Änderungen von A2 zu A2
Ursprüngliche Version: | A2 (Version 2) |
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Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 15.11.2024, 14:55 |
Neue Version: | A2 (Version 3) |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 16.11.2024, 16:57 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 18:
Hintergrund
Sowohl in den ESG als auch in der MRVO ist festgelegt, dass Akkreditierungsberichte inkl. Akkreditierungsentscheidungen veröffentlicht werden müssen. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die internen Verfahren von systemakkreditierten Hochschulen, die in diesem Punkt der Transparenz nicht hinter der Programmakkreditierung zurückfallen dürfen. Der Akkreditierungsrat hat in seinem Beschluss vom 17.09.2019 weitere Hinweise erarbeitet und verfügbar gemacht, wie systemakkreditierte Hochschulen ihre sogenannten Qualitätsberichte zu veröffentlichen haben und definiert Ansprüche an jene Qualitätsberichte. Laut diesem Beschluss ist es spätestens ab dem 30.09.2020 nur noch in Verbindung mit einem Qualitätsbericht möglich, den eigenen Studiengang in die Akkredtierungsdatenbank einzutragen. Die BuFaK WiWi spricht sich dafür aus, dass von systemakkreditierten Hochschulen diese Qualitätsberichte nun eingefordert werden und begrüßen den Beschluss des Akkreditierungsrates vom 17.09.2019. Da es seitens einzelner Hochschulen den Wunsch gibt, die Anforderungen an Qualitätsberichte zu verändern und der inhaltliche Mehrwert dieser Berichte stark angezweifelt wurde, soll dieses Papier die studentische Position darstellen.
Die Veröffentlichung von Akkreditierungsberichten und -entscheidungen ist sowohl in den Europäischen Standards und Leitlinien (ESG) als auch in der Musterrechtsverordnung (MRVO) festgeschrieben. Dies betrifft gleichermaßen die internen Verfahren systemakkreditierter Hochschulen, um sicherzustellen, dass sie in Sachen Transparenz nicht hinter den Vorgaben der Programmakkreditierung zurückbleiben. Der Beschluss des Akkreditierungsrats vom 17.09.2019 konkretisiert die Anforderungen an die Veröffentlichung sogenannter Qualitätsberichte und stellt klar, dass Studiengänge spätestens seit dem 30.09.2020 nur in Verbindung mit einem solchen Bericht in die Akkreditierungsdatenbank eingetragen werden können.
Die BuFaK WiWi unterstützt diese Regelung ausdrücklich und fordert eine konsequente Umsetzung durch systemakkreditierte Hochschulen. Angesichts der Bestrebungen einzelner Hochschulen, die Anforderungen an Qualitätsberichte zu ändern oder deren inhaltlichen Mehrwert in Frage zu stellen, repräsentiert dieses Positionspapier die studentische Perspektive. Es betont die Bedeutung von Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung durch öffentlich zugängliche und aussagekräftige Qualitätsberichte. Außerdem fordert die BuFaK WiWi von systemakkreditierten Hochschulen den studentischen Mitgliedern in Akkreditierungsverfahren umfassenden Zugang zu den Berichten vergangener Akkreditierungen ermöglichen, um den Wissenstransfer zwischen wechselnden studentischen Vertretern zu gewährleisten.