Quasi im Text mit drin.
Antrag: | Reformforderungen für die Novelle des BAföGs |
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Antragsteller*in: | Julius Hoffmann (Alumni) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07.05.2022, 17:15 |
Antrag: | Reformforderungen für die Novelle des BAföGs |
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Antragsteller*in: | Julius Hoffmann (Alumni) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07.05.2022, 17:15 |
Reformforderungen für die Novelle des BAföG
Familien helfen diese, Hürden zu meistern.Auslands-BAföG
Ein Studium im Ausland ist eine lehrreiche Erfahrung für alle Studierenden und leistet auch dem kulturellen Austausch einen großen Dienst. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass viele Studierende die finanziellen Möglichkeiten haben, einen Abschnitt ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Allerdings sind diese Aufenthalte mit hohen Kosten verbunden, die die Eltern der bisher Nicht-BAföG-berechtigten Studierenden nicht stemmen können oder wollen. Um auch dieser Gruppe der Studierenden einen Studienauslandsaufenthalt zu ermöglichen, fordern wir die Leistungen des Auslands-BAföG elternunabhängig zu gewähren.
Quellen
Einleitung
Die BuFaK WiWi begrüßt die angestrebte Novelle des BAföG für das Wintersemester
22/23. Aus Sicht der BuFaK WiWi gehen die damit einhergehenden Anpassungen
jedoch nicht weit genug. Damit das Studium für alle Studierenden finanzierbar
ist und Chancengleichheit gewährleistet werden kann, sprechen wir uns für eine
grundlegende und strukturelle Reform des BAföG aus.
Das langfristige Ziel der Ausbildungsförderung muss aus Sicht der BuFaK WiWi
sein, alle Studierenden aus Haushalten mit weniger Einkommen als der Median der
Haushalte zu fördern. Das Median Haushaltseinkommen lag im Jahr 2018 im
Intervall zwischen 2600-3600 € (5).
Grundsätzlich fordern wir die Struktur des BAföGs in Zukunft folgendermaßen zu
gestalten:
1. Ein elternunabhängiger Sockelbeitrag in Höhe des Kindergeldes, welcher für
die mediane Dauer des jeweiligen Studiengangs gezahlt werden soll.
2. Ein bedarfsorientierter Voll-Zuschuss, welcher durch höhere
Einkommensgrenzen, höhere Freibeträge auf Zuverdienste und Vermögen und die
Exklusion von bestimmten Investmentklassen (z.B. Altersvorsorge) bei der
Vermögensbewertung mehr Elternunabhängigkeit zulässt. Höhe des Zuschuss ist nach
Höhe des Haushaltseinkommens gestaffelt.
3. Ein zinsfreies Darlehen mit dem das BAföG bis zum Höchstsatz aufgestockt
werden kann, welches auch für nicht-zuschussberechtigte Studierende verfügbar
ist.
Durch diese Maßnahmen wird das BAföG mehr Studierenden zugänglich, wird
elternunabhängiger und kann bei Bedarf oder Wunsch aufgestockt werden. Im
Folgenden werden unsere Forderung gesondert erläutert.
Höhe und Ausrichtung/Kopplung
Wir befürworten die geplante Erhöhung der Grundbedarfsförderung von 427€ auf
449€. Gleichzeitig möchten wir hervorheben, dass der Grundbedarf im Jahre 2019
von 419€ auf 427€ erhöht wurde (1) und die vorherige Anpassung zum WS 16/17 in
Kraft getreten ist. Der Grundbedarf hat sich demnach vom WS16/17 zum WS22/23 um
30€ erhöht. Umgerechnet entspricht dies einem Anstieg der Förderung von 7% in 6
Jahren, bei einer durchschnittlichen jährlichen Inflation von 1,7% (2017-2021)
(2). Folglich gleicht die Erhöhung des BAföG nicht die Inflation aus und
Studierende haben somit nach der Erhöhung real weniger Förderung als 2016. Für
das Jahr 2022 wird eine deutlich höhere Inflation als in den Jahren zuvor
erwartet, die in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt sind.Außerdem
fordern wir die Höhe der Grundbedarfsförderung an die Höhe des ALG 2 Regelsatzes
für Alleinstehende zu koppeln. Ende des Jahres 2022 wird der Grundbedarf an das
Niveau vom Regelsatz von 449€ eines Alleinstehenden nach ALG 2 (3) angepasst.
Die Regelsätze beim Arbeitslosengeld werden jährlich überprüft und angepasst,
eine Anpassung der Grundbedarfsförderung beim BAföG erfolgte in der
Vergangenheit jedoch nur alle vier Jahre. Eine Diskriminierung von Studierenden
durch eine niedrigere Förderung aufgrund seltenerer Überprüfung und
willkürlicher Erhöhung finden wir an dieser Stelle weder verständlich noch
akzeptabel. Das Bundesverwaltungsgericht sieht diese Praxis als
grundgesetzwidrig an (4).
