz der Studierenden-
und Studentenwerke.[1] Dem gegenüber steht der Finanzierungsanteil aus den
Beiträgen der Studierendenschaft, der im Wintersemester 2019/20 durchschnittlich
19,2% betrug, was einem Beitrag von 74,50€ pro Studierender:m entspricht.[2]
Dieser gemittelte Studierendenschaftsbeitrag ist im Wintersemester 2018/19 im
Vergleich zum Vorjahr um 2,3% (+1,73€) gestiegen.[3]
Die BuFaK WiWi sieht diese Entwicklungen äußerst kritisch: Einerseits führt die
absolute Höhe sowie die relative Steigerung des Studierendenschaftsbeitrags zu
einer immer größer werdenden finanziellen Belastung für die Studierenden und
andererseits gewinnt der Beitrag als Finanzierungsquelle der Studierenden- und
Studentenwerke zusätzlich an Bedeutung, da die öffentlichen Zuwendungen
zunehmend gekürzt oder nicht an Preissteigerungen angepasst werden.[4] Daher
fordert die BuFaK WiWi eine stärkere finanzielle Beteiligung von Bund oder
Ländern an der Finanzierung der Studierenden- und Studentenwerke und spricht
sich gleichzeitig dafür aus, dass der Finanzierungsanteil der Studierenden- und
Studentenwerke zu maximal 10% aus dem Studierendenschaftsbeitrag besteht.
Des Weiteren fordert die BuFaK WiWi wiederkehrende Einmalzahlungen des Bundes
oder der Länder, um den angesammelten Sanierungsstau der vergangenen Jahrzehnte
im Wohnbereich zu beseitigen. Die Sanierungskosten dürfen weder durch eine
Erhöhung des Studierendenschaftsbeitrag auf alle Studierenden noch durch eine
Mietsteigerung auf die Bewohner:innen der Wohnheime umgelegt werden. Durch
wiederkehrende Einmalzahlungen können strukturelle Verluste in den Studierenden-
und Studentenwerken verhindern werden.
2019 kamen auf insgesamt 2.897.300 Studierende nur 195.308 Wohnheimplätze, was
einer Wohnheimquote von 6,7% entspricht.[5] Diese Wohnheimquote ist im Vergleich
zum Jahr 2016 sogar von 7,7% auf 6,7% in 2019 gesunken. Daher fordert die BuFaK
WiWi sowohl die Unterstützung des Baus von neuem Wohnraum in Höhe von 50.000€
pro Wohnplatz vom Bund oder den Ländern, wie bereits in Bayern in Höhe von
40.000€ etabliert [6] und finanzierbaren, günstigen Wohnraum für Studierende
ein, sowie eine Begrenzung der monatlichen Mieten in den Studierendenwohnheimen,
wie bereits in Bayern üblich.
Quellen:
Abbildung 1 (Quelle: Deutsches Studentenwerk (2020): Studentenwerke im
Zahlenspiegel 2019/20, Deutsches Studentenwerk, Berlin, S. 27)
[1] Vgl. Deutsches Studentenwerk (2017), S. 2
[2] Vgl. Ebd., S. 2
[3] Vgl. Ebd.
[4] Vgl. Ebd., S. 26.
[5] Vgl. Deutsches Studentenwerk (2017), S. 47 f.
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung
Kommentare
Marcel Seel:
Fabian Althoff - WInfo Uni Trier:
Hier der Artikel, im Letzten Satz ist der Link
https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/land-staerkt-psychosoziale-beratung-der-studierendenwerke-mit-500000-euro
Stephan Krüger Aluminuss: