A7: Kritische Entwicklung bezüglich Masterzulassungsverfahren
Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 27.03.2022, 13:17 |
Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 27.03.2022, 13:17 |
Die BuFaK WiWi vertritt die Position, dass Studiengänge mit gleichem Namen nicht
generell vergleichbar sind. Hinsichtlich der Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
für die Masterstudiengänge hält sie daher folgende Aspekte für sinnvoll:
Die BuFaK WiWi vertritt die Position, dass Studiengänge mit gleichem Namen nicht generell vergleichbar sind. Hinsichtlich der Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für die Masterstudiengänge hält sie daher folgende Aspekte für sinnvoll:
Die BuFaK WiWi vertritt die Position, dass es trotz der Intentionen der Bologna-Reform weiterhin Hürden beim Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen gibt. Um diese Hürden abzubauen müssen aus Sicht der BuFaK WiWi folgende Aspekte bei der Formulierung von Zulassungskriterien beachtet werden:
Besonders im Sinne des in Punkt 1 benannten Kriteriums der Vergleichbarkeit,
sollen sich noch nicht erbrachte Leistungen im Bachelor nicht auf die Bewertung
der Gesamtleistung des Studierenden auswirken.
Besonders im Sinne des in Punkt 1 benannten Kriteriums der Vergleichbarkeit, sollen sich noch nicht erbrachte Leistungen im Bachelor nicht negativ auf die Bewertung der Gesamtleistung des Studierenden auswirken.
Außerturnusmäßige Bestätigung. Siehe Barcamp Slot 1.
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Sören Siemens | Fachschaft WIAI (Uni Bamberg):