Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 08.05.2022, 10:01 |
Ersetzt: | A2: Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien |
A2: Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien
Antragstext
Die BuFaK WiWi fordert eine angemessene Finanzierung von studentischen
Initiativen und Gremien ein.
Eine überregionale Vernetzung sowie Weiterbildungen und der Zugang zu anderen
hochschulbezogenen Veranstaltungen sollten allen Interessierten möglich sein und
nicht von der finanziellen Stärke einer Studierendenvertretung abhängen. Deshalb
fordert die BuFaK WiWi das BMBF auf, seine Vergabepraxis zur „Förderung von
studentischen Initiativen und Verbänden“ grundlegend zu überdenken und zu
verbessern. Seit dem Erlass des Ministeriums vom 18. Dezember 2018 [1] hat sich
die Vorlaufzeit, mit der die Mittel beantragt werden müssen, auf bis zu 16
Monate erhöht. Somit haben die bürokratischen Hürden und der bloße mit der
Antragsstellung verbundene Aufwand mit der damit geförderten Zielgruppe wenig
gemein.
Grundsätzlich scheint ein festes Abgabedatum für die Unterlagen beim BMBF wenig
sinnvoll. Eine Frist die variabel von der geförderten Maßnahme ist, mit einer
Vorlaufzeit von 4 Monaten, ist eher angemessen. Die Höchstfördergrenzen sowohl
in Bezug auf die maximal geförderte Teilnehmendenzahl,200 Teilnehmende,sowie die
Höchstfördersumme von 40€ pro Teilnehmende pro Berechnungstag, sind nicht mehr
zeitgemäß.Viele bundesweite Konferenzen, Tagungen und Fortbildungsseminare
erreichen weit höhere Teilnehmendezahlen.Dies spricht sowohl für vorhandenes
Interesse an solchen Veranstaltungen sowie der fachlichen Notwendigkeit.
Insbesondere die finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für
Bildung undForschungfürdieFörderunghochschulbezogenerzentralerMaßnahmen
studentischer Verbände und anderer Organisationen ist nicht mehr zeitgemäß, da
die Förderbeträge pro Person seit dem Jahr 2008,sowie die maximalFörderfähige
Personenzahl 2018 nicht mehr angepasst worden sind. Damals wurde die maximal
geförderte Teilnehmendezahl von 100 auf 150 erhöht und die Höchstfördersumme je
Maßnahmentag von 35€ auf 40€ erhöht.
Heutzutage ist die Begrenzung auf 200 geförderte Teilnehmende wenig sinnvoll.
Die größten studentischen Konferenzen und Tagungen haben bereits bis zu 300
Teilnehmende. Eine Anpassung der geförderten Teilnehmende auf mindestens 250 ist
daher angebracht. Die BuFaK WiWi hat als eine der größeren Konferenzen in den
letzten Semestern nahezu immer weit über 200 Teilnehmende, bei ungefähren 70
beteiligten Fachschaften von ca. 210 WiWi Fachschaften in Deutschland.
InZeitenderBolognaReformhatdieSchnelllebigkeitderstudentischen
Interessenvertretungrapidezugenommen.Umauchweiterhindiequalitativ hochwertige
Vertretung der Studierendenschaft durch ihre Vertreter zu gewährleisten, muss
gerade bei deren Weiter-, Fort- und Ausbildung eine Verstetigung herbeigeführt
werden. Die Fördersumme von 40€ pro Berechnungstag pro Teilnehmende ist seit
Jahren unverändert.DieInflationhatseitderletztenErhöhungimJahr2008diereale
Höchstfördersumme mit dem Basisjahr 1999 wieder auf die Fördersumme des Jahres
2006 fallen lassen, real 31,42 Euro je förderfähigen Teilnehmende. Um im
Korridor der realen Förderung von 31-35€ je Teilnehmende zu bleiben ist in den
nächsten zwei Jahren somit eine erneute Erhöhung von 5€ je förderfähigen
Teilnehmende notwendig.
Die Forderung der BuFaK WiWi ist zusammengefasst:
●Erhöhung der förderfähigen Teilnehmendenzahl um 50 Personen von 200 auf
250 Personen.
●Einführung einer von der geförderten Maßnahme abhängigen Abgabefrist und
Verkürzung der Vorlaufzeit auf 4 Monate
●Erhöhung der Höchstfördersumme um 5€ je Teilnehmende auf 45€.
Quellen:
[1] www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2223.html
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung
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