Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.09.2024, 09:30 |
A1: Ausweitung der studentischen Partizipation in Gremien im Hochschulgesetz
Antragstext
Der demokratische Grundgedanke sollte sich auch in den Hochschulgremien
wiederfinden und gelebt werden. Aktuell werden Studierende bei der Mitbestimmung
in Hochschulen stark benachteiligt oder teilweise nicht einbezogen.
1. Einbezug von Studierenden in allen lehrbezogenen Hochschulgremien
Der Einbezug von Studierenden ist essentiell für die erfolgreiche Umsetzung von
studienrelevanten Entscheidungen. Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis,
argumentativ und konstruktiv darüber zu diskutieren, was richtig und sinnvoll
ist. Aus diesem Grund fordern wir eine studentische Beteiligung bei allen
lehrbezogenen Hochschulgremien.
2. Eine stärkere Gewichtung studentischer Mitbestimmung in Gremien
Durch das verfassungsgerichtliche Urteil aus dem Jahr 1973 wurde die
Statusgruppe der Studierenden in Ihrer Mitbestimmung stark geschwächt. Inhalt
des Urteils ist die sogenannte Professorenmehrheit, die in den meisten
Hochschulgremien bis heute Bestand hat. Demnach müssen Professor:innen bei
lehrbezogenen Entscheidungen die Hälfte der Stimmen innehaben und bei
Entscheidungen, die unmittelbar die Fragen der Forschung betreffen, sogar über
die Hälfte. Dieses Urteil ist bisweilen maßgeblich für die studentische
Mitbestimmung in Deutschland und erschwert diese. Hochschulen können eine
Mehrgewichtung des studentischen Stimmrechts nur schwer vornehmen, da sie eine
Gegenklage auf Grundlage des Urteils aus dem Jahr 1973 fürchten müssen. Einige
Bundesländer haben jedoch trotz des Urteils die Viertelparität in ihr
Hochschulgesetz implementiert (bspw. Nordrhein-Westfalen und Thüringen).
Studierende sollten in Gremien, in denen sie durch deren Entscheidungen direkt
betroffen sind, nicht von Professoren überstimmt werden können.
Wir als BuFaK WiWi sind der Meinung, dass die Viertelparität die Relevanz
studienbezogener Entscheidungen für Studierende nicht ausreichend widerspiegelt
und fordern, dass die Statusgruppe der Studierenden bei studienrelevanten
Entscheidungen mindestens 50% des Stimmengewichts ausmachen muss. Die
Viertelparität sorgt dafür, dass Statusgruppen bei lehrbezogenen Entscheidungen
mitbestimmen, die sie nicht direkt betreffen. Hierdurch kommt es erneut zu einer
Schwächung der studentischen Mitbestimmung.
Das Ziel sollte sein, Entscheidungen einstimmig zu treffen, um eine
Konsenslösung zu finden.
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung
Änderungsanträge
- Ä1 (Leonard Heimann (BuFaK Rat), Eingereicht)
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