Wohnkosten
Die Höhe der Wohnkostenpauschale ist bisher unabhängig vom Studienort.
Mietpreise sind jedoch stark ortsabhängig und unterscheiden sich in den
verschiedenen Städten. Studierende sollten ihren Studienort nicht aufgrund
geringerer Mietpreise auswählen müssen, sondern Faktoren wie die Qualität von
Studium und Lehre, angebotene Studiengänge oder soziale Faktoren (z.B. Nähe zum
Heimatort) sollten als Entscheidungskriterium berücksichtigt werden dürfen. Wir
fordern daher eine Staffelung der Wohnkostenpauschale an die jeweils regionalen
Mietpreise, wie dies beispielsweise bei Sozialhilfen gängige Praxis ist.
Elternunabhängigkeit/Geschwisterunabhängigkeit
Wir sprechen uns für ein elternunabhängigeres BAföG durch eine deutliche
Erhöhung der Freibeträge aus, sodass das BAföG einer deutlich höheren Anzahl von
Studierenden zugänglich wird. Vollständige Elterunabhängigkeit ohne
Bedarfsprüfung lehnen wir ab. Einerseits halten wir die Finanzierbarkeit solcher
Maßnahmen für nicht realistisch. Andererseits stehen wir zum Grundsatz der
Bedürftigkeitsprüfung von Sozialleistungen.
Außerdem fordern wir eine grundsätzliche Geschwisterunabhängigkeit bei der
Berechnung der Höhe der Förderung. Geschwister tragen einander gegenüber keine
erzieherische oder juristische Verantwortung. Auch haben sie nie finanzielle
Förderung vom Staat für das Vorhandensein von Geschwistern erhalten, anders als
die Eltern. Es ist nicht verständlich, weshalb sie für die gegenseitige
Ausbildung aufkommen oder deren Einkommen bei der Berechnung der Förderung eine
Rolle spielen sollte.
Digitalisierung/Antragsprozess
Der Antragsprozess zum BAföG wurde in den letzten Jahren schrittweise verbessert
und teilweise digitalisiert. Allerdings gibt es nach wie vor keinen vollständig
digitalen Antragsprozess. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die vollständige
digitale Antragstellung und eine Überarbeitung der Antragsstellung zur
einfacheren Handhabung für Studierende. Hierbei ist insbesondere das
Schriftstückerfordernis abzuschaffen.
Freibeträge
Im Rahmen des BAföG wird von Studierenden gefordert ihr eigenes Vermögen über
bestimmten definierten Grenzen aufzubrauchen, bevor staatliche Leistungen in
Anspruch genommen werden können. Im Jahr 2021 konnten Studierende so ein
Vermögen von 8200€ erhalten, während jeder weitere Euro Vermögen negativ auf den
BAföG Höchstsatz angewendet wird. Vor dem Hintergrund, dass Studierende z.B.
Fahrzeuge benötigen, um von ihrem Heimatort zur Arbeitsstelle bzw. zur
Hochschule kommen und es durchaus sinnvoll ist, auch schon während des Studiums
für das Alter vorzusorgen, sind diese Vermögensgrenzen zu gering. Daher fordert
die BuFaK WiWi die Erhöhung der Vermögenswerte sowie die explizite Exklusion von
z.B. privaten Rentenversicherungen oder anderen Vorsorgeprodukten.
Zusätzlich zu den Grenzen im eigenen Vermögen werden nur Studierende gefördert,
deren Eltern nicht über ein Haushaltsnettoeinkommen von 2000€ netto verfügen
(verheiratete Eltern) (1). Diese Grenze entspricht aus Sicht der BuFaK WiWi
nicht der Realität der gesellschaftlichen Mitte, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass Familien mit mehreren Kindern auch mit höherem
Haushaltseinkommen nicht mehr finanziellen Spielraum haben. Daher fordert die
BuFaK WiWi die Erhöhung der Freibeträge auf das Median Haushaltseinkommen.
Förderhöchstdauer
Die Regelstudienzeit entspricht meistens nicht der Realität. So sind in den
meisten Fällen eine Anzahl von 6 oder 7 Semestern vorgegeben. Die mediane
Studiendauer ist oft deutlich höher, sodass Studierende unter Druck zu einem
Abschluss ihres Studiums kommen müssen, da sonst eine finanzielle Belastung
droht. Deshalb fordert die BuFaK WiWi die Kopplung der Förderdauer des BAföG an
die mediane Studiendauer des Studiengangs an der jeweiligen Hochschule.
Leistungsnachweis abschaffen
Die BuFaK WiWi fordert die Abschaffung des Leistungsnachweises nach dem 4.
