Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.09.2024, 10:48 |
A9: Notwendigkeit der Förderung und des Ausbaus von studentischem Wohnraum
Antragstext
Die BuFaK WiWi fordert die aktuell prekäre Situation für Studierende auf dem
Wohnungsmarkt zu verbessern. Das Projekt „Junges Wohnen“ vom BMBF, welches im
März 2023 in Kraft getreten ist, ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Gleichzeitig bleibt unklar welche Auswirkung das Programm auf die geringe
Unterbringungsquote von 9,52% [4] der Studierenden in Wohnheimen haben wird. Die
BuFaK fordert das Programm kontinuierlich zu überwachen und frühzeitige
Anpassungen durchzuführen. Auch sollten Maßnahmen zur Nachverdichtung im
Innenbereich umgesetzt und Auswirkungen der Sharing Economy auf studentisches
Wohnen geprüft werden.
Projekt „Junges Wohnen“ zur Förderung von Wohnheimaus-, neu-, und -umbau
Als Reaktion auf die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt speziell für
junge Menschen hat die Ampel Regierung das Projekt „Junges Wohnen“ ins Leben
gerufen. „Dieses Programm ist ein Sonderprogramm im Rahmen des sozialen
Wohnungsbaus. Aus dessen Mitteln werden im Jahr 2023 insgesamt 500 Millionen
Euro bereitgestellt. […] Ziel ist die Förderung von Wohnheimplätzen für
Studierende und Auszubildende. Die Finanzmittel können für den Aus-, Neu- oder
Umbau neuer Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende verwendet werden.”
[5] Die 500 Millionen vom Bund werden dabei um mindestens 30% seitens der Länder
ergänzt. diesen Beitrag um mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen
Bundesmittel. Wir haben seit langem auf die prekäre Wohnsituation in
Universitätsstädten hingewiesen und begrüßen die aktuellen Entwicklungen und das
Projekt der Regierung. Jedoch weisen wir auch weiterhin darauf hin, dass die
Sanierungen nicht zur überproportionalen Erhöhung des
Studierendenschaftsbeitrages für alle Studierenden noch für eine Mietsteigerung
der Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnheime genutzt werden soll. Auch in den
neuen Wohnheimen sollten die Mieten studierendengerecht festgelegt werden. Zudem
sollte auch außerhalb des Projektes der Bau von Wohnheimen nur in Ausnahmefällen
an private Stellen überlassen werden, da so keine solidarische Förderung der
Mieten möglich ist. Darüber hinaus liegen die Mieten in privaten
Studierendenwohnheimen oftmals über der Wohngeldpauschale des BAföG Satzes. In
Zukunft sollten durch wiederkehrende Einmalzahlungen strukturelle Verluste und
die Entstehung eines erneuten Sanierungsstaus im Wohnbereich in den
Studierenden- und Studentenwerken verhindern werden. Außerdem ist das Programm
zur Unterstützung des Baus von neuem Wohnraum in Höhe von 45.000€ pro Wohnplatz
vom Bund oder den Ländern, wie bereits in Bayern in Höhe von 45.000€ [2]
etabliert, fordern wir fortzuführen.
Sharing Flats (Airbnb)
Airbnb als Teil der Sharing Economy bedient sich an bestehenden Ressourcen und
vermarktet sie auf einem neuen Markt, der nicht der Öffentlichkeit zum Wohnen
zugänglich ist. Hierbei wird vor allem versucht aus der Kurzzeitvermietung für
Touristen Kapital zu schlagen. Somit werden Wohnungen teurer als Feriendomizil
vermietet und stehen nicht mehr zur Nutzung studentischen Wohnraum zur
Verfügung.
Negative Effekte solcher Entwicklungen lassen sich weltweit in Großstädten, aber
auch schon in angesagten Gegenden beobachten. Die einkommensschwachen
Studierenden werden aus ihrem Viertel verdrängt und müssen sich neue bezahlbare
Gebiete in ihrer Stadt suchen. Seit einiger Zeit bedienen sich Kommunen an
Zweckentfremdungsverbots Satzungen, die lokal angepasst werden.
Die BuFaK WiWi fordert die Kommunen auf, sich der aktuellen Situation durch
illegale Ferienwohnungen bewusst zu werden und dem Bedarf entsprechend zu
reagieren, um die Zweckentfremdung des Wohnraums und damit verbundenen
Mietpreissteigerungen einzudämmen.
Nachverdichtung im Innenbereich
Die BuFaK WiWi sieht ein kommunales Monitoring von innerstädtischen Freiflächen
als Potential, um Wohnraum in beliebten und für Studierende geeignete Vierteln
zu schaffen. Hierbei würden bereits bestehende rechtliche Instrumente genutzt
werden, um schließlich eine effiziente Nutzung der urbanen Flächen zu erzielen.
Dies kann durch das Schließen von Baulücken, eine Blockrandbebauung, das
Aufstocken vorhandener Bauten, die Hinterlandbebauung sowie den Abriss von
Bauten zur Errichtung neuer, größerer Gebäude geschehen. Vorteilhaft ist vor
allem die Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur. So müssen nicht erst neue
Gebiete erschlossen werden und die vorhandene Infrastruktur kann in ihren
Fixkosten einfach auf eine höhere Anzahl Einwohner umgelegt werden. Diese
Maßnahmen helfen also auch, die Kosten der Mieter:innen zu reduzieren und somit
erschwinglich für Studierende zu gestalten. Umnutzung von bestehenden Gebäuden.
Bislang werden Gebäude, dessen Nutzung nicht mehr fortgeführt werden kann,
zumeist abgerissen und durch teure Neubauten ersetzt. Gute Beispiele hierfür
sind die Schließung von Kasernen und Krankenhäusern. Diese sollen aus Sicht der
BuFaK WiWi nicht abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Stattdessen
betrachtet die BuFaK WiWi eine Neunutzung als Wohnraum nach einer Kernsanierung
als angemessen. Auch in diesem Fall können wieder große Kosten eingespart
werden, was dazu führt, niedrigere Mieten für solche Wohnflächen zu erheben.
Begründung
Überarbeitung des Positionspapiers
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