Änderungen von A15 zu A15
Ursprüngliche Version: | A15 (Version 9) |
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Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 16.11.2024, 15:25 |
Neue Version: | A15 (Version 10) |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 16.11.2024, 15:26 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 54 bis 56 löschen:
Drittmitteln zu verringern, fordert die BuFaK WiWi eine signifikante Erhöhung der staatlichen Fördermittel für die Wissenschaft
und Forschungunabhängig von der momentanen Regierungspolitik. Nur durch eine
Von Zeile 63 bis 78:
um allen Beteiligten Handlungssicherheit zu geben. Es muss sichergestellt werden, dass Meinungs- und
Versammlungsfreiheit gewährleistet wird, ohne jedoch Diskriminierung gegen bestimmte Gruppen oder einzelne Personen zuzulassen. Ein sicheres Umfeld ist essenziell um vielfältige Publikationen zu gewährleisten.Versammlungsfreiheit gewährleistet wird, ohne jedoch Diskriminierung gegen bestimmte Gruppen oder einzelne Personen zuzulassen. Ein sicheres Umfeld ist essenziell um vielfältige Publikationen zu gewährleisten.
6. Umgang mit Äußerungen auserhalb der Meinungsfreiheit: Zugleich stellt die BuFaK klar, dass diese Freiheit ihre Grenzen dort findet, wo Äußerungen oder Handlungen zu Gewalt aufrufen oder gegen die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstoßen. Solche Fälle fallen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit und müssen klar sanktioniert werden.
7. Die BuFaK WiWi fordert, dass Hochschulangehörige die Freiheit haben, ihre wissenschaftlichen Arbeiten in der von ihnen gewählten Schreibweise, einschließlich geschlechtergerechter Sprache, zu verfassen, ohne Repressionen oder akademische Nachteile befürchten zu müssen.
Umgang mit Äußerungen auserhalb der Meinungsfreiheit: Zugleich stellt die BuFaK klar, dass diese Freiheit ihre Grenzen dort findet, wo Äußerungen oder Handlungen zu Gewalt aufrufen oder gegen die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstoßen. Solche Fälle fallen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit und müssen klar sanktioniert werden.
Die BuFaK WiWi fordert, dass Hochschulangehörige die Freiheit haben, ihre wissenschaftlichen Arbeiten in der von ihnen gewählten Schreibweise, einschließlich geschlechtergerechter Sprache, zu verfassen, ohne Repressionen oder akademische Nachteile befürchten zu müssen.