Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Angenommen |
Antragshistorie: | Version 4 |
A5: Langfristige Finanzierung von Studierenden- und Studentenwerken durch Bund und Länder sicherstellen
Antragstext
Die BuFaK WiWi fordert Bund und Länder auf, sich stärker an der Finanzierung der
Studierenden- und Studentenwerke zu beteiligen, um deren Arbeit und Existenz
langfristig zu sichern.
Seit 1992 sind die Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb der Studierenden- und
Studentenwerke in Deutschland stetig gesunken (siehe Abbildung 1). Im Jahr 2021
Betrug der Anteil der Landeszuschüsse mit einem Gesamtvolumen von ca. 175,3
Millionen Euro im Durchschnitt 11% am Gesamtumsatz der Studierenden- und
Studentenwerke.[1] Dem gegenüber steht der Finanzierungsanteil aus den Beiträgen
der Studierendenschaft, der im Wintersemester 2020/21 durchschnittlich
23,4% betrug, was einem Beitrag von 77,99€ pro Studierender:m entspricht.[1]
Dieser gemittelte Studierendenschaftsbeitrag ist im Wintersemester 2020/21 im
Vergleich zum Vorjahr um 4,68% (+3,49€) gestiegen.[1]
Die BuFaK WiWi sieht diese Entwicklungen äußerst kritisch: Einerseits führt die
absolute Höhe sowie die relative Steigerung des Studierendenschaftsbeitrags zu
einer immer größer werdenden finanziellen Belastung für die Studierenden und
andererseits gewinnt der Beitrag als Finanzierungsquelle der Studierenden- und
Studentenwerke zusätzlich an Bedeutung, da die öffentlichen Zuwendungen
zunehmend gekürzt oder nicht an Preissteigerungen angepasst werden.[2] Daher
fordert die BuFaK WiWi eine stärkere finanzielle Beteiligung von Bund oder
Ländern an der Finanzierung der Studierenden- und Studentenwerke und spricht
sich gleichzeitig dafür aus, dass der Finanzierungsanteil der Studierenden- und
Studentenwerke zu maximal 10% aus dem Studierendenschaftsbeitrag besteht.
Der Betrieb der Mensen ist eine zentrale Aufgabe der Studierenden- und
Studentenwerke und trägt wesentlich zur sozialen Infrastruktur für Studierende
bei. Angesichts der starken (über inflationären) Preissteigerungen in den
vergangenen Jahren ist jedoch eine deutliche Verschlechterung der
Erschwinglichkeit der Mahlzeiten festzustellen. Dies stellt insbesondere für
Studierende aus einkommensschwachen Haushalten eine erhebliche Belastung dar.
Die BuFaK WiWi fordert daher eine finanzielle Unterstützung durch Bund und
Länder, analog zum Modell des "Schleswig-Holstein-Tellers" [3], um
subventionierte und erschwingliche Mahlzeiten sicherzustellen. Gleichzeitig muss
die Qualität der Speisen gewährleistet werden: Diese sollen nicht nur günstig,
sondern auch nahrhaft und ausgewogen sein, um den Anforderungen an eine gesunde
Ernährung gerecht zu werden.
Die Finanzierung der Verpflegung von Studierenden ist von zentraler Bedeutung,
stellt jedoch eine erhebliche finanzielle Herausforderung dar. Daher ist es
essenziell, dass Bund und Länder Verantwortung übernehmen und sich aktiv an der
Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Unterstützung der
Studierendenwerke beteiligen. Die Bezuschussung von Essen sollte nicht zu der
Erhöhung der Beiträge der Studierendenschaft führen.
Quellen:
Abbildung 1 (Quelle: Deutsches Studentenwerk (2020): Studentenwerke im
Zahlenspiegel 2019/20, Deutsches Studentenwerk, Berlin, S. 27)
[1] Vgl. Studenten- und Studierendenwerke
im Zahlenspiegel Deutsches Studentenwerk (2022),
[2] Vgl. Ebd., S. 26.
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung
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