Semester und begrüßen somit die Positionierung des Deutschen Studentenwerks zu
dieser Thematik. Die Verpflichtung zum Nachweis der erbrachten Leistungen kommt
aus Zeiten vor der Einführung der akademischen Titel Bachelor und Master, welche
im Rahmen der Bologna-Reform eingeführt wurden und ist somit nicht mehr
zeitgemäß. . Eine ersatzlose Streichung ist eine naheliegende Form des
Bürokratieabbaus, da diese aufgrund der Pandemie sowieso bereits ausgesetzt
worden ist. Der BAföG-Leistungsnachweis wirkte in der Vergangenheit (7)
signifikant sozialgruppenspezifisch: 21 % der Studierenden aus niedriger
Bildungsherkunft konnten deshalb nicht weiterhin durch BAföG gefördert werden,
hingegen nur 12 % aus gehobener bzw. hoher Bildungsherkunft und 13 % aus
mittlerer Bildungsherkunft.
Übergang Ausbildung/Studium
Die Bildungswege der Menschen werden immer diverser. So ist es nicht unüblich,
dass sich Studienanfänger im Vorfeld ihres Studiums für eine berufliche
Ausbildung entschieden haben. Das bedeutet, dass Eltern ein Studium finanzieren
müssen, obwohl Sie ihre Kinder bereits in der ersten Ausbildung unterstützt
haben. Aus Sicht der BuFaK WiWi ist eine an eine berufliche Ausbildung
angeschlossenes Studium eine Fortsetzung des Bildungsweges, kein Teil der
Erstausbildung und damit sollten Eltern nicht weiterhin unterhaltspflichtig
sein. Wir fordern daher, dass das BAföG für alle Studienanfänger mit beruflicher
Ausbildung elternunabhängig geöffnet werden muss, um diesen ohne finanziellen
Druck ein Studium zu ermöglichen und die Eltern zu entlasten.
Altersgrenze
Die BuFaK WiWI begrüßt die Erhöhung der Altersgrenze von 30 Jahren auf 45 Jahre.
Somit kann es Quereinsteiger:innen ermöglicht werden, ihren beruflichen
Werdegang in eine neue Richtung zu lenken oder Berufstätigen eine akademische
Weiterbildung in ihrem Fachbereich durchzuführen. Dadurch trägt die Erhöhung der
Altersgrenze zur Förderung von lebenslangem Lernen bei.
KV-Beitrag
In der jetzigen Reform ist weiterhin die KV-Beitragsbemessung an das BAföG
gekoppelt. Mit steigendem BAfög bedeutet dies eine Erhöhung der Zahlung an die
Krankenkassen. Hier werden insbesondere die Studierenden benachteiligt, die kein
BAföG erhalten, da diese nach dem 25. Lebensjahr auch diesen Beitrag zahlen
müssen, ohne unterstützt zu werden. Dies bedeutet aus Sicht der BuFaK WiWi eine
klare Benachteiligung der Studierenden, die sich ihren Lebensunterhalt selbst
verdienen. Daher fordern wir eine Entkopplung der KV-Beiträge vom BAföG.
Studiengangwechsel
Aktuell sind durch BAföG geförderte Studierende dazu berechtigt ihren
Studiengang ohne das Angeben von Gründen vor dem 3. Fachsemester zu wechseln.
Wir erachten zwei Semester nicht als ausreichend, um abschließend feststellen zu
können, ob es sich bei dem ausgewählten Studiengang um die individuell beste
Entscheidung handelt. Die Wahl des Studiengangs ist wegweisend und beeinflusst
den beruflichen Werdegang maßgeblich, daher sollte Studierenden für diese
Entscheidung länger als zwei Semester Zeit gegeben werden, ohne das bei einem
eventuellen Studiengangwechsel die nicht mehr mögliche Finanzierbarkeit des
eigenen Studiums als Entscheidungskriterium im Vordergrund steht. Wir fordern
daher, dass BAföG-Empfangende ihren Studiengang bis zum Abschluss des 4.
Semester ohne die Angabe von Gründen wechseln dürfen.
Startgeld
Die Einführung eines „Startgelds“ oder ähnliche einmalige, finanzielle Förderung
zum Beginn eines Studiums befürworten wir. Der Beginn eines Studiums ist vor
allem bei einem Wohnortwechsel, bzw. Auszug aus dem Elternhaus, mit
signifikanten Ausgaben in Möbel, Einrichtung, Kaution der Wohnung, etc.
verbunden. Eine solche Förderung kann Studierenden aus weniger wohlhabenden
Familien helfen diese, Hürden zu meistern.Auslands-BAföG
Ein Studium im Ausland ist eine lehrreiche Erfahrung für alle Studierenden und leistet auch dem kulturellen Austausch einen großen Dienst. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass viele Studierende die finanziellen Möglichkeiten haben, einen Abschnitt ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Allerdings sind diese Aufenthalte mit hohen Kosten verbunden, die die Eltern der bisher Nicht-BAföG-berechtigten Studierenden nicht stemmen können oder wollen. Um auch dieser Gruppe der Studierenden einen Studienauslandsaufenthalt zu ermöglichen, fordern wir die Leistungen des Auslands-BAföG elternunabhängig zu gewähren.
Quellen
Quasi im Text mit drin.
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